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Kind gibt 2500 Dollar in TikTok aus – Eltern sehen Schuld bei Apple – Diskussion um Verantwortung

Seitdem Apple einen offiziellen Weg bietet, direkt in Apps Käufe durchzuführen, machen auch immer wieder Meldungen über besonders ausgabefreudige Kinder die Runde – denen es oft gar nicht bewusst ist, nun mit echtem Geld zu bezahlen. In Großbritannien gibt es derzeit den Fall, dass ein zehnjähriges Mädchen 2500 Dollar ausgab, was den Eltern einige Tage später anhand der Abrechnungs-Mails auffiel. Daraufhin kontaktierten sie Apple und baten um eine Rückerstattung der Beträge, was das Unternehmen allerdings ablehnte. Zahlreiche weitere Versuche scheiterten, Apple verwies dabei lediglich auf allgemeine Rechtswege, welche den Eltern offenstünden.


Apple-Support wollte nicht helfen
Wie es vonseiten der Eltern hieß, fühle man sich anhand des Verhaltens komplett im Stich gelassen. Apple hätte die unüblichen Account-Aktivitäten feststellen und die vielen Zahlungen stoppen müssen. Auch der Kundendienst habe sich komplett unkooperativ gezeigt. Dem Telegraph zufolge war das iPhone ein Weihnachtsgeschenk für die "autistisch und von Lernstörungen betroffene" Tochter gewesen – allerdings hatten die Eltern vergessen, die Kindersicherung zu aktivieren. Aus diesem Grund konnte das Mädchen auch ohne Einschränkungen virtuelle Währungen in TikTok erwerben.

TikTok sieht Verstöße – und macht den Weg frei
Obwohl Apple nicht helfen konnte, gab es dennoch einen glücklichen Ausgang, denn TikTok nahm sich der Sache an. Die Untersuchungen ergaben zunächst, alles sei mit rechten Dingen zugegangen – doch auf weiteren Druck hin machte der Anbieter tatsächlich AGB-Verletzungen aus und schränkte den Account des Content Creators "Ohidur247" ein. Unter Berufung auf diese Funde ließ sich Apple schließlich darauf ein, die Buchungen zu stornieren – denn im Store getätigte Transaktionen müssen auch auf demselben Wege rückabgewickelt werden. In einer Nachricht an die betroffenen Eltern wies Apple noch einmal darauf hin, in Zukunft bitte auf die zahlreichen Funktionen zum Schutz Minderjähriger ("Parental Controls") zu setzen.

Diskussionen um Mitschuld der Dienste-Anbieter
Natürlich entbrannten nach Bekanntwerden der Geschichte wieder zahlreiche Diskussionen. So gibt es die Auffassung, Apple weise bei der Einrichtung eines neuen Gerätes nicht klar genug auf die Kindersicherung hin und mache schnelles Geldausgeben generell zu einfach. Für andere ist der Fall hingegen klar, denn es handle sich eindeutig um die Schuld nachlässiger Eltern – die sich glücklich zeigen sollten, dass ihnen überhaupt jemand half.

Kommentare

tranquillity
tranquillity09.05.22 09:50
10 jähriges Kind … TikTok … finde den Fehler 🙄
+45
Häkelmeister09.05.22 09:52
Meine Meinung dazu ist, wenn ich die Einstellung für mein Kind nicht richtig setze, dann sollte ich mich auch nicht wundern. Sorry, aber ich habe kein Mitleid mit den Eltern. IRL muss man auch für seine Kinder geradestehen.
+31
Paul K.
Paul K.09.05.22 09:55
Bin gespannt wie sich das in Zukunft entwickelt wenn es andere Stores geben soll und oder die Zahlungen direkt abgewickelt werden können.
+14
Markus23
Markus2309.05.22 09:58
@Paul K.

Daran musste ich auch gerade denken. Es kann eigentlich nur (noch) schlechter werden...
+9
FlyingSloth
FlyingSloth09.05.22 10:07
TikTok… finde den Fehler.
tranquillity
10 jähriges Kind … TikTok … finde den Fehler 🙄
Fly it like you stole it...
+13
pünktchen
pünktchen09.05.22 10:09
Häkelmeister
IRL muss man auch für seine Kinder geradestehen.

Muss man eben nicht. Das Kind ist vermutlich auch nach britischem Recht nicht unbegrenzt geschäftsfähig und ohne Vollmacht seine Eltern vertreten und verpflichten kann es schon lange nicht. Die Regeln irgendwelcher Apps Stores können da nicht einfach ihr eigenes Recht erfinden.

