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Forum>Apple>Ebayverkauf ruckgängig

Ebayverkauf ruckgängig

Geoman
Geoman05.08.0413:52
Hallo!
Habe dem letzt ein iBook über Ebay verkauft.war 1,5Monate alt,benutzt habe ich es nur 2wochen.Neupreis ca 1700€,verkauft habe ich es für 1300.Der käufer,ein Jurastudent, hat es gekauft.Das war sein erste computer.Das Gerät habe ich selber als gebraucht gekauft für 1500.Nun will er sein Gerät bei apple registrieren..leider habe ich kein Händlerrechnung bekommen beim kauf..und dementsprechend kann ich dem Käufer sowas nicht ausstellen und sowas habe ich nie versprochen.Bei der auktion habe ich hingeschrieben das es sich um ein Privatverkauf handelt.Die auktion ist etwa 1,5monate her.Nun will er das Gerät zurückgeben mit der begründung das ich ihm kein händlerrechnung geben will...sonst ist das Gerät in topzustand gewesen,wie versprochen,in originalverpackung mit kompletten zubehör und ungeöffnete cd..usw..
Meine Frage: Da ds gerät ein wertverlust aufweist,und seine schilderungen nach,auch die Num-taste sich gelöst hat..undundund,darf er sein kompletten Geld verlangen?Ich will es nicht zurücknehmmen...er droht mit anwalt..was tun?
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Kommentare

Laton
Laton05.08.0414:03
Ich bin kein Rechtsexperte, aber soweit ich mich erinnere, gibt es nur eine Frist von 14 Tagen, in der man einfach von einem Kauf zurücktreten kann.

Da er das Gerät bereits vor 1,5 Monaten erworben hat und keinerlei Beschwerden bisher geäußert hat, dürfte sein Stand ziemlich schlecht sein. Wenn außerdem zusätzlich Beschädigungen von seiner Seite aus erfolgt sind, dürfte er damit ohnehin seine Ansprüche auf Rückerstattung verwirkt haben.

Natürlich wird er mit dem Anwalt drohen! Aber drohen kann man viel. Solange es kein konkretes Schreiben von einem Anwalt gibt, ist das nicht einmal annähernd ein Entscheidungspunkt fürs weitere Handeln.

Wenn von deiner Seite aus alles korrekt abgewickelt wurde und du als Privatverkäufer aufgetreten bist, sollte die Sache eigentlich eindeutig sein. Aber vielleicht findest du einen Hinweis in den Verfahrensregeln von eBay, welche Rechte und Pflichten bei einem Privatverkauf zu beachten sind.

Viel Erfolg jedenfalls.
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djapple2
djapple205.08.0414:05
wenn du in der damaligen Auktion nichts von einer Rechnung geschrieben hast, die im Lieferumfang also nicht dabei ist, bzw. demnach nicht vorhanden ist, und er sich auch nicht bei dir per email nach einer vorhandenen Rechnung zwecks Garantie oder Registreirung informiert hat, hat er Pech.
Registrieren kann er es bei Apple aber trotzdem, oder nicht?

In vielen Auktionen findet man meist folgenden Schlußsatz:
Da der Verkauf von privat erfolgt, ohne Garantie und Umtauschrecht.


Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube er kann dir nochsoviel mit einem Anwalt drohen, du bist in dem Fall auf der sicheren Seite, oder? Was meint ihr?
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TheSnood
TheSnood05.08.0414:27
Hi!
Würde mir auch keine Sorgen machen. Wenn er Jurastudent ist, sollte er es eigentlich besser wissen, oder? Glaube nicht, dass er da auch nur den Hauch einer Chance hat, denn: a) bist du als Privatperson aufgetreten und hast das ausführlich in die Beschreibung geschrieben (komisches Deutsch) und b) hätte er sich auch bei einem gewerblichen Verkäufer innerhalt zwei Wochen melden müssen. Ausserdem kann man grundsätzlich nichts einfordern, was nicht ausdrücklich mit verkauft wird, in diesem Fall halt die Rechnung.

Sag' Ihm, er soll lieber noch ein bißchen in seine Bücher gucken, bevor er sich soweit aus dem Fenster lehnt...;)
„Do what you love, the money will follow“
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Der wahre Cityhunter05.08.0414:28
Bei Privatverkäufen brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
Da kann er gar nix rückgängig machen.
Bei einer Auktion ist ein Gebot bindend.
Da du kein Händler bist kann er auch von der Seite Fernabsatzgesetz nix machen.
Bleib cool und mach nix.
Die Leute sollen endlich mal begreifen das eine Auktion kein Freizeitspielchen ist.
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djapple2
djapple205.08.0414:37
Der wahre Cityhunter
Die Leute sollen endlich mal begreifen das eine Auktion kein Freizeitspielchen ist.

viele haben es leider immer noch nicht begriffen. Hab mir vor kurzem erst ein K700i ersteigert. Das Handy war übelst teuer zum Schluß:
Der Käufer war ein Kandaier (Kanada) und seit 1-2 Tagen angemeldet: Spaßbieter.
eBay informiert, ich als zweithöchstbieter habs dann gekauft.

