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Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz :-(( :-(( :-((
Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz :-(( :-(( :-((
Chiquita
15.04.07
16:47
Hallo an alle,
ich habe gestern blöderweise ein defektes iBook G4 im Ebay ersteigert. Ich habe zu spät gesehen, dass es als defekt gilt, da ich nur auf die obige Angabe "gebraucht" geachtet habe und auf die Angaben zur Hard- und Software.
Nun steht dort unten in der Gebots-Anzeigr ein Defekt-Hinweis: "Das Book schaltet sich selbst in den Standby-Modus, daher Verkauf defekt als Bastlerware."
Ich habe echt lange für ein gebrauchtes iBook sparen müssen, da ich Studentin bin ... und nun passiert mir sowas ...
Kann mir evtl. jemand einen Tipp geben, was mich da erwarten könnte?
Evtl. nur ein Akku-Austausch oder doch auch Schlimmeres?
Ich hätte genauer lesen müssen, ich weiß ...
:-[:-[
DANKE jetzt schon für Eure Antworten
Lieben Gruß gibt's von Maike
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Kommentare
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sgn400
16.04.07
13:48
Chiquita
Hamburg ist wirklich schön. Bin in dem Dorf (Gemeinde) geboren, wo die Alster entspringt.
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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DonQ
16.04.07
14:04
Mach das ruhig und lass dich mal wieder auf Mactechnews sehen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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appleboy
16.04.07
14:53
Chiquita
Dies ist seine Antwort:
Die Drohung mit rechtlichen Schritten ist keine Drohung, welche nach dem StGB strafbar wäre. Sie sind diejenige, die diese Auseinandersetzung eskalieren lässt, da Sie Ihren Fehler nicht einsehen wollen und nicht bereit sind die Konsequenzen zu tragen. Die Vertragsstrafe hat nach § 339 ff BGB bestand und der Kaufvertrag ist sauber. Anfechtungsmöglichkeiten bleiben Ihnen nicht und S ehaben auch sonst keine Möglichkeit zurückzutreten. Eigentlich sollten Sie froh sein, dass Ihnen die Möglichkeit der Vertragsaufhebung gegen Zahlung der Vertragsstrafe bleibt. Alternativ könnte auch die Erfüllung des Kaufvertrages weiterhin gefordert werden.
FRECHHEIT!
Er versteckt den Hinweis auf den Defekt irgendwo unten im Text und nun so was. Macht gerade so als könnte man auch regulär nicht mehr von einem Kaufvertrag zurück treten. Merke: Zu einem gültigen Kaufvertrag gehören ZWEI übereinstimmende Willenserklärungen und auch keine "versteckten" Mängel.
Verkaufe demnächst auch ein Auto und schreibe:
Toller BMW mit folgenden Extras ... und noch bla bla ... alles toll und super in Schuss ... ein kleiner Kratzer aber nix schlimmes ... TÜV perfekt etc.
Ganz unten dann in 5 Punkt Grösse dann: Hat einen kleinen Motorschaden aber kann man schnell beheben. Ist nicht wild ...
(sick):-|
Dann geht die Kiste nicht und ich drohe dem Verkäufer dann mit "Vertragsstrafe". Mal sehen wer Recht bekommt.
Antworte dem Typen nicht mehr und fertig.
Die kenn ich auch: Blasen sich erst auf und schauen was geht! Wenn Du nicht reagierst verläuft die Sache bestimmt im Sande.
Oder Du gehst zum Anwalt ... auch OK.
=-O:-((
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appleboy
16.04.07
15:01
sgn400
DQ
Könnte da auch so ein paar Geschichten erzählen ... Rechtstaat Deutschland sag ich da nur. Die Frage ist nur was ist ist Recht ...
Bestimmte Unternehmen, Gruppen, Behörden, usw. verlieren nicht vor Gericht, aufgrund merkwürdiger Prozessabläufe ....
Lehne mich mal lieber nicht zu weit aus dem Fenster, aber den Rechtstaat den wir theoretisch haben, haben wir praktisch nicht.