Verleg doch die Geschichte einfach mal IRL: das Kind geht mit deiner Kreditkarte in irgendein Geschäft und lauft da grosszügig ein. Meinst du die Kaufverträge seien dann wirksam zustande gekommen? Würdest du da aus der Tatsache, dass das Kind irgendwie die Kreditkarte in die Hand bekommen hat, auch auf eine unbegrenzte Vollmacht schliessen?
+13
awk09.05.22 10:19
Kinder mit 10 Jahren sind auch in UK sicher nicht geschäftsfähig. Der Einwand, dass die Eltern Einstellungen vornehmen müssen, dürfte vor Gericht kaum stand halten. Schon allein weil sie gar nicht wissen was man alles tun muss und man nicht verlangen kann, dass sie das im Detail wissen und verstehen.
Will ein Unternehmen mit Kindern Geschäfte machen ist es selbst dafür verantwortlich, dies so zu gestalten dass es nicht zu Missverständnissen kommen kann.
Die Art und Weise wie Apple hier agiert hat ist befremdlich und wenig sympathisch. Einen Anspruch auf die Zahlung hat Apple nicht.
-8
Stefanie Ramroth09.05.22 10:21
pünktchen
Verleg doch die Geschichte einfach mal IRL: das Kind geht mit deiner Kreditkarte in irgendein Geschäft und lauft da grosszügig ein. Meinst du die Kaufverträge seien dann wirksam zustande gekommen? Würdest du da aus der Tatsache, dass das Kind irgendwie die Kreditkarte in die Hand bekommen hat, auch auf eine unbegrenzte Vollmacht schliessen?
Im Geschäft würde ein Verkäufer jedoch das Kind sehen und vielleicht auf das junge Aussehen reagieren. Wie oft hast Du eine Video-Verifikation bei einem Online-Kauf vornehmen müssen?
Wenn die Eltern die Zahlungsdaten hinterlegen und dem Kind somit eine Generalvollmacht erteilt haben, sehe ich den Fehler bei den Eltern.
Ich würde meinen Kindern im echten Leben auf dem Jahrmarkt auch nicht meinen gefüllten Geldbeutel in die Hand drücken, sondern denen das von mir vorgesehene Budget Häppchenweise aushändigen.
Und auch das gibt es online - in Form von Store Guthaben, das die Eltern hätten nutzen können.
+28
Plüschprum09.05.22 10:23
awk

Trotzdem. In ich der Meinung, dass die Eltern da sich zu einfach machen. Sie müssen sich eben vorher informieren. Wie heisst es immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn die Kinder noch nicht strafmündig sind, sind es eben die Eltern. Ist ganz einfach.
+13
Bodo_von_Greif09.05.22 10:26
Wie Pünktchen richtig ausführt sind die Verträge schwebend unwirksam und die Aufträge sind nichtig.
[x] nail here for new monitor
+5
MacRS09.05.22 10:33
Schaue auch gerne mal in Tiktok rein, wüsste aber gar nicht, wie man da Geld ausgibt.
0
Zerojojo09.05.22 10:44
Es wird sicher auch schwierig sein, rechtlich nachzuweisen, dass der Kauf am Handy von einem Kind getätigt wurde. Das wäre ja sonst die perfekte Generalausrede, wenn man einen Kauf rückgängig machen will. Beim Kind mit Kreditkarte im Kaufhaus gibt es zumindest Zeugen.
+7
SirVikon09.05.22 10:53
Bodo_von_Greif
Wie Pünktchen richtig ausführt sind die Verträge schwebend unwirksam und die Aufträge sind nichtig.
Aha, du als Volljurist kannst das so behaupten? Dazu noch ausländisches Recht?
In Deutschland könnte man das meinen und hätte evtl. sogar vor Gericht Erfolg damit. Aber wie das in UK aussieht, weiß ich leider nicht. Aber der Bodo wird’s schon wissen …
-8
ApfelHandy409.05.22 10:53
Wer seinem zehnjährigen Kind ein iPhone kauft, sollte sich wenigstens 10 Minuten damit befassen, die Kindersicherung einzurichten. In der Familienfreigabe lässt sich innerhalb weniger Sekunden definieren, dass gewisse Familienmitglieder nur nach Genehmigung durch die Eltern Geld ausgeben können. Was wollen die Eltern denn noch? Soll der  Support die Eltern persönlich anrufen, wenn das Kind einen Kauf auslöst?
+16
awk09.05.22 11:01
Bodo_von_Greif
Wie Pünktchen richtig ausführt sind die Verträge schwebend unwirksam und die Aufträge sind nichtig.

Einer der wenigen sinnhaften Beiträge zu diesem Thema.

Bei manchen der Kommentare könnte man den Eindruck bekommen, dass Apple eine Art Gehirnwäsche betreibt.
+2
therojam
therojam09.05.22 11:01
Häkelmeister
Meine Meinung dazu ist, wenn ich die Einstellung für mein Kind nicht richtig setze, dann sollte ich mich auch nicht wundern. Sorry, aber ich habe kein Mitleid mit den Eltern. IRL muss man auch für seine Kinder geradestehen.

