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Rechtsstreit um "App Store": Amazon und Apple einigen sich

Vor zweieinhalb Jahren wurde bekannt, dass Apple Klage gegen Amazon eingereicht hatte, da Amazon einen eigenen "App Store" einführte. Dieser richtet sich an Android und ging in Konkurrenz zu Googles Marketplace. In der Klage hieß es, Amazon bediene sich widerrechtlich Apples Marke und bringe diese in Zusammenhang mit Amazons Entwicklerprogramm. Das Gericht möge nun bitte die Entscheidung treffen, Amazon den Gebrauch der Marke "App Store" zu untersagen. Apple argumentierte, es verwirre den Kunden und führe zu Verwechslungen, wenn nun auch Amazon mit dem Markennamen App Store hantiere. Apples Auffassung war, jeder bringe "App Store" mit Apple in Zusammenhang, Amazon (sowie Microsoft) sehen darin einen allgemeinen Gattungsbegriff.

Im Januar 2013 entschied das Gericht zu Ungunsten Apples und wies die Klage ab. Den Vorwurf, Amazon bediene sich irreführender Werbung, könne man nicht nachvollziehen. In der Begründung heißt es, Apple habe keine ausreichenden Belege vorgelegt, um das Gericht davon zu überzeugen, dass ein "App Store" nur von Apple stamme und Werbung hierfür automatisch den falschen Eindruck erwecke, in Verbindung mit Apple zu stehen. Natürlich setzte sich Apple gegen diese Entscheidung zur Wehr, weswegen das Gericht Apple und Amazon zu einem Schlichtungsgespräch anwies. Rund vier Monate nach diesem Gespräch ist jetzt eine Einigung erfolgt.

Die Übereinkunft der beiden Unternehmen ist relativ einfach: Beide dürfen den Namen "App Store" verwenden, Apple wird nicht mehr versuchen, Amazon daran zu hindern. Amazons leitender Anwalt gab an, es sei Apples Entscheidung gewesen, den Fall einzustellen und Amazon bei der Verwendung des Begriffes nicht mehr im Wege zu sehen. Mit mehr als 900.000 Apps und 50 Milliarden Downloads wisse der Kunde ohnehin, wo er seine Lieblings-Apps herbekomme. Von Apple war zu hören, man sei mit dem Ausgang zufrieden und richte weiterhin den Fokus darauf, Nutzern und Entwicklern des bestmöglichen App Store zu bieten.

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Kommentare

iGod09.07.13 20:10
50 Millionen Downloads.
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Stereotype
Stereotype09.07.13 20:19
iGod
50 Millionen Downloads.

50 Milliarden Downloads. Steht doch da.
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iGod09.07.13 20:23
Stereotype
iGod
50 Millionen Downloads.

50 Milliarden Downloads. Steht doch da.

Als ich es gelesen habe stand 50 Millionen da. Da musst du früher aufstehen.
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BudSpencer09.07.13 20:30
Von Apple war zu hören, man sei mit dem Ausgang zufrieden und richte weiterhin den Fokus darauf, Nutzern und Entwicklern des bestmöglichen App Store zu bieten.
Na dann fang mal an.
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subjore09.07.13 20:31
Es ist ja nicht so als hätte man die Auswahl wo man die Apps herbekommt.
"Mit mehr als 900.000 Apps und 50 Milliarden Downloads wisse der Kunde ohnehin, wo er seine Lieblings-Apps herbekomme. "
Auf dem IPhone bezieht man sie von dem Apple AppStore auf dem Kindle Fire aus dem Amazon AppStore.
Verwirrend wäre es erst, wenn man beide Möglichkeiten auf beiden Geräten hätte, aber so ist es recht einfach zu sagen, wo man seine Lieblings Apps hernimmt. Aus dem AppStore!
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Stereotype
Stereotype09.07.13 20:40
iGod

Als ich es gelesen habe stand 50 Millionen da. Da musst du früher aufstehen.

… oder du, bevor du was postest, einfach mal nachdenken.
Ganz nach dem Motto: Silence is better than Bullshit.
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iGod09.07.13 20:47
Stereotype
iGod

Als ich es gelesen habe stand 50 Millionen da. Da musst du früher aufstehen.

… oder du, bevor du was postest, einfach mal nachdenken.
Ganz nach dem Motto: Silence is better than Bullshit.

Nein, ich muss die Redakteure ja auf ihren Fehler hinweisen. Und jetzt geh zur Seite.
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o.wunder
o.wunder09.07.13 20:48
Gute Einigung.

Endlich hört mal diese Klagewut von Apple auf.
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seller_de
seller_de09.07.13 20:54
iGod/Stereotype:

Jungs, is ja gut...wie alt seit ihr? Fünf???
Never ask a man what kind of computer he drives. If it's a Mac, he'll tell you. If not, why embarrass him? (Tom Clancy)
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Stereotype
Stereotype09.07.13 20:59
iGod

Nein, ich muss die Redakteure ja auf ihren Fehler hinweisen. Und jetzt geh zur Seite.