Ist immer soeine Sache mit eBay. Aber allein schon durch Abholung des ersteigerten Artikels beim Verkäufer kann man sich ne Menge Ärger sparen und sieht seinen Artikel beim Abholen. Versandkosten werden ebenfalls gespart.
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ghost
ghost05.08.0414:44
Das ist typisch Jura Student, die drohen immer gleich mit dem Anwalt weil sie denken sie wäre die Helden, vergiss es, so wie Du die Sache geschildert hat, hat er keine Chance. Wenn Du allem Ärger aus dem Weg gehen willst und noch die Adresse dessen hast der Dir das Book verkauft hat wende dich an Ihn und frag ihn ob er noch die Rechnung hat oder ob er Dir sagen kann wo er das Gerät gekauft hat somit lässt sich das dann vielleicht auch erledigen.
„Der Tag hat 24 Stunden und wenn das nicht reicht nehmen wir eben die Nacht dazu..."“
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nova.b05.08.0414:45
öh, da kann er nix machen glaub ich.
ich hab grade ddas umgekehrte problem. PB mit Originalrechnung gekauft. bisher hab ich sie noch nicht gesehen. das PB war defekt, die trackpadtaste ging nicht. ich habs erstmal eingeschickt. auf garantie repariert. aber nur, weil man anhand der seriennummer sieht, dass das gerät im feb 04 produziert wurde. trotzdem ist das ohne rechnung (wenigstens kopie) ziemlich dämlich und auch völlig überflüssig. sie ist ausserdem die garantie, dass der rechner nicht geklaut ist.

frage: kann man anhand der seriennummer der verkäufer und das verkaufsdatumm eventuell herausfinden und verwenden?
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Mr BeOS
Mr BeOS05.08.0414:53
Soweit du in deiner Auktion die Gewährleistung für Gebrauchtwahrenkauf nach neuem EU-Recht ausgeschlossen hast (so dass denn rechtswirksam geht- müßte man prüfen), hat er keinen Anspruch auf eine Garantie auf 1 Jahr deinerseits.
Das Gerät war ja zum Zeitpunkt seiner Annahme intakt. Die Fehler mit der Numtaste liegen wahrscheinlich auf seiner Seite (Benutzer).

Registrieren sollte er einfach über die Gerätenummer, die Systemprofiler ersichtlich ist. Falls er eine Rechnung für Garantie benötigt könntest du - der Höflichkeit halber, nicht weil du etwa verpflichtet wärst - nochmal die Adresse des Verkäufers, der dir das Gerät verkauft hat, an deinen Käufer weiterleiten. Evtl. solltest du dann auch nochmal deinen Verkäufer kontaktieren, damit der nicht aus allen Wolken fällt.
Wenn eh keine Garantie mehr bestehen sollte wäre das egal.
Das ist aber auch der einzig relevante Punkt bei der Geschichte - die Garantie.

Ansonsten muß natürlich auch ein Jura-Student sich an das Recht halten. Drohen kann man viel. Auf Fakten kommt es an. Juristen und auch angehende Juristen drohen gern mal, da sie damit unter Umständen durch Einschüchterung zum Ziel gelangen!

„http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei“
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Geoman
Geoman05.08.0415:18
hier der damalige text:

Ein Notebook mit fantastischer Leistung zu einem attraktiven Preis! Das iBook G4, der beliebte, robuste und unglaublich schicke Mobilcomputer für alle preisbewussten Power-User. Mit einem rasant schnellen PowerPC G4 Prozessor und extrem langen Batterie-Laufzeiten ist das iBook der ideal Begleiter. Die neue ATI Mobility Radeon 9200 Grafikkarte sorgt zudem für hohe Geschwindigkeiten bei 3D-Anwendungen.
Das Gerät ist absolut neuwertig und original verpackt, hat 1 Jahr Hersteller-Garantie über die Seriennummer. Das Gerät wurde ausgepackt und einem Funktiontest unterzogen. Weiterhin wurde sämtliche DTP Software (Adobe CS suite, quark6, Macromedia MX suite, MS OfficeX) zu Testzwecken vorinstalliert. Muss aber jetzt leider vom Käufer direkt gelöscht werden, oder der Käufer erwirbt die Lizenzen. Verkaufe es weil ich gleichzeitig ein Powerbook vom Chef bekommen habe. Zusätzlich gibts noch eine stylishe Neoprenhülle dazu, die das ibook schützt wenn man mal eben es mal eben mit in Café nimmt oder es draussen regnet.... Mit bluetooth ist das ibook schnell vernetzt, und wenn man eine airportkarte unter der tastatur in den vorbereiteten slot einsteckt ist es sofort bereit für wlan netzwerke ohne störenden usb-stick oder ähnliches...
Zusammenfassung:

