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Forum>Apple>US-Behörde durchsucht Privaträume eines Journalisten wegen eines (!) iPhone

US-Behörde durchsucht Privaträume eines Journalisten wegen eines (!) iPhone

Phoen
Phoen26.04.1023:15
Gerade über macrumors reinbekommen.

Die neue R.E.A.C.T -Truppe scheinen ja nicht viel auf Recht und Gesetz zu geben, wenn sie wegen eines iPhones die Tür zum Privatbereich eines Journalisten aufbrechen und dort 24 Computer, Server usw. mitgehen lassen (Beschlagnahmen kann man das ja nicht mehr nennen).

Da muss sich wohl gerade eine weitere US-Behörde profilieren und beweisen, dass sie dort nicht den ganzen Tag Pornos schauen.

„Niemand regiert die Welt.“
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Kommentare

alfrank26.04.1023:31
Phoen: Bist Du mit sb verwandt?
Es geht 4 Computer und 2 Server, insgesamt um 24 Teile...
Und hier die richtige Quelle, gizmodo.com:
Last Friday night, California's Rapid Enforcement Allied Computer Team entered editor Jason Chen's home without him present, seizing four computers and two servers.
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Phoen
Phoen26.04.1023:38
alfrank
Phoen: Bist Du mit sb verwandt?
Es geht 4 Computer und 2 Server, insgesamt um 24 Teile...
Und hier die richtige Quelle, gizmodo.com:
Last Friday night, California's Rapid Enforcement Allied Computer Team entered editor Jason Chen's home without him present, seizing four computers and two servers.

Äh nein, zum Glück nicht. Ich habe das schon korrekt verstanden und wiegergegeben.
24 Computer, Server usw.

Klaro?
„Niemand regiert die Welt.“
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dreyfus27.04.1000:22
Phoen
Die neue R.E.A.C.T -Truppe scheinen ja nicht viel auf Recht und Gesetz zu geben, wenn sie wegen eines iPhones die Tür zum Privatbereich eines Journalisten aufbrechen und dort 24 Computer, Server usw. mitgehen lassen (Beschlagnahmen kann man das ja nicht mehr nennen).

Da ein Gerichtsbeschluss vorlag, kann man das schon Beschlagnahme nennen. Den Blogger Chen einen Journalisten zu nennen hingegen...

Journalisten sind berechtigt Informanten zu schützen. Journalisten, die Diebesgut kaufen, geniessen keinen Schutz, Menschen die fremdes Eigentum verkaufen ebenso wenig. Dies war ja auch der Grund, weshalb Engadget den Kauf des Telefons abgelehnt hat.

Man sollte nicht so tun, als hätte der Finder (Dieb nach kalifornischem Recht) hier eine Straftat begangen um Watergate aufzudecken... sowohl der Finder, als auch Gizmodo haben sich hier an fremdem Besitz bereichert... Ich weiss nicht, was man daran rechtfertigen soll.

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Phoen
Phoen27.04.1001:08
dreyfus
Das kalifornische Recht ist in seinem Journalistenbegriff ausdrücklich sehr weit und umfasst mithin auch bloger. Darüber hinaus ist das Presserecht umfänglich und umfasst auch Handlungen die bis zum hinreichenden Tatverdacht nur Mutmaßungen darstelllen. Darüber hinaus ist die Verhältnismäßigkeit jedenfalls nicht gewahrt, wenn wegen eines abhanden gekommenen Handys die Privaträume eines Journalisten durchsucht und obendrein dessen Arbeitsgerät beschlagnahmt wird. Hier wurde eindeutig übers Ziel hinausgeschossen. In anderen Ländern mag das ja Sitte sein, aber in den USA eigentlich nicht.
„Niemand regiert die Welt.“
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stylerhh
stylerhh27.04.1001:20
Das geschieht gizmodo recht so wie er Apple & Gracy Powell gedemütigt hat mit dem iPhone 4G HD
„ MacBook Pro 15" 2016 Intel Core i7 2.6Ghz, 16GB DDR3 RAM, 256GB SSD, OS X 10.13.6 “
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dreyfus27.04.1001:28

Phoen:

Was Du da schreibst kenne ich so nicht. Im Gegenteil. Es war ein kalifornisches Gericht, dass 2005 festgestellt hat, das Blogger keine Journalisten sind (siehe Verfahren Apple gegen Think Secret) und ich kenne keine gegenteiligen Urteile. Des Weiteren sind die Räume eines kommerziellen Bloggers, der ausschliesslich von zu Hause arbeitet, wie jeder Heimarbeitsplatz Geschäftsräume. Diese Geschäftsräume wurden auch nicht "wegen eines abhanden gekommenen Handys" durchsucht (dieses ist ja längst zurückgegeben worden), sondern weil Chen nach eigener Einlassung Diebesgut gekauft hat, dieses beschädigt und damit Geld verdient hat. Das iPhone wurde nicht erworben, um eine Straftat aufzudecken oder eine Gefahr für die Allgemeinheit abzuwenden. Somit fällt weder die Hehlerei, noch die Sachbeschädigung unter irgendeine journalistische Freiheit.
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Phoen
Phoen27.04.1002:14
dreyfus

Es steht doch außer Frage, dass Chen das iPhone erhielt, um darüber berichten zu können. Aber für den Staat Kalifornien ist es eben nur ein Handy, wie jedes andere auch. Das rechtfertigt noch nicht die Beschlagnahme einer ganzen Arbeitseinrichtung. Der Sachverhalt scheint sich auch nicht so kompliziert darzustelllen, dass eine Vernehmung nicht zur vollständigen Aufklärung geführt hätte.

Vielmehr deutet das Vorgehen tatsächlich darauf hin, dass von dritter Seite Druck ausgeübt wurde. Damit wird aber gerade nachhaltig versucht zu unterterbinden, worum es eigentlich geht. Um die frei Berichterstattung über ein noch nicht erschienenes Handy. Dass dies Apple ganz besonders stört, mag man verstehen. Dass sie aber direkt oder indirekt auf die freie Berichterstatttung möglicherweise Einfluss zu nehmen versuchen, das haut dem Fass den Boden aus.

Wo kommen wir denn hin, wenn bei Erlkönigen und Handy Prototypen nicht mehr Recht und
Gesetz gilt, weil Firmen lieber selbst über ihr Erscheinen bestimmen wollen?