Ja klar, erzähl mal weiter!
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Tom
Tom09.07.13 20:59
Apple/Amazon haben sich geeinigt,
iGod/Stereotype stehen auch kurz davor ....
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Pineapps
Pineapps09.07.13 21:10
iGod
Nein, ich muss die Redakteure ja auf ihren Fehler hinweisen.
+1 sehe ich genau so. Da hat er recht. Bei mir stand es übrigens vorhin in der App auch da...
Click. Boom. Amazing! - Steve Jobs
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DoubleU09.07.13 21:46
Heißt das nicht sowieso iTunes-App-Store? Analog dazu Amazon-AS...
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MYTHOSmovado
MYTHOSmovado09.07.13 21:48
Pineapps
iGod
Nein, ich muss die Redakteure ja auf ihren Fehler hinweisen.
+1 sehe ich genau so. Da hat er recht. Bei mir stand es übrigens vorhin in der App auch da...
Soweit kommt's noch andere auf ihre Fehler hinzuweisen...wo kommen wir denn dahin?
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde °°° Tatsachen muss man kennen, bevor man sie verdrehen kann...
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viskem09.07.13 22:23
Gab es vorher, also vor Apples
App Store, bereits einen App. store?
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wolf121009.07.13 23:01
wenn Apple aufhören würde wegen jedem Furz den die Konkurrenz loslässt zu klagen und das Geld für Preissenkungen an die treuen Kunden von Apple weiterzuleiten wäre das allemal Produktiver als ständig nur die Anwälte zu bezahlen....wahrscheinlich würde Apple im Endeffekt dann noch mehr verdienen
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Schmauch09.07.13 23:16
Im Ergebnis bleibt also alles wie gehabt. Aber interessantes Wording. Einigung klingt schließlich viel besser als Klageabweisung oder -rücknahme... 😉
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sierkb10.07.13 02:08
Schmauch
Einigung klingt schließlich viel besser als Klageabweisung oder -rücknahme

Soso...
MTN
Beide dürfen den Namen "App Store" verwenden, Apple wird nicht mehr versuchen, Amazon daran zu hindern. Amazons leitender Anwalt gab an, es sei Apples Entscheidung gewesen, den Fall einzustellen und Amazon bei der Verwendung des Begriffes nicht mehr im Wege zu sehen.

"Apple wird nicht mehr versuchen, Amazon daran zu hindern. [..] es sei Apples Entscheidung gewesen, den Fall einzustellen und Amazon bei der Verwendung des Begriffes nicht mehr im Wege zu sehen."

Das ist sogar mehr als eine Klagerücknahme, insbesondere durch Apples Zusicherung, da nicht weiter nachzufassen, auch nicht in Zukunft. Denn:
Wikipedia.de, Klagerücknahme
Klagerücknahme

Im Zivilprozessrecht stellt die Klagerücknahme die Erklärung des Klägers dar, dass er von der Durchführung des Prozesses absieht. Die Klagerücknahme ist damit das Gegenstück zur Klageerhebung.

Kein Rechtsverzicht

Nimmt der Kläger die Klage zurück, äußert er sich allerdings nicht zum Bestand des mit der Klage geltend gemachten Rechts. Insbesondere bringt der Kläger dadurch nicht zum Ausdruck, dass er der Ansicht ist, dass das mit der Klage geltend gemachte Recht nicht existiere. Mit der Klagerücknahme bringt er lediglich zum Ausdruck, dass er sein Gesuch um Gewährung von Rechtsschutz durch das Gericht zurückzieht. Nach einer Klagerücknahme ist der Kläger daher nicht gehindert, das zunächst geltend gemachte Recht wieder in einem neuen Verfahren gerichtlich geltend zu machen. Darin liegt der Unterschied zum Klageverzicht .
[..]
Einwilligung des Beklagten

Die Rücknahme und gegebenenfalls die Einwilligung des Beklagten sind dem Gericht gegenüber zu erklären (§ 269 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die Rücknahme kann durch mündliche Erklärung in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht (§ 269 Abs. 2 S. 2 ZPO) erklärt werden. Der Schriftsatz ist dem Beklagten zuzustellen, wenn seine Einwilligung zur Wirksamkeit der Rücknahme der Klage erforderlich ist (§ 269 Abs. 2 S. 3 ZPO). Der Beklagte kann der Rücknahme dann innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen seit Zustellung des Schriftsatzes widersprechen. Tut er dies nicht, gilt seine Einwilligung als erteilt, wenn er zuvor auf diese Folge hingewiesen worden ist (§ 269 Abs. 2 S. 4 ZPO). Wird die Klage zurückgenommen, ist der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen. Der Beklagte ist also von einer erneuten Klageerhebung nicht geschützt. Ein bereits ergangenes, noch nicht rechtskräftig gewordenes Urteil wird wirkungslos, ohne dass es ausdrücklich aufgehoben werden muss (§ 269 Abs. 3 S. 1 ZPO).
Quelle:
Wikipedia (de), Verzichtsurteil
Verzichtsurteil

Ein Verzichtsurteil nach § 306 ZPO ergeht, sofern der Kläger im Prozess einen Verzicht erklärt und der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Das Verzichtsurteil kann in Rechtskraft erwachsen, da es ein Sachurteil ist und eine erneute Klageerhebung somit nach § 705 ZPO nicht mehr möglich ist.