512MB DDR266 SDRAM (256MB integriert + 256MB SO-DIMM)
40GB Ultra ATA-Laufwerk
DVD-R/CD-RW (DVD- und CD-BRENNER in einem Gerät)
Bluetooth Modul (zur drahtlosen Kommunikation auch mit Handys)
Mac OS Panther
1GHz PowerPC G4
zusätzliche SW: iLife
Herstellergarantie: 1 Jahr Herstellergarantie
Grafikkarte: ATI Mobility Radeon 9200 mit 32 MB RAM
14,1" TFT-Bildschirm
Zwei USB-Anschlüsse
FireWire 400-Anschluss
Mini-DVI out (SVGA)
Netzwerk 100mbit 
Netzteil
Batterie
Preis im Apple Store (18.6.04): Eur 1.757,98

( www.apple.com )

14,1 display ist auf jedenfall groß genug für dtp-arbeit, zumal die apple-displays denen von pc-notebook um weiten voraus sind!

Angaben zu Zahlung und Versand


Verpackung und Versand:
 (innerhalb Deutschland)
Standardversand (unversichert): EUR 10,00
Versicherter Versand: EUR 15,00

Versand nur nach: Deutschland

Zahlungshinweise & Rückgaberichtlinien des Verkäufers:
wie immer: käufer zahlt versand - ich zahle ebay privatauktion - garantie über hersteller - total easy bei apple (pick-up-return)
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nova.b05.08.0415:36
ein jahr herstellergarantie ist ein bisschen schwammig - interessant ist, bis wann sie gilt, könnte man als: ab jetzt verstehen! das mit der herstellernummer wissen nur insider.
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Sebl
Sebl05.08.0415:40
Noch mal in einfachen Worten:

Du hast die Gewährleistung ausgeschlossen mit der Begründung, dass ein Privatkauf gegeben ist. Folglich hat der "Erstsemester" keine Ansprüche aus §§ 437ff.BGB.
Der Übergang der Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Sache ging gem. § 446 BGB auf den Käufer mit der Übergabe über.(Bei Versendungskauf ist dies die Übergabe an die Transportperson §447 BGB)
Aufgrund deines Hinweises auf den Privatkauf ist auch die Beweislastumkehr gem. § 476 BGB ausgeschlossen, da §§ 474 ff BGB ausgeschlossen sind.

Folglich hat er keine Rechte aus Gewährleistung gegen Dich.(bitte verwendet nicht mehr dieses Begriff EU Recht- ist falsch, da id Richtlinie im Jahr 2002 in das BGB übernommen wurde.)

Zum Thema Händlerrechnung: Du hast diese in deinem Angebot nicht erwähnt. Der Computer ist leider erst insgesamt 3 Monate alt( richtig?)

Hier könnte ein Knackpunkt sein. Die Garantieansprüche gegen Apple kann er auch ohne Händlerrechnung geltend machen -denke ich.
Wenn nicht liegt hier ein Problem für Dich, denn das Notebook hat insgs. 1 Jahr Garantie( Gewährleistung ist etwas anderes wie die Garantie- für Laien problematisch). Bei einem Alter von unter einem Jahr geht der Kunde davon aus, dass auch konkludent die Restgarantieansprüche gegen den Hersteller vom Angebot umfasst sind. Wenn er also diese nicht geltend machen kann, dann könntest Du den Vertrag aus meiner Sicht nicht erfüllt haben.

Falls es zu einem Rücktritt wegen Nichterfüllung von seiner Seite kommen sollte (falls diese Möglichkeit überhaupt besteht), dann könntest Du Anspruch auf Wertersatz gem. § 346 II BGB haben.


