AirPods Max: Sammelklage wegen angeblicher Schäden durch Schweiß hat keinen Erfolg


Bei geschlossenen Kopfhörern wie etwa den AirPods Max aus dem Hause Apple kann es bauartbedingt zu Kondenswasserbildung kommen. Der Grund: Das warme Mikroklima unter den Ohrpolstern regt die Schweißproduktion an, die Feuchtigkeit schlägt sich dann unter Umständen im Inneren der Geräte nieder. Das kann zu Defekten unter anderem der Elektronik führen, die Hersteller begegnen diesem Phänomen daher in aller Regel mit entsprechenden konstruktiven Maßnahmen. Im Falle der AirPods Max tauchten schon kurz nach deren Erscheinen im Dezember 2020 Berichte auf, dass Apple in dieser Hinsicht nicht genug getan habe (siehe
). Schwitzwasser führe daher bei den High-End-Kopfhörern aus Cupertino häufig zu Schäden, so der Vorwurf.
Sammelklage wegen angeblicher Mängel der AirPods MaxSchließlich kam es zu einigen Klagen gegen Apple. 2025 reichten mit Arthur Apicella aus New York und Dustin Amundson aus dem US-Bundesstaat Washington zwei Betroffene sogar eine Sammelklage ein. Beide Kläger führten an, dass die Kondenswasserbildung Folge eines Serienfehlers bei den AirPods Max sei. Die Feuchtigkeit führe unter anderem zu Verbindungsschwierigkeiten und schlechter Klangqualität sowie zum Ausfall der Trageerkennung. Zudem komme es zu Problemen mit dem Akku, hieß es in der Begründung der Klage. Apple äußerte sich zu keinem Zeitpunkt zu diesen und den zahlreich erhobenen anderen Vorwürfen, zu denen auch gehörte, das kalifornische Unternehmen habe sich im Falle der AirPods Max unrechtmäßig bereichert.
Gericht weist nahezu alle Klagepunkte abEingereicht wurde die Klage beim US-Bezirksgericht für den östlichen Bezirk von New York. Dieses entschied nun, nahezu alle Klagepunkte abzuweisen. Das berichtet
Law360 (Bezahlschranke). Die einschlägigen Gesetze des Bundesstaates New York verlangten nicht, dass ein Produkt perfekt sein oder sämtliche Erwartungen eines Kunden erfüllen müsse, erklärte die zuständige Bundesrichterin Orelia E. Merchant. Arthur Apicellas Forderungen wies sie daher vollumfänglich zurück.
Verfahren geht möglicherweise dennoch weiterEtwas anders fiel die Entscheidung im Falle von Dustin Amundson aus. Zwar wurden auch seine Ansprüche im Hinblick auf unrechtmäßige Bereicherung und Garantie abgelehnt. Sein Verfahren wird allerdings möglicherweise fortgesetzt, da das für ihn geltende Recht des US-Bundesstaats Washington Verbrauchern gewisse Gewährleistungsansprüche zubilligt. Amundson muss sich bis Anfang August entscheiden, ob er seine Klage aufrechterhält. Festzuhalten bleibt allerdings jetzt schon, dass Apple wegen der Zurückweisung der Hauptvorwürfe weitestgehend unbeschadet aus dem Rechtsstreit hervorgeht.