Bereiche
News
Rewind
Tipps & Berichte
Forum
Galerie
Journals
Events
Umfragen
Themenwoche
Kleinanzeigen
Interaktiv
Anmelden
Registrierung
Zu allen empfangenen Nachrichten
Suche...
Zur erweiterten Suche
Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum
>
Hardware
>
Wie Cyberport die Verbraucherrechte umgeht.
Wie Cyberport die Verbraucherrechte umgeht.
HR
25.05.09
22:12
Ich habe am 14.4.09 eine Festplatte von WD bei Cyberport bestellt.
Schon nach den ersten Minuten der Benutzung hat die Platte ständig die Verbindung über FireWire zum Rechner verloren und dann gab es ein "kernel panik". Danach ließ sich die Platte gar nicht mehr ansprechen. Über USB konnte man die Platte dann noch mal ansprechen, aber über FW ging nichts.
Lange Rede kurzer Sinn, ich habe sofort bei Cyberport angerufen und das Problem geschildert.
Die Antwort von Cyberport: "Ach ja, Sie sind ja Geschäftskunde, dann schicken wir das Gerät zum Hersteller, dass kann dauern."
Ich: "Wieso Geschäftskunde, ich habe doch extra als Privatkunde bestellt, das war doch im Portal klar angekreuzt und ich habe Ihnen auch keine Umsatzsteuer ID angegeben oder mich bei Ihrem Geschäftskundenportal angemeldet."
Cyberport: "Das ist egal, Sie haben einen Firmennamen angegeben und somit sind Sie Firmenkunde und damit gelten die AGBs für Geschäftskunden und somit kein Widerrufsrecht und kein Austausch."
Ich muss sagen, sehr unfreundlich. Bis heute habe ich noch nichts von Cyberport gehört. Zwischendurch habe ich bei Cyberport angerufen, ist übrigens eine kostenpflichtige Nummer, und habe auch mal nach einem Vorgesetzten gefragt, nachdem es wieder sehr unfreundlich wurde, die waren aber alle gerade nicht da,... wer es glaubt.
Nach einem Bericht in einer der letzten c't ist es scheinbar tatsächlich so, dass man seine Verbraucherrechte verliert, wenn man einen Firmennamen angibt. "Selbstüberlistung". Ich weiß auch nicht, was mich dazu gebracht hat einen Firmennamen anzugeben, zumal ich Gesellschafter einer GbR bin und keinen Firmennamen brauche um irgend etwas beim Finanzamt geltend zu machen.
Man fühlt sich ja immer gezwungen alle Felder in einem Formular auszufüllen.
Was habe ich daraus gelernt?
- Immer genau überlegen, ob man wirkliche einen Firmennamen benötigt, und wenn möglich weglassen.
- Nie wieder bei Cyberport einkaufen. So einen Kundenunfreundlichen Laden habe ich schon lange nicht mehr erlebt.
Ich weiß auch nicht, warum ich da noch einmal eingekauft habe. Dort wurde mir schon einmal gebrauchte Ware, wo was fehlte, als Neuware verkauft.
Hilfreich?
0
Kommentare
|<
1
2
jogoto
26.05.09
14:50
Knork
Schön, dass Du zur Untermauerung Deines "Findens" das gleiche Bild postest, wie Jörn, das aber auch gut eine Stunde später nichts mit dem geschilderten Sachverhalt zu tun hat.
HRs Aussage ist doch folgende (bitte mich zu korrigieren, HR): er hatte einen Account als Privatperson, ohne Firmenbezeichnung. Beim Versuch die E-Mail Adresse zu ändern, wurde er (als Privatperson) gezwungen, das Feld "Firma" auszufüllen (Post von 13:03), was ihn automatisch und ohne darauf hingewiesen zu werden zum Firmenkunden macht.