Der eventuell bestehende schuldrechtliche Anspruch besteht jedoch materiell rechtlich weiterhin, weil der Verzicht nur prozessual wirkt. Da das Verzichtsurteil wegen der Rechtskraft für den Beklagten besser ist als die Klagerücknahme des Klägers, bedarf es nicht seiner Einwilligung wie bei der Klagerücknahme. Jedoch sind zwischen Klagerücknahme und Verzicht Parallelen zu erkennen. (Spiegelbildcharakter)

Bei einem Verzicht hat der Kläger nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Kosten zu tragen.
Quelle:
Rechtswörterbuch.de, Definition Klagerücknahme
Klagerücknahme

Mit einer Rücknahme der Klage widerruft der Kläger sein konkretes Rechtsschutzbegehren. Betroffen hiervon ist immer nur die konkrete Klage, das bedeutet, dass der materiell-rechtliche Anspruch und dessen Durchsetzbarkeit davon unberührt bleiben. Dementsprechend ist auch eine erneute Klageerhebung jederzeit wieder möglich.
[..]
Quelle:

Da
MTN
Im Januar 2013 entschied das Gericht zu Ungunsten Apples und wies die Klage ab.

und
MTN
setzte sich Apple gegen diese Entscheidung zur Wehr, weswegen das Gericht Apple und Amazon zu einem Schlichtungsgespräch anwies. Rund vier Monate nach diesem Gespräch ist jetzt eine Einigung erfolgt.

Also mindestens eine Klagerücknahme bzw. sogar ein Klageverzicht. Die Kosten des Verfahrens dürfte Apple tragen müssen, da zuvor ja auch schon die Klage abgewiesen worden ist und sich das Gericht auf die Seite von Amazon gestellt hatte.

Natürlich verkauft die PR-Abteilung Apples diesen vollständigen Rückzug und Verzicht für die Gegenwart und die Zukunft kleinlaut als harmlos klingendere "Einigung" (die ja im Laufe der Klagerücknahme eh zwischen beiden Parteien vonstatten gehen musste), man will sich halt möglichst nicht die Blöße geben, auf ganzer Linie verloren und sich die Finger verbrannt zu haben, weil man zuvor (wieder einmal) zu laut und zu aggressiv gebrüllt und sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hat...
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sierkb10.07.13 02:18
Der Ausgang dieser Auseinandersetzung erinnert mich mal wieder (wie so häufig, wenn Apple klagt) an den Ausgang hiervon:

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o.wunder
o.wunder10.07.13 04:28
Das Gericht hatte die Klage abgewiesen weil Apple sie nicht mit genügend Material unterfüttert hatte. Dadurch hat sich das Gericht nicht Amazon zugewandt, sondern neutral die Klage nicht zugelassen.
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adiga
adiga10.07.13 09:19
@sierkb: Schön Deine Zitate aus Wikipedia. Nur sind sie rechtlich irrelevant, da sie explizit nur das deutsche Recht betreffen.

Falls Du es noch nicht wissen solltest, das deutsche Recht hat ausserhalb der deutschen Grenzen (ja, sowas gibts ) keine Bedeutung.

Da das Gericht in Oakland, Kalifornien (USA) für den Fall zuständig ist, gelten auch die dortigen Gesetze und die können teilweise arg von den europäischen Gepflogenheiten abweichen.

Die Zitatwüste war also nur Platzverschwendung und bringt keinen Informationsgewinn im vorliegenden Fall.
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sierkb10.07.13 10:29
adiga:
Nur sind sie rechtlich irrelevant, da sie explizit nur das deutsche Recht betreffen.
[..]
Da das Gericht in Oakland, Kalifornien (USA) für den Fall zuständig ist, gelten auch die dortigen Gesetze und die können teilweise arg von den europäischen Gepflogenheiten abweichen.

Und Du meinst, das amerikanische Recht ist in diesem Punkt so sehr viel anders als das deutsche/europäische Recht? Könnte theoretisch sein. Aber: ist es das auch? Wonach sieht denn die jetzige Situation aus? Passt doch vom Verlauf und vom Ergebnis her eigentlich auch wunderbar mit der hiesigen Rechtslage zusammen, oder? Was erwartest Du da denn noch, was da kommen soll oder wird? Der Fall ist vom Gericht abgewiesen worden, und nun auch im Nachgang erledigt und von Apple erklärtermaßen nun für die Gegenwart und die Zukunft zu den Akten gelegt worden.
Die Zitatwüste war also nur Platzverschwendung und bringt keinen Informationsgewinn im vorliegenden Fall.

Soso. Da Du es ja offenbar besser weißt: dann kläre uns doch mal auf und erkläre uns die Situation nach US-Recht.
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