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Forum>Hardware>Brauche Rat - 15" MB Pro Retina Juni 2012 sehr günstig ersteigert - jetzt angeblich Displayfehler :(

Brauche Rat - 15" MB Pro Retina Juni 2012 sehr günstig ersteigert - jetzt angeblich Displayfehler :(

Hardtrancer
Hardtrancer21.08.1413:00
Ich brauche mal Euren Rat.

Bei eBay habe ich letzte Woche ein MB Pro Retina 15" aus Juni 2012 ersteigert (Modell MC976D/A) mit NVIDIA Grafikkarte.
Laut Artikelbeschreibung "Vollständig inkl. Zubehör in Originalverpackung - VOLL FUNKTIONSFÄHIG/ EINWANDFREI GEFPLEGT. - Kaufbeleg aus Nov 2012. "

Normal gehen die bei eBay um 1800 Euro weg, ich hab es für nur 1440 Euro bekommen - Freu

Geld überwiesen, Verkäufer sagt in der Artikelbeschreibung Versand innerhals 2-3 Werktagen zu.

Letzten Montag, nach 1 Woche nix erhalten daher nachgefragt und er antwortet dass Geld ist da und er schickt es Dienstag (19.08.) raus und mir den Trackingcode von DHL
Heute Donnerstag 21.08. Immer noch nix da - also ich ihn aufgefordert mir Trackingcode etc. Zu senden.

Jetzt meint er pläötzlich dass das MB Pro einen Displayfehler hätte der ihm erst jetzt aufgefallen sei.
"Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass der Computer einen Defekt aufweist. Beim zurücksetzten des Betriebssystems ging der Monitor teilweise nicht mehr an. Gestern bin ich zu Gravis gefahren. Die Techniker teilten mir mit, dass es entweder am Monitor oder dem Mainboard liegt. Die geschätzten Reparaturkosten liegen bei ca. 600,- Euro. "

Daher brauch ich Euren Rat - welche Displayfehler bei diesen MBpro (Juni 2012, NVIDIA) bekannt sind. Es gab ja mal diverse Probleme, nur im Internet finde ich nichts wirklich brauchbares.

Verkäufer ist seit April 2009 bei ebay und hat 482 Bewertungen (zu 98.6% positiv).
Ich vermute aber er will sein MB Pro nur nicht 350 Euro "unter Preis" loswerden.
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Kommentare

Mütze
Mütze21.08.1413:04
Er soll es reparieren lassen und es Dir zusenden, so wie in der Artikelbeschreibung beschrieben. Setze ihm eine Frist !
Edit: natürlich auf seine Kosten!
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karpati
karpati21.08.1413:07
Was willst du jetzt hören?

Mach dir keinen Streß und lass dir das Geld zurück überweisen. Wenn du in irgendeiner Form rechtliche Schritte einleitest, dauert es ewig (juristische Mühlen mahlen langsam) und du hast immer noch keinen Rechner.
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JagDriver
JagDriver21.08.1413:16
Was weiß man was an dem Gerät dann sonst noch nicht stimmt oder ob die Reparatur dann wirklich beim ersten mal klappt (mir ist die Aussage eventuell Monitor oder Mainboard schon zu schwammig). Das könnte sich auch länger ziehen. Ich hätte jedenfalls nach deiner Erzählung nach kein gutes Gefühl dabei.

Ich würde mich nicht lange mit dem Verkäufer rumärgern. Wenn in der Anzeige wirklich voll funktionsfähig stand und das jetzt nicht mehr den Tatsachen entspricht dann würde ich genau aus diesem Grund vom Kauf zurücktreten und vom Verkäufer das Geld zurückverlangen.

Wenn er sich weigert das Geld zurückzuverweisen, dann Ebay hinzuziehen und von der Bank im schlimmsten Fall die Rückbuchung veranlassen.
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orion21.08.1413:24
sei doch froh, dass er so ehrlich war dir mitzuteilen, dass ein Fehler vorliegt. Er hätte es dir ja auch einfach zusenden können und es dann auf den Versand schieben können.