Ich kann nicht nachvollziehen, ob das so stimmt. Das Gegenteil hat ihm noch niemand bewiesen. Ich gehe einfach einmal davon aus und jeder andere, der diesen Thread aufmerksam liest, sollte bis zur Widerlegung das gleiche tun, anstatt HR Blödheit vorzuwerfen, ihn auf die Gesetzeslage hinzuweisen oder nichts sagende Bilder zu posten.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
14:55
jogoto
Das Gegenteil hat ihm noch niemand bewiesen.
OK, twilight hat es soeben getan.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
14:59
Verwirrend bleibt es aber trotzdem.
Dementsprechend eine Bitte: Für Käufe rein privater Natur bitte eine separate Kundennummer anlegen (lassen).
Sauberer wäre es, wenn man den Button "Privatperson" gar nicht anklicken könnte, ist man erst mal als Firmenkunde registriert.
Hilfreich?
0
ex_apple_user_neu
26.05.09
15:21
twilight,
vielen Dank für die Aufklärung. Hatte mir schon gedacht (siehe weit oben), dass es etwas mit der Kundennummer zu tun hat. Wobei es in der Datenbank mit einem Flag wohl auch möglich sein könnte, auch bei Gewerbetreibenden einen Privatkauf zu markieren.
HR, dumm gelaufen, vor allem aber selbst dran Schuld. Bis auf die Tatsache, dass Du anscheinend immer noch keinen neue Platte hast, ist Dir kein Schaden entstanden.
Das verstehe ich jetzt nicht. Was hat das mit diesem Thema zu tun. Um die Vorsteuer zu ziehen muss eine Rechnung bestimmte Bedingungen erfüllen und da steht nicht, dass man als Geschäftskunde gekauft haben muss. Eine Personengesellschaft hat keinen Firmennamen und kauft in der Regel als Privatkunde.
Das erkläre ich Dir gerne:
Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, dann musst Du auf all Deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen und am Ende des Monats an das Finanzamt weiterleiten.
Werden Dir nun Rechnungen mit Mehrwertsteuer gestellt, dann darfst Du diese Mehrwertsteuer mit der Mehrwertsteuer aus Deinen Rechnungen gegenrechnen, so dass DU weniger Mehrwertsteuer an das Finanzamt zahlen muss.
Z.B. April:
Du hast insgesamt 150 EURO MwSt. mit Deinen Rechnungen ausgewiesen.
Cyberport hat von Dir 50 Euro MwSt. kassiert.
Du musst jetzt nur noch 100 EURO MwSt. an das Finanzamt weiterleiten und hast somit die Festplatte günstiger gekauft.
Also, Du wolltest als Privatmann kaufen, um das volle Kundenrecht zu haben. Dann darfst Du diese Mehrwertsteuer aus der Cyberport-Rechnung aber nicht gegen Deine kassierte Mehrwertsteuer rechnen.
Da Du nun aber als Gewerbetreibender eingekauft hast, hast Du nicht die Kundenrechte für Privatkunden, darfst aber die Mehrwertsteuer gegenrechnen.
Also entweder oder! Beides zu Deinem Vorteil geht offiziell nicht.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
15:38
ex_apple_user_neu
Also, Du wolltest als Privatmann kaufen, um das volle Kundenrecht zu haben. Dann darfst Du diese Mehrwertsteuer aus der Cyberport-Rechnung aber nicht gegen Deine kassierte Mehrwertsteuer rechnen.
Da Du nun aber als Gewerbetreibender eingekauft hast, hast Du nicht die Kundenrechte für Privatkunden, darfst aber die Mehrwertsteuer gegenrechnen.
Also entweder oder! Beides zu Deinem Vorteil geht offiziell nicht.
Hast Du da auch nur ansatzweise einen Beleg dafür? Mir ist nämlich nicht bekannt, das irgendwo in der deutschen Rechtsprechung zwei Gesetze aus völlig unterschiedlichen Bereichen (Steuerrecht vs. Verbraucherschutz) gegeneinander aufgerechnet werden. Zumal diese Gesetze unterschiedliche Adressaten haben. Das eine schreibt dem Händler etwas vor (woraus sich automatisch Rechte für den Verbraucher ergeben), das andere dem Firmenkunden.
