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Störerhaftung bei öffentlichen WLANs soll abgeschafft werden

Medienberichten zufolge hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Störerhaftung bei Betrieb eines öffentlichen WLAN-Hotspot wieder abzuschaffen. Bislang sorgt die Regelung im Telemediengesetz dafür, dass der Betreiber bei einem Missbrauch des bereitgestellten Internet-Zugangs haftet, sollte sich der konkrete Verursacher des Rechtsverstoßes nicht ermitteln lassen. Der bisherige Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums wird außerdem überarbeitet. Eine Erklärung der WLAN-Nutzer, nichts Kriminelles über den Zugang zu unternehmen, sei demnach nicht mehr im Gespräch. Auch die Pflicht zur Ergreifung geeigneter Sicherungsmaßnahmen des WLAN steht aufgrund der ungenauen Formulierung auf der Kippe.


Änderung möglicherweise schon im Herbst rechtsgültig
Die Änderung des Telemediengesetzes könnte nun in den kommenden Wochen dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden und im Herbst in Kraft treten. Zukünftig könnte Deutschland damit in Sachen Hotspot-Abdeckung zu anderen Ländern aufschließen. Potenzielle Betreiber sind wahrscheinlich eher gewillt, einen öffentlichen Hotspot zu betreiben, wenn sie beispielsweise nicht mehr für kostspielige Urheberrechtsverstöße der Nutzer haftbar gemacht werden können. Ob eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Hotspots vorgenommen wird, wie sie im Gespräch war, ist momentan noch unklar.

Europäischer Gerichtshof sorgte für nötigen Schwung
Bislang war Deutschland auf diesem Gebiet im Vergleich zu anderen Industriestaaten das Schlusslicht. Während in Deutschland auf 10.000 Einwohner gerade einmal zwei öffentliche Wi-Fi-Hotspots fallen, sind es in Großbritannien 29 und in Südkorea sogar 37 Hotspots. Für neuen Schwung sorgte der Europäischen Gerichtshof, der die bisherige Regelung der Störerhaftung als rechtswidrig eingestuft hat. Im konkreten Fall klagte ein Hotspot-Betreiber auf eine Negativfeststellung, nachdem er sich von einem Musiklabel auf Schadensersatz wegen der illegalen Verbreitung von Musikdateien verklagt wurde.

Kommentare

piik
piik11.05.16 11:02
Das wär doch mal was. Und zwar was, wo es gut ist, dass es die EU gibt.
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sahnehering11.05.16 11:43
jup... Das wäre doch klasse. Praktisch überall im bebauten Gebiet WLAN. Vor allem IN Gebäuden wäre das ein großer Fortschritt! Dort ist UMTS/LTE oft nicht gerade prickelnd...
Kein Backup, kein Mitleid
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becreart11.05.16 11:49
Im Aussenbereich macht es doch viel mehr Sinn auf LTE zu setzen, da es 1. schon vorhanden ist und 2. man sich nicht speziell anmelden / einloggen muss.
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schnullibutz
schnullibutz11.05.16 12:29
endlich, wird auch Zeit.

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staubtöter
staubtöter11.05.16 12:38
Überfällig!
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dark-hawk11.05.16 12:51
Zu spät, die meisten leute und läden sichern ihre wifi's mittlerweile und das werden wohl die wenigsten leute ändern
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pünktchen
pünktchen11.05.16 13:15
Die sogenannte Störerhaftung gehört nicht nur bei WLANs abgeschafft. Das ist so ein Fall wo der Gesetzgeber mal mit einem Federstrich Berge von juristischer Literatur zu Makulatur machen müsste. Ich mein ich hafte doch auch nicht als "Störer" wenn ich sagen wir durch Betrieb eines Einkaufszentrums Taschendieben ein Betätigungsfeld biete. Wo die Gerichte da zuschlagen und wo nicht ist völlig willkürlich und eher Ergebnis von wirtschaftlichen Erwägungen (vornehm ausgedrückt) als von irgendwelchen einheitlichen rechtlichen Massstäben.
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PaulMuadDib11.05.16 21:00
dark-hawk
Zu spät, die meisten leute und läden sichern ihre wifi's mittlerweile und das werden wohl die wenigsten leute ändern
Das hat dich keineswegs vor der Störerhaftung geschützt. Diese blutsaugenden Anwälte haben trotzdem ihre 1000€-Drohbriefe verschickt.
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sierkb12.05.16 01:22
Netzpolitik.org (11.05.2016): Abschaffung der WLAN-Störerhaftung? Zu früh für Jubel
Kommt jetzt wirklich die bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung? Nach unserem Kenntnisstand könnten Rechtsunsicherheiten bestehen bleiben.
Die Freude war groß heute Morgen, als über Twitter bekannt wurde, dass sich die Große Koalition auf ein Ende der Störerhaftung geeinigt habe. Wir wunderten uns, dass es zwar eine Einigung, aber offensichtlich noch keinen konkreten Gesetzestext gab. Die Erfahrung zeigt schließlich, dass damit noch nichts in trockenen Tüchern ist und in dem konkreten Gesetzestext noch Schlupflöcher auftauchen könnten, die das eigentliche Ziel der Rechtssicherheit für Betreiber offener Netze konterkarieren.
[…]
Für Jubel ist es also noch zu früh. Ärgerlich an der Debatte ist vor allem, dass der konkrete Änderungsvorschlag noch niemandem schriftlich vorliegt, gleichzeitig aber bereits Erfolge gefeiert werden. Wir müssen derweil abwarten, ob die Große Koalition tatsächlich eine bedingungslose Abschaffung der Störerhaftung beschließt oder lediglich den gröbsten Unfug aus einem Gesetz streicht, welches ansonsten die Rechtsunsicherheit für Betreiber offener Netze fortschreibt.


Golem (11.05.2016): Freie Fahrt für WLANs: Koalition schafft Störerhaftung ab
Kein Captive Portal, keine Verschlüsselung: Private und gewerbliche Anbieter können in Zukunft ohne technische Hürden offene WLANs betreiben. Gewisse Auflagen bleiben trotz Abschaffung der Störerhaftung. Die Freifunker bleiben skeptisch.
[…]
Nachtrag vom 11. Mai 2016, 14:15 Uhr

Die Freifunker zeigen sich trotz der Einigung weiter skeptisch: "Nach den diversen Lippenbekenntnissen in den vergangenen beiden Jahren, die WLAN-Störerhaftung endlich abzuschaffen, sind wir mit verfrühter Euphorie sehr vorsichtig geworden und wollen jetzt erst mal den finalen Gesetzestext abwarten und prüfen", sagte Christian Heise vom Vorstand des Fördervereins Freie Netzwerke auf Anfrage von Golem.de. Erst dann werde ersichtlich, ob die WLAN-Störerhaftung wirklich im Sinne aller Nutzer abgeschafft werde. Unklar sei zum Beispiel, ob das Gesetz für Unterlassungsansprüche gelten werde.
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