„Niemand regiert die Welt.“
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dreyfus27.04.1002:39
Phoen:

Chen "erhielt" das iPhone nicht, er hat es zu einem Preis erworben, der wohl keine Zweifel darüber zulässt, dass man wusste, was man da kauft. Man hat sich ja vorher Fotos und Detailangaben von dem Verkäufer eingeholt. Man hat also bewusst Diebesgut erworben. Dies hat Nichts mit Berichterstattung zu tun und auch Nichts mit Pressefreiheit. Du sprichst hier Nicht-Journalisten Rechte zu, die selbst Journalisten nicht haben. Selbst Staaten dürfen nicht ohne einen entsprechenden Beschluss Diebesgut erwerben (man erinnere sich an die Diskussion um Steuerdaten CDs hierzulande). Und hier gibt es noch nicht einmal ein öffentliches Interesse.

Würde MTN einen geklauten BWM Prototyp erwerben, dem "Verkäufer" das zehnfache des Markwertes zahlen (macht man ja so, wenn man denkt, das sei ein legitimes Geschäft), dann genüsslich den Testfahrer, der vergessen hat den Wagen abzuschliessen, der Lächerlichkeit preisgeben, das Auto demontieren und die Einzelteile zum Wohle der Konkurrenz (und dem Eigenen) unter dem Deckmäntelchen der Pressefreiheit penibel ins Internet stellen... dann würdest Du sagen: Das ist Pressefreiheit? Sorry. Gizmodo hat sich der Hehlerei schuldig gemacht, fremdes Eigentum beschädigt, Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht und spielt jetzt noch Verwunderung vor. Apple hat keine Straftat begangen und somit liegt auch keine Legitimation dafür vor, dass sich die "Presse" illegaler Quellen bedienen dürfte. Ein allgemeines Anrecht vertrauliche Informationen zu kaufen und zu verwenden gibt es weder im amerikanischen noch im dt. Presserecht.

Apple hat Anzeige erstattet. Und das zurecht. Sie haben nicht verlangt, dass Gizmodo vom Netz genommen wird oder Berichte/Bilder entfernt werden. Somit geht auch die Unterstellung "Einfluss auf freie Berichterstattung" völlig vorbei.
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Phoen
Phoen27.04.1003:05
dreyfus

Es ist schlicht falsch Chen "nur" als Blogger abstempel zu wollen. Chen ist festangestellter Schreiber bei Gawker und somit unzweifelhaft Journalist!

Zum anderen, selbst wenn sich Chen der Hehlerei eines Handys Schuldig gemacht haben sollte, würde eine Behörde, die zur Verfolgung von Industriespionage und staatlich gelenkten Hackeratacken, geschaffen wurde, nicht ohne weiteres Zutun mit dem Verlust eines Handys befasst - auch nicht eines (unbestätigten) Prototyps. Der Sachverhalt lässt daher gar keinen anderen Schluss zu, als dass im Fall Chen mit einem anderen Maßstab, und damit einem abweichenden Rechtsverständnis, vorgegangen wurde. Das Vorgehen wirkt sich aber vor allem direkt und nachhaltig gegen die Berichterstattung über unveröffentlichte Appleprodukte im Allgemeinen aus.
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dreyfus27.04.1003:28
Phoen
dreyfus

Es ist schlicht falsch Chen "nur" als Blogger abstempel zu wollen. Chen ist festangestellter Schreiber bei Gawker und somit unzweifelhaft Journalist!

Das ist wieder falsch. Im bereits oben angesprochenen Verfahren ThinkSecret gegen Apple wurde gerichtlich festgestellt, dass ein Journalist nur dann auch rechtlich ein Journalist ist, wenn er in dieser Eigenschaft arbeitet (Nicholas Ciarelli, der unter dem Pseudonym "Nick dePlume" ThinkSecret betrieb, durfte sich - obwohl er professioneller Journalist ist und auch für eine echte Zeitschrift arbeitet, in seiner Eigenschaft als Blogger nicht auf die Pressefreiheit oder Sonderrechte für Journalisten berufen). Chen ist Journalist, wenn er als Journalist arbeitet. Wenn er für Gizmodo schreibt, ist er nur eine beliebige Heissluftschleuder (zumindest solange, bis sich ein Richter findet, der es sich antut einen Präzedenzfall zu ignorieren - dies passiert in den USA allerdings sehr selten).

Ein "abweichendes Rechtsverständnis zu Gunsten Apples" sehe ich auch in keinster Weise. Polizeisondereinheiten wie REACT () gibt es explizit zu dem Zweck, heimische Unternehmen und Behörden zu schützen. Apple ist einer der größten Steuerzahler des Staates Kalifornien und eine Abwanderung des Unternehmens wäre für den Staat ein immenser Schaden. Stehle einmal Firmengeheimnisse von Daimler-Benz in Baden-Württemberg oder BMW in Bayern und warte ab, wie lange es dauert, bis die Polizei vor deiner Türe steht. Die springen da wie die Hasen (und Heerscharen von Politikern schieben sie noch von Hinten an). Nichts daran ist außergewöhnlich; höchstens, dass es Leute gab, die wirklich geglaubt haben, dass Apple dies auf sich beruhen liesse.
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Phoen
Phoen27.04.1003:55
[quotedreyfus] Apple ist einer der größten Steuerzahler des Staates Kalifornien und eine Abwanderung des Unternehmens wäre für den Staat ein immenser Schaden. [/quote]

Damit bestätigst du doch nur, was ich sage: Dass im Zusammenhang mit Apple scheinbar andere Gesetze gelten, als für jeden anderen. Damit aber nicht genug. Diese Truppe geht nicht etwa gegen Diebe oder Kleinkriminelle vor, sondern gegen ein fundamentales Demokratieprinzip der freien Presse. Diese Presse magst du vllt. mit allerlei Argumenten diskreditieren wollen, aber hier zählt nicht deine persönliche Meinung über Inhalte. Und Gizmondo ist nun mal ein Teil der elektr. Presselandschaft - ob es dir gefällt oder nicht.

Zu deinem oben zitierten Urteil kann ich nur sagen, dass es sich wohl um eine Einzelentscheidung handelt, die Chen in seinet Eigenschaft als Journalist nicht tangiert. Das kannst du aus dem von Gaby zitierten Gesetz ebensogut ablesen, wie aus dem Zweck der Anstellung bei Gizmondo.