Mag sein, das Firmen daraus einen Vorteil für sich ziehen, so wie Cyberport, offiziell ist das aber nicht.
Was Du meinst ist, verwendet er das Teil privat, darf er es nicht bei der Steuer angeben. Verwendet er es geschäftlich,
sollte
er es auch so einkaufen, da er ansonsten die AGB des Verkäufers umgeht. Ich weiß nicht mal, ob das relevant und rechtlich durchsetzbar ist.
Hilfreich?
0
HR
26.05.09
15:42
Danke jogoto
twilight
Das scheint ja dann ein Serienfehler bei der Festplatte zu sein, wenn es da noch einen Kunden mit dem gleichen Problem gibt.
Ich werde dann den Account nach Abschluss des Vorgangs löschen.
Es ist ja schon sehr verwirrend, wenn da steht "Sie sind Privatkunde" und man ist dann doch Firmenkunde was man nirgends nachlesen kann.
Ich habe hierdurch jedenfalls viel gelernt und ich hoffe andere auch.
ex_apple_user_neu
Also entweder oder! Beides zu Deinem Vorteil geht offiziell nicht.
Doch, das geht, hat aber mit diesem Fall nichts zu tun.
Bei der Einstellung, die du Deinem Kunden gegenüber hast würde ich mir schwer überlegen bei dir was zu kaufen.
Man muss seinem Kunden nicht nur das bieten, was der Gesetzgeber vorschreibt, man kann immer mehr.
Es spricht auch nichts dagegen einem Geschäftskunden ein Widerrufsrecht einzuräumen oder dort ein Austausch vorzunehmen.
Hilfreich?
0
twilight
26.05.09
15:49
Okay, dieses mal schreibe ich komplett als Privatperson!
Das scheint ja dann ein Serienfehler bei der Festplatte zu sein, wenn es da noch einen Kunden mit dem gleichen Problem gibt.
=> Bei allem Respekt, aber JEDER Kunde, der einen defekten Artikel zu beklagen hat geht davon aus, Opfer der Herstellermafia "Serienfehler" geworden zu sein. Bei 1-2% Defektquote im Garantiezeitrahmen kann sich jeder selbst ausrechnen wie wahrscheinlich ein Defekt bei seinem Exemplar ist und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass an einem Tag zwei Kunden bei einem Händler anrufen und ein ähnliches Problem haben, wenn der Händler den Artikel und seine Abwandlungen (HDDGröße) mehr als nur 3mal im Jahr verkauft ....
Andererseits habe ich auch mal gelesen, dass Audi, VW, Daimler und BMW jede Woche nen Rückruf wg. Serienfehler starten, da ein und der selbe Fehler bei
zwei
Fahrzeugen aufgetreten ist ...
Also, nix für ungut, aber ein Serienfehler stellt das nicht dar.
Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
Hilfreich?
0
ex_apple_user_neu
26.05.09
15:49
Hast Du da auch nur ansatzweise einen Beleg dafür? Mir ist nämlich nicht bekannt, das irgendwo in der deutschen Rechtsprechung zwei Gesetze aus völlig unterschiedlichen Bereichen (Steuerrecht vs. Verbraucherschutz) gegeneinander aufgerechnet werden.
Was Du privat nutzst, darfst Du nicht in deine Gewinn-Verlust-Rechnung oder bei der Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt angeben. Denn das ist falsch. Da dürfen nur die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben angegeben werden.
Schließt Euch hier am besten noch einmal mit dem Finanzamt kurz. Ich habe hiefür tatsächlich keinen Nachweis.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
15:54
Danke jogoto
Nicht dafür.
Ich habe nicht nur als Kunde (Geschäftskunde) ein Interesse gegen solchen Humbug anzugehen, ich kenne die Situation auch von der anderen Seite durch einen eigenen Handel (nicht mit Elektronik). Dort gibt es für Firmenkunden auch kein Widerrufsrecht und die Gewährleistung ist auf das nötigste begrenzt. Bei Nachlässen von bis zu 70% sollte das aber auch niemanden wundern ...
