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BGH: Smartphone-Entsperrung durch zwangsweises Auflegen des Fingers rechtmäßig

Smartphone-Hersteller räumen den Nutzern üblicherweise mehrere Optionen ein, um das Gerät zu entsperren: Neben der Eingabe eines Musters sind vor allem biometrische Authentifizierungsmöglichkeiten besonders beliebt, auf dem iPhone sind das vor allem Face ID und Touch ID bei älteren Geräten. Der Fingerabdruck als Entsperrmethode kann aber in heiklen Situationen zum Problem werden: In einem neuen Beschluss spricht sich der Bundesgerichtshof dafür aus, Beschuldigte unter bestimmten Bedingungen dazu zwingen zu dürfen, ihr Mobiltelefon per Fingerabdruck freizugeben.


Darf Fingerabdruck erzwungen werden?
Im konkreten Fall mit dem Aktenzeichen 2 StR 232/24 geht es um einen Angeklagten, bei dem im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung zwei Mobiltelefone sichergestellt wurden. Die Polizei forderte den Beschuldigten dazu auf, die Smartphones mit seinem Fingerabdruck zu entsperren. Dieser willigte jedoch nicht ein. Die Beamten legten daraufhin den rechten Zeigefinger des Verdächtigten unter Anwendung von Zwang auf den Sensor des Smartphones und konnten sich auf diese Weise Zugang zum Gerät verschaffen. Für diese Maßnahme liege jedoch keine rechtliche Grundlage vor, so die Argumentation der Verteidigung: Der Betroffene sei in seiner Selbstbelastungsfreiheit, seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf ein faires Strafverfahren verletzt worden.

BGH sieht Vorgehen der Polizei als gerechtfertigt an
Der Bundesgerichtshof teilte diese Ansicht nicht und wies die Revision des Angeklagten zurück. Die Strafprozessordnung decke das Vorgehen, sofern eine richterliche Anordnung vorliegt. Die Selbstbelastungsfreiheit sei nicht verletzt worden, da diese lediglich vor der aktiven Mitwirkung an der eigenen Überführung schütze. Hierbei handle es sich jedoch um das Dulden von Ermittlungsmaßnahmen. Für die biometrische Gesichtserkennung, etwa bei Face ID, dürfte der Beschluss hingegen keine unmittelbare Relevanz haben. iPhone-Nutzer können übrigens die Eingabe eines Codes erzwingen und Face ID damit deaktivieren, indem sie die Seitentaste mehrmals schnell hintereinander drücken oder die Seitentaste und einen der Lautstärke-Buttons gleichzeitig drücken und gedrückt halten.

Kommentare

konnektor26.05.25 15:50
Wie oft kann man denn den falschen Finger auflegen bis eine Code-Eingabe zwingend wird?
+3
OliverCGN26.05.25 16:03
Hinweis: Durch 5maliges Drücken der Seitentaste lässt sich der Notfall-Modus aktivieren, der ebenfalls die Eingabe des Passcodes erzwingt. Ist also das erste was man bei einer Polizeikontrolle oder einer Hausdruchsuchung (HD) machen sollte. Bei einer HD sollte man das Handy am besten auch direkt gut verstecken, bevor man an die Tür geht.
0
Zerojojo26.05.25 16:15
OliverCGN
Hinweis: Durch 5maliges Drücken der Seitentaste lässt sich der Notfall-Modus aktivieren, der ebenfalls die Eingabe des Passcodes erzwingt. Ist also das erste was man bei einer Polizeikontrolle oder einer Hausdruchsuchung (HD) machen sollte. Bei einer HD sollte man das Handy am besten auch direkt gut verstecken, bevor man an die Tür geht.

Hättest noch Tipps, wie man große Mengen Kokain am besten und schnellsten die Toilette runterspült?
-2
aMacUser
aMacUser26.05.25 16:16
Bei FaceID kann man auch die Augen zu machen (wenn die einen die Polizisten vorwarnen), dann entsperrt das iPhone auch nicht. Die Polizisten könnten zwar versuchen, die Augen "unter Anwendung von Zwang" aufzumachen, aber wenn einem so ein halber Polizist im Gesicht hängt, dürfte FaceID auch nicht funktionieren.
+4
OliverCGN26.05.25 16:18
Zerojojo
Hättest noch Tipps, wie man große Mengen Kokain am besten und schnellsten die Toilette runterspült?

