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Nach Diebstahl von Firmenunterlagen: Apple will China-Reise der Angeklagten verhindern

Apple hat vor einem US-Gericht die Sorge geäußert, wonach bei zwei ehemaligen und des Firmengeheimnis-Diebstahls beschuldigter Mitarbeitern Fluchtgefahr besteht. Die beiden Männer mit chinesischen Wurzeln sollen demnach die Abreise nach China planen, so Apple. Das Unternehmen befürchtet, dass sie die mutmaßlich gestohlenen Firmenunterlagen mit in das asiatische Land nehmen werden. Entsprechend fordert Apple die dauerhafte Überwachung von Xiaolang Zhang und Jizhong Chen.


Zhang und Chen beschaffen sich illegal Apple-Unterlagen
Zhang arbeitete vor einigen Jahren in Apples Abteilung für selbstfahrende Autos. Als er das Unternehmen verließ, nahm er widerrechtlich geheime Unterlagen des Projekts mit – was zu seiner Verhaftung am San Jose Airport führte, bevor er die Dokumente außer Landes nach China führen konnte. In Asien sollte er eine Stelle bei einem chinesischen Konkurrenzunternehmen antreten. Apple legt Zhang zur Last, bewusst Firmenspionage vorangetrieben und sich widerrechtlich Dokumente beschafft zu haben.

Zudem beschuldigt Apple Jizhong Chen, über 2.000 Dateien des Unternehmens gestohlen zu haben, die aus diversen Anleitungen, Schemazeichnungen und Fotografien der Display-Anzeige von Apples gesicherter Firmendatenbank bestehen. Chen wurde zu Beginn des Jahres auf dem Weg zum San Francisco International Airport festgenommen, bevor er ein Flugzeug nach China besteigen konnte.

Apple möchte Ausreise der Angeklagten verhindern
Die beiden Männer sind wegen des Diebstahls von Handelsgeheimnissen in den USA angeklagt. Sowohl Chen als auch Zhang plädieren auf „nicht schuldig“. Gegen Kaution kamen sie zwar schließlich auf freien Fuß, werden seitdem aber wegen des Fluchtrisikos überwacht. Anwalt Daniel Olmos vertritt die zwei Männer vor Gericht und beantragte zu Beginn der Woche, beiden eine Reise nach China zu erlauben. Es handle sich um familiäre Gründe. Da weder Chen noch Zhang bislang gegen die Gerichtsauflagen verstoßen haben und sich auch ansonsten unauffällig zeigten, sei von keiner Fluchtgefahr auszugehen, so der Anwalt.

Apple sieht das naturgemäß anders – ebenso wie die zuständige Staatsanwältin Marissa Harris. Wenn auch nur einer der Männer nach China fliehe, wäre es praktisch unmöglich, ihn (oder beide) für ein US-Verfahren aus China ausliefern zu lassen. Entsprechend lautet die Forderung an das Gericht, dem Antrag des Anwalts auf Ausreise für die Angeklagten nicht stattzugeben.

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