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AirPods Max: Sammelklage wegen angeblicher Schäden durch Schweiß hat keinen Erfolg

Bei geschlossenen Kopfhörern wie etwa den AirPods Max aus dem Hause Apple kann es bauartbedingt zu Kondenswasserbildung kommen. Der Grund: Das warme Mikroklima unter den Ohrpolstern regt die Schweißproduktion an, die Feuchtigkeit schlägt sich dann unter Umständen im Inneren der Geräte nieder. Das kann zu Defekten unter anderem der Elektronik führen, die Hersteller begegnen diesem Phänomen daher in aller Regel mit entsprechenden konstruktiven Maßnahmen. Im Falle der AirPods Max tauchten schon kurz nach deren Erscheinen im Dezember 2020 Berichte auf, dass Apple in dieser Hinsicht nicht genug getan habe (siehe ). Schwitzwasser führe daher bei den High-End-Kopfhörern aus Cupertino häufig zu Schäden, so der Vorwurf.


Sammelklage wegen angeblicher Mängel der AirPods Max
Schließlich kam es zu einigen Klagen gegen Apple. 2025 reichten mit Arthur Apicella aus New York und Dustin Amundson aus dem US-Bundesstaat Washington zwei Betroffene sogar eine Sammelklage ein. Beide Kläger führten an, dass die Kondenswasserbildung Folge eines Serienfehlers bei den AirPods Max sei. Die Feuchtigkeit führe unter anderem zu Verbindungsschwierigkeiten und schlechter Klangqualität sowie zum Ausfall der Trageerkennung. Zudem komme es zu Problemen mit dem Akku, hieß es in der Begründung der Klage. Apple äußerte sich zu keinem Zeitpunkt zu diesen und den zahlreich erhobenen anderen Vorwürfen, zu denen auch gehörte, das kalifornische Unternehmen habe sich im Falle der AirPods Max unrechtmäßig bereichert.

Gericht weist nahezu alle Klagepunkte ab
Eingereicht wurde die Klage beim US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von New York. Dieses entschied nun, nahezu alle Klagepunkte abzuweisen. Das berichtet Law360 (Bezahlschranke). Die einschlägigen Gesetze des Bundesstaates New York verlangten nicht, dass ein Produkt perfekt sein oder sämtliche Erwartungen eines Kunden erfüllen müsse, erklärte die zuständige Bundesrichterin Orelia E. Merchant. Arthur Apicellas Forderungen wies sie daher vollumfänglich zurück.

Verfahren geht möglicherweise dennoch weiter
Etwas anders fiel die Entscheidung im Falle von Dustin Amundson aus. Zwar wurden auch seine Ansprüche im Hinblick auf unrechtmäßige Bereicherung und Garantie abgelehnt. Sein Verfahren wird allerdings möglicherweise fortgesetzt, da das für ihn geltende Recht des US-Bundesstaats Washington Verbrauchern gewisse Gewährleistungsansprüche zubilligt. Amundson muss sich bis Anfang August entscheiden, ob er seine Klage aufrechterhält. Festzuhalten bleibt allerdings jetzt schon, dass Apple wegen der Zurückweisung der Hauptvorwürfe weitestgehend unbeschadet aus dem Rechtsstreit hervorgeht.

