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Forum>Hardware>Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz :-(( :-(( :-((

Nur noch Stanby beim iBook G4 12" 800 Mhz :-(( :-(( :-((

Chiquita15.04.0716:47

Hallo an alle,
ich habe gestern blöderweise ein defektes iBook G4 im Ebay ersteigert. Ich habe zu spät gesehen, dass es als defekt gilt, da ich nur auf die obige Angabe "gebraucht" geachtet habe und auf die Angaben zur Hard- und Software.
Nun steht dort unten in der Gebots-Anzeigr ein Defekt-Hinweis: "Das Book schaltet sich selbst in den Standby-Modus, daher Verkauf defekt als Bastlerware."
Ich habe echt lange für ein gebrauchtes iBook sparen müssen, da ich Studentin bin ... und nun passiert mir sowas ...

Kann mir evtl. jemand einen Tipp geben, was mich da erwarten könnte?
Evtl. nur ein Akku-Austausch oder doch auch Schlimmeres?

Ich hätte genauer lesen müssen, ich weiß ... :-[:-[

DANKE jetzt schon für Eure Antworten
Lieben Gruß gibt's von Maike
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Kommentare

sgn400
sgn40015.04.0718:01
Chiquita
Mit rechtlichen Schritten müßte er Dir kommen und da tippe ich mal (meine bescheidene Behauptung), würde kein Richter Dich zum Kauf verpflichten können. Das schlimmste was er praktisch machen kann, ist Dir eine schlechte Bewertung geben und da kannst Du bei ebay sicher was regeln. Glaube nicht, dass der so "bescheuert" ist und einen ewig langen Rechtstreit in Kauf nimmt, nur damit Du evtl. verpflichtet wirst, das Teil zu kaufen.

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Chiquita15.04.0718:02

Ich hoffe nun, dass ich raus bin aus der Ebay-Abwicklung ...
Wenn nicht und ich sollte das Gerät bezahlen müssen, dann versuch ich es eben tatsächlich mit dem pm-reset ...

Mal gucken, was der Verkäufer zurück schreibt.

DANKE an alle
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Ties-Malte
Ties-Malte15.04.0718:10
Chiquita
So, das habe ich nun geschrieben…



Sehr geehrter Herr XYZ,

leider habe ich erst heute bemerkt, dass das von Ihnen angebotene iBook einen maßgeblichen Defekt (Ruhezustand!) hat.

Diesen eklatanten Mangel haben Sie sehr geschickt unter den Hinweisen zum Privatverkauf versteckt, statt ihn in der vorstehenden Produktbeschreibung als ein wesentliches Merkmal dieses Rechners angemessen hervorzuheben! Damit muss ich auf ein absichtliches Verstecken dieses Mangels schließen!

Einen defekten Rechner hätte ich nicht ersteigert. [keine Ahnung, vielleicht auch ein Hinweis auf das nachhaltig erschütterte Vertrauen in den Verkäufer.]

Ich biete Ihnen an, von dem Verkauf Ihrerseits zurück zu treten. Somit würden wir beide ohne Schwierigkeiten den Handel abbrechen. [vielleicht: Widrigenfalls behalte ich mir rechtliche Schritte vor. - Aber das wäre eigentlich sein Ding, wenn falls, nicht deines!]

Mit freundlichen Grüßen,
Chiquita.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Ties-Malte
Ties-Malte15.04.0718:11
Ah, zu spät.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Semmel
Semmel15.04.0718:13
Und lass uns hören was rauskommt!:-y
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appleboy15.04.0718:29
Genau.
Was kommt dabei raus.

Die Passage mit dem Betrugsverdacht hätte ich allerdings weg gelassen.
Aber egal. Schaun wer mal.

:-X
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JustDoIt
JustDoIt15.04.0719:16
Kann man diesen Fall und vor allem die noch offenen Auktion mit dem G3 iBook nicht irgendwie eBay melden?

Ich habe da nichts finden können.
Das grenzt doch schon an Betrug!

Ich kann es einfach nicht ab, wenn solche Leute mit Ihren Machenschaften durch kommen.
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Chiquita15.04.0719:20

Doch, kann man.
'Habe ich auch gerade schon getan. Eben auch für das G3-Angebot.
Ich hoffe Ebay reagiert darauf sehr schnell ...
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sgn400
sgn40015.04.0719:25
JustDoIt
Werde den mal bei ebay melden...
Hinter der Angabe leichte Kratzer usw. schreibt er dann noch: "nix wildes" ...
Das ist eine Mega Frechheit

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Rantanplan
Rantanplan15.04.0719:34
Chiquita
Ich hoffe nun, dass ich raus bin aus der Ebay-Abwicklung ...
Wenn nicht und ich sollte das Gerät bezahlen müssen, dann versuch ich es eben tatsächlich mit dem pm-reset ...