Wenn du ihm nicht glaubst, dann lass dir doch ein Digital Foto des Fehlers zusenden. Telefonieren statt Mail hat auch immer schon viel geholfen um einzuschätzen ob er dich betuppen will...

Also Geld zurück und fertig....
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Martek21.08.1413:30
Also von einem solchen Fehler an sich habe ich direkt jetzt noch nichts gehört, aber natürlich ist das möglich, dass entweder das Display kaputt ist, oder das Mainboard, oder einfach nur ein Anschlusskabel im Inneren des Monitors.

Am ende ist es egal was das Gerät hat, oder ob es sogar wirklich fehlerfrei ist. Dir steht das Gerät zu und fertig. Natürlich ist die Vermutung von dir durchaus im Bereich des Möglichen, dass er mit dem Preis nicht zufrieden ist, aber das festzustellen ist nicht so einfach.

Ich würden den Fall eBay melden. Im Prinzip muss der Verkäufer dir das Gerät so schicken wie beschrieben und wie Mütze bereits sagte es im Vorfeld auf eigene Kosten reparieren.

Genaueres kann dir aber eBay da sagen. Letztlich sind die da die Entscheider. Einfach Fall melden und fordern das Gerät repariert zuzuschicken. Den Rest regelt dann eBay.

Wenn du sehr bald einen neuen Laptop brauchst kannst du natürlich auch dein Geld zurückfordern. Wenn du mit deiner Vermutung richtig liegst wird der Verkäufer dem sehr schnell nachkommen. Die Nachforschungen und Konfliktlösungen von eBay könnten ca einen Monat Zeit in Anspruch nehmen und selbst dann kann es passieren, dass dir das Geld nur zurück überwiesen wird.
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iGod21.08.1413:43
Hardtrancer
Ich vermute aber er will sein MB Pro nur nicht 350 Euro "unter Preis" loswerden.

Dann sag der Fehler ist dir egal, er soll es schicken. No Risk, no Fun.
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piik
piik21.08.1413:47
Sag ihm einfach, dass es Rechtsanwälte gibt, die auch Geld verdienen wollen und er muss wissen, ob er die finanzieren möchte.
Falls er es nicht in Ordnung schicken würde, würdest Du die Angelegenheit abgeben und abwarten, was passiert...
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Hardtrancer
Hardtrancer21.08.1413:56
Die ebay Community ist hilfreicher.

"Klicken - lesen - handeln:
http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq7.htm
http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq6.htm
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html"


Der Verkäufer hat mir jetzt Rückerstattung angeboten, das habe ich abgelehnt.
Ich hab ihm obige Links gegeben und ihn aufgefordert mir das MacBook Pro lt. Auktion zuzuschicken.
Hab ihm gesagt dass, sollte es sich tatsächlich als defekt erweisen ich es dann auf meine Kosten zurückschicke, und dann kann er immer noch Erstatten.
Habe ihm Frist gesetzt bis Montag Abend mir den Trackingcode zu schicken, sonst bin ich Dienstag beim Anwalt.
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karpati
karpati21.08.1414:12
Alles schön und gut.

Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.

Abgesehen von der Zeit, die mir in einem solchen Falle zu schade wäre. Am besten schaut man bei so hochpreisigen Dingen doch lieber im Apple Refurbished Store nach, wenn man etwas sparen will oder sucht sich einen Verkäufer in der Nähe, so dass man zur Not vorbeischauen kann.
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Hardtrancer
Hardtrancer21.08.1415:33
Ein MacBook Pro Retina (June2012) 15,4" mit 512GB SSD, 16GB RAM und NVIDIA GraKa mit Kaufbeleg November 2012 kostet bei eBay normal 1800 - und refurbishete noch mehr.
Da hab ich mit 1450 Euro ein Schnäppchen gemacht das ich mir dann auch nicht entgehen lasse !