Mfg
T.J.
Ja ... Versicherungen sind da ganz gross:
Die fechten erst mal Ansprüche an und lassen den Versicherten der auch laut X Gutachten ein Recht auf Zahlung hat erst mal zum Anwalt rennen und legen immer wieder Einspruch ein. Das dauert dann Jahre und geht von Gericht zu Gericht ...
Am Ende geht dem Privatmann einfach die Luft aus und er gibt auf.
Fazit: Versicherung zB. zahlt dann nur 10% der Versicherungssumme die vertraglich steht ... und von den 10% zahlt der Versicherte der nun nervlich vollkommen am Ende ist und finanziell ruiniert 90% an Anwälte und Psychoklemptner.
Das beste ist, dass die Versicherten selbst die teuren Anwälte bezahlen die einem die Luft zum atmen nehmen. Dies ist keine Erfindung von mir sondern leider eher die Regel. Ist aber freie Marktwirtschaft und die Werbung (die ich auch noch mache) ist meist auch so:
Komm zu uns. Alles perfekt und Du bist uns am Herzen.
Das ist doch nett.
Da ist der eBayer hier ein kleines Licht!
:-G(fear):-&
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Chiquita
16.04.07
16:07
Jetzt hat der Typ noch ein iBook vertickt ...
... den G3 mit Wackelkontakt im Display und ungeklärten Systemabstürzen ... für sage und schreibe 350,- Euro !!!
Hier ist der Link:
... und man kann den armen Käufer noch nicht einmal anschreiben, da auch diesmal die Auktion über "privat" lief ...
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MaChris
16.04.07
16:49
Ich würde grundsätzlich empfehlen: Finger weg von Privatauktionen, da wird man am allerhäufigsten gelinkt.
Es gibt aber auch wirklich KEINEN Grund für anonymisierte Auktionen (OK, vielleicht Dildosammlungen o.ä.
)
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desmo
16.04.07
17:01
Was macht der Spacken da auf Ebay???
Hat der Chiquitas Book wieder eingestellt?
„Ducati Corse: - Forza d'Italia“
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zappa
16.04.07
17:01
MaChris
rofl
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Hot Mac
16.04.07
17:01
Chiquita
Jetzt hat der Typ noch ein iBook vertickt ...
... den G3 mit Wackelkontakt im Display und ungeklärten Systemabstürzen ... für sage und schreibe 350,- Euro !!!
Hier ist der Link:
... und man kann den armen Käufer noch nicht einmal anschreiben, da auch diesmal die Auktion über "privat" lief ...(policeman)
Wahrscheinlich war er selbst der Käufer.
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DonQ
16.04.07
17:19
so hält man auch die preise künstlich hoch
und kann auch noch schreiben, sehen sie, das book ging doch weg…:-|
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
16.04.07
17:23
was ich nicht verstehe, einmal taucht g3 800, ein anderes mal g4 800 auf…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sgn400
16.04.07
17:26
DQ
Sind zwei verschiedene Geräte, die der Typ verschachern will.
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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DonQ
16.04.07
17:28
aber überall das bild vom weis/silbernen book drin, das es wohl nur bis 600mhz gab…und ebenfalls alles extreme fähig g.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Rantanplan
16.04.07
20:00
Das ist ein rücksichtsloser Betrüger, das ist alles. Und was habe ich gesagt: keine Reaktion von eBay, obwohl mehrere hier zum gleichen Anlaß Emails an diesen Hehler geschickt haben.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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DonQ
16.04.07
20:26
wie schon geschrieben, ebay hat erst reagiert bei mir, als ich mal ein fax schickte, wegen so was…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Ties-Malte
16.04.07
20:51
MaChris
Finger weg von Privatauktionen … Es gibt aber auch wirklich KEINEN Grund für anonymisierte Auktionen
Das ist Quatsch, die Funktion ist ausgesprochen sinnvoll: Beim Verkauf teurer Gegenstände (Schmuk, Antiquitäten), Bücher im sensiblen Bereich (Missbrauchs-/Opfer-Thematik), u.a.m.
desmo
Hat der „Chiquitas“ Book wieder eingestellt?