Mal gucken, was der Verkäufer zurück schreibt.

DU mußt gar nichts. Du bist vom Kauf zurückgetreten, aus gutem Grund. Wenn ER auf den Kaufvertrag besteht, muß ER Rechtsmittel einlegen, nicht du. Und ich sehe das ähnlich gelassen wie die anderen, du dürftest in diesem Fall keine Probleme haben aus der Sache rauszukommen.

Nicht so leicht einschüchtern lassen, darauf bauen ja solche Zeitgenossen.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Chiquita15.04.0719:44

Unter diesem Link kann man betrügerische Absichten bei Ebay melden (einfach unter Kundenservice kontaktieren auf E-Mail klicken):
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Rantanplan
Rantanplan15.04.0719:47
Habe jetzt auch gerade eine Mail an den Kundenservice von eBay geschickt und sie auf die beiden Auktionen hingewiesen. Das ist offensichtlicher Betrug mit einer festen Masche.

Chiquita

Auf keinen Fall bezahlen, egal was dir der Wicht antworten wird.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Rantanplan
Rantanplan15.04.0719:47
Und falls er dir das Gerät schickt, die Sendung nicht annehmen. Nicht annehmen, nicht annehmen und zurückschicken. Nicht annehmen.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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Rantanplan
Rantanplan15.04.0719:49
Äh, ich meinte die Sendung nicht annehmen. Im Gegensatz zu Annehmen und zurückschicken. Im zweiten Fall hättest du dann den Ärger nachweisen zu müssen, daß Beschädigungen nicht von dir sind.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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sgn400
sgn40015.04.0719:53
Habe ebay jetzt mal geschrieben (zum G3 iBook). Man ist ebay unübersichtlich .....

Hier der Text:

Guten Tag
Habe leider nicht die Seite gefunden, um dieses problem korrekt zu schildern. Habe diesen Artikel NICHT erworben. Dennoch möchte ich eine Beschwerde abgeben, da ich kurz davor war, ein Gebot abzugeben, bzw. das Produkt zu kaufen.
Dieser Artikel wird offensichtlich verschleiert beschrieben. In der kompletten Artikelbeschreibung ist kein Wort davon erwähnt, dass es sich um ein defektes Gerät handelt. Schlimmer, es wird geschrieben:

"Das Book ist ca. 4 Jahre alt und hat gebrauchsbedingt einige Kratzer (nix wildes), sonst sieht es gut aus, ich versende einen solchen Artikel natürlich versichert. Der Versand erfolgt umgehend nach Zahlungseingang."

Dieser Text, besonders die Hervorhebung "nix wildes", offeriert einem, dass es sich um ein gutes Gebrauchtes Gerät handelt. Erst wenn man den "Hinweis" liest, in dem Garantie, usw. ausgeschlossen wird, erfährt man, dass es sich um ein Gerät mit "Totalschaden" handelt. Als "Sofort-Kaufen"-Preis werden 400€ angesetzt, die dieses Gerät, nur in einem heilen Zustand Wert ist.
Der Hinweis, in dem Garantie, usw. ausgeschlossen wird, ist üblicherweise ein Standarttext, der von den meisten Nutzern höchsten noch überflogen wird. Diese Eigenschaft will sich der Verkäufer scheinbar zu Nutzen machen, um ein Gerät, welches keinen Wert besizt, teuer zu verkaufen.
Ich bitte Sie, den Verkäufer darauf aufmerksam zu machen, dass er sein Produkt deutlicher beschreibt und ggf. abzumahnen.

Mit freundlichen Grüßen


Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Chiquita15.04.0719:58

Hallo sgn400,
sonst kannst Du es im Ebay auch hier nochmal schreiben:

Da wird der Fall angbl. innerhalb der nächsten 24 Std. behandelt.
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Rantanplan
Rantanplan15.04.0720:01
Jo, genau auf dieser Seite stand ich nach etwas Sucherei auch. Und war erstmal perplex, weil ich nicht mehr weiter wußte. Hab dann unten auf Email geklickt. Ob eBay das liest oder es in der Rundablage landet, keine Ahnung. eBay hat eigentlich keinen vernünftigen Support, die nehmen nur Geld ein, sonst nix.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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sgn400
sgn40015.04.0720:04
Chiquita
Hab den ja nun schon geschrieben und wird sicher auch entsprechend ankommen. Da würde eine weitere Mail sicher nur Verwirrung stifften. Aber fürs nächste mal merke ich mir den Link, bzw. dass es geht. Hab da überall rumgesucht und nichts gescheites gefunden, wo es reingehörte, also habe ich es dann einfach in das best passende Feld getippt. (In dem Bereich, wo man nach einem Kauf, den Verkäufer melden kann)

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Chiquita15.04.0720:06
Ich habe eine Eingangsbestätigungsmail erhalten, in der steht, dass es in den nächsten 24 Std. geprüft wird. Ob's stimmt?? Keine Ahnung ...

