Apple in den Niederlanden vor über 600 Millionen Euro Entschädigung an Nutzer?


Zwei niederländische Verbraucherorganisationen, nämlich Stichting Right to Consumer Justice und Stichting App Stores Claims, hatten Klage gegen Apple eingereicht. Erneut ging es darum, wie Apple die marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um Milliarden mit den Provisionen im App Store zu verdienen. Da man als Entwickler und Kunde nur die Wahl hat, eine dominierende Plattform ganz zu verlassen, sich andernfalls den Regeln zu beugen hat, stellen die hohen Gebühren laut übereinstimmender Meinung weltweiter Wettbewerbshüter klaren Marktmissbrauch dar. Vor Gericht hat Apple nun eine Schlappe
erlitten.
Europäisches Gericht weist Apples Argumente zurückApples Verteidigung hatte gelautet, nicht einmal den Schaden für Nutzer selbst in Abrede zu stellen, sondern sich auf formale Fehler zu konzentrieren. Besagte Preisstruktur stamme nicht aus den Niederlanden, der Schaden sei also im Ausland entstanden, könne daher auch nicht vor lokalen Gerichten verhandelt werden. Eine Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs wies diese Argumentation als fehlgeleitet zurück.
Wenn man an Kunden eines Landes verkaufe, dann seien diese selbstverständlich betroffen, egal aus welchem Land die Regeln stammen. Die Sammelklage dürfe also verhandelt werden, im aktuellen Fall mit einem Volumen von 637 Millionen Euro. Das hat durchaus weitreichendere Auswirkungen, denn derlei Präzedenzfälle können als Vorbild für jedes Land gelten, in dem es lokalisierte Versionen des App Stores gibt.
Weiterer Verlauf der KlageDie Kläger müssen nun überzeugend darlegen, dass die App-Store-Gebühren den Endkunden schaden – und nicht nur Entwicklern. Das könnte gelingen, wenn zum Beispiel Preise für Apps oder Abos wegen überzogener Provisionen höher liegen müssen. Anders als bei Plattformen wie Steam und Co., die mit einem vergleichbaren Gebührenmodell arbeiten, gibt es für iOS keinen echten Wettbewerb unter Vertriebsplattformen. Sich darauf zu berufen, mehr zu bieten als andere, daher auch mehr zu verlangen, wäre aber nur bei konkurrierenden Angeboten im Sinne des Wettbewerbsrechts statthaft. Nutzt man seine Marktmacht hingegen aus, um mangels Alternativen Umsätze zu erzielen, sind erfolgversprechende Klagen dieser Art die fast unweigerliche Folge.