Schließlich sollte sich Apple einmal fragen, wie lange und oft sie eigentlich noch solcherlei Schlagzeilen über suizidale Mitarbeiter, Entlassungen wegen Lapalien und nun Hausdurchsuchungen bei Journalisten über sich ergehen lassen wollen.
„Niemand regiert die Welt.“
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dreyfus27.04.1003:55
P.S.:
Eugene Volokh, a professor and First Amendment specialist at UCLA School of Law, said journalists' legal protection may not apply if the police are seeking information that pertains directly to the commission of a crime. "If what they're looking for is itself evidence of a crime, then I think they're entitled to do that," he said.

von
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dreyfus27.04.1004:14
Phoen
damit bestätigst du doch nur, was ich sage: Dass im Zusammenhang mit Apple scheinbar andere Gesetzt gelten, als für jeden anderen.

Nö, damit sage ich nur das Offensichtliche: Das sich Firmengeheimnisse nun einmal bei Firmen finden und das sich der Schutz von Firmengeheimnissen explizit in den Aufgaben der REACT Einheit (die hier am Werk war) findet. Ohne Silicon Valley und Firmen wie Apple und Google sähe es in Kalifornien noch düsterer aus und die US Staaten stehen im Wettbewerb untereinander. Wenn Kalifornien die Firmen nicht schützt, gehen die dahin, wo man es tut.
Phoen
Damit aber nicht genug. Diese Gurkentruppe geht nicht etwa gegen Diebe oder Kleinkriminelle vor, sondern gegen ein fundamentales Demokratieprinzip der freien Presse. Diese Presse magst du vllt. mit allerlei Argumenten diskreditieren wollen, aber hier zählt nicht deine persönliche Meinung über Inhalte. Und Gizmondo ist nun mal ein Teil der elektr. Presselandschaft - ob es dir gefällt oder nicht.

Es gibt in keinem mir bekannten Land eine Pressefreiheit, die den Erwerb von Diebesgut schützt. Der Schutz von Dieben ist auch kein demokratisches Grundprinzip. Du bastelst dir hier ein paranoides Szenario zusammen. Gizmodo hat keinen Skandal aufgedeckt, keine ökologisches oder Sicherheitsrisiko entlarvt, keinen Betrug am Kunden offengelegt... die haben Diebesgut erworben und Firmengeheimnisse veröffentlicht. Dies deckt die Pressefreiheit nicht ab und dafür ist sie auch nicht gedacht.

Ich zitiere aus dem Pressekodex:

"Bei der Recherche dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden."

Du forderst etwas, was nicht einmal die Presse selbst fordert.

Teil der Presse ist, wer sich selbst journalistischen Grundsätzen unterwirft. Gizmodo und Gawker Media stellen sich selbst außerhalb der Presse auf – selbst der Chefredakteur hat sich als Anhänger des "Scheckbuch-Journalismus" bezeichnet.
Phoen
Zu deinem oben zitierten Urteil kann ich nur sagen, dass es sich wohl um eine Einzelentscheidung handelt, die Chen in seinet Eigenschaft als Journalist nicht tangiert. Das kannst du aus dem von Gaby zitierten Gesetz ebensogut ablesen, wie aus dem Zweck der Anstellung bei Gizmondo.

Schließlich sollte sich Apple einmal fragen, wie lange und oft sie eigentlich noch solcherlei Schlagzeilen über suizidale Mitarbeiter, Entlassungen wegen Lapalien und nun Hausdurchsuchungen bei Journalisten über sich ergehen lassen wollen.

Wer ist Gaby?

Kein Mitarbeiter von Apple hat Selbstmord begangen. Über Entlassungen wegen Lappalien ist mir Nichts bekannt (falls Du den Trottel meinst, der Woz unbedingt ein noch nicht veröffentlichtes Gerät zeigen musste... dem geschieht das völlig Recht). Über die Hausdurchsuchung hat Apple nicht entschieden, sondern ein Richter. Apple hat nur Anzeige erstattet. Beides ist zunächst einmal rechtens und völlig üblich.
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Phoen
Phoen27.04.1004:17
Ach dreyfus, du hast doch sicher schon die ein oder andere Uni von innen gesehen. Dann dürfte dir auch nicht entgangen sein, dass drei Professoren gelegentlich fünf Meinungen zu ein und dem selben Thema haben.

In fast allen diesen Fällen kommt es bei der Beurteilung letztlich auf die Verhältnismäßigkeit an. Was aber gar nicht geht, dass für den einen Beschuldigten andere Maßstäbe gelten, als für den anderen - und Firmenimteressen hierbei auch noch eine Rolle spielen.
„Niemand regiert die Welt.“
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Phoen
Phoen27.04.1004:42
Garby Darbyshire, die COO für rechtliche unf finanzielle Angelegenheiten bei Gawker.

Ich möchte ja nichts schönreden über die Presse, aber wo bitte soll "Scheckbuch-Journalimus" anfangen und aufhören. Es ist nun mal so, dass auch die Presse für ihr Handeln gerade stehen muss. Sowas regelt man aber in einer Demokratie ohne in
die Kernbereiche der unternehmerischen Betätigung einzugreifen. Und das bedeutet das Vorgehen dieser, wie du es meinst, Wirtschaftspolizei. Denn eines vergisst du, auch Gawker ist ein Unternehmen, nicht nur Apple. Nur Apple verschmerzt den Verlust eines iPhones wohl einiges leichter als die ohnehin schon darbende Presse ein Verbot ihrer notwenigen Kenntniserlangung.

Schließlich ist es völlig weltfremd, die Häufung und Art der Ereignisse bei Apple als normal zu bezeichnen. Mittlerweile grenzt soetwas schon an Zynismus. Aber wenn Apple meint so weitermachen zu können - bitte. Es werden sich auch dann noch ein paar finden, die auch das verteidigen werden. Nur gedient ist Apple damit nicht.

„Niemand regiert die Welt.“
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stylerhh
stylerhh27.04.1005:19
Hier ist ein Video falls Ihr es nicht schon kennt was Steve Jobs über Gizmodo sagt und verkündet.

http://www.youtube.com/watch?v=hjhta_KmPkE&feature=player_embedded
„ MacBook Pro 15" 2016 Intel Core i7 2.6Ghz, 16GB DDR3 RAM, 256GB SSD, OS X 10.13.6 “
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dreyfus27.04.1005:54
Phoen
Ach dreyfus, du hast doch sicher schon die ein oder andere Uni von innen gesehen. Dann dürfte dir auch nicht entgangen sein, dass drei Professoren gelegentlich fünf Meinungen zu ein und dem selben Thema haben.