Wo genau ist Dein Problem?
+1
aMacUser
aMacUser26.05.25 16:18
Nebenbei: Wenn die Polizei meint, bei einer Hausdurchsuchung das Handy durchsuchen zu wollen, muss das aus dem Durchsuchungsbeschluss hervorgehen, dass das notwendig ist. Sonst darf die Polizei das so oder so nicht. Und wenn das schon ein Richter erlaubt hat, muss schon was größeres im Argen liegen.
+7
aMacUser
aMacUser26.05.25 16:20
OliverCGN
Zerojojo
Hättest noch Tipps, wie man große Mengen Kokain am besten und schnellsten die Toilette runterspült?

Wo genau ist Dein Problem?

Hat vermutlich was damit zu tun, könnte ich mir vorstellen:
OliverCGN
Bei einer HD sollte man das Handy am besten auch direkt gut verstecken, bevor man an die Tür geht.

Wenn man schon davon ausgeht, dass es eine Hausdurchsuchung gibt, dann weiß man auch, dass man etwas illegales gemacht hat. Verstecken geht ja nur, wenn man vorher genug Zeit hat, und die hat man tendenziell eher dann, wenn man es erwartet.
+4
OliverCGN26.05.25 16:30
aMacUser
Nebenbei: Wenn die Polizei meint, bei einer Hausdurchsuchung das Handy durchsuchen zu wollen, muss das aus dem Durchsuchungsbeschluss hervorgehen, dass das notwendig ist. Sonst darf die Polizei das so oder so nicht. Und wenn das schon ein Richter erlaubt hat, muss schon was größeres im Argen liegen.

aMacUser
Wenn man schon davon ausgeht, dass es eine Hausdurchsuchung gibt, dann weiß man auch, dass man etwas illegales gemacht hat. Verstecken geht ja nur, wenn man vorher genug Zeit hat, und die hat man tendenziell eher dann, wenn man es erwartet.

Das ist eine sehr naive Denkweise!
Alles was die Polizei für eine Hausdurchsuchung braucht ist ein "begründeter Anfangsverdacht". Damit bekommt sie auch die richterliche Anordnung.
Hierfür reicht es aus, wenn Deine IP auf einem "falschen Server" mitgeloggt wird, ohne dass Du Dir einer illegalen Handlung bewusst bist.

Und nachdem inzwischen auch offiziell von Staatsanwälten zugegeben worden ist, dass Hausdurchsuchungen sozusagen als "Vorab-Strafe" erfolgen (nach dem Moto: Vermutlich finden wir nix, aber die Durchsuchung selbst ist schon Strafe genug), kannst Du dir nie sicher sein, wann es an der Tür klingelt.
+5
Zerojojo26.05.25 16:40
OliverCGN
Zerojojo
Hättest noch Tipps, wie man große Mengen Kokain am besten und schnellsten die Toilette runterspült?

Wo genau ist Dein Problem?

Du gibst Tipps an Kriminelle, wie sie verhindern können, dass die Polizei an Beweise gegen sie kommen kann. Natürlich kann sowas zu Unrecht auch passieren, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir uns einig sind, dass die Polizei in dem Szenario die Guten sind.
-6
aMacUser
aMacUser26.05.25 16:47
OliverCGN
Das ist eine sehr naive Denkweise!
Alles was die Polizei für eine Hausdurchsuchung braucht ist ein "begründeter Anfangsverdacht". Damit bekommt sie auch die richterliche Anordnung.
Hierfür reicht es aus, wenn Deine IP auf einem "falschen Server" mitgeloggt wird, ohne dass Du Dir einer illegalen Handlung bewusst bist.

Und nachdem inzwischen auch offiziell von Staatsanwälten zugegeben worden ist, dass Hausdurchsuchungen sozusagen als "Vorab-Strafe" erfolgen (nach dem Moto: Vermutlich finden wir nix, aber die Durchsuchung selbst ist schon Strafe genug), kannst Du dir nie sicher sein, wann es an der Tür klingelt.
Mein Denkweise ist nicht naiv, sondern beschreibt geltendes Recht. Aber vielleicht ist es ja auch naiv zu glauben, dass wir in einem Land leben, wo Gesetze noch eine Relevanz haben. Egal wie leicht oder schwer Polizisten an einen Durchsuchungsbeschluss kommen, muss auf selbigem draufstehen, worum genau es geht, und was genau die Polizisten suchen. Und wenn das Handy dafür keine Rolle spielt, dann dürfen sie das auch nicht anfassen.