DIE IST KEINE RECHTSBERATUNG UND ICH ÜBERNEHME KEINE GEWÄHR FÜR DIE RICHTIGKEIT MEINER AUSFÜHRUNGEN
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Sebl
Sebl05.08.0415:51
Ach so noch etwas zum Thema verfahren und Anwalt:

Es ist richtig, wie Mr Be OS erwähnt hat, das Juristen gerne mit Anwalt o.ä. drohen. Meist ist dann der erste Brief sehr verklausuliert geschrieben mit der Androhung des weiteren Vorgehens (Gericht, Strafe, Schadensersatz und viele böse Worte für Juristische Laien) mit dem Hinweis, dass man gegen Zahlung einer gewissen Summe von einem Gerichtsverfahren Abstand nimmt.

Ich würde wie schon gesagt abwarten, bzw. dem Käufer den Hinweis mit der Seriennummer geben.
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Geoman
Geoman05.08.0416:28
Also,Apple hat ihm die restliche Garanti gesichert und nach absprache mit mein appleHändler ihm eine zusätzliche gewährleistung von 1,5monaten versprochen.1jahr Gewährleistung über den Herrsteller ist ja klar...das macht apple ja auch anhand von Herstellungsdatum.
Ich bedanke mich erst mal,und warte es ab.Ich habe nicht ilegales getan..und er will nur das ganze glaube ich als übung benutzen und mich stressen...
Ds einzig blöde dran ist das er an meine 40 positive bewertungen eine sehr schlechte dazugekommen ist....
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rofl
rofl05.08.0416:32
Geoman schlechte bewertungen kannst du kommentieren, und wenn du sachlich daraufhin weisst, dass alles okay war und dieser käufer etwas von ihm zerstörtes (taste) zurückgeben wird, wird deine bewertung wieder besser.
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djapple2
djapple205.08.0416:43
Geoman:

dann würde ich ihm auch eine sehr schlechte reindrücken. Wenn der nicht mal abwartet bis die ganze Sache gegessen ist und wirklich alles abgeschlossen ist jetzt schon so schlecht bewertet, hast du auch einen Grund dies zu tun!
Das ist nur meine Meinung. Hatte auch schon Probs. mit Anwalt usw. wg eBay.
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Mr BeOS
Mr BeOS05.08.0417:23
Würde ich Stefan beipflichten!!!
„http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei“
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stefan05.08.0415:02
Für die Registrierung wird normalerweise nur die Seriennummer verlangt, bei Apple wird dann nachgesehen, ob das Gerät in der Datenbank ist. Er soll doch dort einfach mal anrufen.
<br>Wofür will er es registrieren?
<br>Das habe ich bisher immer nur im Garantiefall gemacht, vorher ist es wirklich nicht nötig.
<br>Falls er weiter Probleme macht, soll er sich doch mal an deinen Händler wenden, der kann ihm vielleicht ein Duplikat ausstellen, aber nur mit deiner Zustimmung!
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stefan05.08.0415:36
Er möchte wohl drauf hinaus, dass du ihm die Garantie gegenüber dem Hersteller nachweisen musst.
<br>Daher soll er doch einfach mal bei Apple anrufen: 069/95 09 61 89
<br>und die Seriennummer registrieren.
<br>Oder rufe selbst dort an und registriere es auf seinen Namen.
<br>Wenn du die Rechnung nicht mehr hast, wie hättest Du die Gewährleistung gegenüber deinem Händler durchgesetzt bzw. Garantiereparaturen bei eienm anderen Händler?
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Agent
Agent05.08.0416:51
Geoman spätestens wenn der Fall geklärt ist würde ich an deiner Stelle 100% mit ebay in Kontakt treten und ihnen den Fall schildern bei deinem Fall wäre es ja fast Rufmord weil so wie ich die Sache sehe bist du zu 100% im RECHT!
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stefan05.08.0416:52
Geoman<br>
Also,Apple hat ihm die restliche Garanti gesichert und nach absprache mit mein appleHändler ihm eine zusätzliche gewährleistung von 1,5monaten versprochen.1jahr Gewährleistung über den Herrsteller ist ja klar...das macht apple ja auch anhand von Herstellungsdatum.
<br>Ich bedanke mich erst mal,und warte es ab.Ich habe nicht ilegales getan..und er will nur das ganze glaube ich als übung benutzen und mich stressen...
<br>Ds einzig blöde dran ist das er an meine 40 positive bewertungen eine sehr schlechte dazugekommen ist....
<br>Bitte ihn einfach aber deutlich, die Bewertung in beiderseitigem Einverständnis löschen zu lassen. Das geht ganz offiziell.
<br>Ansonsten würde ich ihm auch eine negative geben, die freundlich aber deutlich die Sachlage darstellt (z.B. "bewertet voreilig negativ, droht schon vor Klärungsversuch") und deine entsprechend kommentieren.
<br>Zumindest mich interessiert auch die Begründung einer Bewertung und eine Antwort darauf.
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