Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?

Apple wegen Musik-Piraterie angeklagt

Apple soll in der Vergangenheit dem Musiklabel Adasam Limited geholfen haben, Raubkopien im iTunes Store zu vertreiben - es ist allseits bekannt, dass Apple an jedem Verkauf auf seiner Plattform prozentual mitverdient. Wie hoch die Vergütung am Ende ausfällt, liegt in der Verhandlungsmacht des jeweiligen Labels.


Beliebte Titel aus dem 20. Jahrhundert
Adasam Limited hat hunderte Tracks auf Apples Plattform angeboten. Unter dem Deckmantel verschiedener Namen wie Blue Orchid, Six Week Smile und Atlantic Motion verkaufte es Aufnahmen von jedem bekannten Künstler zwischen 1920 und 1960, im Besonderen Compilations der beliebtesten Titel dieser Zeit. Fehlende Lizenzen für diese urhebergeschützten Werke weisen darauf hin, dass in diesem Zusammenhang widerrechtlich gehandelt wurde. Die fehlende Webpräsenz von Adasam Limited unterstreicht diese Tatsache nur noch mehr. In einem Fall wurde der Titel „Stormy Weather“ von Lena Horne von dem Label RCA für 1,29 Dollar und von Adasam Limited für nur 0,99 Dollar veräußert - mit dem niedrigeren Preis natürlich attraktiver als das Original.

Die Anschuldigungen haben es in sich
Weiter wird Apple vorgeworfen, dass man Adasam Limited gar beauftragte, diese Tracks illegal zur Verfügung zu stellen. Fast alle Titel wurden parallel offiziell und mit den notwendigen Lizenzen auf iTunes vertrieben. Durch hohe Verkaufszahlen wäre dieser illegale Akt nicht zu übersehen gewesen, so die Klägerseite - oder Apple hat es schlichtergreifend ignoriert.

Die Kläger, darunter SA Music, The Harold Arlen Trust, Ray Henderson Music Co. und Four Jays Music, beabsichtigen mit dem Prozess, den verursachten finanziellen Schaden auszugleichen sowie Apple und Adasam Limited mit einer richterlichen Verfügung daran zu hindern, zukünftig gegen die Urheberrechte der vertretenen Künstler zu verstoßen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzeshüter aus Kalifornien urteilen oder ob es indessen zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen den Parteien kommt.

Kommentare

ilig
ilig02.04.20 15:29
Arktur
Ist es möglich, dass Du die Quelle/n zu Deinem Artikel nennst?
Danke
0
little_pixel02.04.20 15:40
Ein Gedankengang:

Was heißt das für mich als Anwender, konkret iTunes Match Abonnement?

Apple möchte unsere Daten in der Cloud. Bei Musik ist das für mich gar kein Problem und erfreue mich diese über die Geräte hinweg komfortabel zu konsumieren.

Aber das Beispiel macht wieder deutlich wie wichtig es ist die Daten ebenfalls lokal liegen zu haben.
Was ist wenn Apple die betreffenden Titel nicht mehr anbieten darf? Der Anwender, der keine Sicherungskopie hat, der hat auf einmal Titel in der Mediathek mit dem Status "Nicht mehr verfügbar" und hat somit sein Nutzungsrecht verloren.

Natürlich ist das nicht lebensgefährlich und im Ernstfall muss dieses neu erworben werden.

Viele Grüße
0
sonnendeck02.04.20 18:23
Auf 100 Jahre alten Songs besteht Urheber Recht ?
0
sierkb02.04.20 18:42
little_pixel
Apple möchte unsere Daten in der Cloud. Bei Musik ist das für mich gar kein Problem und erfreue mich diese über die Geräte hinweg komfortabel zu konsumieren.

Aber das Beispiel macht wieder deutlich wie wichtig es ist die Daten ebenfalls lokal liegen zu haben.
Was ist wenn Apple die betreffenden Titel nicht mehr anbieten darf? Der Anwender, der keine Sicherungskopie hat, der hat auf einmal Titel in der Mediathek mit dem Status "Nicht mehr verfügbar" und hat somit sein Nutzungsrecht verloren.

Siehe dazu auch:

heise (02.03.2020): iCloud-Musikmediathek: Apple kann jederzeit Inhalte löschen
Apple behält sich vor, gekaufte Musik nicht mehr zum erneuten Download anzubieten. Inhalte können auch aus der iCloud-Musikbibliothek verschwinden.
+2
Cupertimo02.04.20 23:03
sonnendeck
Auf 100 Jahre alten Songs besteht Urheber Recht ?

Ja
0
aMacUser
aMacUser02.04.20 23:10
Cupertimo
sonnendeck
Auf 100 Jahre alten Songs besteht Urheber Recht ?

Ja

In Deutschland nicht unbedingt. 70 Jahre nach dem Tod des letzten Künstlers erlischt jegliches Urheberrecht. Da kann auch ein Label nichts dran ändern. Wie gesagt, gilt das in Deutschland. Andere Länder, andere Gesetze.
+1
Schens
Schens03.04.20 07:38
Ich freue mich schon,
wenn meine Mutter eine Abmahnung aus Rom bekommt,
weil Sie ohne Lizenz allabendlich ein Vater Unser gebetet hat.
0
sahnehering03.04.20 07:45
Schens
Ich freue mich schon,
wenn meine Mutter eine Abmahnung aus Rom bekommt,
weil Sie ohne Lizenz allabendlich ein Vater Unser gebetet hat.
Was?! Deine Mutter zahlt keine Kirchensteuer?
Kein Backup, kein Mitleid
0
stargator23.04.20 12:08
Wenn diese Label dann Platten/CDs (ja gabs mal und gibts wieder) verkaufen. Müssen dann die Käufer diese als illegale Kopien zurückgeben? Effektiv sind dies ja, obwohl im gutgläubigen Sinne gekauften Datenträger, Raubkopien, da der Hersteller nicht die Rechte dazu hatte. Wird dann auch der Händler wie z.B. Amazon verklagt?

Ein nicht international festgelegte Schutzfrist finde ich nicht akzeptabel. Auch dass in jedem Land ein anderer Rechteinhaber eingesetzt wird, obwohl der Käufer ja nach EU-Recht in jedem EU-Land einkaufen kann. Das ist heutzutage alles nicht mehr sinnvoll und effizient (Künstler-Label-Verkäufer-Käufer) umzusetzen.
0

Kommentieren

Sie müssen sich einloggen, um die News kommentieren zu können.