Kleiner Tip von meiner Rechtsberatung die ich deshalb angerufen hatte.

Wenn ich das einem Anwalt abgebe bleibe ich normalerweise ja auf meinen Rechtsanwaltskosten sitzen denn das erste Anschreiben vom Anwalt kostet MEIN Geld.

Daher macht man das so:
1) Käufer selber anschreiben und ihm eine "Frist zur Erfüllung" setzen. Da meiner ja evtl. noch reparieren muss hab ich da 4 Wochen angesetzt.
2) GANZ WICHTIG - die Fristsetzung muss um wirksam zu werden "seinen Herrschaftsbereich erreichen" - deshalb weder Übergabeeinschreiben noch Einschreiben mit Rückschein nehmen - denn da kann er die Annahme verweigern - ergo nicht zugestellt.
Lösung: Frist als Einwurfeinschreiben schicken - dann dokumentiert der Briefträger alles für uns !!!
3) Warten was passiert
4) Sobald der Gegner die Frist verstreichen lässt ohne was zu tun könnt Ihr sofort zum Anwalt und
5) der kann jetzt direkt "Erfüllungsklage" beim Gericht einreichen - INKLUSIVE Kostenübernahme durch den Gegner
so entstehen Euch dann auch keine Kosten durch den Anwalt !
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westmeier
westmeier21.08.1415:34
Ich habe erst einen Zivilprozess hinter mir, in dem es um die Rücksendung eines defekten Macbook Pro ging, das ich zuvor bei eBay gekauft hatte (als TOP Zustand…).
Die Geschichte hat jetzt ein Dreivierteljahr gedauert, bis ich schließlich das Verfahren gewonnen hatte. Überleg dir das gut!
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Hardtrancer
Hardtrancer21.08.1415:48
Klar kann das dauern, im Endeffekt wird es für ihn aber höchstens teuer.
Ist sein Anwalt gut rät er ihm den Fall schnell zu lösen.
Hat er nen schlechten Anwalt rät der ihm vor Gerich zu gehen und er bleibt auf massig Kosten sitzen.
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westmeier
westmeier21.08.1415:57
Hardtrancer
Klar kann das dauern, im Endeffekt wird es für ihn aber höchstens teuer.
Ist sein Anwalt gut rät er ihm den Fall schnell zu lösen.
Hat er nen schlechten Anwalt rät der ihm vor Gerich zu gehen und er bleibt auf massig Kosten sitzen.

Ich weiss ja nicht, woher du deine Informationen beziehst. Aber wenn du deine Forderung vor Gericht durchsetzt, bleibst du auf gar keinen Kosten sitzen.
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penumbra21.08.1416:19
Hardtrancer
Hab ihm gesagt dass, sollte es sich tatsächlich als defekt erweisen ich es dann auf meine Kosten zurückschicke, und dann kann er immer noch Erstatten.

klingt fair.
„enjoy life in full trains“
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zephirus
zephirus21.08.1417:11
Hm…

