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Rückgaberecht in Läden?

razzfazz
razzfazz05.05.0921:11
Ich habe eine allgemeine Frage zum Rückgaberecht von in Einzelhandelsgeschäften gekauften Waren.

Gibt es eine Art Rückgaberecht, wenn der Artikel sich als nicht geeignet darstellt. Artikel war nicht verpackt sondern nur etikettiert.

Das Beispiel, wir haben uns für Opi´s Auto einen zweiten Kindersitz gekauft. Dieser Kindersitz mag zwar vom Sicherheitsaspekt gut sein, da Kind sitzt darin aber nicht gut, das Handling ist im Vergleich zu unserem Erstsitz schlechter und einige andere subjektive Mängel....wir wollten den Sitz zurückgeben und gegen den geliebten Römer (der Erstsitz) umtauschen, der Laden mäkelt jetzt aber rum und sagt, das ein Umtausch unüblich wäre. Der Sitz wurde nur einmal im Auto ausprobiert.

Gibt es eine rechtliche Grundlage sie einen Umtausch regelt??
„Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain “
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Kommentare

sgn400
sgn40005.05.0921:30
Nach meinem Wissensstand hast Du kein Recht auf Umtausch, ausser der Laden gewährt Dir die Möglichkeit. Meistens sollten die aber kulant sein. Wenn auch der Filialleiter den Umtausch ablehnt wirst das vermutlich unter "Pech" verbuchen müssen.
Freundlich Druck machen führt vermutlich zum besten Ergebnis ...

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Sitz von Anfang an defekt war, dass muß immer getauscht/ repariert/ ... werden.

MfG
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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razzfazz
razzfazz05.05.0921:33
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Schaaadddeeee.
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Philundseincube
Philundseincube05.05.0921:50
Bei Defekten, oder versteckten mängeln (also welche wo man beim kauf noch nicht feststellen kann) hat man 2 Jahre Garantie. Das ist geseztlich geregelt.

In deinem Fall geht es um Kulanz. Also wenn du nett fragst, vielleicht nehemen sie ihn dann zurück.
„Wir sind die Architekten unseres eigenen Lebens.“
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hashish06.05.0915:35
na ja, wenn die tatsächlich so unkulant sein sollten, wird dir kaum etwas anderes übig bleiben, als dich zu ärgern, diesen Laden in Zukunft zu meiden und ihn im Bekanntenkreis ausgesprochen NICHT zu empfehlen.
Und dem Besitzer dieses auf die Nase zu binden.
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razzfazz
razzfazz06.05.0920:47
Hat super geklappt....War Zufall, dass ich die Verkäuferin kannte die heute den Babysitz umtauschte und bin erst mal wieder froh, dass alles geklappt hat!

Danke für die Antworten
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iBookG406.05.0920:49
Da ich gerade den Einzelhandelskaufmann lerne kann ich ja dazu etwas sagen. Wenn du den Beleg hast und die Ware noch in einwandfreien Zustand ist, dann kannst du es zumindest Versuchen Ehrlich dein Problem zu Schildern. Vielleicht werdet ihr euch Einig (So ich gebe das Zurück und nehme einen besseren, etc). Aber einen Rechtsanspruch beim Einzelhandel im Ladengeschäft hast du so nicht. Wobei es zum Beispiel mein Lehrbetrieb so hält, dass man innerhalb einer Woche (max. 2 Wochen) etwas mit Bon und im guten Zustand zurückgeben kann. Ist aber auch Situations- und Warenabhängig!

Viel Erfolg

EDIT: Das nächste Mal schreibe ich schneller, versprochen. Aber wenn es klappt, dann ist es ja ok.
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