In fast allen diesen Fällen kommt es bei der Beurteilung letztlich auf die Verhältnismäßigkeit an. Was aber gar nicht geht, dass für den einen Beschuldigten andere Maßstäbe gelten, als für den anderen - und Firmenimteressen hierbei auch noch eine Rolle spielen.

Ich habe nur Psychologie studiert... da schafft das ein Professor alleine

Verhältnismässigkeit ist das richtige Wort. Gizmodo hat keinen Regierungsskandal aufgedeckt, keinen Putsch verhindert oder enthüllt, dass der Präsident in Wirklichkeit weiss ist. Die Berichterstattung über den iPhone Prototypen war bis zur Veröffentlichung der anonymen Fotos (die der "Finder" vorab zugesendet hat) ja auch OK. Ab dem Moment aber, in dem sie Diebesgut erworben haben, nur um der eigenen "Auflage" (Clicks) und Nichts sonst zu dienen, befanden sie sich komplett außerhalb des Gesetzes und außerhalb journalistischer Prinzipien. Der unehrliche Finder (der ja weder versucht hat, dass Telefon dem Kneipenpersonal zu übergeben, noch es auf dem nächsten Polizeirevier abzugeben und schon gar nicht den Eigentümer - dessen Facebook Seite er ja gefunden hat - per Email zu kontaktieren) ist nicht "Deep Throat" und Chen ist nicht Bob Woodward; hier wurde Nichts aufgedeckt, auf das die Öffentlichkeit einen Anspruch hätte. Hier ging es nicht um das Streben nach Wahrheit, sondern um nackte Gier.

Das Problem mit Scheckbuch-Journalismus ist, dass er Begehrlichkeiten weckt und die Hemmschwelle senkt. Wieso nicht etwas mitgehen lassen oder jemanden denunzieren, es lohnt sich ja und Pressefreiheit klingt doch großartig. In Wirklichkeit ist es leider nur Abschaum.
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Uli27.04.1006:59
Wie schreibt John Gruber so richtig:
Journalist shield laws are about journalists being able to protect sources who may have committed crimes. They’re not a license for journalists to commit crimes themselves. Gawker is making an argument that is beside the point. They’re arguing, “Hey, bloggers are journalists.” The state of California is arguing “Hey, you committed a felony.”
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Garp200027.04.1008:51
Seit wann ist Diebstahl und Hehlerei durch irgendwelche Gesetze die Journalisten und ihre Quellen schützen, gedeckt?

Seltsames Rechtsverständniss.
„Star of CCTV“
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Phoen
Phoen27.04.1009:56
dreyfus

Ich muss dich aber nicht darüber aufklären, dass Journalismus nicht erst bei Bob Woodward und Carl Bernstein anfängt. Zudem möchte ich nicht wissen wieviel Republikaner sie seinerzeit der Schmierei bezichtigt haben.

Wie gesagt, wenn es sich so zugetragen haben mag, dass es letztlich den Tatbestand der Hehlerei erfüllt, ist das vllt. nicht okey. Glaube aber nicht, dass das Strafrecht hier nicht anerkennt, dass auch das Recht der Berichterstattung ausreichend gewürdigt wird.

Was allerdings nicht geht ist, dass eine Sondereinheit zum Schutz wirtschaftlicher Interessen, in die Arbeits- und Privaträume von Journalisten eindringt und dort alles mögliche beschlagnahmt. Das ist, angesichts eines Handys um das es hier geht, Einschüchterung allerübelster Art. Das verbietet auch das dortig Recht. Und darum geht es hier!
„Niemand regiert die Welt.“
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Schens
Schens27.04.1010:42
Beim Nachbarn "stürmten" letzte Woche um 6 Uhr morgens der Zoll mit vier Mann ins Haus um nach Daten eines Ex-Mitarbeiters zu suchen. Der Einsatz erinnerte eher an ein AlQuaida-Suchschwadron. Schließlich ist mein Nachbar "Ausländer" (erst in der zweiten Generation Deutscher).

Die haben das Haus filetiert und den Saustall zurückgelassen. Wohlgemerkt: Der Nachbar hatte den Typen für 3 Monate eingestellt und alles, was sie wollten waren die Unterlagen bezüglich dieses Mitarbeiters. Eine einfache Frage hätte das Problem gelöst.

Ergebnis: Sein Ruf im Ort hat massiv gelitten ("Bei dem war die Gribbo - Razzia. da musses um wos grosses gäh"), das Haus komplett verwüstet, die Kinder (3 und 5) massiv verstört und die Beute: 1 Leitzordner, der offen im Regal stand (selbst den Abtransport beobachtet: ein Ordner in einer Waschkiste).

BRD - Banananrepublik Deutschland
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Hellokittyhater27.04.1011:10
Phoen
Du unterschätzt hier eins. Hier geht es nicht nur um ein Handy, sondern um die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Dieser Prototyp ist so wie es scheint ein Vorserienmodell für die finale Produktreihe. Andere Unternehmen haben sehr wohl Interesse daran vorzeitig auf den Markteintritts Apples mit dem iPhone 4G oder iPhone HD reagieren zu können und für die ist es ein gefundenes Fressen, wenn ein Bloger Diebesgut veröffentlicht und es so seziert, dass man doch schon an sehr viele technische Details kommt. Für diese Firmen war das billige Industriespionage. Eine potentielle frühzeitige Reaktion eines direkten Konkurrenten könnte Apple durchaus mehrere Millionen kosten. Deswegen halte ich die Reaktion des Einsatzkommandos schon für verhältnismäßig. Würde wie eben schon erwähnt ein deutscher ebenfalls, Details zu Prototypen ausplaudern würden deutsche Behörden ebenfalls so reagieren.
Und Mitarbeiter zu entlassen, die bewusst Verschwiegenheitserklärungen missachten und geheime Details ausplaudern, halte ich für vollkommen legitim. Wo kämen wir denn dahin, wenn bei jeder Firma Mitarbeiter Geschäftsinterna ausplaudern würden?
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Phoen
Phoen27.04.1011:54
Hellokittyhater

Man sollte das Pferd nicht von hinten aufzäunen. Industriespionage liegt schon ganz offenbar nicht vor, weil Chen als Journalist handelte. Er wollte damit einen Publikumseffekt erwirken und nicht irgendetwas nachbauen oder gezielt weitergeben. Recherche (auch wenn sie unethische sein sollte) und Industriespionage in einen Topf zu werfen ist daher völlig verfehlt und ist deshalb auch nicht Vorwurf der ermittelnden Behörden.

