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Diebstahl geistigen Eigentums: Gema siegt gegen OpenAI vor Gericht – was das Urteil bedeutet

Das Aufkommen leistungsfähiger KIs und Chatbots hob ein neues Thema auf die Tagesordnung, nämlich die Frage nach dem Urheberrecht von maschinell erstellten Inhalten. Im Falle der Google-Suche sieht es derzeit so aus, dass die KI-Zusammenfassungen vielen Webseiten einen Großteil des Traffics rauben, denn der Original-Content erhält kaum noch Zugriffe via Suchmaschine. Google erzielt so Milliardenumsätze, auch wenn man das "klassische Web" damit möglicherweise opfert. Allerdings gibt es noch einen zweiten Aspekt, nämlich das Training von derlei Chatbots. Für ihre Sprachfähigkeiten kommen im Rahmen des Modelltrainings massenhaft Texte zum Einsatz, um möglichst alle Situationen zu beherrschen – von Briefen bis hin zu Poesie. Nun sorgt ein Gerichtsurteil für Aufsehen.


OpenAI bestritt die Verwendung von Liedtexten nicht
Die Gema hatte gegen OpenAI vor dem Landgericht München geklagt und dargelegt, dass ChatGPT mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wurde. Ohne diese zu lizenzieren, seien Musiktexte zum Einsatz gekommen, um diese zu verarbeiten und weiterzuverbreiten. Als Beleg galt die Tatsache, dass ChatGPT zahlreiche Titel auch ohne Webrecherche identisch wiedergeben konnte. Strittig war übrigens nicht die Tatsache, welches Material die Grundlage bot, sondern was nach dem Training passierte. Das Gericht wollte sich der Argumentation OpenAIs, man habe nicht kopiert, sondern Antworten durch "sequenziell-analytische, iterativ-probabilistische Synthese" gewonnen, nicht anschließen.

Ein Etappensieg, nicht mehr
Der Deutsche Journalisten-Verband zeigte sich erfreut über den Ausgang, denn zumindest in Deutschland gibt es nun ein lizenzrechtliches Grundsatzurteil. Dennoch bleibt es Anbietern vorerst möglich, sich an urheberrechtlich geschützten Inhalten zu bedienen. Weder ist das Urteil rechtskräftig, noch wird OpenAI es wohl akzeptieren – und stattdessen bis in die letzte Instanz gehen. Mehr als ein Etappensieg ist daher nicht errungen, wenngleich der DJV darauf verweist, dass Journalisten ab sofort eine bessere Rechtsposition innehaben.

Googles KI-Zusammenfassungen möglicherweise tangiert
Ob sich daraus Konsequenzen für Googles KI-Zusammenfassungen ergeben, welche ebenfalls vollständig auf fremdem Content basieren, muss sich indes erst zeigen. Im Verfahren ging es konkret um neun Liedtexte, das Urteil spricht allerdings in allgemeinen Formulierungen über geschützte Werke, Training und Betrieb von KI-Systemen und Lizenzpflichten. Ob dieselben Kriterien für andere Werkarten (z. B. Belletristik, Fachtexte, journalistische Beiträge) oder für andere Nutzungsformen (z. B. abstraktes Training, nicht identische Wiedergabe) gelten, bleibt weiterhin offen.

Risiko für KI-Anbieter steigt
Die Entscheidung des LG München erhöht aber definitiv das Risiko für Anbieter von KI-Zusammenfassungen, insbesondere wenn sie sich zu stark auf geschützte Texte stützen, dies ohne Lizenz oder Rechteklärung. Es ist jedoch nicht automatisch so, dass jede Form von KI-Zusammenfassung nun direkt urheberrechtswidrig sein kann— es kommt auf die Art der Nutzung, die Originalität des Werkes und die Ausgabeformen an.

Kommentare

Quickmix
Quickmix11.11.25 15:47
Sehr gut, die GEMA wird das auch bis zum Ende durchziehen!
+9
Kehrblech11.11.25 16:25
Und andere Vertretungsgesellschaften sich hoffentlich anschließen!
+2

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