Aber in jedem Fall gilt:
Art 19 (4) GG
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
+4
Fontelster
Fontelster26.05.25 16:50
Zerojojo
Du gibst Tipps an Kriminelle,

Tut er nicht. Er gibt Tipps an Verdächtige. Was dabei rauskommt, steht auf einem ganz anderen Blatt
+22
OliverCGN26.05.25 16:50
Zerojojo
Du gibst Tipps an Kriminelle, wie sie verhindern können, dass die Polizei an Beweise gegen sie kommen kann. Natürlich kann sowas zu Unrecht auch passieren, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir uns einig sind, dass die Polizei in dem Szenario die Guten sind.
Wenn Du also - ohne etwas kriminelles getan zu haben - aus einem Laden kommst, der unter polizeilicher Beobachtung steht (weil z. B. darin gedealt wird). Und die Polizei Dich durchsucht, bist du - nach Deiner Logik - erst mal kriminell. Spannend.
+12
Fontelster
Fontelster26.05.25 16:55
Zerojojo
Du gibst Tipps an Kriminelle,
taz
Allerdings waren die Po­li­zis­t*in­nen am frühen Morgen in der falschen Wohnung. Zwar an der richtigen Meldeadresse, aber da wohnt der Verfasser des Tweets nicht mehr. Seine Exfreundin Mara K. habe verschlafen die Tür geöffnet. „Eine Polizistin rammte sofort einen Fuß in den Spalt und fragte, wie viele Personen sich in der Wohnung aufhielten“, schildert K. die Situation. Im nächsten Moment seien die Be­am­t*in­nen auch schon drinnen gewesen und hätten alle Räume durchsucht.


Soviel dazu, dass alle kriminell sind, deren Wohnung durchsucht wird.
+3
OliverCGN26.05.25 16:56
aMacUser
Mein Denkweise ist nicht naiv, sondern beschreibt geltendes Recht.
Doch. Deine Denkweise ist absolut naiv!
Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Und mehr Diskutiere ich mit Dir auch nicht dazu:
Nur so viel: Im Gegensatz zu Dir habe ich so einen Hausdurchsuchungs-Zirkus bereits selbst erlebt. Mich hat der Spaß über 5000 € Anwaltskosten, 8000 € Geräte-Beschaffungskosten und über 20.000 € Einnahme-Ausfall gekostet.

Dafür, dass die Polizei am Ende sagte: Oh, da ist uns wohl ein Fehler unterlaufen...

Was hab ich bekommen? 250 € "Entschätigung". Absolute Lachnummer.


Übrigens: Wer wissen will, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung richtig verhält, dem empfehle ich folgendes Video von Udo Vetter, der mich damals auch vertreten hatte und auf den ich durch dieses Video gestossen bin.

+10
Zerojojo26.05.25 16:58
Ich gehe davon aus, dass ein Krimineller etwas auf seinem Handy vor der Polizei zu verbergen hat.
Wenn ich hier etwas poste wie, "Tipps, um eine Prüfung der Steuerklärung zu vermeiden", dann richte ich mich doch auch an die, die etwas getrickst haben und nicht an die, die sich gerne den bürokratischen Aufwand einer Prüfung sparen wollen.
+1
OliverCGN26.05.25 16:59
Zerojojo
Ich gehe davon aus, dass ein Krimineller etwas auf seinem Handy vor der Polizei zu verbergen hat.

Ja, aber nicht jeder der durchsucht wird, ist kriminell! Es muss noch nicht mal ein richtiger Beweis vorliegen. Es reicht bereits ein "Anfangsverdacht" und die "kriminalistische Erfahrung" (Bauchgefühl).
+5
Zerojojo26.05.25 17:00
OliverCGN
Zerojojo
Ich gehe davon aus, dass ein Krimineller etwas auf seinem Handy vor der Polizei zu verbergen hat.

Ja, aber nicht jeder der durchsucht wird, ist kriminell!

Natürlich nicht, aber nur der Kriminelle braucht den Tipp, wie er die Polizei von seinem Handy fern halten kann.
-7
OliverCGN26.05.25 17:03
Zerojojo
Natürlich nicht, aber nur der Kriminelle braucht den Tipp, wie er die Polizei von seinem Handy fern halten kann.
OK. Du hast also kein Problem damit dein Handy jetzt - ohne Vorbereitung -für 2 Jahre abzugeben?
+3
Chrisjos26.05.25 17:04
Ich lese da eure Kommentare und jeder von euch hat gute Punkte.