Was die Entlassung des Ingenieurs im Falle der frühzeitigen VÖ des 3G-Modells betrifft, so wundert es schon, warum dann noch Powell seinen Job hat, dem bedeutend Schwerwiegenderes vorzuwerfen ist. Es ist aber weniger der Einzelfall der problematisch ist, als die Häufung und Art des Umgangs, die Apple mittlerweile nicht nur gegenüber seinen Konkurrenten an den Tag legt. Im eigenen Interesse sollte Apple daher in der öffentlichen Wahrnehmung, trotz aller außerordentlicher Erfolge, langsam wieder Bodenhaftung bekommen.

„Niemand regiert die Welt.“
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Hellokittyhater27.04.1012:01
Phoen
Ein Journalist darf aber nicht tun was er will... Er hat bewusst Informationen gekauft ohne genau zu wissen, wie und auf welche Weise die Dinge in den Besitz der Verkäufers gelangt sind... Zumal der Finder die Pflicht hätte das Gerät wieder dem Eigentümer zurückzugeben, falls es wirklich gefunden wurde. Er hat nicht das Eigentum an dem Gut gehabt und hat es dennoch weitergekauft. Und dein "Journalist" wusste das, als er hat bewusst Hehlerware gekauft. Das hat für mich nichts mit Journalismus zu tun.
Zumal man ja auch nicht weiß, ob der "Journalist" nicht auch weiter Informationen an Wettbewerber weiterverkauft hat. Schon allein deshalb sind meines Erachtens nach Ermittlungen im Hinblick auf Wirtschaftskriminalität gerechtfertigt. Er hatte ja auch keine Probleme damit gestohlene Informationen zu veröffentlichen.
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Ritschwumm27.04.1012:17
Für mich fällt das unter Pressefreiheit Wärs anders dürfte man auch nix veröffentlichen was einem Apple Mitarbeiter am Telefon versehentlich raus schlüpft
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Hellokittyhater27.04.1012:32
Ritschwumm
dürfte man auch nix veröffentlichen was einem Apple Mitarbeiter am Telefon versehentlich raus schlüpft

Da hat man dann aber keine Informationen gestohlen oder gestohlene Informationen gekauft, sondern die wurden einem direkt zugespielt.

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Phoen
Phoen27.04.1013:28
hellokittyhater

Du verkennst bei deinem Denkansatz, wie investigativer Journalismus nur gewährleistet werden kann. Nämlich indem Lücken in einem System geschützt werden, die normalerweise für einen Journalisten unzugänglich sind und hierdurch erst Informationen von allgemeinem Interesse ans Licht der Öffentlichkeit gelangen können.

Natürlich kann man sich von Fall zu Fall darüber streiten, ob das gewählte Mittel ethischer Natur war oder ist. Aber man sollte dabei immer die Perspektive des Journalisten wählen, da man sonst zu leicht in die Logik der zu verheimlichenden Institutionen verfällt. Und genau das geschieht, wenn bespw. eine Vertraulichkeitsübereinkunft generell über die Belange des Journalismus gestellt werden. Oder das Ankaufen zweifelhaften Quellmaterials auf die gleiche Ebene gestellt wird, wie Handeln eines gewöhnlichen Hehlers an der Straßenecke.

Insbesondere verhält es sich so, wenn du Chen auch noch Wirtschaftsspionage vorwirfst, wofür es überhaupt keine Anhaltspunkt gibt. Schau dir mal das Vorgehen totalitärer Staaten gegen Journalisten an. Ohne dir etwas unterstellen zu wollen, aber dort findet man genau diese Muster. Journalisten werden wegen des Vorwurfs der Spionage verhaftet und Schlimmeres.

Aber ganz so weit ist es in den USA Gott sein Dank noch nicht. Zunächst sind noch einige Rechtsmittel auszuschöpfen.
„Niemand regiert die Welt.“
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dom_beta27.04.1018:06
Garp2000
Seit wann ist Diebstahl und Hehlerei durch irgendwelche Gesetze die Journalisten und ihre Quellen schützen, gedeckt?

Seltsames Rechtsverständniss.


eigentlich kann Apple sein Eigentum nicht zurückverlangen wenn es auf Treu und Glauben erworben wurde.
„...“
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Garp200027.04.1018:20
dom_beta LOL, Eigentum an gestohlenen Gegenständen kann man nicht erwerben. Jedenfalls nicht in D oder USA.
„Star of CCTV“
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Phoen
Phoen27.04.1020:45
Garp2000
dom_beta LOL, Eigentum an gestohlenen Gegenständen kann man nicht erwerben. Jedenfalls nicht in D oder USA.

Wo du Recht hast, hast du Recht.

... Aber Rechtsverständnis bitte mit einem S.
„Niemand regiert die Welt.“
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Ritschwumm27.04.1020:53
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re:com27.04.1022:00
Warum hier immer von gestohlenen Gegenständen die Rede ist *sick* *sick* *sick*

Laut den Berichten wurde NICHTS gestohlen
Es hat jemand etwas in einer Bar verloren und ein andere hat es mitgenommen und versucht an Apple zurückzugeben!
Apple (der Besitzer) hat den Finder ignoriert
Dann wurde dem Finder für den Gegenstand Geld geboten, mit der Absicht, dass Gerät dem eigentlichen Besitzer zurückzugeben

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass Jason Chen die Summe von 5000$ allein aufgebracht hat ...

So eine "Hausdurchsuchung" grenzt wohl eher an Diebstahl, Rufschädigung und was weiß ich als der gefundene Prototyp ...
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dreyfus27.04.1022:02
Phoen
dreyfus

Was allerdings nicht geht ist, dass eine Sondereinheit zum Schutz wirtschaftlicher Interessen, in die Arbeits- und Privaträume von Journalisten eindringt und dort alles mögliche beschlagnahmt. Das ist, angesichts eines Handys um das es hier geht, Einschüchterung allerübelster Art. Das verbietet auch das dortig Recht. Und darum geht es hier!


