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Apple Music: Apple verliert Streit um Markenrechte – wegen eigener Fehler

Apple ist mit dem Versuch gescheitert, sich die exklusiven Namensrechte für Apple Music, den hauseigenen Musikstreamingdienst, zu sichern. Das kalifornische Unternehmen unterlag im Streit um die entsprechende Wortmarke einem Jazzmusiker, obwohl dieser den Begriff überhaupt nicht verwendet. Zum Verhängnis wurden Apple dabei letztlich die allzu weitreichenden Ansprüche. Der Vorgang zeigt, welche Fallstricke das Markenrecht insbesondere in den Vereinigten Staaten bereithält. Große Auswirkungen auf Apple Music dürften sich daraus allerdings wohl kaum ergeben.


„Apple Jazz“ setzt sich gegen „Apple Music“ durch
Apple beantragte die Wortmarke „Apple Music“ bereits 2015, passend zum Start des gleichnamigen Streamingdienstes. Was wie ein Selbstläufer erschien, schließlich ist Apple seit vielen Jahren etwa mit dem iTunes Music Store in Sachen Musik tätig, sorgte jedoch für Widerstand seitens des Trompeters Charles Bertini. Der Musiker nutzt schon seit 1985 den Begriff „Apple Jazz“ für seine Konzerte und ließ sich diesen 1991 schützen, allerdings lediglich im US-Bundesstaat New York. 2016 legte er Einspruch gegen Apples Markenanmeldung ein und meldete gleichzeitig „Apple Jazz“ beim US Patent & Trademark Office an. Bertini scheiterte zunächst in erster Instanz, setzte sich im Berufungsverfahren aber durch: Der US Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) entschied im April dieses Jahres, dass Apple den Namen nicht für die Kategorie „Live-Performances“ schützen lassen könne. Die Eintragung der Wortmarke Apple Music sei daher wegen zu großer Verwechslungsgefahr mit „Apple Jazz“ unzulässig.

Gericht lehnt Apples erneuten Antrag ab
Diese Niederlage wollte Apple nicht kampflos hinnehmen. Das kalifornische Unternehmen beantragte beim CAFC daher eine erneute Anhörung und zog gleichzeitig den Antrag auf Eintragung von Apple Music in der Kategorie „Live-Performances“ zurück. Allerdings ohne Erfolg: Das Gericht lehnte IPWatchDog zufolge Apples Antrag ab. Die im April ergangene Entscheidung ist daher endgültig, der kalifornische Konzern verfügt folglich nicht über die Wortmarke Apple Music und genießt juristisch nicht die exklusiven Namensrechte. Beobachter machen für die Niederlage einen von Apple begangenen taktischen Fehler verantwortlich: Hätte das Unternehmen unmittelbar nach dem Widerspruch von Bertini den Anspruch auf den Markenschutz für Live-Performances fallen lassen, wäre dem Unternehmen die Wortmarke Apple Music mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zugesprochen worden.

Trittbrettfahrer sind nicht zu erwarten
Apple muss allerdings wohl nicht damit rechnen, dass Trittbrettfahrer in Zukunft den Begriff Apple Music verwenden werden. Dem kalifornischen Unternehmen stünden in einem solchen Fall nämlich andere juristische Maßnahmen zur Verfügung, um sich dagegen zur Wehr setzen zu können. Darüber hinaus nutzt Apple für den Streamingdienst in aller Regel das Apfel-Logo in Verbindung mit dem Wort „Music“, und diese Kombination ist rechtlich geschützt.

Kommentare

globalls
globalls10.07.23 16:19
Der frühe Vogel fängt den Wurm!
Muss ich denn alles selber machen?
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