Grundsätzlich kann der Verkäufer sein Angebot zurückziehen wenn sich etwas grundlegendes, nicht vorhersehbares am Produkt geändert hat - Unfall, Kurzschluss, Diebstahl, o.ä.
Seine Argumentation 'erst beim Zurücksetzen fiel der Fehler auf' kann nun in diese Kerbe schlagen - von daher wär ich mir nicht so siegesgewiss…
Letztendlich hilft nur sich irgendwie gütlich zu einigen - Spannend, wie der Verkäufer nun auf das Angebot reagiert...
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Ghostmaster3708321.08.1417:26
Wo ist das Problem ? Das Gerät hat noch Anspruch auf Gewährleistung. Eine Reparatur ist daher kostenfrei die einzige Vorraussetzung ist ein nicht gewerblicher Kaufbeleg und natürlich das der Defekt nicht durch Eigenverschulden (Flüssigkeit, Sturz etc) verursacht wurde.
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Hannes Gnad
Hannes Gnad21.08.1417:26
Am Rande: Mit einem Kaufbeleg vom November 2012 als Privatkäufer kann man immer noch Gewährleistungsanfragen stellen...
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Sid.TUX21.08.1418:26
Gewährleistung bringt hier nichts wegen Beweislastumkehr. Wenn kein AppleCare vorhanden ist dann geht die Reparatur auf eigene Kosten.
Ich glaube allerdings nicht, dass hier wirklich ein Fehler am MacBook sein wird, er will wohl nur mehr Geld beim nächsten Versuch...
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Hardtrancer
Hardtrancer21.08.1418:31
Spätestens Samstag hat er ja mein Einwurfeinschreiben im KAsten, und am 20. September ist Fristablauf.
Spätestens am 22. September bin ich beim Anwalt.
Schickt er mir tatsächlich ein defektes Gerät werd ich ihn verklagen müssen weil "Voll funktionsfähig" in der Beschreibung steht.
Hätte er sofort reagiert, mir das proaktiv direkt nach Ende der Auktion letzte Woche mitgeteilt dann wäre ich auch entgegenkommend. Aber 10 Tage reagiert er garnicht - und so wie er sich jetzt verhält muss er halt lernen dass ich die besseren Karten habe.
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Ghostmaster3708321.08.1418:40
Sid.TUX
Gewährleistung bringt hier nichts wegen Beweislastumkehr. Wenn kein AppleCare vorhanden ist dann geht die Reparatur auf eigene Kosten.
Ich glaube allerdings nicht, dass hier wirklich ein Fehler am MacBook sein wird, er will wohl nur mehr Geld beim nächsten Versuch...

Du kannst Hannes Gnad und mir ruhig glauben. Wir verdienen mit der Reparatur von Apple Geräten unser Geld.
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AppleUser2013
AppleUser201321.08.1418:57
Er sagte ja beim Zuruecksetzen des MBPro... also muesste die Reparatur doch kostenlos sein, da er ja wahrscheinlich nur das OriginalOs neu draufgespielt hat... oder?
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dreyfus21.08.1419:16
Hannes Gnad
Am Rande: Mit einem Kaufbeleg vom November 2012 als Privatkäufer kann man immer noch Gewährleistungsanfragen stellen...

Ja, wenn das Gerät in der EU gekauft wurde, es den Händler noch gibt, der Verkäufer die Gewährleistungsrechte schriftlich abtritt (bei jemandem der gar nicht mehr verkaufen will sicher ganz einfach) und der Händler Abtretungen nicht ausschliesst (zwar bei privaten Kunden nicht zulässig, aber etliche versuchen es trotzdem), bleibt nur noch zu beweisen, dass der Defekt schon bei Auslieferung vorlag...
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AppleUser2013
AppleUser201321.08.1419:30
ohje das scheint ja doch sehr kompliziert zu sein mit der Gewaehrleistung...
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NoGo21.08.1420:20
Hardtrancer
Ein MacBook Pro Retina (June2012) 15,4" mit 512GB SSD, 16GB RAM und NVIDIA GraKa mit Kaufbeleg November 2012 kostet bei eBay normal 1800 - und refurbishete noch mehr.
Da hab ich mit 1450 Euro ein Schnäppchen gemacht das ich mir dann auch nicht entgehen lasse !

Kleiner Tip von meiner Rechtsberatung die ich deshalb angerufen hatte.

Wenn ich das einem Anwalt abgebe bleibe ich normalerweise ja auf meinen Rechtsanwaltskosten sitzen denn das erste Anschreiben vom Anwalt kostet MEIN Geld.

