Im Detail: KI-Assistenten für CarPlay ab iOS 26.4


Apple schafft in iOS 26.4 erstmals eine eigene CarPlay-Kategorie für sogenannte "voice-based conversational apps" – damit sind solche Anwendungen gemeint, die primär über Sprache funktionieren und inhaltlich auch "KI-Assistenten" sein können. Damit gibt es einen offiziellen Weg, Drittanbieter-Assistenten in CarPlay laufen zu lassen, statt sie nur indirekt über Siri oder Bluetooth-Audio zu nutzen. Wer als Entwickler derlei Apps anbieten möchte, muss dafür ein neues CarPlay-Entitlement (Berechtigung, Schnittstellen zu nutzen) beantragen. Apple prüft und genehmigt das einzeln, genau wie bei Navigation, Audio oder Kommunikation.
Ablenkung reduzierenDer Dokumentation zufolge ist es für Assistenten-Apps vorgeschrieben, direkt in den Voice-Modus zu starten – also nicht erst Menüs zu zeigen oder Einrichtungsschritte einzufordern. Anschließend ist es möglich,
fast wie gewohnt per Sprache mit dem jeweiligen Assistenten zu interagieren. Fast, weil Apple "lange, ausschweifende, ablenkende Antworten" als Sicherheitsrisiko klassifiziert. Die App darf Audio nur aktiv halten, solange wirklich Sprachinteraktion läuft – danach ist die Sitzung freizugeben. Außerdem soll sie andere Audioquellen (Radio/Musik) nicht unnötig unterbrechen, führt Apple aus. Generell sei zu gewährleisten, den Fahrer nicht abzulenken.
Die aktuell möglichen Entitlements Feste Gestaltung, kein Siri-ErsatzDie UI-Gestaltung ist auf von Apple vorgeschriebene Templates beschränkt, dies bei maximal drei Ebenen, um verschachtelte Menüs zu verhindern. Außerdem: Siri bleibt der Chef – kein anderer Assistent kann zur Hauptanlaufstelle werden. Tiefe Systemintegration gibt es nicht, genauso wenig wie Aktivierung per Aufwach-Wort (z.B. "Hey, ChatGPT!"). Ob allerdings erste Assistenten-Apps schon zur Veröffentlichung von iOS 26.4 bereitstehen, ist derzeit nicht bekannt. Apples
Richtlinien für CarPlay sind inzwischen auf mehr als 60 Seiten angewachsen, man findet darin die genauen Bestimmungen zur Gestaltung und Funktionsweise erlaubter Programme.