Wie Gruber ganz richtig herausgestellt hat, schützen die "Shield Laws" die Informanten von Journalisten, nicht jedoch die Straftaten von Journalisten. Es gibt kein Anrecht eines Journalisten Recht zu brechen. Hier nicht und in den USA auch nicht. Wenn "investigativer Journalismus" (den Begriff solltest Du noch einmal nachschlagen...) Straftaten erfordert, darf er nicht stattfinden. Nichts an Gizmodo ist investigativ oder auf das Gemeinwohl gerichtet. Du hebst die auf ein Pult, auf das sie nicht gehören. Ein Anrecht an dem Kapital und den Innovationen Anderer zu verdienen gibt es auch nicht. Juristisch ist der Fall noch viel verworrener, da die sog. Shield Laws kein Bundesrecht sind. Zwar haben sowohl Kalifornien als auch New York solche Gesetze, diese sind aber unterschiedlich und auf einen Fall der mehrere Bundesstaaten involviert auch höchstwahrscheinlich nicht anwendbar. In dem Augenblick in dem eine Firma aus New York Diebesgut aus Kalifornien erwirbt ist dies (falls es denn zu einer Klage kommt) Bundesangelegenheit und die USA als Ganzes haben keine Shield Laws.

Es ist völlig unerheblich, ob es um ein Handy, einen Panzer oder einen Reaktor geht. Diebstahl ist Diebstahl und die Tatsache, dass ein Durchsuchungsbefehl mit Beschlagnahmeanweisung erteilt wurde bedeutet, dass ein Staatsanwalt diesen nach Prüfung der Fakten beantragt hat und ein ordentlicher Richter diesem Antrag nach Prüfung stattgegeben hat (auch diese Sondereinheit kann sich nicht selbst autorisieren). Wie Du darauf kommst, dass das Recht dort dies verbietet, ist mir schleierhaft. Es gibt kein generelles Verbot, welches die Durchsuchung von Journalisten untersagt. Weder hier noch in den USA. Das Verhältnis von Journalisten und Informanten ist vertraulich, Straftaten von Journalisten sind dies nicht. Du verwechselst offensichtlich Shield Laws mit diplomatischer Immunität... Dies sind zwei völlig verschiedene Dinge.
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dreyfus27.04.1022:08
re:com
Warum hier immer von gestohlenen Gegenständen die Rede ist *sick* *sick* *sick*

Laut den Berichten wurde NICHTS gestohlen
Es hat jemand etwas in einer Bar verloren und ein andere hat es mitgenommen und versucht an Apple zurückzugeben!

Das kalifornische Recht schreibt vor, wie mit gefundenen Gegenständen umzugehen ist. Es legt auch fest, dass eine Zuwiderhandlung als Diebstahl betrachtet wird.

Der "Finder" hat das Telefon eingeschaltet und den Facebook Account des Eigentümers ermittelt. Den Eigentümer kontaktiert hat er nicht. Das Telefon in der Bar abgegeben hat er nicht. Das Telefon auf einem Polizeirevier abgegeben hat er nicht. Er hat tagelang damit herumgespielt und es dann zwei Internet Blogs zum Kauf angeboten. Der geforderte Preis macht mehr als klar, dass er sich des Wertes und der Bedeutung seines Fundes bewusst war. Dies ist sowohl Diebstahl als auch Hehlerei... und nichts Anderes.
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re:com27.04.1022:34
dreyfus
re:com
Warum hier immer von gestohlenen Gegenständen die Rede ist *sick* *sick* *sick*

Laut den Berichten wurde NICHTS gestohlen
Es hat jemand etwas in einer Bar verloren und ein andere hat es mitgenommen und versucht an Apple zurückzugeben!

Das kalifornische Recht schreibt vor, wie mit gefundenen Gegenständen umzugehen ist. Es legt auch fest, dass eine Zuwiderhandlung als Diebstahl betrachtet wird.

Der "Finder" hat das Telefon eingeschaltet und den Facebook Account des Eigentümers ermittelt. Den Eigentümer kontaktiert hat er nicht.
Das Telefon in der Bar abgegeben hat er nicht. Das Telefon auf einem Polizeirevier abgegeben hat er nicht.

Also (und ich geh jetzt mal von den Berichten aus) was du erzählst ist Bullshit ... Er hätte es vielleicht an der Bar abgeben können ja, aber den mutmaßlichen (und wohl auch rechtmässigen) Eigentümer (Apple) hat er am nächsten Tag laut den Berichten sehr wohl des öfteren kontaktiert. Wenn diese BESTREITEN, dass es sich um ihr Eigentum handelt, kann man wohl kaum von Diebstahl reden. Und ob Apple das iPhone wirklich früher oder anders bekommen hätten, wenn er es woanders abgegeben hätte wage ich zu bezweifeln.
Er hat tagelang damit herumgespielt und es dann zwei Internet Blogs zum Kauf angeboten.
tagelange herumgespielt. Laut Berichten war er am Abend in einer Bar und sicherlich ncith ganz nüchtern. Am nächsten Morgen was es berteis "deaktiviert". Wie sol er also tagelang damit herumgespielt haben !?
Der geforderte Preis macht mehr als klar, dass er sich des Wertes und der Bedeutung seines Fundes bewusst war. Dies ist sowohl Diebstahl als auch Hehlerei... und nichts Anderes.

Wo ist das Diebstahl seitens Gizmodo, wenn sie ein Produkt von Apple, welches Apple allerdings nicht mehr wollte kaufen um es Apple erst recht wieder zurückzugeben.

Auch die Durchsuchung in der "Nacht" ist merkwürdig, war diese laut Gerichtsbeschluss untersagt ...
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dreyfus27.04.1023:39
re:com: Wer so einen Käse schreibt, sollte das Wort "Bullshit" lieber nicht in den Mund nehmen...

1. Wenn ich dein Telefon finde, rufe ich nicht Apple sondern dich an.
2. Wenn ich dein Telefon finde, baue ich es nicht auseinander.
3. Wenn ich etwas in einer Gaststätte finde, befinde ich mich auf privatem Boden und habe absolut kein Recht etwas davon zu entfernen. Wenn ich in deiner Wohnung etwas finde, gehört es mir auch nicht.
4. Gizmodo konnte problemlos die Flickr Seite und die Facebook Seite des Eigentümers (dessen, der es verloren hat) ermitteln. Es gibt absolut keinen Grund dann Apple zu kontaktieren, keinen Grund das Gerät auseinander zu bauen und keinen Grund die Personalien der Eigentümers im Internet zu veröffentlichen.
5. Der Anruf bei Apple ist eine reine Schutzbehauptung. Bei Apple weiss noch nicht einmal der Europachef, welcher Mitarbeiter in den USA mit einem Prototypen herumläuft, die Dame an der Telefonhotline bestimmt nicht. Die Tatsache, dass Apple bei diesem Anruf keinen Besitzanspruch erhoben hat, ist kein Eigentumsübergang und keine Begründung für gar Nichts. Die Personalien der Person, die das Gerät verloren hat waren bekannt.
Und ob Apple das iPhone wirklich früher oder anders bekommen hätten, wenn er es woanders abgegeben hätte wage ich zu bezweifeln.