Daher macht man das so:
1) Käufer selber anschreiben und ihm eine "Frist zur Erfüllung" setzen. Da meiner ja evtl. noch reparieren muss hab ich da 4 Wochen angesetzt.
2) GANZ WICHTIG - die Fristsetzung muss um wirksam zu werden "seinen Herrschaftsbereich erreichen" - deshalb weder Übergabeeinschreiben noch Einschreiben mit Rückschein nehmen - denn da kann er die Annahme verweigern - ergo nicht zugestellt.
Lösung: Frist als Einwurfeinschreiben schicken - dann dokumentiert der Briefträger alles für uns !!!
3) Warten was passiert
4) Sobald der Gegner die Frist verstreichen lässt ohne was zu tun könnt Ihr sofort zum Anwalt und
5) der kann jetzt direkt "Erfüllungsklage" beim Gericht einreichen - INKLUSIVE Kostenübernahme durch den Gegner
so entstehen Euch dann auch keine Kosten durch den Anwalt !


1. Wenn du dir ne Rechtsberatung holst, dann hol dir lieber eine ordentliche. Rechtsverbindliche Zustellungen gehen über den Gerichtsvollzieher oder einen Boten der den Inhalt des Briefes und dessen Zustellung bezeugen kann.
2. (auch wenn ich hier wiederhole): Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied. Ich empfehle dir hier inbsesondere § 275 und §326 BGB.
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gfhfkgfhfk21.08.1420:51
westmeier
Ich weiss ja nicht, woher du deine Informationen beziehst. Aber wenn du deine Forderung vor Gericht durchsetzt, bleibst du auf gar keinen Kosten sitzen.
Das setzt natürlich voraus, daß der "Gegner" überhaupt zahlen kann. Wenn er in Privatinsolvenz o.ä. ist, sieht es mau aus.
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geka21.08.1420:56
Vergiss es, lass Dir einfach das Geld zurück überweisen und freu Dich des Lebens.

Neues Spiel, neues Glück.

Sei doch mal ehrlich, wer ist schon so blöd und lässt bei solchen Beträgen nicht präventiv 'nen vertrauensvollen Freund mit bieten, wenn er selbst am Ende nicht bedröppelt da stehen will?

Gierfrust macht unglücklich;)
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photoproject
photoproject21.08.1421:11
Nene, Hardtrancer hat jetzt den Hammer ausgepackt und zeigt dem pösen Puben, wo dieser hängt bzw. wo der Bartl den Most holt. Wir sind gespannt, wie die Sache ausgeht.
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tintingari
tintingari21.08.1421:13
Hardtrancer, so weh es tut, ich würde mir hier auch die Mühe sparen. Selbst wenn Du am Ende gewinnst, so bekommst Du entweder ein repariertes Gerät oder Dein Geld zurück und hast dem anderen im Moment ein günstiges Darlehen verschafft. Wenn der jetzt ne Rechtsschutzversicherung hat, wird er das darüber abwickeln und letzten Endes gibt es keine Gewinner. Du bekommst nen Mac oder nicht und hast viel Zeit verloren.
Unsere Kunden sind zu 90% Pro-Anwender, die mit den Geräten Geld verdienen. Wenn sich der Fall nur einen Monat hin zieht (und wie ich das lese sind ja zwei Wochen eh schon rum)... rechne mal, wie viel Dich die Nichtverfügbarkeit des Rechners in diesen sechs Wochen gekostet hat.
Bist Du Privatanwender, rechne mal, wie viel Zeit und Nerven Dich das in sechs Wochen kostet. Das alles ist keine 350€ wert!
Nimm Dein Geld zurück, bewerte negativ und such den nächsten Verkäufer. So würde ich das machen...
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Hannes Gnad
Hannes Gnad21.08.1422:56
dreyfus
Ja, wenn das Gerät in der EU gekauft wurde, es den Händler noch gibt, der Verkäufer die Gewährleistungsrechte schriftlich abtritt (bei jemandem der gar nicht mehr verkaufen will sicher ganz einfach) und der Händler Abtretungen nicht ausschliesst (zwar bei privaten Kunden nicht zulässig, aber etliche versuchen es trotzdem), bleibt nur noch zu beweisen, dass der Defekt schon bei Auslieferung vorlag...
Hier OT, aber man braucht: 1. Einen Kaufbeleg aus dem Bereich der EU (am besten das gleiche Land). 2. Bei Gebrauchtgeräten eine Abtretung des Vorbesitzers. 3. Einen AASP, bei dem ein ACMT sitzt, der weiß, wie das richtig gemacht wird.
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dreyfus21.08.1423:22
Hannes Gnad
Hier OT, aber man braucht: 1. Einen Kaufbeleg aus dem Bereich der EU (am besten das gleiche Land). 2. Bei Gebrauchtgeräten eine Abtretung des Vorbesitzers. 3. Einen AASP, bei dem ein ACMT sitzt, der weiß, wie das richtig gemacht wird.

