Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>iPhone>ebay-Scharlatanerie: 100€ für eine iPhone-Schachtel

ebay-Scharlatanerie: 100€ für eine iPhone-Schachtel

Offshore
Offshore16.05.0921:13
(Der Hinweis, dass es sich nur um die Verpackung handelt, findet sich erst nach allen techn. Daten ganz unten. Und der erfolgreiche Bieter ist auch erst der 23. - ich vermute, dass die anderen Bieter Freunde des Verkäufers oder ebenso Verblendete sind (beim Namen 'iPhone' drehen ja alle durch, ich auch ). Besonders perfide ist die Artikelbeschreibung selbst. Würde mich mal interessen, ob der erfolgreiche Bieter klagt, und wie es ausgeht...

Gefunden hab ich das hier:


0

Kommentare

Schnapper20.05.0912:04
Stefan S.
Ich dachte mit Nörglern meint Hellokittyhater die, die auf den Opfern rumreiten?

Siehst du, deswegen ist es so wichtig, alles klar und unmissverständlich zu formulieren... ob Postings oder ebay-Angebote. Ich hatte das „Nörgler“ auf die Opfer bezogen...
Hellokittyhater
Klar wurde mir in diesem Thread unterstellt, dass ich asozial bin, auch wenn das Wort asozial selbst nicht fällt... Lies doch z.B. mal den Post von Schens... Für mich liegt einfach bei der Ebayauktion einfach kein Betrug vor, weil das Wort Verpackung klar in der Produktbeschreibung fällt. Aber das scheint ihr nicht zu verstehen, auch wenn ich den Artikel selbst so sicher nicht in Ebay eingestellt hätte.

Beim Vollmer-Fall hingegen schon. Und dort reitet niemand auf denjenigen rum, die den Opfern Dummheit unterstellen, obwohl hier ein Betrug klar gegeben ist.

Noch ein Beispiel für Missverständnisse: Dir hat nirgendwo jemand unterstellt, du wärst asozial, auch wenn du das rausliest.

Für mich liegt klar ein Betrugsversuch vor, den eine Schachtel hat nunmal keine 8 GB, kein Multitouch-Display und unterstützt auch keine verschiedenen Mobilfunkstandards...

Und wie gesagt – Vollmer-Fall ist eine andere Baustelle. Stell mich nicht dafür an den Pranger, was andere in einem anderen Thread gemacht (oder unterlassen) haben, ok?
0
Hellokittyhater20.05.0912:11
Schnapper
Wie gesagt, dass die Produktdetails des iPhones aufgezählt werden, könnte man auch so interpretieren, dass der Verkäufer klar stellen wollte dass es sich um die Umverpackung eines iPhone 3G handelt. Daher muss die Verpackung selbst nicht unbedingt ein Multitouch-Display vorweisen.
Aber das ganze ist mir so gesehen auch Wurst. Ich gebe ja zu dass es sich bei der Ebayaktion um einen Grenzfall nahe an Betrug handelt, aber dieser nach meiner Interpretation des Falls nicht vorliegt, weil wie gesagt in Produktbeschreibung klar steht, dass es sich nur um eine Verpackung handelt und man als Käufer diese Produktbeschreibung immer aufmerksam durchlesen sollte, gerade bei gebrauchten Dingen, da man sonst selbst fahrlässig handelt. Ein Betrug kann auch nur schwer nachgewissen werden. Ob der Verkäufer vorsätzlich sich so missverständlich geäußert hat ist nur schwer verfolgbar... Und von einem fahrlässigen Betrug habe ich noch nichts gehört.
0
Schnapper20.05.0912:18
Hellokittyhater
Schnapper
Wie gesagt, dass die Produktdetails des iPhones aufgezählt werden, könnte man auch so interpretieren, dass der Verkäufer klar stellen wollte dass es sich um die Umverpackung eines iPhone 3G handelt
Ja, man kann auch einen Minirock so interpretieren, dass... *augenroll*