Ach ja, weder der Kneipenbesitzer, noch das örtliche Polizeirevier hätten das Eigentum zurückgegeben? Die hätten es auch auseinander gebaut, im Internet veröffentlicht und den, der es verloren hat, lächerlich gemacht? Träum weiter...
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dreyfus27.04.1023:44
re:com
Auch die Durchsuchung in der "Nacht" ist merkwürdig, war diese laut Gerichtsbeschluss untersagt ...

Ja, genau... Nichts ist so banal, dass nicht irgendein Pannekopp daraus noch eine Verschwörungstheorie basteln könnte.

Kalifornische Durchsuchungsbefehle ohne "Nachtdurchsuchung" gelten bis 22:00 Uhr. Als Herr Chen nach Hause kam war es 21:45 Uhr und die Durchsuchung war bereits beendet. Also liegt auch keine Nachtdurchsuchung vor. War eigentlich ganz einfach. Wie immer: Viel Geschrei um Nichts.
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re:com27.04.1023:49
dreyfus
re:com: Wer so einen Käse schreibt, sollte das Wort "Bullshit" lieber nicht in den Mund nehmen...

1. Wenn ich dein Telefon finde, rufe ich nicht Apple sondern dich an.
Sorry, aber die Aussage ist einfach göttlich
2. Wenn ich dein Telefon finde, baue ich es nicht auseinander.
wo baut wer was auseinander?
3. Wenn ich etwas in einer Gaststätte finde, befinde ich mich auf privatem Boden und habe absolut kein Recht etwas davon zu entfernen. Wenn ich in deiner Wohnung etwas finde, gehört es mir auch nicht.
Laut Artikel, hat es ja nicht er gefunden
4. Gizmodo konnte problemlos die Flickr Seite und die Facebook Seite des Eigentümers (dessen, der es verloren hat) ermitteln. Es gibt absolut keinen Grund dann Apple zu kontaktieren, keinen Grund das Gerät auseinander zu bauen und keinen Grund die Personalien der Eigentümers im Internet zu veröffentlichen.
Willst du mir jetzt echt weiß machen, dass der Prototyp nicht Eigentum von Apple sondern irgendeinem "Engineer" ist
5. Der Anruf bei Apple ist eine reine Schutzbehauptung. Bei Apple weiss noch nicht einmal der Europachef, welcher Mitarbeiter in den USA mit einem Prototypen herumläuft, die Dame an der Telefonhotline bestimmt nicht. Die Tatsache, dass Apple bei diesem Anruf keinen Besitzanspruch erhoben hat, ist kein Eigentumsübergang und keine Begründung für gar Nichts.Die Personalien der Person, die das Gerät verloren hat waren bekannt.
Ja und wissen sie halt nichts davon ... gibt aber sicher ein Stelle die davon weiß und die darüber informiert worden hätte können.
Welche Personalien waren bekannt. Der Name & der Arbeitgeber? Was hat der "Finder" gemacht? Den Arbeitgeber informiert!
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re:com27.04.1023:55
BTW mach dir bitte nicht die Mühe auf meine "dummen" Kommentare zu antworten. Für mich ist das Thema hier abgeschlossen. Darüber zu spekulieren, ohne wirklich Fakten zu kennen ist sowieso sinnlos. Bin trotzdem auf den Ausgang der Geschichte gespannt.

Guten Abend / Gute Nacht
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Macossi28.04.1000:58
Was hier so einige vergessen, die die Pressefreiheit über alles stellen:
Auch andere haben Rechte..

Im Deutschen Recht wird ganz gern Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zitiert.
Leider lesen die meisten nicht weiter und ignorieren Art. 5 Abs. 2 GG.
Grenzenlose Freiheit gibt es nicht und sie hört dort auf, wo Rechte anderer betroffen sind.
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ExMacRabbitPro28.04.1001:25
Phoen
dreyfus
Das kalifornische Recht ist in seinem Journalistenbegriff ausdrücklich sehr weit und umfasst mithin auch bloger. Darüber hinaus ist das Presserecht umfänglich und umfasst auch Handlungen die bis zum hinreichenden Tatverdacht nur Mutmaßungen darstelllen. Darüber hinaus ist die Verhältnismäßigkeit jedenfalls nicht gewahrt, wenn wegen eines abhanden gekommenen Handys die Privaträume eines Journalisten durchsucht und obendrein dessen Arbeitsgerät beschlagnahmt wird. Hier wurde eindeutig übers Ziel hinausgeschossen. In anderen Ländern mag das ja Sitte sein, aber in den USA eigentlich nicht.

Und das weißt Du natürlich besser wie der zuständige Richter. klar.
Da geht es übrigens nicht einfach um "ein iPhone" sondern um ein noch geheimes Engineering Sample. Das Gerät ist sozusagen ein Betriebsgeheimnis - Detailinformationen über das Gerät in die Hände der Mitbewerber (Nokia, Google, usw...) könnte mitunter einen erheblichen betrieblichen Schaden verursachen. Entwende doch bei Daimler mal einen der Erlkönige - ist ja auch nur ein Auto - und Du wirst dein blaues Wunder erleben was dann alles passiert.

Die Welt ist kein bunter, cooler Spielplatz auf dem man alles darf und immer auf eine Gummimatte fällt wenn man Mist baut - auch wenn einige sie wohl dafür halten.
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Phoen
Phoen28.04.1009:58
ExMacRabbitPro

Wer hat denn Mist gebaut? Ja wohl eher der Mitarbeiter von Apple. Deshalb ist das auch ziemlicher Unsinn den du da schreibst. Apple, Daimler und andere spielen ein Spiel mit der Öffentlichkeit. Und wie bei jedem Spiel kann man nun mal nicht immer gewinnen. Apple hat mit dem Verlust des iPhone Prototypen eben dieses mal das Nachsehen gehabt und das Spiel der Geheimhaltung verloren. Nächstes mal gewinnen sie vielleicht wieder.