Kommentare

maikdrop08.07.26 17:01
Die wohl wichtigste Aussage “[…] dass ein Produkt perfekt sein oder sämtliche Erwartungen eines Kunden erfüllen müsse[…]” Dass das ein Gericht erst erklären muss.
+3
skipper08.07.26 17:19
maikdrop
Die wohl wichtigste Aussage “[…] dass ein Produkt perfekt sein oder sämtliche Erwartungen eines Kunden erfüllen müsse[…]” Dass das ein Gericht erst erklären muss.
Das ist eben USA, da muss auch auf einem Kaffeebecher stehen, dass das Getränk darin heiß ist und man sich verbrühen kann.
+4
nova.b08.07.26 18:14
Schlimmer ist die Kopfpolsterung, die nach 18 Monaten nichts mehr polstert. Es gibt zwar Silikonabhilfen, die sind aber dicht und damit schweißtreibend. Diese Bauteil sollte wenigstens 5 Jahre halten.
+3
Stefan...08.07.26 21:40
maikdrop
Die wohl wichtigste Aussage “[…] dass ein Produkt perfekt sein oder sämtliche Erwartungen eines Kunden erfüllen müsse[…]” Dass das ein Gericht erst erklären muss.
Defekte die durch bestimmungsgemäße Nutzung entstehen, würde ich aber anders kategorisieren. Mit Schwitzen am Kopf sollte ein für Menschen entwickelter Kopfhörer schon klar kommen.
+5
d2o08.07.26 21:50
Ich sehe manche damit im Sportstudio. Das dürften die also nicht lange mitmachen?
Oder hat sich die Qualität mittlerweile verbessert?
+2
Huba08.07.26 22:22
Ich habe auch so Laufschuhe, wenn ich da eine Stunde oder so mit herum renne, bildet sich Schweiss an den Füssen, mit dem Resultat, dass ich dann nicht mehr kann…
Der Vergleich hinkt natürlich -- aber ist es nicht ein Konstruktionsmerkmal von geschlossenen Kopfhörern, dass sich Kondenswasser bilden kann?
0
KISS09.07.26 00:08
Man kann das natürlich so sehen, dass das ein Mangel ist. Aber wenn der Käufer erkennen kann, dass das Gerät für die Anwendung nicht gedacht ist, hat er dann wirklich einen Anspruch? Von einer Gummijacke oder einem Friesennerz kann ich vollständige Wasserdichtigkeit erwarten, darf mich aber nicht darüber beschweren, dass sie nicht atmungsaktiv ist. Mein Handy schaltet in der prallen Sonne ab oder kann nicht weiter geladen werden, weil es sonst überhitzt. Darf ich also fest damit rechnen, dass komplett geschlossene Kopfhörer auch bei 40 Grad im Fitnessstudio dauerhaft halten? Wenn die StVO vorsieht, dass man jederzeit die Verkehrsgeräusche wahrnehmen kann, muss Apple dann die Kopfhörer so konstruieren, dass die tägliche Pendelstrecke damit bewältigt wird? Oder sind die Kopfhörer doch eher für den abendlichen Musikgenuss bei einem Glas Wein konzipiert? Etwas anderes ist es sicherlich, wenn Apple die Verwendung für diesen oder jenen Zweck z.B. in einem Werbespot betont. Wenn ich da einen Kickboxer sehen, der die Kopfhörer beim intensiven Training trägt, würde ich sagen, die Erwartung des Kunden wurde durch Apple geweckt, die muss auch erfüllt werden. Daher ist die Feststellung, dass ein Produkt nicht "sämtliche Erwartungen eines Kunden erfüllen" muss zwar trivial, aber hier entscheidend. Welche Erwartungen durfte ein Kunde an das Produkt haben, weil es absolut marktüblich ist oder weil der Hersteller die Erwartung geweckt hat. Dass Highend Kopfhörer zum Sport getragen werden, ist zumindest in meiner Beobachtung nicht marktüblich... vor den AirPods Max haben alle, die ich mit so teuren Kopfhörern kannte, sehr akribisch auf die Dinger aufgepasst. Die kamen nach dem Höhren auch nicht in eine Schublade oder Tasche, sondern wurden zum Auslüften aufgehängt etc.
+6
Dunnikin
Dunnikin09.07.26 07:19
Huba
Ich habe auch so Laufschuhe, wenn ich da eine Stunde oder so mit herum renne, bildet sich Schweiss an den Füssen, mit dem Resultat, dass ich dann nicht mehr kann…
Der Vergleich hinkt natürlich -- aber ist es nicht ein Konstruktionsmerkmal von geschlossenen Kopfhörern, dass sich Kondenswasser bilden kann?

Geschlossen heißt bei Kopfhörern akustisch geschlossen und nicht luftdicht.

Ich hatte diverse Bose, QC25, 35 und 45, aktuell ist der Cambridge Audio P100. Bei keinen davon gab und gibt es Probleme mit Kondenswasser, egal unter welchen (klimatischen) Umständen.

Apple hat da schlichtweg Mist gebaut.
+1
Raziel109.07.26 09:25
Dunnikin
Apple hat da schlichtweg Mist gebaut.

Weil? Mir sind keinerlei Probleme dieser Art bei den Apple Kopfhörern bekannt. USA ist ja bekannt dafür das dort geklagt wird was geht. Egal ob rational sinnvoll
+1
Dunnikin
Dunnikin09.07.26 10:00
Raziel1
Dunnikin
Apple hat da schlichtweg Mist gebaut.

Weil? Mir sind keinerlei Probleme dieser Art bei den Apple Kopfhörern bekannt. USA ist ja bekannt dafür das dort geklagt wird was geht. Egal ob rational sinnvoll

Es reichern die Berichte aus Deutschland. Ausgeleierte Kopfbänder und eben das Thema Kondenswasser. Du brauchst bloß mal deutschsprachige Suchen bei einer Suchmaschine deiner Wahl starten und du wirst fündig. Für einen so teuren Kopfhörer nicht gerade vertrauenserweckend. Wer sich Premium auf die Fahnen schreibt und Premium-Preisschilder an seine Waren pappt, wird mit Premium-Ansprüchen konfrontiert.

Auch wenn man besonders in Deutschland sich über solche Klagen lustig macht — in den USA ist man für seine Dinge verantwortlich, während in Europa alles mit Prüfsigeln zugeballert wird. Geht was schief, ist hier keiner verantwortlich, ist ja alles tausendfach geprüft, in den USA hat der Hersteller ein Problem und muß mit heftigen Klagen rechnen. Das finde ich nicht schlecht.
-1
aquacosxx
aquacosxx09.07.26 13:33
Das Thema mit dem ausgeleierten Mesh im Kopfbügel ist schon sehr ärgerlich. Apple wäre kein Zacken aus der Krone gefallen, dafür Ersatz anzubieten. Zumal der Wechsel des Bügels keine Raketenwissenschaft ist und prinzipiell auch vom User selbst vorgenommen werden kann.
+1

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