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einwahl in "fremde" wlan-station strafbar?

kcnb8
kcnb830.03.0413:33
moin,
habe gestern festgestellt, dass es in meinem wohnhaus irgendwo eine wlan-station gibt, über die ich auch fröhlich ohne passwort ins internet komme. nun meine frage: mach ich mich strafbar, wenn ich mich über eine "fremde" station einwähle? oder ist der inhaber selber schuld, weil er die station nicht passwortgeschützt hat? in das netzwerk komme ich nicht, hat wohl keine ordner freigegeben.

ich möchte auch kein schindluder betreiben mit seiner leitung, nur isses mir halt gestern aufgefallen, das es im haus eine station gibt und da tauchte in mir die frage auf, ob ich mich strafbar mache, wenn ich über seine station ins netz gehe... weiss da jemand bescheid? interessehalber...

danke,
.kcnb8
„"Life on Earth may be quite expensive, but it includes a free annual trip around the sun." - Ashleigh Brilliant“
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Kommentare

Der Lügner
Der Lügner30.03.0413:52
Ruf doch mal bei ihm an, gib dich als Telekomfuzzi aus und frag, ob er ne Flatrate hat ... nur so, interessehalber . Sein Schaden soll es nicht sein ...
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stefan30.03.0413:53
wenn du davon Kenntnis hast, ist es nicht legal, denn du nutzt eine Leistung ohne Wissen des Betreibers, die du wohl sonst nicht bekämst.
Ist es legal, ohne Fahrkarte in einen Bus einzusteigen und mitzufahren, nur weil er gerade vor dir angehalten und die Türen geöffnet hat?
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Harib0
Harib030.03.0414:19
Ich sehe es eher so: Wenn einer ein ungeschütztes WLAN hat, dann sollte man davon ausgehen können, dass eine Mitbenutzung explizit geduldet wird. Denn schließlich gibt es einfachste Mittel, den Zugang zumindest zu erschweren. In so einem Fall würde ich anders argumentieren.

Aber hier kann man vielleicht höflich nachfragen, aber für eine Mitbenutzung sehe ich ansonsten keine Hindernisse.

Gruß,
Florian
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osxnerd30.03.0414:20
Nach der üblichen Rechtsauffassung ist der Zugriff auf ein ungeschütztes Netz völlig legal. Der Betreiber ist dafür verantwortlich, sein Netz abzusichern, was ja meist mit einem Mausklick erledigt ist. Tut er das nicht, sondern lädt mit seiner Basisstation die ganze Nachbarschaft ein, ist das sein Fehler.

Es kann sogar umgekehrt sein: Wenn Dein Nachbar sein WLAN offen stehen hat und dadurch in seinem Netz personenbezogene Daten offen herumliegen (z.B. wenn das ganze gewerblich genutzt wird, Kundendaten oder Patientendaten), ist das, was ER macht, illegal. Das ist grobe Fahrlässigkeit, gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 250.000,- EUR Geldbuße bestraft werden.
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Der Lügner
Der Lügner30.03.0414:25
Verrücktes Land ...
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kcnb8
kcnb830.03.0414:34
ich würde das auch so sehen wie osxnerd, wollte aber nochmal nachfragen, ob und wie ... weil unwissenheit schützt in unserem lande vor strafe nicht.
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DJ-Bass-L
DJ-Bass-L30.03.0414:36
Ihr müsst mal mit einem Book doch die Stadt laufen. Ich hab in einem Stadtteil mindestens 7 WLAN-Netze gefunden. Bei einem hatte ich fast 200 k/s downloadgeschwindigkeit. Aber da ich zuhause im Sommer eine 2mb-leitung erhalte suche ich jetzt nicht mehr weiter. (Zwar könnte man mit GPS mal so ne Karte machen, damit jeder die Daten erhalten kann.)
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kcnb8
kcnb830.03.0414:38
wie gesagt, wähle ich mich eigentlich nicht über seine station ein, ist mir nur aufgefallen, als ich meinen rechner startete und eine meldung kam, ob ich mich an airport-netzwerk XYZ anmelden möchte und da hab mal einfach auf JA geklickt und siehe da ... es funktionierte...

p.s. an die admins: was ist eigentlich mit eMail-Benachrichtigung los? die geht ja garnicht
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Geoman
Geoman30.03.0413:36
denke das der betreiber für die sicherheit seines netzes verantwortlich ist....
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Don Quijote30.03.0413:51
Analog dem ungesicherten unbefriedeten, Grundstück, also ohne gesicherten Tor und Zaun/Wand wird wohl kein direkter Rechtsbruch begangen werden können, da nicht ersichtlich ist das sich überhaupt unbefugt darauf befunden werden kann… ist es wohl noch straffrei möglich, allerdings wird das umgehen eines "mac" schutzes wohl über der Grenze liegen. Auf der anderen Seite wird ja auch das "nach Hause telefonieren" im allgemeinen nur durch die Klausel/Hinweis "eine Internetverbindung wird benötigt" legitimiert…
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<br>Tip: Pass auf das es keine wlan test anlage der Telekom o.ä. ist, da sonst dein "Rechtsbruch" der ja eigentlich keiner ist, durch einen Rechtsbruch des Betreibers im besten M$ Stil durch die "Zerstörung" min. deiner Instalation geahndet wird, bzw. könnte.
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<br>Netiquette wäre es den Betreiber darauf hinzuweissen, ob der das allerdings überhaupt zur Kenntnisnehmen will, ist wieder eine andere Frage.
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Don Quijote30.03.0413:58
Es musste dir früher bekannt und bewusst sein, die Tradition der Public Domain ist dir aber schon bekannt Stefan, oder ?
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Don Quijote30.03.0414:38
Natürlich sollte man immer vorher fragen was es kostet um nicht unangenehme Überraschungen zu erleben…der "Nachbar" könnte dich auf Ersatz der von dir verursachten Traffic Kosten verklagen…
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<br>Für WLan würde Ich etwas zahlen, wenn Ich wüsste an wenn
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