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Amazon verliert vor Gericht: Prime-Abos für Bestandskunden günstiger – Sammelklage läuft weiter

Amazon hatte die Prime-Gebühren zum 15. September 2022 deutlich angehoben. Bei jährlicher Zahlung stieg der Preis von 69 auf 89,90 Euro, bei monatlicher Abrechnung von 7,99 auf 8,99 Euro. Auch Prime Student wurde teurer. Eine ausdrückliche Zustimmung der Bestandskunden holte Amazon nicht ein, sondern berief sich auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Genau das war aber in dieser Form nicht zulässig und verstieß nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen das Transparenzgebot.


Gebühren sinken – wenn man vor September 2022 abonniert hat
Amazon reagierte unmittelbar auf das Urteil. Man sei mit der Entscheidung zwar nicht einverstanden, werde den Prime-Beitrag aber "vorübergehend" für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen habe und seitdem unverändert bestehe. Betroffene sollen jeweils vor ihrem nächsten Zahlungstermin informiert werden. Damit gelten für diese Kunden zunächst wieder die alten Preise von 69 Euro pro Jahr beziehungsweise 7,99 Euro im Monat.

Mögliche Rückzahlung läuft über ein anderes Verfahren
Das BGH-Urteil führt allerdings nicht automatisch dazu, dass Amazon die seit 2022 kassierten Mehrbeträge zurücküberweist. Genau darum geht es in einer separaten Abhilfeklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Oberlandesgericht Hamm. Rund 145.000 Betroffene haben sich seit Januar 2026 in das beim Bundesamt für Justiz geführte Klageregister eingetragen.

Besagtes Verfahren in Hamm ist rechtlich eigenständig, die Entscheidung aus Karlsruhe beseitigt jedoch einen entscheidenden Streitpunkt. Höchstrichterlich steht nun nämlich fest, dass Amazon die damalige Preiserhöhung nicht auf die verwendete Klausel stützen konnte. Das Urteil könnte zudem über Amazon hinaus Bedeutung haben. Verbraucherschützer führen auch Verfahren zu Preiserhöhungen anderer Streaming- und Abodienste, darunter Netflix, Apple TV und Wow/Sky.

Sammelklage: Weiterhin Registrierung möglich
Die Sammelklage ist übrigens noch nicht geschlossen und steht weiterhin für Anmeldungen offen. Ein Online-Fragebogen stellt zunächst fest, ob man klageberechtigt ist. Sind alle Bedingungen erfüllt, leitet das Portal zur Registrierung beim Bundesjustizamt weiter.

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