Mich beschäftigt eher wenn der BGH hier entscheidet man darf Zwang anwenden um an Beweise zu kommen (in diesem Fall der Fingerabdruck zum entsperren) wie verhält sich dies, wenn die Polizei wissen will wo du was hinterlegt/versteckt hast?

Denn eine richterliche Anordnung besagt nur was die Polizei durchsuchen darf und was eben nicht. Aber Zwang anwenden um den Safe zu öffnen oder eine Aussage zu machen wo die Polizei zum Beispiel Beweise findet die sie sucht? Als Beispiel wo sind die Drogen versteckt? Ich muss dies eben nicht verraten. Aber wieviel Zwang darf Sie anwenden? Darf Sie mir um auf das Beispiel zurückzukommen meinen Finger brechen, damit der Fingerabdruck funktioniert, falls ich eine Faust mache?

Und bitte ja ich habe hier Drogen als Beispiel genommen - ich bin auch kein Vertreter oder Befürworter von Drogen. Aber wie weit darf Zwang gehen?
+7
Zerojojo26.05.25 17:06
OliverCGN
Zerojojo
Natürlich nicht, aber nur der Kriminelle braucht den Tipp, wie er die Polizei von seinem Handy fern halten kann.
OK. Du hast also kein Problem damit dein Handy jetzt - ohne Vorbereitung -für 2 Jahre abzugeben?
Uff, du legst mir in jeder Antwort Worte in den Mund. Keine gute Diskussion.
-2
OliverCGN26.05.25 17:07
Chrisjos
Mich beschäftigt eher wenn der BGH hier entscheidet man darf Zwang anwenden um an Beweise zu kommen
Gemeint ist vermutlich, dass man festgehalten werden darf und der Finger "mit Gewalt" aufgelegt wird.
Aber du hast vollkomen Recht:
Einmal in den Magen boxen öffnet die Augen natürlich auch, wenn man FaceTime hat
0
Fontelster
Fontelster26.05.25 17:11
Zerojojo
OliverCGN
OK. Du hast also kein Problem damit dein Handy jetzt - ohne Vorbereitung -für 2 Jahre abzugeben?
Uff, du legst mir in jeder Antwort Worte in den Mund. Keine gute Diskussion.

Da ist so ein komisches gebogenes Ding am Ende des Satzes. Die meisten Menschen halten es dadurch für eine Frage, keine Aussage
0
tolved26.05.25 17:12
Hier gibt es mehr Infos: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1069159/

+1
OliverCGN26.05.25 17:16
Zerojojo
Uff, du legst mir in jeder Antwort Worte in den Mund. Keine gute Diskussion.
Naja, das liegt daran, weil Dir nicht bewusst ist, wie die Dinge laufen:

Wenn ein Handy durchsucht werden darf, dann heißt das nicht "Die Polizei will da mal drauf schauen".

Das bedeutet im Normalfall, dass die Polizei das Gerät beschlagnahmt, einbehält, auf einen Datenspeicher umkopiert und dann die Daten sichtet.
Das Problem ist nur: Die Polizei scheitert daran die Daten zu kopieren, weil sie nicht an den Inhalt kommen. Deswegen wollen sie es freischalten.

Unabhängig davon verbleibt das Gerät bis zum Ende der Ermittlung bei der Polizei. Und das kann in NRW 2-3 Jahre dauern, weil denen Personal fehlt.

Deine Aussage, dass nur kriminelle Tipps benötigen, um sich zu schützen ist also nicht korrekt. Denn auch wenn Du nicht kriminell bist, werden Deine Daten erst mal komplett auf Polizeispeicher umkopiert. Das bedeutet dass dann Deine gesamte Korrespondenz, Deine Aufenthaltsdaten, Deine Bilder, Deine Kontakte, ggf. auch Passwörter - also alles - erst mal an die Polizei ausgehändigt wird.

Hinzu kommt, dass Dein Handy dann sowieso erst mal beschlagnahmt bleibt.
+5
holk10026.05.25 17:21
Sorry. Aber ich hab auch ein Störgefühl, bei einer rechtmäßigen Durchsuchung, gleich ans Verstecken und Verbergen zu denken. Im entschiedenen Fall ging es übrigens um ein Schwerverbrechen und ich zumindest bin froh, dass es aufgeklärt wurde. Zum Glück kannte der jetzt rechtskräftig Verurteilte nicht den hier angepriesenen Tipp!
+3
Zerojojo26.05.25 17:27
Fontelster
Zerojojo
OliverCGN
OK. Du hast also kein Problem damit dein Handy jetzt - ohne Vorbereitung -für 2 Jahre abzugeben?
Uff, du legst mir in jeder Antwort Worte in den Mund. Keine gute Diskussion.

