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Landgericht: Datenschutzklauseln auf Apples Webseite unwirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in Berlin gegen die Datenschutzklauseln auf Apples Webseite geklagt und nun vom Landgericht in einigen Punkt Recht erhalten. Kritisiert wurden insgesamt 15 Klauseln, die den Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligen. Im Vorfeld hatte Apple bereits sieben Klauseln mit Unterlassungserklärungen zurückgezogen, während die acht verbliebenen Klauseln nun vom Landgericht für ungültig erklärt wurden. Nach Ansicht des Gerichts ist eine globale Einwilligung unzulässig, bei der Kunden einem Unternehmen pauschal die Nutzung aller anfallenden Daten erlauben. Stattdessen müssen Art und Zweck der Datenerhebung erläutert werden.

Auch die Datenerhebung von Kontakten des Kunden ohne Einwilligung des betroffenen Dritten ist unzulässig. Darüber hinaus dürfen die erhobenen Daten nicht mit anderen Informationen zusammengeführt werden, wenn nicht der Umfang ersichtlich ist. Die Weitergabe der Daten an strategische Partner ist ebenfalls unzulässig, da hier von Apple keine konkreten Angaben gemacht wurden, um wen es sich dabei handelt. Zuletzt wertete das Landgericht auch die Erfassung von Standortdaten trotz Anonymisierung als personenbezogen und untersagte deren Nutzung durch Apple und Partner für die Bewerbung von Diensten und Produkten. Bislang ist das Urteil nicht rechtskräftig. Apple wird wahrscheinlich gegen das Urteil in Berufung gehen.

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Kommentare

Mac-Harry.de
Mac-Harry.de07.05.13 15:20
Prima, wenn sich der Verbraucherschutz der Aufgaben annimmt, für die sie bezahlt werden.
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o.wunder
o.wunder07.05.13 16:52
Hui das ist ja ein schönes Paket. Da wird die Datenschutzerklärung demnächst viel umfangreicher werden. Es ist schon mal gut das man die Datenerhebung in Großteilen auch abschalten kann

Speicherung von zB Adressdaten von Dritten in der Cloud müsste dann genau beschrieben werden, oder ist vielleicht gar nicht zulässig? Ich bin gespannt wo das hin führt.
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Raziel107.05.13 17:21
Da muss ich gleich an das Gesetz zum Umgang mit Cookies denken, bei denen nun alle Nutzer gefragt bzw. informiert werden müssen.

Da habe ich mich schon gefragt was in den Leuten vorgeht, die dies entschieden haben.
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miba07.05.13 17:21
"Im Vorfeld hatte Apple bereits sieben Klauseln mit Unterlassungserklärungen zurückgezogen gehabt"
Ein Partizip zu viel.
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Gorch Fock07.05.13 17:37
Nein, »hatte gehabt« ist berlinerisch...
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halebopp
halebopp07.05.13 19:36
hatte gehabt geht schon. Nur nicht so gut in diesem Zusammenhang.
Das war ich nicht - das war schon vorher kaputt!
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logicpro007
logicpro00707.05.13 22:56
Hat hier einer schon mal das Schriftstück in Gänze gelesen ???
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