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Geheime Ausforschung von IT-Systemen verfassungswidrig

Wie Heise Online berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klausel des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur geheimen Ausforschung von IT-Systemen für verfassungswidrig erklärt. In diesem Zug hat das Gericht zudem Bürgern ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zugesprochen. Das höchste deutsche Gericht stellt dieses Grundrecht auf einer Stufe mit Freiheitsrechten wie Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung. Doch soll es auch beim neuen Grundrecht Einschnitte für präventive Zwecke und zur Strafverfolgung geben, wobei diese aber auf verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlagen beruhen müssen. Bei der umstrittenen Klausel des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes konnten die Bundesrichter dies jedoch nicht anerkennen.

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Kommentare

cab27.02.08 11:28
2x die selbe Meldung, unterschiedliche Kategorie. Aha.
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Imranium27.02.08 11:41
Bitte bitte.... korrigiert die Headline!!
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Imranium27.02.08 11:44
schnell bevor es jemand sieht!
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Mac M.
Mac M.27.02.08 11:45
Bye-bye, Bundestrojaner...
Wird Herr Schäuble ein anders Projekt starten müssen.
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paulick
paulick27.02.08 11:52
Welches neue Grundrecht?

Die Zulässigkeit der Maßnahme liegen nur vor, wenn (Zitat:) "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestehen. Das ist etwas anderes als "auf verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlagen beruhen" müssen.

Auf jeden Fall: Auf das BVerfG ist immer noch Verlass.
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sram
sram27.02.08 11:53
kann es sein dass da ein wort fehlt?

"In diesem Zug hat das Gericht zudem Bürgern ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zugesprochen"
Auf Weisung eines Administrators musste diese Signatur entfernt werden
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Big Mac
Big Mac27.02.08 11:54
Ist Ausforschung ein "Unwort"? Klingt grausig, aber Juristen benutzen sowas
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Mephisto27.02.08 11:57
Ohoh, da sind aber viele Fehler drin. Bitte lasst doch in Zukunft die Juristerei raus oder schreibt von dpa ab, aber so einen eigenen Kauderwelsch! :sick:
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DonQ
DonQ27.02.08 12:08
Ein Gesetz zur Online-Durchsuchung müsse außerdem sicherstellen, dass der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung geschont werde, sagte Papier. Die Ermittler müssten daher alle technischen Sicherungen nutzen, um diese Daten auszusparen. Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste privaten Dateien sofort gelöscht werden.

zip:
müssten unerlaubt erfasste privaten Dateien sofort gelöscht werden.
zip off.

wenn nun private daten plötzlich gelöscht sind auf euren rechnern,

dann waren sie da
an apple a day, keeps the rats away…
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evilalex
evilalex27.02.08 12:21
Worüber freut ihr euch hier eigentlich ???
So sei eine Online-Durchsuchung in einem sehr engen Rahmen möglich, nämlich wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen, also Leib und Leben von Menschen oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. So heißt es in den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts: "Die Maßnahme kann allerdings schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinweisen."

Das Urteil ist zwar schön und gut, aber lange nicht genug!
Quelle: Golem
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herrmueller
herrmueller27.02.08 12:56
Versteh ich jetzt nicht.
Bei zdnet stand gerade: Online Durchsuchungen sind grundsätzlich zulässig.
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SchaubFD27.02.08 14:14
Sagt mal, wenn man diesen Trojaner modifiziert und ihn als Datenmüllproduzent nutzt, kann man dann strafbar gemacht werden. Frei nach dem Schema, schicken wir gewissen Organisation mehr Daten als ihnen lieb ist ... Die sollen ja schließlich was davon haben!
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datzl27.02.08 18:57
Ich denke der "Bundestrojaner" ist keine Softwarelösung, das wäre bei der Vielzahl der Betriebssysteme der falsche Ansatz, es handelt sich wahrscheinlich vielmehr um eine hardwarebasierte Lösung im Sinne eines erweiterten Keyloggers.
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Gerhard Uhlhorn28.02.08 00:01
Klasse, hier wird getitelt: „Geheime Ausforschung von IT-Systemen verfassungswidrig“, und auf Google News steht: „Richter ebnen Weg für Online-Durchsuchungen“. Wer manipuliert nun den Leser?
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Stefan S.
Stefan S.28.02.08 00:48
Chip: "Verfassungsgericht erlaubt Online-Durchsuchung"

MAcNotes: "Bundesverfassungsgericht kippt Online-Durchsuchung"

Jaja die Überschriften...
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