Und wie bei jedem Spiel verhält man sich möglichst fair. Das heißt vor allem, dass die Spielregeln vorher feststehen und nicht im Nachhinein von dem Mächtigeren dem Kleineren durch Anklagen und Einschüchterung aufoktruiert werden.

Apple nutzt die Geheimhaltung im Spiel mit der Öffentlichkeit für seine Zwecke und provoziert damit regelrecht, dass der Verlust eines Prototypen nicht unbemerkt bleibt. Ein kluges Unternehmen nimmt sowas sportlich oder mit Humor. Das ist cool und wer nicht cool, ist auf Dauer auch nicht wettbewerbsfähig. Diese Lektion haben schon viele andere Unternehmen lernen müssen.

Und zum rechtlichen Aspekt, um das einmal klar zu stellen: DAS GESETZ UNTERSCHEIDET NICHT, ZWISCHEN EINEM PROTOTYPEN UND EINEM STINKNORMALEN HANDY!
„Niemand regiert die Welt.“
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Macossi28.04.1010:39
Phoen:

Auf Deutschland bezogen sind Dir aber hoffentlich die §§ 246, 259 und 303 StGB bekannt. Die gelten für jeden, auch für Journalisten, siehe Art. 5 Abs. 2 GG.

Den "Fall" können "meine" Zweitsemester auch schon lösen.

Das Unrechtsbewußtsein einiger hier ist schon erschreckend.
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Ritschwumm28.04.1010:55
Anstatt mit irgendwelchen Nummern rumzuwerfen könntest du doch einfach sagen was Sache ist oder? Aber so sind sie die Juristen - völlig lebensfremd
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Macossi28.04.1011:18
Ritschwumm
Anstatt mit irgendwelchen Nummern rumzuwerfen könntest du doch einfach sagen was Sache ist oder? Aber so sind sie die Juristen - völlig lebensfremd

Oben rechts in Deinem Browser ist ein Feld, in dem Du die genannten Zahlen eingeben kannst. Dann Enter drücken. Jetzt klickst Du den jeweils ersten Treffer an und liest den dort gefundenen Text.

Manche Menschen sind einfach zu faul, sich selbst Informationen zu beschaffen *sick*
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Phoen
Phoen28.04.1011:34
Macossi

Nein, es ist einfach usauber mit irgendwelchen Nummer, und seien es Paragraphen, um sich zu werfen. @@Titschwumm das lässt sich zum Glück nicht verallgemeinern.

Übderdies kann das ja wohl nicht ernst gemeint sein. Unterschlagung (§246)? Sachbeschädigung(§303)? Unrechtsbewusstsein lasse ich mir von dir lieber nicht erklären!

Aber nomen est omen.
„Niemand regiert die Welt.“
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ExMacRabbitPro28.04.1011:51
Phoen
Und zum rechtlichen Aspekt, um das einmal klar zu stellen: DAS GESETZ UNTERSCHEIDET NICHT, ZWISCHEN EINEM PROTOTYPEN UND EINEM STINKNORMALEN HANDY!

Was den reinen Wert des Gegenstandes betrifft - ja (nach deiner Meinung). Aber das ist hier zu einfach gedacht. Denn jede Sache hat auch noch einen wirtschaftlichen Wert. Und dieser ist bei einem Prototypen wohl drastisch verschieden gegenüber einen ganz normalen privaten Seriengerät.

Und selbst der Herstellungswert des Prototypen (Kleinserie) dürfte sich von einem Massenmodell massiv unterschieden. Insofern ist die Aussage "DAS GESETZ UNTERSCHEIDET NICHT, ZWISCHEN EINEM PROTOTYPEN UND EINEM STINKNORMALEN HANDY!" vollkommen unsinnig denn in keinem Gesetz werden wohl explizit Handys erwähnt sind. Sondern es wird - wie bei jedem Diebstahl - individuel der Wert der jeweiligen Sache beurteilt werden.
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ExMacRabbitPro28.04.1011:58
Macossi

Das Unrechtsbewußtsein einiger hier ist schon erschreckend.

Allerdings.
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Macossi28.04.1012:15
Phoen
Macossi
Nein, es ist einfach usauber mit irgendwelchen Nummer, und seien es Paragraphen, um sich zu werfen.

Hätte ich die Paragraphen verlinken sollen? Was ist so schwer daran, mal selbst ein Strafgesetzbuch (das geht sogar online) in die Hand zu nehmen und die drei Normen zu lesen?
Ich habe doch keine schwer zu findenden Aufsätze erwähnt.
Phoen
Übderdies kann das ja wohl nicht ernst gemeint sein. Unterschlagung (§246)? Sachbeschädigung(§303)?

Wer eine Sache, die ihm nicht gehört, dem Eigentümer zB durch Veräußerung an einen Dritten entzieht, begeht nunmal eine Unterschlagung nach § 246 StGB. Zum Nachlesen in der Bibliothek
bietet sich zB der Standardkommentar zum StGB "Fischer", früher "Tröndle/Fischer" an (57. Auflage München 2010, § 246 Rn. 5ff.)

Da Gizmodo das Gerät wieder einwandfrei zusammengesetzt (wie ich eben erst gelesen habe), entfiele natürlich eine Sachbeschädigung. Für Dich erwähne ich aber gerne die Entscheidung des BGH vom 14.07.59 (Aktenzeichen: 1 StR 296/59), veröffentlicht in der amtlichen Sammlung Band 13, Seite 207, in der das Ablassen von Luft aus einem Autoreifen als Sachbeschädigung bejaht wurde.
Phoen
Macossi
Unrechtsbewusstsein lasse ich mir von dir lieber nicht erklären!

Warum nicht, komm doch gern in meine Lehrveranstaltungen!
Phoen
Macossi
Aber nomen est omen.

Was meinst Du damit?


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Phoen
Phoen28.04.1012:16
ExMacRabbitPro

Der Wert der Sache bestimmt sich anhand eines Schätzwertes. Die Beweisführung muss aber auf Grundlage von verlässlichen Angaben erfolgen. Glaube nicht, dass Apple bereit wäre, die Kalkulation des Prototypen offenzulegen. Solange ist das Handy nichteinmal den (späteren) Verkaufspreis wert, sondern bloß die (geschätzten) Materialkosten. Ist halt so.
„Niemand regiert die Welt.“
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