Da ist so ein komisches gebogenes Ding am Ende des Satzes. Die meisten Menschen halten es dadurch für eine Frage, keine Aussage

Du findest also, dass die Polizei alle Bürger einfach machen lassen soll wie sie wollen, weil sich Kriminalität von alleine regelt?

Natürlich tust du das nicht, aber mit meiner Frage lege ich dir das in den Mund. Suggestivfrage.
+4
holk10026.05.25 17:28
OliverCGN
Zerojojo
Uff, du legst mir in jeder Antwort Worte in den Mund. Keine gute Diskussion.
Naja, das liegt daran, weil Dir nicht bewusst ist, wie die Dinge laufen:

Wenn ein Handy durchsucht werden darf, dann heißt das nicht "Die Polizei will da mal drauf schauen".

Das bedeutet im Normalfall, dass die Polizei das Gerät beschlagnahmt, einbehält, auf einen Datenspeicher umkopiert und dann die Daten sichtet.
Das Problem ist nur: Die Polizei scheitert daran die Daten zu kopieren, weil sie nicht an den Inhalt kommen. Deswegen wollen sie es freischalten.

Unabhängig davon verbleibt das Gerät bis zum Ende der Ermittlung bei der Polizei. Und das kann in NRW 2-3 Jahre dauern, weil denen Personal fehlt.

Deine Aussage, dass nur kriminelle Tipps benötigen, um sich zu schützen ist also nicht korrekt. Denn auch wenn Du nicht kriminell bist, werden Deine Daten erst mal komplett auf Polizeispeicher umkopiert. Das bedeutet dass dann Deine gesamte Korrespondenz, Deine Aufenthaltsdaten, Deine Bilder, Deine Kontakte, ggf. auch Passwörter - also alles - erst mal an die Polizei ausgehändigt wird.

Hinzu kommt, dass Dein Handy dann sowieso erst mal beschlagnahmt bleibt.
Es ist ja genau umgekehrt. Kann die Polizei direkt auf das entsperrte Handy schauen, kann sie in vielen Fällen direkt feststellen, dass kein Verdacht besteht. Ein Freund hat es nach der Sichtung (es ging um die letzten Navigationsdaten) direkt wieder ausgehändigt bekommen. Nur wenn es gesperrt ist, muss es bei entsprechendem Verdacht und richterlichem Beschluss IMMER beschlagnahmt werden, um es von Spezialisten untersuchen zu lassen. DAS dauert dann natürlich erheblich länger.
+3
OliverCGN26.05.25 17:28
holk100
Aber ich hab auch ein Störgefühl, bei einer rechtmäßigen Durchsuchung, gleich ans Verstecken und Verbergen zu denken.
Ich kann Dich beruhigen: Das hast Du nur so lange bist Du selbst mal Opfer einer Hausdurchsuchung wirst.
Und was "rechtmäßig" angeht: Das heißt nur, dass ein Richter zugestimmt hat. Mehr nicht.

holk100
Im entschiedenen Fall ging es übrigens um ein Schwerverbrechen und ich zumindest bin froh, dass es aufgeklärt wurde.
Ja, völlig richtig. Ändert aber nichts daran, dass für alle Fälle gilt. Egal was am Ende dabei rum kommt.
+2
holk10026.05.25 17:32
„Rechtmäßig“ in Anführungsstrichen?
„Nur“ ein Richter? Seltsames Rechtsverständnis. Wer sonst entscheidet im Rechtsstaat über die Rechtmäßigkeit? Du jetzt?
+1
OliverCGN26.05.25 17:32
holk100
Es ist ja genau umgekehrt. Kann die Polizei direkt auf das entsperrte Handy schauen, kann sie in vielen Fällen direkt feststellen, dass kein Verdacht besteht.
Udo Vetter hatte mir mal erklärt, dass ein blosses drauf schauen bei bestimmten Straftaten gar nicht gestattet ist, weil ggf. auch Fallen in dem Gerät eingebaut sein könnten, die die Daten direkt löschen, bevor die Polizei sie wahrnimmt.
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