Nochmal zum Mitlesen für dich:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dass ein Irrtum erregt wird (nämlich der, dass es sich um ein iPhone und nicht nur um die Verpackung handeln könnte), sieht man ja schon an diesem Thread. Und auch dem Verkäufer war der Umstand bewusst, sonst hätte er nicht den Hinweis "sie bieten nur auf die Verpackung" in den Text reingemogelt, um sich rechtlich abzusichern. Stünde nämlich "Verpackung für ein iPhone" schon im Titel, wär der versteckte Hinweis unnötig. Folglich war es ein vorsätzlicher Betrugsversuch und gehört geahndet.
0
Hellokittyhater20.05.0912:28
Schnapper
An dem Satz einen Vorsatz zu erkennen ist aber wirklich weit hergeholt. Wie gesagt die Schuld müsste nachgewiesen werden und vor allem der Vorsatz und dafür reicht so ein Satz sicher nicht. Das ist wie gesagt nur deine Interpretation... Vor einem Gericht würde das niemals ausreichen. Wie gesagt das ist ein Grenzfall den man heiß diskutieren kann, mehr aber auch nicht. Und nur weil ich mich in dem Thread auf die Seite des Verkäufers gestellt habe, sage ich noch lange nicht, dass ich das gut finde, wie die Auktion reingestellt wurde. Ich selbst würde das klar erkennbar und nicht so missverständlich aufbauen. Die Auktion befindet sich aber in einer Grauzone, die dem Verkäufer so gesehen nichts anhaben kann. Daher bemängle ich, dass die Käufer nicht in der Lage sind diesen Satz herauszulesen, der eigentlich klar erkennbar macht, dass es sich nur um eine Verpackung handelt und um nicht mehr oder weniger. Das ist zwar tragisch, dass so etwas passiert, kitzelt aber bei mir kein Mitleid hervor, da man sich einfach nur ein paar Sekunden Zeit hätte nehmen müssen. Da hilft es nicht die Schuld auf den Verkäufer allein überzuwälzen, sondern auch dem Käufer trägt die Schuld, weil er einfach sehr fahrlässig verhalten hat...
Beim Vollmer-Fall sieht das meiner Ansicht z.B. anders aus. Da ist Vorsatz klar erkennbar und der Käufer hat in diesem Fall nichts überlesen, was wichtig für die Kaufentscheidung wäre, auch wenn die Preise den Käufer vielleicht etwas stutzig machen sollen.
0
Schnapper20.05.0912:34
Womit du wieder bei deiner Anfangsargumentation wärst... „selbst schuld, wenn sie nen Minirock anzieht". Sorry, aber ich bin raus, Wiederholungen liegen mir nicht.
In meinen Augen ist das ein klarer, vorsätzlicher Betrugsversuch. In Deinen nicht. Belassen wir's dabei, ok?
0
Hellokittyhater20.05.0912:43
Schnapper
Womit du wieder bei deiner Anfangsargumentation wärst... „selbst schuld, wenn sie nen Minirock anzieht". Sorry, aber ich bin raus, Wiederholungen liegen mir nicht.
In meinen Augen ist das ein klarer, vorsätzlicher Betrugsversuch. In Deinen nicht. Belassen wir's dabei, ok?

Wie gesagt dein Minirockvergleich zieht nicht. Ein Minirock zeigt nicht die Bereitschaft zu einem Geschlechtsakt an, sondern ist ausschließlich eine Modeerscheinung. Dass da leider auf tragische Art und Weise (und ich weiß wovon ich spreche, ich kenne so ein Opfer sehr sehr gut) so manche Hormone durcheinander geworfen werden hat überhaupt nichts mit der Auktion zu tun und ist in meinen Augen daher ziemlich schamlos beides miteinander zu vergleichen. Der Satz "Sie bieten nur auf die Verpackung" hingegen zeigt unmissverständlich, dass es sich beim Produkt nicht um das Gerät sondern die Verpackung handelt. Das sind zwei total unterschiedliche Paar Schuhe.

Aber wie gesagt hab auch keine Lust mehr darüber zu streiten.... Aber alle die unweigerlich die Käufer bei dieser Auktion gnadenlos in Schutz nehmen, sollten mal darüber nachdenken, dass man teilweise auch selbst Verantwortung für Entscheidungen übernehmen muss, gerade wenn man fahrlässig handelt und einfach Produktbeschreibungen überliest... Und unter fahrlässiges Verhalten fällt bestimmt nicht das Tragen eines Minirocks, um bei deinem Vergleich zu bleiben...
0
Hot Mac
Hot Mac20.05.0912:49
Schnapper
In meinen Augen ist das ein klarer, vorsätzlicher Betrugsversuch. In Deinen nicht.
Das ist auch naheliegend, denn welcher „ehrliche“ Mensch verkauft schon eine Schachtel ohne Inhalt?

Dennoch wird in der Beschreibung erwähnt – eine Fußnote weist darauf hin –, daß es sich lediglich um eine Schachtel handelt. Der Käufer hätte es also wissen können!

Vielleicht will der Käufer der Schachtel auch das iPhone, das er in der U-Bahn gestohlen hat, als neuwertig bei ebay einstellen. Da kann sich eine 100-Flocken-Kartonage schon rechnen.