Und wie man kulanter Weise und abseits der AGB mit den Firmenkunden umgeht, steht immer noch auf einem anderen Blatt.
Hilfreich?
0
ex_apple_user_neu
26.05.09
15:56
Man muss seinem Kunden nicht nur das bieten, was der Gesetzgeber vorschreibt, man kann immer mehr.
Es spricht auch nichts dagegen einem Geschäftskunden ein Widerrufsrecht einzuräumen oder dort ein Austausch vorzunehmen.
Widerrufsrecht wird doch gewährt. Aber nicht für geöffnete Ware. Was soll denn der Händler mit geöffneter Ware machen? Zum gleichen Preis weiterverkaufen? Da würden sich doch dann zurecht alle beschweren.
Ein Austausch könnte der Händler vornehmen. Er könnte Dir zwar ein anderes Gerät des selben Modells geben und das kaputte an Western Digital schicken. Jetzt hat der Händler aber ein funktionierendes Gerät weniger auf Lager, für das er wahrscheinlich auch schon bezahlt hat. Nun kann es sein, dass er aufgrund hoher Nachfrage nicht mehr nachliefern kann und ihm entgeht der Gewinn einer verkauften Einheit, da das defekte Gerät noch im Austauschverfahren ist. Außerdem stelle man sich vor, Western Digital repariert das defekte GErät. Jetzt ist es ja nicht mehr neu und kann daher nicht mehr zum vollen Preis verkauft werden.
Man sollte stets versuchen, beide Seiten zu verstehen: Käufer und Verkäufer.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
16:00
ex_apple_user_neu
Was Du privat nutzst, darfst Du nicht in deine Gewinn-Verlust-Rechnung oder bei der Umsatzsteueranmeldung beim Finanzamt angeben. Denn das ist falsch. Da dürfen nur die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben angegeben werden.
Schließt Euch hier am besten noch einmal mit dem Finanzamt kurz. Ich habe hiefür tatsächlich keinen Nachweis.
Hab ich doch selbst geschrieben!
(dafür brauche ich keinen Nachweis)
Das lässt noch lange nicht den Umkehrschluss zu, dass was Du beruflich nutzt, nicht als "privat" bestellen darfst.
Bei einer Firma (OHG, GmbH, etc) geht das zwar schlecht, da die Firmenbezeichnung ja auch der Rechnung sein muss, als Selbständiger ist das aber kein Problem.
Es wird lediglich durch die AGB des Verkäufers ausgeschlossen, doch was soll der tun? Er kann den Verkauf als nichtig erklären, was hier in diesem Fall durchaus im Interesse des Käufers wäre.
Einziger Anreiz für Käufer sich als Firmenkunde zu outen, ist ein (deutlich) günstigerer Preis.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
16:04
ex_apple_user_neu
Ein Austausch könnte der Händler vornehmen. Er könnte Dir zwar ein anderes Gerät des selben Modells geben und das kaputte an Western Digital schicken. Jetzt hat der Händler aber ein funktionierendes Gerät weniger auf Lager, für das er wahrscheinlich auch schon bezahlt hat. Nun kann es sein, dass er aufgrund hoher Nachfrage nicht mehr nachliefern kann und ihm entgeht der Gewinn einer verkauften Einheit, da das defekte Gerät noch im Austauschverfahren ist. Außerdem stelle man sich vor, Western Digital repariert das defekte GErät. Jetzt ist es ja nicht mehr neu und kann daher nicht mehr zum vollen Preis verkauft werden.
