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Apfel vs. angeblich zu ähnliche Zitrone: Apple gewinnt Markenstreit – teilweise

Apple reagiert stets sehr empfindlich darauf, wenn andere Unternehmen Logos verwenden bzw. markenrechtlich schützen lassen wollen, die auch nur ansatzweise Ähnlichkeiten mit dem angebissenen Apfel samt Blatt aufweisen. Beispiele dafür sind die App Prepear (Birne), der Mineralwasserhersteller Arcus (Apfel), das FinTech Pear Technologies (erneut Birne), eine Schule in Vancouver (Apfel), die Rheinische Apfelroute (Apfel) und zahlreiche weitere Vorfälle. Jetzt musste der aus China stammende Tastatur- und Elektronikhersteller Yichun Qinningmeng Electronics vergleichbare Erfahrungen machen.


Eine angebissene Zitrone mit Blatt
Diesmal geht es jedoch nicht um Äpfel oder Birnen, sondern um eine Zitrone. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO – Intellectual Property Office) musste sich nach der versuchten Markeneintragung mit einer Beschwerde Apples auseinandersetzen. Die Argumentation lautete, besagtes gelbes Zitronenlogo weise zu starke Ähnlichkeiten mit Apples eigener Bildmarke auf. Als konkrete Punkte wurden das abstehende Blatt sowie die rechtsseitig angedeutete Bissstelle angeführt.


Entscheidung: teilweiser Sieg für Apple
Die Behörde stellte jedoch in der Beurteilung fest, jenes Logo wirke eher noch wie eine Orange oder eine allgemein runde Frucht, nicht wie ein Apfel. Apples Hinweis auf ein Blatt und "eine Art Biss" reichte dafür nicht aus: Die Form sei nahezu kreisrund, während Äpfel normalerweise nicht so dargestellt würden. Auch die inneren Dreiecke und die unteren rechteckigen Elemente unterschieden die Gestaltung deutlich. Trotzdem kam die EUIPO zum Schluss, dass es bei Computer- und Elektronikprodukten eine ausreichende gedankliche Verbindung zu Apple geben könne. Entscheidend war dabei nicht eine hohe Ähnlichkeit der Zeichen, sondern die enorme Bekanntheit des Apple-Logos in der EU.

Solarpaneele: Bildmarke möglich
Anders sieht es hingegen bei der Markenklasse für Solarpaneele aus, die ebenfalls Bestandteil der Prüfung war. Für diese Kategorie darf die Anmeldung weiterlaufen, weil der Bezug zu Apples Tätigkeitsfeld deutlich schwächer ist. Der Fall endete somit nicht mit einem Sieg Apples, sondern mit einer auf Elektronik- und Computerwaren beschränkten Entscheidung. Man erkennt an diesem Fall gut, welche Leitlinien im Markenrecht konsequent gelten. Je bekannter eine Marke ist, und Apple zählt nun einmal als eine der weltweit bekanntesten, desto weiter wird potenzielle Verwechslungsgefahr aufgefasst.

