Apple und US-Justizminsterium: Endet das Kartellverfahren mit einem Vergleich?


Das US-Justizministerium hatte vor zwei Jahren Klage gegen Apple eingereicht. Darin ging es um die mutmaßliche Monopolisierung auf dem Smartphone-Markt, genauer gesagt um die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Die Vorwürfe umfassen mehr als nur den App Store, denn Apples gesamte iPhone-Strategie stand im Zentrum der Ermittlungen. Cloud-Gaming, Messaging, Drittanbieter-Smartwatches, digitale Geldbörsen oder das Verbot bestimmter App-Gattungen – viele Funktionen, Schnittstellen und Regeln seien bewusst so gestaltet, dass Nutzer stärker im iPhone-Ökosystem bleiben und konkurrierende Dienste schlechtere Chancen haben. Apples Versuche, die Klage direkt abweisen zu lassen, waren vor einem Jahr gescheitert. Apples Standardargumente verfingen nicht, so wie sie auch in unzähligen anderen rechtlichen Auseinandersetzungen wenig Erfolg hatten.
Gespräche laufen – Verfahren mit einem Vergleich zu beenden?Laut Bloomberg und Reuters führen Apple und das US-Justizministerium inzwischen
Gespräche, um einen Vergleich zu schließen. Diese befinden sich noch in einem frühen Stadium, sodass von keiner baldigen Einigung auszugehen sei. Allerdings habe Apple konkrete Angebote vorgelegt, welche man zur Diskussion stellen wolle – und Interesse an einer außergerichtlichen Lösung betont. Daran kann durchaus beiden Seiten gelegen sein, immerhin käme es wohl andernfalls zu jahrelangen, kostenintensiven Verfahren.
Es fanden bereits Öffnungen stattAußerdem hat sich die Lage im Vergleich zu 2024 durchaus geändert, denn Apple war in den USA zu zahlreichen Anpassungen der angeprangerten Geschäftspraktiken gezwungen. Cloud-Gaming-Apps sind im App Store inzwischen nicht mehr verboten, ebenso gibt es neue Regeln für Mini-Apps, Mini-Games, Chatbots und Plug-ins. Mit iOS 18 kam RCS-Unterstützung für Nachrichten an Nicht-Apple-Geräte hinzu. Zudem öffnete Apple NFC-Zugriff für Drittanbieter-Wallets zunächst in der EU – und später auch in weiteren Märkten einschließlich der USA.
Gefahr nicht gebannt – aber inzwischen entschärftAllerdings heißt das nicht zwangsläufig, dass der Fall erledigt ist. Apple reagierte in keinem der Punkte freiwillig, sondern immer nur dann, wenn der Druck zu hoch wurde. Des Weiteren arbeitet das Unternehmen mit möglichst feingranularer, regionaler Aussteuerung, die sich selbst zwischen US-Bundesstaaten unterscheidet. Das Justizministerium könnte weiterhin argumentieren, Apple habe über Jahre hinweg gezielt wettbewerbswidrige Barrieren errichtet und müsse strukturell oder vertraglich stärker gebunden werden. Gleichzeitig sind schwere Eingriffe wie eine Aufspaltung des Unternehmens wohl vom Tisch, vermutlich dürfte es eher auf eine Verpflichtung Apples hinauslaufen, Schnittstellen dauerhaft diskriminierungsfrei bereitzustellen.