Das ist genau das, was der Händler bei "Endkunden" tun muss. Diese Eventualitäten muss er in seine Preise mit einkalkulieren. Umgekehrt sollte, fallen diese Risiken bei Firmenkunden weg, auch der Preis dementsprechend ausfallen. Geschieht dies nicht, werden offensichtlich günstige Endverbraucherpreise durch diejenigen mitfinanziert, die in die "Firmenkundenfalle" tappen.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
16:13
twilight
Andererseits habe ich auch mal gelesen, dass Audi, VW, Daimler und BMW jede Woche nen Rückruf wg. Serienfehler starten, da ein und der selbe Fehler bei
zwei
Fahrzeugen aufgetreten ist ...
Na so krass ist es dann auch wieder nicht. Wie Du selbst schreibst, ist eine Ausfallquote von wenigen Prozent noch kein Beinbruch, sondern Pech für den, den es getroffen hat. Fallen diese wenigen Prozent aber nicht aus verschiedenen Gründen aus, sonder zeichnet sich bei den Ausfallgründen eine Tendenz zu einem Bauteil ab, kann man natürlich von einem Serienfehler sprechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dieses Bauteil mit zunehmendem Alter, jenseits des Garantiezeitraums, in größeren Mengen verabschiedet, ist ja nicht unerheblich.
Das bezog sich jetzt ausschliesslich auf Dein Auto-Beispiel (da kenn‘ ich mich ein bisschen aus).
Hilfreich?
0
ex_apple_user_neu
26.05.09
16:19
zurück zum Thema.
HRs Überschrift ist einfach falsch, da er als Gewerbetreibender nicht die Verbraucherrechte einer Privatperson genießt.
Alles andere z.B. das Finanzamt betreffend war von meiner Seite auch nur Spekulation in richtung HR und Aufklärung.
Hilfreich?
0
151100
26.05.09
16:27
Aber ein bisschen Kulanz wäre doch ein großer Akt der Kundenfreundlichkeit. Egal ob privat oder gewerblich.
Hilfreich?
0
ExMacRabbitPro
26.05.09
16:57
HR
twilight
Das scheint ja dann ein Serienfehler bei der Festplatte zu sein, wenn es da noch einen Kunden mit dem gleichen Problem gibt.
Also dieser Satz entbehrt nicht einer gewissen Komik!
Hilfreich?
0
Henkel
26.05.09
16:58
Wie der Name schon sagt gilt der Verbraucherschutz für Verbraucher. Damit meint der Gesetzgeber private Personen.
Eine Privatperson wird sich auch schwer tun das Feld Firma mit einem Firmennamen auszufüllen.
Das Fernabsatzgesetz gilt ausschließlich für Privatpersonen und nicht für gewerbliche Kunden.
Auch bei den Gewährleistungsansprüchen unterscheiden sich diese beiden Kundenkreise erheblich (Frist für Reklamationen, Dauer auf 1 Jahr reduzierbar usw.)
Hilfreich?
0
maceric
26.05.09
17:07
151100
Ich kann leider auch seit ein paar Jahren nix gutes mehr über Cyberport berichten.
Als die anfingen war das entschieden besser und ein super Komplettausstatter. Das Geld müssen jetzt leider andere verdienen
Warum ich cyberport überhaupt nicht empfehlen kann und lieber woanders kaufe:
- falsche Verfügbarkeit
- kostenpflichtige Rufnummer wo man ewig in der Schleife hängt
- unfreundliche Mitarbeiter
- Reine Rückmeldung auf E-Mail
- kein telefonischer Rückruf
- insgesamt sehr kundenunfreundliches und unkulantes Verhalten
- die Nummer mit der gewerblichen Bestellung habe ich natürlich auch schon hinter mir
Im Prinzip geht es mir auch weniger um Recht oder Unrecht. Ich will einfach so nett, kompetent, loyal und kulant behandelt werden wie ich das mit meinen Kunden auch tue.
Sonst brauche ich bald keine Hardware mehr. Liebes Cyberport Team, denkt mal darüber nach.
Volle Zustimmung, bestelle da auch nix mehr.