Kommentare

Al Borland
Al Borland07.05.26 15:19
Das absehende oder abstehende Blatt?
Nom de dieu de putain de bordel de merde de saloperies de connards d'enculés de ta mère. Sehen Sie, es ist, als ob man sich den Arsch mit Seide abwischt.
+1
Fenvarien
Fenvarien07.05.26 15:33
Al Borland Abgesehen vom abstehenden Blatt besteht der angesehene Tippfehler nun nicht mehr!
Up the Villa!
+8
MacTaipan07.05.26 17:36
Ehrlich gesagt verleitet mich die angebissene Stelle (und das Herkunftsland China) zu der Annahme, dass man es bewusst auf Verwechslung angelegt hat. Es sei denn, in China ist das Anbeißen von Zitronen deutlich üblicher als hierzulande.
+2
don.redhorse07.05.26 17:53
das Problem bei diesen Sachen ist leider gar nicht mal so ungefährlich für ein Unternehmen. Wenn ein Unternehmen eine Ähnlichkeit und sei sie auch nur schwach zu sein, einfach so hinnimmt, kann das zur Verwässerung des Markenzeichens führen. Wenn man jetzt eine angebissene Zitrone mit Blatt kommentarlos hinnimmt, ist es beim nächsten mal eine Aprikose, dann eine Birne, danach ein Apfel, der nicht angebissen ist und das Blatt auf der andere Seite hat, dann einer mit dem Blatt auf der gleichen Seite, danach ein angebissener Apfel. Das war es dann, damit ist die Marke, bzw. das Logo nicht mehr geschützt. Solche Ausmaße wie bei JackWolfskin, die Omas bei eBay abgemahnt haben, ohne vorher das Gespräch zu suchen, die selbst gestrickte Bezüge für Sofakissen mit einer Wolfspfote drauf verkauft haben, ist natürlich ein etwas anderes Spiel. Aber auch Apple wird gegen Widerrechtlich Verwendung vom Apple Logo auf, was weiss ich, Brotbrettern vorgehen. Nur schreiben sie die Verkäufer meist an und versuchen sich vorher zu einigen. Nicht weil sie gute Menschen sind, nein, sondern weil ein Prozess immer negative Presse macht. Denken wir an abgebissene Birne mit dem Apfel Blatt zurück, es wurde einige Zeit geduldet, dann hat der "Besitzer" dieses Logos u.A. Musikplayer etc. seiner Marke hinzugefügt. Da musste Apple reagieren, auch da gab es ein Anschreiben mit der Bitte das Logo zu wechseln, danach eines mit Drohungen einer Klage, bis eben zur Einreichung der Unterlassung. Apple hat den Fall ganz klar gewonnen, negative Presse gab es trotzdem und das Unternehmen ist in der Zeit sehr bekannt gewesen und man hat einige mal gelesen: "ich habe dieses und jenes von denen gekauft, damit sie sich gegen Apple verteidigen können" etc.
Ein Applelogo, bzw. ein Logo das ähnlich ist, aber nicht in dem Bereich verwendet wird den Apple sich hat eintragen lassen, ist übrigens gar nicht mal so einfach zu bekämpfen. Wenn du also als Skateboarder ein Logo verwendest, das ähnlich dem der Raiffeisenbank ist, dann ist es für die Bank schwer dir die Nutzung des Logos zu verwenden. Wenn du neben Skateboards dann aber auch eine App zum Aktienhandel veröffentlicht, kann die Bank dagegen vorgehen, weil du es dann für Finanzsachen angemeldet hast. Apple muss z.B. auch alle Jubel Jahre mal wieder einen farbigen Apfel nutzen, sonst könnte es sein, dass das Nutzungsrecht erlischt, man kann sich also nicht irgendwelche Logo schützen lassen, sie dann aber nicht nutzen. So ganz einfach ist das alles nicht, die Unternehmen, nicht nur Apple, müssen sich schützen.
+4
Fred G. Eger07.05.26 19:12
Das erinnert mich an den Fiat Panda, Tipo 169. Der sollte als "Gringo" auf den Markt kommen. Renault maulte da vor Gericht rum, das wäre zu ähnlich zu ihrem "Twingo".

Halten uns die Unternehmen für so blöd einen Fiat Gringo mit einem Renault Twingo zu verwechseln?
Halten die uns wirklich für so blöd, eine Zitrone nicht von einem Apfel oder anderem Obst unterscheiden zu können?
Ich weiss es nicht.

Aber es sagt einiges darüber, wie wir Konsumenten/Gesellschaft von den beteiligten Unternehmen eingeschätzt werden.
Grundlos? Ich fürchte nicht.
+2
don.redhorse07.05.26 19:36
Fred G. Eger
Das erinnert mich an den Fiat Panda, Tipo 169. Der sollte als "Gringo" auf den Markt kommen. Renault maulte da vor Gericht rum, das wäre zu ähnlich zu ihrem "Twingo".