Daß Ihr Euch über solche Kleinigkeiten so aufregen könnt ...

0
Stefan S.
Stefan S.20.05.0913:00
stellt euch vor , die Auktionen fangen bei 1,- an.
Man kann doch nicht mit dem erzielten Preis argumentieren!
0
Stefan S.
Stefan S.20.05.0913:03
Wenn man dem Verkäufer Betrugsabsicht unterstellt, hat man noch lange nicht dass Opfer von Mitschuld freigesprochen.
0
teorema67
teorema6720.05.0914:16
macintoshle
Ja Moment,

so einfach ist das nicht wie mancher hier schreibt.
Zwei Beispiele:
Es steht bei der Groesse die Masse des iPhones und nicht die der Verpackung.

Zweitens hat es 8GB Kapazitaet, was sich wieder auf das Telefon bezieht.
Ob er da so rauskommt und bei Gerichten recht bekommt ist fraglich.
Sowas laeuft als arglistige Taeuschung raus.

Meine Meinung.


Ja, es ist arglistige Täuschung und hätte vor Gericht keinen Bestand. Das Problem ist, dass der Firma eBay das völlig egal ist.
„Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)“
0
iPhonerer20.05.0914:24
Im zwischenmenschlichen Miteinander gibt es, meiner Meinung nach, ethische und moralische Grenzen. Genau das ist auch der Grund weshalb wir jetzt so ne Krise haben. Nach dem Motto: "... wenn die Kunden so blöd sind und unser Produkt kaufen, obwohl im Kleingedruckten auf Seite 3 doch steht, das das alles Mist ist, dann sind sie selber Schuld und dann dürfen wir auch ohne schlechtes Gewissen abkassieren...".
Jedenfalls möchte ich mit Hellokittyhater nie Geschäfte machen müssen. Ich glaube auch nicht, dass ich mit einem Menschen, der so eine "gedehnte" Moral hat, jemals zurecht käme. Das Motto muss sein: Leben und leben lassen. Und nicht: Leben und zuschaun wie die anderen in die Falle rauschen.
0
Dr. Seltsam
Dr. Seltsam20.05.0915:27
Klarer Fall von Täuschungsversuch, in diesem Fall zieht eindeutig der von Schnapper zitierte § 263 StGB.

Der Artikel wurde unter einer irreführenden Bezeichnung in die falsche Kategorie eingestellt, es wurde die Beschreibung eines anderen Gegenstands eingesetzt und diese ist so lang, dass man 3 Bildschirmseiten blättern muss, um den Hinweis mit der Verpackung zu finden.

Dabei ist dieser Hinweis das ENTSCHEIDENDE Merkmal und die korrekte Bezeichnung für diesen Artikel.

Richter sind keine Idioten, die Betrugsabsicht ist klar. Ich würde 100 interessante Stunden im Altersheim verordnen, damit der Kollege ein wenig sozialisiert wird.

Das es sich hierbei um eine Straftat handelt und bereits der Versuch strafbar ist, könnte man eigentlich mal versuchen es anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft wird dann von sich aus aktiv.
0
Dr. Seltsam
Dr. Seltsam20.05.0915:35
Hellokittyhater

Deine Rechtsauffassung ist mehr als fragwürdig und ich würde mit dir nach diesen Einlassungen auch keine Geschäfte machen.

Selbst wenn das Angebot in dieser Form legal wäre, was es nach deutschem Recht nicht ist, wäre es doch Ausdruck einer äusserst asozialen Gesinnung mit der ich mich nicht identifizieren kann. Ich sehe meine Mitmenschen, auch wenn sie einen Auktionstext nicht ganz bis zum Ende lesen, nicht als Freiwild welches man mittels arglistiger Täuschung nach Lust und Laune um ihr Geld bringen kann.
0
Hellokittyhater20.05.0915:50
Wie schön, dass jeder weiß wie ich Geschäfte mache. Habe selber gesagt, dass ich selbst so nicht vorgehen würde... Und bisher war jeder mit mir zufrieden, insbesondere bei Ebay nicht einmal eine negative Bewertung.