Der letzte Hammer war: Ich bestelle brav als Stammkunde über die Webseite und stelle später fest, daß Cyberport die Ware über einen Link auf, ich glaube, idealo.de billiger anbietet. Das war für mich ein Schlag ins Gesicht. Cyberport lies sich von meiner Argumentation, daß ich als treuer Kunde gleich im Shop bestellt habe und eigentlich dort auch den besten Preis erwarten könnte, nicht beeindrucken.
O.K., habe die Ware dann aus lauter Ärger storniert.
Das blöde für Cyberport ist, daß ich in logischer Konsequenz jetzt immer die Preissuche bemühe und es da immer einen gibt der billiger ist als Cyberport.
Dummheit gehört bestraft!
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
17:11
Henkel
Eine Privatperson wird sich auch schwer tun das Feld Firma mit einem Firmennamen auszufüllen.
Eine Person, die privat einkauft, kann durchaus eine nennbare Firma besitzen.
Und wenn das alles so logisch ist, warum kann man dann bei Cyberport auf einen Button "Privatperson" klicken, ohne dass diese an dieser Stelle (man ist bereits als Firmenkunde registriert) irgend eine Funktion hat?
Hilfreich?
0
Rodknocker
26.05.09
17:12
Irgendwie checke ich es nicht so recht.
Er hat sich als Firmenkunde bei Cyberport registriert?
Wenn ja, selbst schuld. Sorry
Oder hat er nur die Ware an eine abweichende Lieferadresse, in dem Fall an eine Firma, liefern lassen?
Letzteres mache ich ständig. Umgetauscht habe ich auch schon mal etwas.
Btw, bin als Privatkunde dort angemeldet.
„Freiheit ist die Macht, die wir über uns selber haben.“
Hilfreich?
0
michimaier
26.05.09
17:13
Was genau soll das Geschrei?
Du hast als Firmenkunde gekauft- und Cyberport nutzt seine Rechte
Immer ist gleich der Händler schuld...
Hilfreich?
0
HR
26.05.09
17:13
twilight
Dann bin ich ja beruhigt und halte hoffentlich nach 6 Wochen noch vor dem Wochenende eine Funktionsfähige Platte in meinen Händen.
Ich hatte schon Angst, da die Platte relativ neu ist, nach der heutigen Auskunft von Cyberport aktuell nicht lieferbar und zwei das gleiche Problem hatten, das es da ein grundsätzliches Problem gibt und WD da nachbessern muss.
ex_apple_user_neu
Übrigens, ein privater Gegenstand, den du mehr als 50% betrieblich nutzt geht automatisch ins Firmenvermögen über.
Ganz problematisch kann das bei der Nutzung von Privaträumen sein.
Ich kann natürlich Gegenstände, die ich Privat gekauft habe, später ins Firmenvermögen überführen und dazu brauche ich natürlich die Rechnung.
Aufpassen muss man aber tatsächlich beim Vorsteuerabzug, da gelten viel strengere Regeln.
Grundsätzlich sollte aber eine Einzelunternehmer einen Gegenstand als Privatkunde kaufen können und ihn dann in das Firmenvermögen überführen können. Ich zitiere mal:
5
Eine erstmalige vorübergehende nichtunternehmerische Verwendung steht dem Leistungsbezug für das Unternehmen nicht entgegen, wenn der erworbene Gegenstand anschließend bestimmungsgemäß unternehmerisch genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 20. 7. 1988, X R 8/80, BStBl II S. 1012, und BFH-Beschluss vom 21. 6. 1990, V B 27/90, BStBl II S. 801).
Das ist mit Sicherheit eine interessante Frage und ich glaube auch, dass viele Geschäftskunden davon ausgehen, dass Gegenstände zum eigenen Bedarf mit den Rechten von Privatkunden gekauft werden.
Bei mir haben auch Kunden, die einen Firmennamen angeben, das gleiche Recht wie Privatkunden.
Geschäftskunden, denen ich hohe Rabatte einräume, zahlen etwas mehr für den Versandt und müssen größere Mengen abnehmen. Aber ganz wichtig, er muss mir einen Gewerbeschein zusenden. Nur weil einer einen Firmennamen angibt und keine Vorteile vor einen Privatkunden hat, anders zu behandeln macht doch kein Sinn. Und jetzt nicht wieder mit einem Gesetz kommen, sondern einfach nur kundenorientiert denken. Auch ein Geschäftskunde ist ein Kunde.