Wenn überhaupt, hat er eine Ermahnung bekommen, mehr nicht. Kann man nur erneut melden, vielleicht wird er ja irgendwann gesperrt…
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Ties-Malte
16.04.07
21:11
Ties-Malte
Kann man nur erneut melden, vielleicht wird er ja irgendwann gesperrt…
Dort: @@
alte Auktion: @@
neue Auktion, selbes book, selbe Masche: @@
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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sgn400
16.04.07
21:14
Das Arschloch hat das ja schon wieder ein neues Opfer gefunden ...
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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julesdiangelo
16.04.07
22:08
Gerade an Ebay geschickt:
"Die Beschreibung des Artikels ist verwirrend und irreführend.
Zuallererst wird der Zustand nicht angegeben.
Dann wird der Artikel wie folgt beschrieben: "Das Book ist ca. 4 Jahre alt und hat gebrauchsbedingt einige Kratzer (nix wildes)". Die Aussage lässt auf ein intaktes und gebrauchsfähiges Gerät schließen.
Mitten in den dann folgenden Hinweisen auf Ausschluss der Haftung bei Privatauktionen folgt dann dieser Satz: "Das Book schaltet sich selbst in den Standby-Modus, daher Verkauf defekt als Bastlerware."
Damit ist dieser wichtige Hinweis, der Auskunft über den tatsächlichen Zustand des Gerätes liefert an einem Ort des Angebotstextes versteckt, welcher dafür nicht geeignet und vorgesehen ist. Die Angabe über einen Sachmangel muss für den Käufer leicht sichtbar in der Angebotsbeschreibung stehen und sollte nicht unter den Vertragsbedingungen erscheinen.
Somit kann dem Verkäufer eine beabsichtigte Täuschung unterstellt werden, was durch seine Androhung, bei Rücktritt vom Kaufvertrag Vertragsstrafen einfordern zu wollen, untermauert wird.
Es sollte weiterhin überprüft werden, ob solche Vertragsstrafen überhaupt zulässig sind. Desweiteren würde ich in solchen Drohungen sogar eine Schädigung des Rufes der ebay Platform sehen. Wenn sich so etwas einbürgert wird dies viele Nutzer einschüchtern und von Käufen abhalten.
Ich bitte Sie in dieser Sache tätig zu werden, da er sein Wettbewerbsverhalten bereits wiederholt in dieser Form ausübt:
Siehe Artikelnummer: 150111745000"
„bin paranoid, wer noch?“
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Chiquita
17.04.07
11:33
Der Typ macht das wohl aus Hobby ...
Bei allen diesen Auktionen hat er die gleiche Masche durchgezogen:
Ebay-Nr. 150110204555
Ebay-Nr. 150111590236
Ebay-Nr. 150111745000
Ebay-Nr. 150112704796
Ebay-Nr. 150113097173
Ebay-Nr. 150113139780
Ich glaube der spekuliert nur auf die Zahlung von der Konventionalstrafe über 30% des Kaufpreises, die er in den Angeboten notiert hat.
Denn da werden ja einige vom Gebot abspringen, wenn sie erstmal entdeckt haben, was sie da für einen Schrott ersteigert haben ...
Eine echte Sauerei ...!!!
Dem sollte man das Handwerk legen ... aber wie, ohne viel Geld auszugeben???
LG, Chiquita
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Chiquita
17.04.07
11:35
... und auch immer wieder die gleichen Geräte ...
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appleboy
17.04.07
11:40
Chiquita:
Vergiss den Typen und spar Dein Geld!
Soll sich eBay mit dem beschäftigen ... oder gleich die Behörden.