Ebay:

Vielen Dank für Ihre Mitteilung an das eBay-Sicherheitsteam. Sie bitten
uns, ein Angebot oder einen Verkaeufer auf betruegerische Aktivitaeten
hin zu untersuchen. Solche Hinweise werden von uns sehr ernst genommen
und wir versichern Ihnen, dass wir Ihren Bericht so schnell wie moeglich
(normalerweise innerhalb von 24 Stunden) pruefen werden.
etc. etc. etc.
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Chiquita16.04.0711:10
Jetzt verlangt er tatsächlich die Konventionalstrafe ...!!!!
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chill
chill16.04.0711:31
ja und?

wenn er wichtige details unter falschem kontext unterbringt, dann kann man ja wohl nicht davon ausgehen das diese jeder liest. somit ist sein angebot hinfällig.

wart mal ab was dir ebay zurückschreibt, die antwort sollte ja heute nachmittag/abend eintrudeln bei dir.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Chiquita16.04.0711:34
naja ...
Ebay schreibt, dass sie aus Datenschutzrechtlichen Gründen mir keine Information über den weiteren Verlauf mitteilen können:

"Aus datenschutzrechtlichen Gruenden koennen wir Sie leider nicht über
den Stand der Untersuchung informieren. Sie erhalten daher lediglich
diese Bestaetigung ueber den Eingang Ihrer Meldung. Seien Sie
versichert, dass wir die Angelegenheit genau untersuchen werden."
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Ties-Malte
Ties-Malte16.04.0711:42
Chiquita
Jetzt verlangt er tatsächlich die Konventionalstrafe ...!

Und wenn er von dir einen Flug zum Mond fordern würde - wen interessierts? Hunde, die bellen…

Im Zweifel mache ihn darauf aufmerksam, dass seine Auktionen nicht nur an eBay gemeldet worden sind, sondern inzwischen auch in einem großen Mac-Forum diskutiert werden, er mit einer möglicherweise angedachten negativen Bewertung vielleicht besser vorsichtig sein sollte. Aber das ist eigentlich auch Wurscht…
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Hot Mac
Hot Mac16.04.0712:13
Also, ich würde jetzt erst mal keine unnötig negativen Gedanken zulassen.

Das Wetter ist toll und Du hast Dich auf ein iBook gefreut.
Laß Dir die Freude doch nicht einfach so verderben!
iBooks in der Preisklasse bekommt man nachgeschmissen - ohne Defekt und von ehrlichen Menschen, mit noch ehrlicheren Absichten ...

Konventionalstrafe...Individualvereinbarung, wenn ich so was schon lese ... (sick)

Der Typ ist doch als "privater" Verkäufer angemeldet!
Welcher Schaden könnte ihm denn entstanden sein, den zu regulieren er Dich nun auffordert?

Lächerlich, bloß keinen Cent überweisen!

Wenn er mit einer negativen Bewertung droht, dann verstößt er sowieso gegen die Regeln.
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DonQ
DonQ16.04.0712:17
ebay, war bei mir auch mal etwas träge bei soetwas, am schnellsten haben sie reagiert, als ich beschreibung, sachverhalt und mails faxte an ebay.

ausserdem kannst du negative bewertungen auch abschliessend negativ bewerten und für den käuferschutz wurde auf ebay einiges getan.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ16.04.0712:21
koventionalstrafe ist lächerlich, genauso wie (leider) du für privaten aufwand bei gericht, kaum bis nichts geltend machen kannst,

schreiben kann er viel, einfordern nichts bis so 5-20€ allerdings die nicht mal, das grenzt ja schon an Heimtücke so eine beschreibung.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Chiquita16.04.0712:26
Dies ist seine Antwort:

Die Drohung mit rechtlichen Schritten ist keine Drohung, welche nach dem StGB strafbar wäre. Sie sind diejenige, die diese Auseinandersetzung eskalieren lässt, da Sie Ihren Fehler nicht einsehen wollen und nicht bereit sind die Konsequenzen zu tragen. Die Vertragsstrafe hat nach § 339 ff BGB bestand und der Kaufvertrag ist sauber. Anfechtungsmöglichkeiten bleiben Ihnen nicht und S ehaben auch sonst keine Möglichkeit zurückzutreten. Eigentlich sollten Sie froh sein, dass Ihnen die Möglichkeit der Vertragsaufhebung gegen Zahlung der Vertragsstrafe bleibt. Alternativ könnte auch die Erfüllung des Kaufvertrages weiterhin gefordert werden.
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Chiquita16.04.0712:28
Super vielen Dank icerikku !!!
Falls es wirklich dazu kommen sollte, dass ich das iBook annehmen muss, dann komme ich auf alle Fälle bei Dir vorbei !!!
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DonQ
DonQ16.04.0712:34
schreib dem nicht mehr, typischer buchtler der für den schlechten ruf von ebay verantwortlich sind, imho.

Ausserdem ist der kaufvertrag nicht zustande gekommen, da wohl vorsätzlich mehr als unsaubere Beschreibung, um nicht zu sagen arglistige täuschung.

du hast jetzt 2 möglichkeiten, ignorier den und wende dich an ebay, verbraucherverband, anwalt, wobei ersteres hier vorzuziehen ist, m.e. werden die aber das gleiche sagen.

du streitest dich weiter mit dem, damit er seine armselige "vertragsstrafe" bekommt, du kannst dir nicht vorstellen, wie viele frustrierte bei ebay unterwegs sind, die dir wegen 5€ die augen auskratzen…

würde ersten weg vorziehen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ16.04.0712:39
da fällt mir noch folgendes ein, wende dich an mitstudenten, die ihr interesse auf recht/vorlesungen haben, die sind da schnelle bei der sache.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Ties-Malte
Ties-Malte16.04.0712:39
So ein Quark. Wenn jemand heimtückisch agiert, dann er.

Solange du nicht zahlst, brauchst du dir um Weiteres auch keine Gedanken zu machen. Genieße den sonnigen Tag und gut is.
„The early bird catches the worm, but the second mouse gets the cheese.“
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Chiquita16.04.0712:40
Ja, Du hast Recht!
'Habe ich auch schon gemacht.
Ich habe ihm mittgeteilt, dass ich bei dem bleibe, was ich ihm bisher geschrieben habe.
Damit habe ich den Schriftverkehr beendet ...
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DonQ
DonQ16.04.0712:54
naja, ties-malte, hab zurückhaltend vormuliert

wobei, wennman sich auf seine argumantation einlässt, ist§345 Beweislast wohl auch zutreffend, da alleine eine unterlassung nicht zu einer beweislast des schuldners führen kann, zumal 339 nur bei gültigen verträgen überhaupt anzuwenden ist und hier entweder §320 bgb anzuwenden ist und dies auch nur bei zustandekommen, was ja hier nicht der fall ist, da du den vertrag wegen mängeln der beschreibung und dem damit verbundenen überhöhten preis wiederrufen hast.

mit der reform zur vereinfachung der justizregeln(kurz gefasst), ist es nicht mehr üblich §§ anzugeben

wieder rufen musst du denn vertrag, wegen grundlegender beschreibungsmängeln.

aber damit schliesse ich hier.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sgn400
sgn40016.04.0713:01
Chiquita
Du brauchst Dich noch lange nicht um einen Anwalt bemühen. Er will was von Dir, Du nicht von ihm, also muß er aggieren. Den Stress mit Gericht, usw. wird er sich nicht geben. Sollte er aber auf die gloreiche Idee kommen, Dir einen Mahnbescheid zu schicken, solltest Du den unbedingt und sofort ablehnen. Das er von einem sauberen Vertrag faselt ist nur lachhaft, auch das er schreibt das die "Drohung" nach StGB, bzw. der Hintergrund, nicht strafbar ist, zeigt nur, dass er mal bisschen in den Büchern gelesen hat, vermutlich weil er schon häufiger Ärger hatte, die Sache, nämlich Betrug, aber sehr wohl strafbar ist. Unabhängig davon, ob man ihm das nachweisen kann, oder nicht.
Wie schon öfters erwähnt, genies die Sonne und schau Dich nach einem neuen Book um. Der Typ kann Dir nichts.

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Chiquita16.04.0713:04
Danke DQ

Auch wenn es nicht mehr üblich ist Paragraphen anzugeben, bin ich auch der Meinung, dass der Paragraph § 344 BGB in Kraft treten dürfte, eben aus dem Grund des "Widerrufs zum Vertrag aufgrund grundlegender Beschreibungsmängel des Artikels":

Unwirksames Strafversprechen

Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.