Ja, wenn das Gerät bei Apple gekauft wurde, wovon hier aber nichts stand. Kein AASP wird Gewährleistungsfälle für einen Dritten annehmen.
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Cyco
Cyco21.08.1423:47
dreyfus
Ja, wenn das Gerät bei Apple gekauft wurde, wovon hier aber nichts stand. Kein AASP wird Gewährleistungsfälle für einen Dritten annehmen.
Das ist der Punkt den Du nicht kennst.
Der AASP regelt das direkt mit Apple.
Apple schickt kostenlos das Ersatzteil, und der AASP verdient eine Einbaupauschale.

Du hast ja rein rechtlich absolut Recht mit Deinen Ausführungen zur Gewährleistung, aber in diesem Fall kennst Du Apples Vorgehensweise nicht, und die ist ein wenig kundenfreundlicher als die gesetzliche Regelung.
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Dante Anita22.08.1407:37
Displayprobleme die "plötzlich auftauchen" können an allem möglichen liegen, vom abgescheuerten Kabel bis zum Logic Board, was es bei meinem Bruder war. Defektes Board kostet dann gleich mal soviel wie der halbe Mac.

Das solche Probleme spontan beim neu Aufsetzen auftreten ist zwar möglich, aber auch ziemlich unwahrscheinlich ==> da ist was faul. Ich hätte den Handel abgeblasen und mir das Geld zurück geholt, soll er machen was er will damit, dann lieber refurbished oder einen Verkäufer um die Ecke, wo man hingehen kann.
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penumbra22.08.1409:10
Hardtrancer
Spätestens Samstag hat er ja mein Einwurfeinschreiben im KAsten, und am 20. September ist Fristablauf.
Spätestens am 22. September bin ich beim Anwalt.
Schickt er mir tatsächlich ein defektes Gerät werd ich ihn verklagen müssen weil "Voll funktionsfähig" in der Beschreibung steht.
Hätte er sofort reagiert, mir das proaktiv direkt nach Ende der Auktion letzte Woche mitgeteilt dann wäre ich auch entgegenkommend. Aber 10 Tage reagiert er garnicht - und so wie er sich jetzt verhält muss er halt lernen dass ich die besseren Karten habe.

Oben schreibst Du noch, wenn es defekt ist, schickst Du es ihm zurück und er erstattet den Kaufpreis. Das fände ich fair, weil Du damit sicherstellest, dass er Dir nicht einfach unter einem Vorwand das MBP vorenthält.
Ich kann Deinen Ärger verstehen, aber ich würde das Ganze nicht so hochkochen.
Stell Dir vor, das ist wirklich so passiert mit dem defekten Bildschirm, dann verklagst Du ihn letztendlich weil er (warum auch immer) ein paar Tage nicht adäquat reagiert hat? Vielleicht wollte er sich auch erst mal schlau machen, bevor er Dir gegenüber irgendwelche Aussagen trifft, die ihn noch tiefer reinreiten?
„enjoy life in full trains“
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Hardtrancer
Hardtrancer22.08.1410:25
Ja der Ärmste tut mir ja auch sooo leid ...
GEht's noch ?

