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WLAN
Thomas Schulz
29.03.06
12:51
Ich bin etwas verunsichert.
Ein Freund möchte in seinem Lokal einen Hotspot (WLAN-Router) installieren.
Der soll frei sein, also für jedermann zugänglich.
Jetzt behauptet ein anderer, dass er damit auch verantwortlich sei für Dinge die über diesen Hotspot ins Web gestellt werden.
z.B. Was passiert ihm, wenn irgendein Drecksack verbotene Inhalte auf irgendeinen Server über diesen Hotspot hochlädt. Kann er dafür belangt werden????
„Keep it quick and simpel
“
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Kommentare
Jaguar1
29.03.06
13:04
Klar. Er ist der verantwortliche. Hochladen und runter laden sind gleichermaßen interessant.
Wenn irgendjemand Kinderpornografie oder Raubkopien lädt, wird es immer er sein, da ihm der Anschluss gehört und er nicht nachweisen kann, wer den Spot alles benutzt hat.
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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oliver
29.03.06
13:15
er würde damit zum "telediensteanbieter" mit allem, was da an verantwortlichkeiten zusammenhängt (einfach mal nach den gesetzlichen bestimmungen googlen).
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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Thomas Schulz
29.03.06
13:25
Dank euch erstmal. Ich werd mal googlen.
Was ist denn aber mit den ganzen anderen Hotspots.... es gibt ja genug "Freie".
Das sind schon ziemlich "verschrobenene" Gesetze. In Holland z.B. bekommst Du im Hotel ein Password und kannst loslegen. Für umme.
Warum das hier nicht geht muss ich nicht wirklich verstehen.
Oder reicht es, wenn er einfach ein Passwort vergibt, und den Namen des Surfers notiert.
„Keep it quick and simpel
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oliver
29.03.06
13:28
ob bezahlt, oder kostenlos spielt keine rolle. ich würde an seiner stelle die namen notieren und entsprechend den gesetzlichen bestimmungen speichern (das ist IMHO sogar zwingend vorgeschrieben inzwischen).
auf der c't-seite (http://www.heise.de/ct) sollten dazu infos und/oder links zu finden sein.
„multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind. -- terry pratchett“
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Magic D
29.03.06
13:31
So einfach wird es wohl nicht werden, er wird dann auch Zeit, IP unter der der Betreffende surft, Name, Anschrift und so weiter festhalten müssen. Allein schon wegen der Musikindustrie, die ja anscheinend schon bald jeden Betreiber zur Herausgabe von Daten zwingen kann wenn nur ein Verdacht besteht, dass derjenige illegales auf seinen Rechner geladen hat.
Ich würde mir so eine Verantwortung nicht so ohne Weiteres auf mich nehmen.
Hat dein Freund denn etwas im Sinn mit dieser Aktion? Oder will er nur den Wohltäter für seine Umgebung machen?
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Thomas Schulz
29.03.06
13:33
was wäre denn, wenn er ein Seite vorschaltet, wie auch immer das technisch lösbar ist lässt sich herausfinden, auf der sich der Surfer mit Namen und Adresse anmelden muss. Die Daten werden dann in einer Datenbank mit Uhrzeit und Datum gespeichert. Dann hätte man doch alles um zu beweisen wer, wann, was, wohin up- oder downgeloaded hat.
Ich kenn da ein paar PHP-Freaks die so was können.
„Keep it quick and simpel
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Thomas Schulz
29.03.06
13:36
Magic
Wohltäter ist wohl nicht das richtige Wort.
Er hatz ein Café und will einfach zu bestimmten Zeiten seinen Gästen einen Service bieten...
Aber wie wir sehen, sind wir beim Service ganz schnell in einer Wüstenlandschaft.
„Keep it quick and simpel
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jannes64
29.03.06
13:36
wird man eigentlich als unwissender/ungeschützter besitzer eines privaten wlan gegebenenfalls auch verantwortlich gemacht?
„LESS IS MORE“
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Jaguar1
29.03.06
13:40
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht @@ jannes64
„Die Menschen sind nicht immer was sie scheinen, aber selten etwas besseres.“
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Josef
29.03.06
14:54
Thomas Schulz
was wäre denn, wenn er ein Seite vorschaltet, wie auch immer das technisch lösbar ist lässt sich herausfinden, auf der sich der Surfer mit Namen und Adresse anmelden muss. Die Daten werden dann in einer Datenbank mit Uhrzeit und Datum gespeichert. Dann hätte man doch alles um zu beweisen wer, wann, was, wohin up- oder downgeloaded hat.
Ja, das würde funktionieren. Ich kenne ein Lokal, wo das genau so läuft. Jeder kann sich ohne Zugangsdaten einloggen, kommt aber dann erst mal auf diese Seite, egal, welche Adresse er eintippt. Dort muß er seine Daten angeben und auch den Nutzungsbedingungen zustimmen. Erst dann kommt er "hinaus", in die große weite Welt des WWW...