Beeindruckt war ich von den Amerikanern, wo ein Unternehmen, ich weiß leider nicht mehr welches, eine lebenslange Garantie auf Pullover gegeben hat. Jeder hat ohne Bedenken den Pullover gekauft, weil er ihn ja immer zurück geben kann, aber nur ganz wenige haben das gemacht.
Ich bestelle eine Festplatte, egal ob privat oder geschäftlich. Bekomme ein defektes Gerät geliefert und werde dann vom Händler mit meinem Problem erst einmal allein gelassen. Das einzige, was der Händler erst einmal macht, er beruft sich auf seine AGBs und dann stellt man auch noch fest, dass man ganz andere hat, als man haben wollte. Und ich will ja noch nicht einmal ein Gerät zurückgeben, weil es mir nicht gefällt. Ich brauchte eine funktionsfähige Festplatte.
Aber noch einmal zur Klarstellung. Ich bin davon ausgegangen ich bin Privatkunde weil es im Shop so steht.
Hilfreich?
0
jogoto
26.05.09
17:18
Rodknocker & michimaier
Sagt mal, lest ihr eigentlich oder ratet ihr nur?
... warum kann man dann bei Cyberport auf einen Button "Privatperson" klicken, ohne dass diese an dieser Stelle (man ist bereits als Firmenkunde registriert) irgend eine Funktion hat?
Hilfreich?
0
Stefan S.
02.10.09
22:46
Neue Rechtsprechung des BGH: Im Zweifel ist Freiberufler Verbraucher
Hilfreich?
0
rudolf07
03.10.09
00:32
HR
Beeindruckt war ich von den Amerikanern, wo ein Unternehmen, ich weiß leider nicht mehr welches, eine lebenslange Garantie auf Pullover gegeben hat. Jeder hat ohne Bedenken den Pullover gekauft, weil er ihn ja immer zurück geben kann, aber nur ganz wenige haben das gemacht.
Die Firma heisst
Lands`End
und vertreibt Kleidung im gehobenen Preis- und Qualitätssegment. Deren lebenslange Garantie (
Guaranteed. Period.®
) gilt auch für Deutschland!
„Wenn der Weise auf den Mond zeigt, schaut der Dumme auf den Finger. “
Hilfreich?
0
koehler
03.10.09
00:49
Cyberport handelt vielleicht rechtlich korrekt - aber definitiv nicht Kundenfreundlich oder auch nur sowas in der Art....
Hab das jetzt von so vielen Leuten gehört!
Leute - kauft alle woanders!
Das ist das einzige was sie spüren werden!!!
Hilfreich?
0
maceddi
03.10.09
08:27
Es ist für mich erschreckend wie viele ein Gewerbe betreiben und von der Führung eines Geschäftes zu der auch die Kenntnis von Rechten und Pflichten gehört sich hier rumtreiben. Vielleicht sollte zur Erlangung einer Gewerbeerlaubnis eine Wissensprüfung eingeführt werden, im Moment scheint es noch zu reichen mit Sprüchen wie, denke ich mir, gehe ich von aus, habe ich mir gedacht, erwarte ich, ein Gewerbe anzumelden. Vielleicht liegt es auch am Gesetzgeber der davon ausgeht dass jemand der ein Gewerbe betreiben will die nötigen Rechts ( Kenntnisse ) hat die zur Führung eines Betriebes gehören. Einige jedenfalls kann man als Kindergartenkids Geschäftsführer bezeichnen.
Hilfreich?
0
ma.
03.10.09
08:47
koehler
Cyberport handelt vielleicht rechtlich korrekt - aber definitiv nicht Kundenfreundlich oder auch nur sowas in der Art....
Hab das jetzt von so vielen Leuten gehört!