Die Aution endete am 10.08. - ich habe direkt überwiesen. Er schreibt in den Auktionsbedingungen dass er 2-3 Werktage nach Geldeingang versendet - und hat 482 Bewertungen.
Ich frage am 14.08. Nach und erhalte am 18.08. Ne Antwort "Geld ist da ich schicke morgen raus"
Dazu verkauft er in seinen anderen Auktionen Autoteile und hat nen Autohandel.

Sorry, der Typ ist Profi bei eBay.
Hier das Angebot bei ebay - wenn Ihr Euch anseht was er sonst verkauft sollte man ihn mal dran erinnern dass er eigentlich als gewerblicher Händler tätig ist ...
Aber das spare ich mir noch auf

http://www.ebay.de/itm/Apple-MacBook-Pro-MC976D-A-15-4-Zoll-Laptop-mit-Retina-Display-Juni-2012-OVP-/181481239999?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2047675.l2557&nma=true&si=bwfvMxDrYdoo3Jq8zvxA%252FotaKW4%253D&orig_cvip=true&rt=nc
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David_B
David_B22.08.1411:07
Ich möchte jetzt keine Äußerung tätigen, in der ich dein Verhalten bewerte.
Allerdings ist es nicht zu 100% risikofrei, jetzt Auktionsdetails zu veröffentlichen, darüber seine Identität und ihm einen Händlerstatus zu unterstellen.
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rex196622.08.1411:15
Genau.
Der Schuss könnte nach hinten los gehen.
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Hardtrancer
Hardtrancer22.08.1411:31
Theoretisch kann auch jeder über meine Bewertungen erkennen welche Auktion es ist. Denn er hat mich ja am 18.08. Bewertet und ich ihn inzwischen auch.
Somit ist es obsolet ob ich es hier veröffentliche, und sollte es ihm jemand stecken sehe ich einer Klage sehr gelassen entgegen
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Robby4
Robby422.08.1411:43
Auffällig ist, dass mindestens 90% der Artikel für ein-, zwei- oder dreistellige Beträge verkauft werden und dass mindestens driei weitere schlechte Bewertungen (1, 2, 3) Artikel betreffen, die für einen vierstelligen Betrag versteigert wurden.
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geka22.08.1412:51
Na, da sind wir doch sicher alle sehr gespannt, wie das Ganze ausgeht;/
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mbh
mbh22.08.1418:55
David_B
Ich möchte jetzt keine Äußerung tätigen, in der ich dein Verhalten bewerte.
Allerdings ist es nicht zu 100% risikofrei, jetzt Auktionsdetails zu veröffentlichen, darüber seine Identität und ihm einen Händlerstatus zu unterstellen.
+1