O:-)
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sgn400
17.04.07
11:42
Chiquita
Strafanzeige stellen. Kostet nichts, aber ob der Typ ein übergebraten bekomment, weiß man auch nicht. Aber vielleicht macht ihm der Stress dann Kopfzerbrechen.
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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MaChris
17.04.07
11:44
julesdiangelo
Es sollte weiterhin überprüft werden, ob solche Vertragsstrafen überhaupt zulässig sind.
30% Vertragsstrafe sind gerechtfertigt, das wurde gerichtlich geklärt, s. hier:
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sgn400
17.04.07
11:52
MaChris
Die Frage ist jetzt, aber dennoch, ob das Auto bei einer Firma ersteigert wurde, oder nicht. Bei Privatpersonen kann das ganz anders sein.
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Ties-Malte
17.04.07
11:55
MaChris
30% Vertragsstrafe sind gerechtfertigt, das wurde gerichtlich geklärt
Nee nee, es ging nicht um Vertragsstrafen i.A.
Es ging in diesem speziellen Fall um den Verkäufer „mercator1284“ und seine m.E. in betrügerischer Absicht geschalteten Verkäufe bei eBay!
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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julesdiangelo
17.04.07
13:08
Eben, ich kann nur dann jemanden abstrafen, wenn ich mich richtig verhalten habe und die Gegenseite nicht. Da aber hier bereits Fehler in der "Vertragsformulierung" vorliegen, ist auch die Erhebung einer Vertragsstrafe unzulässig.
„bin paranoid, wer noch?“
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Chiquita
19.04.07
22:49
Nun habe ich ein Rechtsanwalstschreiben bekommen ...
... siehe neues Forum:
"iBook-Verkaufs-Betrug
nun Rechtsanwaltsschreiben
LG, Chiquita
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sgn400
19.04.07
23:03
Chiquita
Dann geh Morgen mal mit allem was Du hast, zu Polizei und stelle Strafanzeige gegen den. Bei der Polizei können die Dir sicher auch bisschen was zu der Rechtslage sagen. Die Staatsanwaltschaft kann auch von ebay mehr Informationen erhalten, als Du.
Bleib erstmal noch ganz locker. Kann evtl. gut sein, dass er einen bekannten Anwalt gefragt hat, dass Schreiben zu schicken, einfach um Angst zu verbreiten. Wenn das so ist, hatte er noch keine Kosten.
Er hat Dir jetzt ein Schuß vorn Bug verpasst, schieß Du jetzt am besten gezielt auf den.
Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Boss
15.04.07
18:47
Der Boss liegt in der Sonne und kann das Display nicht sehen.:-P
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Boss
15.04.07
19:34
Chiquita
habe Dir eine Mail geschickt, ich habe das iBook auch bei eBay gesehen.
Das ist bestimmt ein Wasserschaden gewesen, der nicht richtig behandelt wurde.
Da lasse ich auch die Finger davon.
(policeman)
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IceRikku
16.04.07
11:50
ich habe nicht alles gelesen aber das ist ganz klarer betrug. ich arbeite bei gravis in HH schau mal rein dann werfe ich mal ein blick ins book.
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IceRikku
16.04.07
11:54
Achja, und such dir einen Anwalt und wende dich an E-Bay im Zweifel geben die dir das Geld wieder, habe sowas schonmal erlebt. Es ist ein Betrug, ganz klar darauf abgezielt. Also dringend an E-Bay wenden und das Book nicht aufmachen. Komm nach Gravis im Zentrum, ich rede mal mit meinem Kollegen und mal sehen wie man dir da helfen kann.
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Boss
16.04.07
16:35
Komisch, defekte Teile bringen bei eBay, mehr als sie wert sind.
Lesen die Leute nicht richtig, oder was ist da los?
Wenn da keiner kaufen würde, gäbe es so was nicht.
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Boss
16.04.07
18:41
Wie kommt er auf 512 MB Speicher, ein 800 MHz G4 iBook hat auf Board 128 MB und ein Steckplatz. Also doch ein neunmal kluger
und andere sind dumm
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