Apple übernimmt preisgekrönte App "Play" zur Gestaltung von SwiftUI-Prototypen


Beim Entwickeln einer App kann es lohnenswert sein, Bedienschnittstellen von der eigentlichen Programm-Logik zu separieren und als eigenständiges Projekt zu entwickeln. Auf diese Weise entstehen etwa gleichzeitig individuelle Oberflächen für verschiedene Plattformen. Die App „Play“ widmete sich denen, die spielerisch die Möglichkeiten der App-Gestaltung ausloten wollten. Zur WWDC 2025 erhielt der Entwickler dafür einen
Apple Design Award in der Kategorie „Innovation“. Im Februar 2026 entschied Apple dann, den Entwickler zu übernehmen.
„Play ist ein ausgefeiltes und zugleich zugängliches Werkzeug, welches Anwender in die Lage versetzt, interaktive Prototypen auf Basis von SwiftUI-Frameworks zu gestalten“, schrieb Apple in der
Bekanntgabe der Apple Design Awards 2025. „Die durchdacht umgesetzte Oberfläche ist sowohl mächtig als auch leicht zu navigieren, was Designer dabei unterstützt, gemeinsam interaktive Prototypen am Mac und iPhone zu erstellen – alles in Echtzeit synchronisiert für nahtlose Kreativität.“ Sie ist allerdings nicht mehr im App Store verfügbar.
Mit „Play“ kann man App-Oberflächen gestalten und den resultierenden SwiftUI-Code in einer App einbinden. (Quelle:
Apple)
Für Xcode – oder Playgrounds?Was Apple mit den Play-Entwicklern sowie dem App-Code selbst vorhat, bleibt wie üblich Apples Geheimnis. Möglich wäre, dass Apple damit einen alternativen „Interface Builder“ in der konzerneigenen Entwicklungsumgebung Xcode anbietet. Da die Play-App allerdings plattformunabhängig ist, wäre auch ein anderer Weg denkbar: Mit
Swift Playground hat Apple bereits ein Werkzeug zum spielerischen Ausprobieren der Programmiersprache Swift im Angebot. „Play“ könnte dies mit einer SwiftUI-Komponente ergänzen – entweder als Teil von der für iPad und Mac bereitstehenden App oder als eigenständiger Titel.
Öffentlich durch Digitale-Märkte-GesetzDie Übernahme fand bereits im Februar statt und hat offenbar keine großen Wellen geschlagen. Publik wurde der Kauf durch eine Meldepflicht für Plattformanbieter mit Türwächterfunktion: Diese müssen Übernahmen bei der Wettbewerbskommission melden. Nach einer Frist von vier Monaten stehen diese Meldungen dann der Öffentlichkeit
zur Einsicht bereit.