Das hat noch einen anderen Vorteil: Stammgäste können einen Account anlegen und müssen so nicht jedes Mal wieder alles neu ausfüllen.
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Thomas Schulz
29.03.06
15:05
Josef
Klasse!!!! Dann werd ich mal die Jungs fragen, ob die mir eine solche Seite bauen
Danke!!!
„Keep it quick and simpel
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Tom
29.03.06
19:05
Thomas Schulz
...In Holland z.B. bekommst Du im Hotel ein Password und kannst loslegen. Für umme....
Das ist ja auch kein Risiko,
da der Hotelbetreiber deine persönlichen Daten
(Name, Adresse, Ausweisnummer) hat und
sicherlich auch Datum, Uhrzeit und die MAC-Adresse schriftlich festhält.
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Thomas Schulz
29.03.06
19:29
Tom
na ich weiss nicht. Das war ein handgeschriebener Zettel mit einem Password. Mehr war das nicht. Da hat keiner kontrolliert, ob und wann ich im Internet war.
Villeicht haben die irgendwie die Nummer von der Airportkarte abgegriffen, oder Gottvertrauen, oder in NL ist das (wie vieles) lockerer....
Wie auch immer. Wir werden es bei meinem Bekannten mit der "Vorschaltseite" machen.
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Josef
29.03.06
19:49
Thomas Schulz
Da hat keiner kontrolliert, ob und wann ich im Internet war.
Das geht auch ohne, daß Du es merkst.
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Thomas Schulz
29.03.06
19:54
Josef
Ok Ok
- das denk ich mir
So werden wir es jetzt auch machen
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Mac-Sysadmin
29.03.06
19:58
So ein gequrillter Unsinn!!!
Lest doch einmal im Telekomunikationsgesetz nach was da steht:
§ 9
Durchleitung von Informationen
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
Nachzulesen hier:
Das heisst solange der Hotspotbetreiber nichts von kriminellen Taten weiss, kann ihm keiner etwas. Sollte er jedoch davon erfahren, muss er sie unterbinden.
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Mac-Sysadmin
29.03.06
20:00
Ganz im Gegenteil lest mal §8 Absatz 2!!
Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
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Thomas Schulz
29.03.06
20:07
Mac - Sysadmin
Da soll sich nun einer auskennen. Ich werds ausdrucken und in der Kneipe aushängen - wie das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Danke Dir !
Ist aber interessant, was für Meinungen da herrschen.
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Mac-Sysadmin
29.03.06
20:20
Thomas Schulz
Nix zu danken! Ja, ich habe mich auch gewundert was da so alles geschrieben wurde.
Kurzzeitig dachte ich schon die hätten mal wieder ein Gesetz geändert.
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Thomas Schulz
29.03.06
20:25
Was nicht verwunderlich wäre
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Josef
29.03.06
20:45
Nun, ich bin kein Jurist. Aber ich denke mal, die Verantwortung läßt sich sicher in den Nutzungsbedingungen, denen der Gast verpflichtend zustimmen muß, an denselbigen abwälzen. Im Zweifel: Einen Anwalt befragen.
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Thomas Schulz
29.03.06
20:54
Josef
Klar, man weist auf das Telekommunikationsgesetz hin in den Nutzungsbedingungen, Der User muss seinen Namen und die Adresse eingeben, und macht einen Knopp zum akzetieren der Nutzungsbedingungen.
Fertig ist der Lack.
Zur Sicherheit. Und einen Anwalt fragen wir sowieso. Interessant aber, was man manchmal für Lawinen los tritt.
Mac - Sysadmin
Ihr seid Helden
„Keep it quick and simpel
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Mac-Sysadmin
29.03.06
21:32
Josef
Es gibt nichts abzuwälzen. Da hast Du erst einmal keine Verantwortung.
Du muss, im Restaurant, ja auch nicht unterschreiben, dass Du mit dem, Dir zur Verfügung gestellten Steakmesser, niemanden anfällst. Was a) wahrscheinlicher und b) gefährlicher ist, als verbotene Datenübertragungen.
Wenn man Daten von Gästen aufnimmt und speichert, sonst macht das ja keinen Sinn, kommt das Datenschutzgesetz zum Einsatz und die Sache mit dem Fernmeldegeheimnis. Zugegeben, damit kenne ich mich nicht wirklich aus aber mal einfach so die Daten auf die Platte sichern, sollte man vielleicht nicht tun. Da müssen dann wieder mit Firewall und weiss ich nicht was für Technik die Daten gegen Zugriffe durch Dritte gesichert werden.
Das ist mehr Aufwand als nötig!
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