Wenn ihr meint, dass hier die Tatbestandsmerkmale für einen Betrug oder arglistige Täuschung vorliegen, na bitte. Das ist allerdings recht naiv gedacht. Und bloß weil ich die Schuld nicht allein auf den Verkäufer überwälze bin ich hier der Buhmann und asozial... Wie gesagt ich halte es für fahrlässig eine Produktbeschreibung bei Ebay oder sonstige Verträge nicht bis zum Ende durchzulesen. Und das ist auch fahrlässig. Und für diese Fahrlässigkeit muss auch der Käufer seine Verantwortung übernehmen und darauf will ich raus. Jeder drischt nur auf den Verkäufer ein, dabei ist der Käufer mindestens genauso Schuld in dem er blind einen Kaufvertrag abschließt und was an dieser Ansicht asozial ist weiß ich nicht.
0
iPhonerer20.05.0916:00
Eine eindeutige Betrugsabsicht ist nicht billigend in Kauf zu nehmen.
0
Hellokittyhater20.05.0916:08
Wie gesagt für mich liegt hier kein Betrug vor. Aber das hatten wir schon mehrmals. Diese Auktion befindet sich in einer Grauzone hin zum Betrug, für die der Verkäufer wohl nicht belangt werden kann. Dass ich das gut finde habe ich nie gesagt, nur ziehe ich den Käufer mit in Verantwortung genommen, aber das passt hier den Leuten anscheinend nicht.
0
Dr. Seltsam
Dr. Seltsam20.05.0916:10
Hellokittyhater

Du unterschlägst, dass der Verkäufer eine ganze Menge getan hat, um einen Bieter in die Irre zu führen. Er hat den Artikel bewusst in eine falsche Kategorie eingestellt, er hat ihn bewusst mit einer falschen Bezeichnung versehen und er hat ihn bewusst mit der außerordentlich langen Beschreibung eines völlig andere Produkts ausgestattet. Dieser Tatbestand wird mit dem kleinen Hinweis ganz am Ende keineswegs relativiert und das wird dir jeder Anwalt/Richter sicher gerne bestätigen.

Und wenn du nach meinem Satz
Ich sehe meine Mitmenschen, auch wenn sie einen Auktionstext nicht ganz bis zum Ende lesen, nicht als Freiwild welches man mittels arglistiger Täuschung nach Lust und Laune um ihr Geld bringen kann.

nicht erkennst dass ein solcher Betrugsversuch eine asoziale Gesinnung belegt, dann kann ich dir auch nicht helfen. Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der die Opfer von Trickbetrügern zu Mittätern gemacht werden.
0
jogoto20.05.0916:41
Hot Mac
Schnapper
In meinen Augen ist das ein klarer, vorsätzlicher Betrugsversuch. In Deinen nicht.
Das ist auch naheliegend, denn welcher „ehrliche“ Mensch verkauft schon eine Schachtel ohne Inhalt?

Öhm, ich! Es ist doch wurscht was es ist, solange sich jemand anderes dafür interessiert und Geld bezahlt. Ich kann mich auch an Zeiten erinnern, da gingen die Apple Aufkleber für ein Vermögen weg.
0
Hot Mac
Hot Mac20.05.0917:46
jogoto
Hot Mac
Schnapper
In meinen Augen ist das ein klarer, vorsätzlicher Betrugsversuch. In Deinen nicht.
Das ist auch naheliegend, denn welcher „ehrliche“ Mensch verkauft schon eine Schachtel ohne Inhalt?

Öhm, ich! Es ist doch wurscht was es ist, solange sich jemand anderes dafür interessiert und Geld bezahlt. Ich kann mich auch an Zeiten erinnern, da gingen die Apple Aufkleber für ein Vermögen weg.

Darum habe ich ehrlich auch bewußt in Anführungszeichen gesetzt!

Daß Du ein ehrlicher Mensch bist, das bezweifle ich in keinster Weise, ich vermute jedoch, daß, wenn Du eine Kartonage feilbietest, Dein Angebot in einer adäquaten Form beschrieben wird, die Deinem Intellekt und Deinen moralischen Grundsätzen entspricht.

0
BamBam16.06.0923:33
es gibt wieder was neues. Sind die leute eigentlich so dumm oder lesen die nur das Wort iPhone.

0
BamBam16.06.0923:39
sorry aber irgendwie will er den link nicht richtig nehmen.
0
bono01
bono0116.06.0923:58
Der Link ist einfach zu lang. Solche langen Links am besten kürzen via tinyurl .
„"Ich glaube nicht an den Teufel oder an sein Buch. Aber die Wahrheit ist nicht dieselbe ohne seine Lügen." (God Part II, Song von U2)“
0
BamBam17.06.0900:00
cool danke dir. muss ich mir merken die Seite.
0
bono01
bono0117.06.0900:13
BamBam
cool danke dir. muss ich mir merken die Seite.

Gern geschehen. TyniUrl ist ganz praktisch, auch wenn man oft bei Twitter & Co. posted.
„"Ich glaube nicht an den Teufel oder an sein Buch. Aber die Wahrheit ist nicht dieselbe ohne seine Lügen." (God Part II, Song von U2)“
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.