Im Übrigen wirkt die Anzeige recht seriös auf mich: er räumt eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein, bietet Barzahlung und Abholung als Option, hat auf die Ladezyklen hingewiesen. Und bei vielen seiner Geschäfte war er der Käufer, insofern wäre ich bei solchen "Händler"-Unterstellungen etwas vorsichtiger. Dass im Sommer mal jemand ein paar Tage länger braucht, um auf eine eMail zu reagieren, erscheint mir ebenfalls nicht völlig unverständlich. Versteh mich nicht falsch, ich möchte mutmaßlich nachlässiges oder falsches Handeln nicht verteidigen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass ein unbedingtes Durchsetzen eigener Interessen, komme was wolle, auch nicht eben die feine Art ist. Der paar Flocken wegen... Es gibt die Möglichkeit, vom Kauf zurückzutreten. Das ist unkompliziert und ohne große Schmerzen hinnehmbar. Leider begegne ich im Alltag immer öfter Zeitgenossen (nicht zuletzt im eigenen Freundeskreis), die geradezu klagewütig bei jeder Kleinigkeit mit dem Anwalt drohen. Abgesehen davon, dass es in den meisten Fällen aber ohnehin nur heiße Luft ist, sind sich viele Leute offenbar gar nicht darüber im klaren, was das alles nach sich ziehen kann. Und wie oben bereits angemerkt: such dir, im Falle konstanter Hartnäckigkeit, zumindest einen rechtlichen Beistand, der etwas Sachverstand beizutragen hat. Viel Glück für dein Ansinnen!
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Megaseppl23.08.1400:01
Hannes Gnad
Hier OT, aber man braucht: 1. Einen Kaufbeleg aus dem Bereich der EU (am besten das gleiche Land). 2. Bei Gebrauchtgeräten eine Abtretung des Vorbesitzers. 3. Einen AASP, bei dem ein ACMT sitzt, der weiß, wie das richtig gemacht wird.
Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar da sie Bestandteil des Kaufvertrags des Händlers mit dessen direkten Kunden sind. Der Händler kann Dritten Mängelhaftungsansprüche problemlos verweigern. Bei Garantieansprüchen sieht es wiederum anders aus. Mit dieser hat der Händler aber nichts direkt zu tun.
Als Käufer eines Gebrauchtgegenstands hat man natürlich trotzdem Gewährleistungsansprüche - bei dem Verkäufer des gebrauchten Gegenstands. Allerdings kann ein privater Verkäufer teilweise die Mängelhaftung ausschließen - zumindest für Schäden die nach Übergabe auftreten.
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zornzorro23.08.1407:57
@tintingari:

Eine RS-Versicherung tritt im vertragsrechtlichen Bereich ein bei der Durchsetzung eigener Ansprüche, nicht bei der Abwehr von Ansprüchen der Gegenseite. Und das auch nur, sofern Erfolgsaussichten in der Sache bestehen.

@Hardtrancer:

Und das ist genau der Punkt - in deinem Fall sind die Erfolgsaussichten durchaus fraglich, s. die Kommentare dazu hier im Forum. Richter mögen nicht unbedingt klagewütige Parteien, also sei besser vorsichtig, sonst geht der Schuss evtl. nach hinten los.
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o.wunder
o.wunder23.08.1411:57
Robby4
Auffällig ist, dass mindestens 90% der Artikel für ein-, zwei- oder dreistellige Beträge verkauft werden und dass mindestens driei weitere schlechte Bewertungen (1, 2, 3) Artikel betreffen, die für einen vierstelligen Betrag versteigert wurden.
Privatverkäufer dürfen nur bis 5000€/Jahr verkaufen, also muss er ein gewerblicher Verkäufer sein.
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de hoen23.08.1412:19
Wenn ein Artikel bei Ebay nachweislich unter Marktnieau weggeht, kann der VK den Kauf anfechten und über Ebay annulieren lassen. Nur so am Rande
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westmeier
westmeier23.08.1413:22
o.wunder
de hoen
Interessante Aussagen. Habt ihr die Urteile dazu? Anderenfalls ist es für mich nicht geltend, ich habe da erst einige Erfahrungen sammeln können.
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photoproject
photoproject23.08.1413:30
o.wunder
Privatverkäufer dürfen nur bis 5000€/Jahr verkaufen...

Quelle?
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photoproject
photoproject23.08.1413:33
de hoen
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westmeier
westmeier23.08.1416:23
photoproject:
Danke für den Screenshot. Ich bin also nicht der Einzige, der Halbwissen bei eBay-Verkäufen anzweifelt.
Ich habe mit so was schon rechtliche Erfahrungen gesammelt. Und weiß Gott, es gibt genügend Fallstricke. Aber nichts ist schlimmer als die Leute, die aus gutem Glauben heraus Gerüchte als Tatsachen präsentieren.
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Stann23.08.1417:18
Das hier ist besser als so ne Scripted Reality auf Sat1
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Eventus
Eventus23.08.1417:55
Stann
Das hier ist besser als so ne Scripted Reality auf Sat1
In der Tat!
„Live long and prosper! 🖖“
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