Danke nochmal für die tolle Unterstützung
CU
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DonQ
DonQ16.04.0713:07
sgn400

naja, er könnte auch was basteln, inkasso, anwalt, dann summiert sich das und wenn Chiquita vergisst, den mahnbescheid zu wiedersprechen, schriftlich und fristgemäß hat sie paar hunderter am hals.

mahnbescheid muss man nur ein formular ausfüllen in deutschland
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sgn400
sgn40016.04.0713:13
DQ
Die Kosten für Inkasso, Mahnbescheid, Anwalt, usw., muß er dann aber erstmal zahlen. Die Kosten dafür müßte Chiquita frühestens dann tragen, wenn sie vor einem ordentlichem Gericht verlieren sollte, was ich mir kaum vorstellen kann. Das wird auch der Typ wissen, dass seine Chancen eher gering sind, ausserdem würde das für Ihn auch jede Menge Stress bedeuten und das Risko, selber auf den erhöten Kosten sitzen zu bleiben. Des weiteren kommt hinzu, dass so ein Prozess locker mal 1 und mehr Jahre dauern kann.
Deswegen hatte ich auch den Hinweis mit dem Mahnbescheid gegeben, da dieser, wenn er nicht fristgerecht abgelehnt wird, praktisch einem Urteil, zu lasten Chiquita gleich kommen würde.

Mfg
T,J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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DonQ
DonQ16.04.0713:15
Chiquita

so in etwa meinte ich das

wenn wirklich was kommt, einspruch insgesamt nicht vergessen.

leider ist hamburg schon ein eck weg,

ansonsten hier.

CU
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Chiquita16.04.0713:17

Hat sich von Euch näher mit Jura beschäftigt? Das hört/liest sich fast so an
DQ evtl.? ... weil Du schreibst "ansonsten hier"
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sgn400
sgn40016.04.0713:21
Chiquita
Mein Bruder ist Anwalt und angehender Dr. Jur. und ein weiterer Bruder von mir studiert noch Jura. Da unterbleiben bestimmte Gespräche nicht. Selber bin ich aber nur leie, was Rechtsfragen angeht, dafür habe ich ja im Notfall die entsprechenden Leute.

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Hot Mac
Hot Mac16.04.0713:22
Chiquita
Hat sich von Euch näher mit Jura beschäftigt?
Nö, wir werden nur regelmäßig verklagt.
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Chiquita16.04.0713:22

Aahhhh daher also ...
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DonQ
DonQ16.04.0713:27
sueing the goverment since 1993

weiteste klage war mal gegen swissair.

hat sich ein haufen angesammelt mit der zeit
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ16.04.0713:37
und auch einiges stranges erlebt,

von verschwundenen akten, nicht zur kennnis, ungelesenen und abgewiesenen berufungen gegen einen anwalt der beiläufig noch seinen Vater in der Berufungsinstanz hatte, über abgewiesene sammelklagen, bis gefishten mahnbescheiden aus dem briefkasten, alles schon da gewesen.

so richtig spass macht das nicht mehr…
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Chiquita16.04.0713:39
DQ
auweia ... na da hat ja jemand Erfahrung
'kommst Du auch aus München?
0
DonQ
DonQ16.04.0713:40
bisschen weiter weg, Nürnberg
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sgn400
sgn40016.04.0713:44
DQ
Könnte da auch so ein paar Geschichten erzählen ... Rechtstaat Deutschland sag ich da nur. Die Frage ist nur was ist ist Recht ...
Bestimmte Unternehmen, Gruppen, Behörden, usw. verlieren nicht vor Gericht, aufgrund merkwürdiger Prozessabläufe ....

Lehne mich mal lieber nicht zu weit aus dem Fenster, aber den Rechtstaat den wir theoretisch haben, haben wir praktisch nicht.

Mfg
T.J.
„Fällt der Apfel vom Baum, hatte Newton recht“
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Chiquita16.04.0713:44
DQ

huiiii ... ja, das ist wirklich eine Entfernung zu Hamburg ...
Irgendwo in der Nähe von Nürnberg war ich schonmal ...?!?
Leider zu weit weg für eine reale "Beratung" ...

... aber Hamburg ist übrigens sehr sehenswert ...


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Chiquita16.04.0713:45
*scherz*
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Chiquita16.04.0713:46
... ich werde schon zurecht kommen ... ansonsten schaue ich wieder hier im Forum vorbei ...

Liebe Grüße an alle
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