Schon richtig, mich erinnert es an vor 15-20 Jahren als die Handyrechnungen so hoch waren. 🤣
Und das war ohne mobiles Internet damals
+4
NjuMac09.05.22 11:14
Oh ja, das mache ich jetzt auch: Ich gebe meine Kreditkartendaten ins System ein, "vergesse" die Kindersicherung einzuschalten und gebe das Teil meinem 10jährigen und lass ihn machen. Sind ja alles nichtige Aufträge die da gemacht werden... ganz schön naiv.

Kinder sind aus gutem Grund nicht voll geschäftsfähig: Weil sie den Wert von Geld erst noch lernen müssen. Wenn selbst die Eltern bei sowas versagen, indem sie dem Kind die Kreditkarte samt Pin in die Hand drücken (nichts anderes ist das nämlich, was gemacht wurde), dann ist das deren Schuld.

*edit*
Trotzdem ist die Argumentation einiger Teilnehmer hier richtig, das Geschäfte mit 10jährigen rechtlich erstmal auf wackeligen Beinen stehen. Aber dann landen wir auch sehr schnell beim Begriff "Fahrlässig".
+9
Bodo_von_Greif09.05.22 11:24
Der Vertragsabschluss durch einen Minderjährigen ist bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter (meistens Eltern) unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit

Meine Info beruht auf FOS Wirtschaft/Verwaltung und Rechtswesen.

Im englischen Recht, sofern dies hier zur Anwendung kommt
ist ähnliches zu erwarten.
[x] nail here for new monitor
0
awk09.05.22 11:27
NjuMac

*edit*
Trotzdem ist die Argumentation einiger Teilnehmer hier richtig, das Geschäfte mit 10jährigen rechtlich erstmal auf wackeligen Beinen stehen. Aber dann landen wir auch sehr schnell beim Begriff "Fahrlässig".

Fahrlässig gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Geschäfte mit nicht Volljährigen sind bei einem Betrag in dieser Grössenordnung ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern nichtig.
0
Solaris
Solaris09.05.22 11:29
Es ist doch bei den aktuellen Geräten alles so schön einstellbar in der Kindersicherung. Wenn man gar keine Ahnung hat, macht man sich schlau.

Ich verstehe, dass die Technik für uns einfach zu verstehen ist, aber für andere nicht. Dennoch muss man sich damit befassen. Wenn man Kinder hat, ist man doch immer in dem Modus "Safety first".

Wenn ich meinen Autoschlüssel rumliegen lasse und mein Dreijähriger plötzlich im Auto sitzt, gebe ich dann dem Hersteller die Schuld – oder mir "Dummopf" ?
+3
Tago09.05.22 11:32
Ich sehe das auch so, hier sind ganz klar die Eltern schuld.
Ich kann nicht einfach was aushändigen und mich nachher wundern, dafür kann man sich zur Not auch bei Support/im Store beraten lassen.
Ich schenke meinem Kind ja nicht auch einfach ein Auto und wunder mich nachher, dass es keinen Führerschein hatte und erst 10 Jahre alt war ...
+4
Nordelius09.05.22 11:33
Ein weiteres Beispiel unserer immer blöder werdenden Gesellschaft: man ist nicht mehr in der Lage Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und sucht die Schuld bei anderen. Wer seinen zehnjährigen Kind ein neues Smartphone kauft sollte beim Einrichten über die Schultern schauen und sich Gedanken darüber machen, wie das eigene Kind dieses Gerät künftig nutzt. Die hätten sicherlich auch dem nigerianischen Prinzen Geld überwiesen und danach den Email-Provider dafür verantwortlich gemacht.
Für sowas habe ich kein Mitleid; so hart es klingt.
+7
NjuMac09.05.22 11:34
awk
Fahrlässig gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Geschäfte mit nicht Volljährigen sind bei einem Betrag in dieser Grössenordnung ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern nichtig.

Und die wurde nicht in dem Moment gegeben, als sie dem Kind das Smartphone mit scharf geschalteter Kreditkarte (anscheinend auch noch ohne Limit) übergeben haben?

*edit*
Das Thema "Smartphone & Kinder" ist ja nicht neu. Was gibts denn da für Urteile in dem Bezug?
+3
Der Schlonz
Der Schlonz09.05.22 11:40
Man sollte hier noch beachten, wie hoch jede einzelne Transaktion war. In Deutschland gibt es den Taschengeldparagraph, der es auch nichtgeschäftsfähigen Kindern erlaubt, rechtsgültige Geschäft durchzuführen. Vielleicht gibt es dort auch so etwas ähnliches. Es kommt also auf die Höhe jeder einzelnen Transaktion an.