Halten uns die Unternehmen für so blöd einen Fiat Gringo mit einem Renault Twingo zu verwechseln?
Halten die uns wirklich für so blöd, eine Zitrone nicht von einem Apfel oder anderem Obst unterscheiden zu können?
Ich weiss es nicht.

Aber es sagt einiges darüber, wie wir Konsumenten/Gesellschaft von den beteiligten Unternehmen eingeschätzt werden.
Grundlos? Ich fürchte nicht.

dann lese den etwas längere Kommentar direkt über deinem. Kurz. Wenn ein Unternehmen seine Marke, sein Logo nicht schützt, auch vor nur entfernt ähnlichem, kann es als Verwässert angesehen werden und damit ungültig werden.

Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (Deutschland) / Art. 10 Abs. 2 lit. c Unionsmarkenverordnung (EUTMR).



Voraussetzungen für den Schutz
Markenverwässerung greift nur bei bekannten Marken (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG). Die Marke muss:

  • Bekanntheit im Inland oder in der EU genießen (ca. 25–30 % Verkehrsbekanntheit als Richtwert, aber einzelfallabhängig)
  • Das angegriffene Zeichen muss ohne rechtfertigenden Grund genutzt werden
  • Die Nutzung muss die Unterscheidungskraft oder den Ruf der Marke beeinträchtigen
  • Keine Verwechslungsgefahr nötig — das ist der entscheidende Unterschied zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

Beispiel: Logos
Bei Logos ist typisch:

  • Blurring: Ein ähnliches Bildzeichen (Form, Farbe, Stil) taucht in branchenfremden Bereichen auf → die Einzigartigkeit des Originals leidet
  • Tarnishment: Das Logo einer Premium-Marke wird für Billigprodukte oder in negativem Kontext kopiert
  • Free-riding: Ein unbekanntes Unternehmen nutzt ein Logo, das an Apple, Nike o.ä. erinnert — profitiert vom Image, ohne Verwechslungsgefahr im klassischen Sinne

die obigen Punkte habe ich mir von Claude raussuchen lassen, denke das fasst es gut zusammen. Ich selbst hatte mich seinerzeit wegen der Birnengeschichte eingelesen, ist jetzt wohl so um die 10 Jahre her, dass ging ja damals schon recht viral.
+1
L-E07.05.26 20:31
Fred G. Eger
Das erinnert mich an den Fiat Panda, Tipo 169. Der sollte als "Gringo" auf den Markt kommen. Renault maulte da vor Gericht rum, das wäre zu ähnlich zu ihrem "Twingo".

Halten uns die Unternehmen für so blöd einen Fiat Gringo mit einem Renault Twingo zu verwechseln?
Halten die uns wirklich für so blöd, eine Zitrone nicht von einem Apfel oder anderem Obst unterscheiden zu können?
Ich weiss es nicht.

Aber es sagt einiges darüber, wie wir Konsumenten/Gesellschaft von den beteiligten Unternehmen eingeschätzt werden.
Grundlos? Ich fürchte nicht.
Sehe ich auch so. Apple hält die Leute offenbar für so dämlich, dass die nicht das Apple Logo und den Computerhersteller von Mineralwasser, einer Birne, einer Schule oder der Rheinischen Apfelroute unterscheiden können.

Sicher muss ein Unternehmen daran interessiert sein, dass sein Logo nicht durch zu ähnliche andere verwässert oder sogar missbraucht wird, aber was Apple da abzieht, ist nurmehr lächerlicher Kindergarten.
-4
don.redhorse07.05.26 20:46
L-E
Sehe ich auch so. Apple hält die Leute offenbar für so dämlich, dass die nicht das Apple Logo und den Computerhersteller von Mineralwasser, einer Birne, einer Schule oder der Rheinischen Apfelroute unterscheiden können.

Sicher muss ein Unternehmen daran interessiert sein, dass sein Logo nicht durch zu ähnliche andere verwässert oder sogar missbraucht wird, aber was Apple da abzieht, ist nurmehr lächerlicher Kindergarten.

auch hier, "Verwässerung der Marke" nachlesen, dann denkt man die Sache neu.
+1

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