...
Ich kaufe schon seit über 10 Jahren bei Cyberport, und ich lasse mir die Ware immer zur Arbeitsstelle schicken. Allerdings bin ich nicht so Doof und gebe die Arbeitsadresse als Rechnungsadresse an.
Das ist nämlich erstmal für Shops die einzige Unterscheidungsmöglichkeit Privat oder Gewerblich.
Danach kommt es darauf an wie man mit seinem Geschäftsparner bei Differenzen kommuniziert. Ganz genau das läst sich in diesem konkreten Fall nicht beurteilen, weil hier nur eine Schilderung der Ereignisse vorliegt, und die von Cyberport fehlt.
Ich jedenfalls hatte noch nie Probleme mit Warenrückgaben, selbst bei 4 verschiedenen Notebookfestplatten in einer Sendung, von denen ich 3, nach dem Testen in meinem Notebook, wieder zurück schickte.
Es kommt immer drauf an, ob man Retouren als Schüttgut mit beschädigter Verpackung oder in möglichst anscheinend ungebrauchten Zustand zurück schickt ist für einen Shop eine finazielles Verlustgeschäft oder eben nicht.
Was objektiv auffällt ist, Cyberport hat mit www.discount-electronic.de einen speziellen Shop für Retourware, andere Shops haben das nicht oder kaum, was machen die mit Retourware? Verkaufen die Retourware immer als neu?
Hilfreich?
0
macnobby
03.10.09
09:18
Einige jedenfalls kann man als Kindergartenkids Geschäftsführer bezeichnen.
Gewerbetreibende sollten die Gesetzgebung kennen. Ich kann es nicht verstehen, warum Gewerbetreibende in einem Online-Store (ähnlich MediaMarkt) kaufen.
Und die Zeit, die ich mit Reklamationen verbringe. Diese Zeit ist verlorenes Geld.
Viele Grüße.
macnobby
Hilfreich?
0
Marcel Bresink
03.10.09
10:03
rudolf07
HR
Beeindruckt war ich von den Amerikanern, wo ein Unternehmen, ich weiß leider nicht mehr welches, eine lebenslange Garantie auf Pullover gegeben hat. Jeder hat ohne Bedenken den Pullover gekauft, weil er ihn ja immer zurück geben kann, aber nur ganz wenige haben das gemacht.
Die Firma heisst
Lands`End
und vertreibt Kleidung im gehobenen Preis- und Qualitätssegment. Deren lebenslange Garantie (
Guaranteed. Period.®
) gilt auch für Deutschland!
Wobei hier interessant ist, zu erwähnen, dass diese lebenslange Garantie bis Mitte 2001 in Deutschland illegal war, da sie gegen die Verbraucherschutzgesetze verstoßen hat. Lands' End wurde vor diesem Zeitpunkt wegen Unlauteren Wettbewerbs und Verstoß gegen die Zugabeverordnung abgemahnt und war gezwungen, die Garantie in Deutschland zurückzunehmen. Begründung war, dass eine lebenslange Garantie eine unübliche und teure Zusatzdienstleistung ist, die einem Verbraucher beim Kauf eines Produktes nicht kostenlos geschenkt werden darf, da dies die Konkurrenz unlauter benachteiligt.
Erst seit dem Wegfall der Zugabevordnung am 01.08.2001 darf auch in Deutschland eine lebenslange Garantie gegeben werden.
Hilfreich?
0
|<
1
2
Kommentieren
Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.
iPhone 17 Air: Angeblich zahlreiche weitere Det...
iOS 26 und Co. mit einigen neuen Features für A...
Rosetta 2 ab macOS 28 nur noch eingeschränkt nu...
Die WWDC 2025 beginnt am Montag: Wichtige Ankün...
Apple kündigt "2025 Pride Collection" an – und ...
iOS 26 beschert Apple Music viele Neuerungen: A...
Kuriose vergessene Apple-Produkte
Kurz: WhatsApp erhält Nutzernamen +++ Apple akt...