Am Ende haben die Eltern hier, meiner Meinung nach, ihre Aufsichtspflicht vernachläßigt.
+9
Stefanie Ramroth09.05.22 11:44
Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, mit welcher Apple ID das Gerät eingerichtet wurde. Kinder unter 13 Jahren können gar keine Apple ID einrichten.
Also wurde entweder ein falsches Geburtsdatum angegeben oder es handelte sich um die Apple ID der Eltern. In dem Fall wurde der Kauf also aus der Sicht von Apple von den Eltern abgeschlossen. Und warum sollte dann überhaupt der Kauf anfechtbar sein?
+11
NjuMac09.05.22 11:48
Und hier die Rechtslage in Deutschland:



Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion.
-3
laancelot09.05.22 11:51
Hallo,

Apple hat den Eltern ja erklärt, dass der Rechtsweg ihnen offen steht.
Das Apple nicht auf zuruf das Geld erstattet, ist für mich verständlich.
Die Eltern hatten das Glück, dass tik-tok nicht an negativen Schlagzeilen intersesssiert ist und so das Problem gelösst wurde.
+2
Legoman
Legoman09.05.22 12:00
Zu der ganzen Debatte fällt mir vor allem ein negativer Punkt seitens Apple ein.
(Wobei ich nach wie vor den Nutzer immer in der Pflicht sehe, sich mit Zahlungsmodalitäten und deren Fallstricken zu befassen.)

Mit iOS12 hat Apple die Einstellungen für Einschränkungen und Kindersicherungen (und damit auch die In-App-Käufe) im Bereich "Bildschirmzeit" versteckt. Vorher war dies ein eigener Punkt im Hauptmenü (und hat mit Bildschirmzeit auch überhaupt nix zu tun).
Und besonders frech fand ich, dass seinerzeit mit dem Update auch alle diesbezüglichen Einstellungen wieder auf Standard gesetzt waren.
Ist mir aufgefallen, als ein Spiel plötzlich wollte, dass ich was bezahle - wird aber ein Kind oder unbedarften Nutzer ganz gewiss nicht stutzen lassen.

Ich könnte da jetzt gewiss ein Versehen vermuten - aber eine Beteiligung am Umsatz dieser Käufe UND Verstecken der entsprechenden Funktion (die auch standardgemäß Käufe zulässt) klingen dann doch schon sehr nach Absicht.

Und dann sagt man "ja aber die Eltern hätten ja, müssten ja, sollten ja" usw.
War es nicht mal die große Leitlinie, dass man für die Benutzung eines iPhones niemals eine Anleitung bräuchte? Diese gut verborgene Funktion jedenfalls erschließt sich ganz gewiss nicht intuitiv.
+12
Esterel
Esterel09.05.22 12:48
tranquillity
10 jähriges Kind … TikTok … finde den Fehler 🙄

Hast du Kinder in diesem Alter? Ich denke nicht.
Was gibt es gegen TikTok/YouTube einzuwenden?

Soll das Kind mit 10 Jahren etwa Bibi und Tina schauen?
Wir leben nicht mehr 1990 wo wir den ganzen Tag MTV schauen.

Das die Kinder selbstständig im Netz Unterwegs sind ist schon richtig.
Das die Youtube und TikTok haben dürfen ist auch ok. Es muss richtig vermittelt werden, was Social Medien sind und der Konsum und was angeschaut werden darf (Filter setzten) muss abgesprochen sein. Seit meine Kinder 6 Jahre alt sind, sprechen wir Regelmässig über Werbung und der Tricks, über InAppKäufe, über Süchtig machende Games wie ClashRoyal etc.

Das Taschengeld darf ausgegeben werden wofür die es wollen, wenn mal in einem Spiel Items gekauft werden, so ist das Okay, ist deren Geld. Wenn ich merke dass es überhand nimmt, gibt es wieder ein Gespräch und ich Limitiere das JahresBudget auf 50€ für das Spiel.

Funktioniert sehr gut,
I
+4
thomas b.
thomas b.09.05.22 13:07
Stefanie Ramroth
Mich würde in dem Zusammenhang interessieren, mit welcher Apple ID das Gerät eingerichtet wurde. Kinder unter 13 Jahren können gar keine Apple ID einrichten.
Also wurde entweder ein falsches Geburtsdatum angegeben oder es handelte sich um die Apple ID der Eltern. In dem Fall wurde der Kauf also aus der Sicht von Apple von den Eltern abgeschlossen. Und warum sollte dann überhaupt der Kauf anfechtbar sein?

Ein gutes Argument. Einem 10-jährigen, lernbehinderten Kind ein iPhone zu geben, bei dem die Kindersicherung nicht aktiviert ist UND gleichzeitig für Käufe die eigene Kreditkarte hinterlegt ist, zeugt auch nicht gerade von eigener Reife.
+9
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