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Warnung vor Apple Photo Dienst

mattin16.04.0817:44
Eine kleine Warnung: Wenn ihr ein Buch oder Kalender o.Ä. über iPhoto bestellt, achtet immer darauf, dass kein "fremdes" Material verwendet wurde. Apple schaut sich jedes Produkt sorgfältig an und durchstöbert alles. Wenn Apple meint, dass man nicht der Rechtsinhaber ist, wird der Druck verweigert.
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Kommentare

Tiger
Tiger16.04.0823:10
mattin
Puuh, wie willst du jetzt ohne Editierfunktion meine Zitate wieder aus deinen Beiträgen löschen. Ich habe dir meines Wissens keine Erlaubnis erteilt, mich zu zitieren.
Schon irgendwie blöd, die Vorstellung, oder?

Und genau mit diesem Zitat hast du gezeigt, dass ich mit meiner Vermutung du hättest keine Ahnung vom Urheberrecht goldrichtig lag.

Vergiss es einfach. Es hat keinen Sinn.
Ja, du hast recht, obwohl dir hier schon mehrere Personen gesagt haben, dass Apple recht hat hat Apple natürlich nicht recht, deine Einschätzung ist vollkommen richtig, alle anderen haben keine Ahnung und leben in einer seltsamen Welt. Richtig, bleib in deiner heilen Welt, die reale ist einfach zu Grausam und irgendwie läuft da alles falsch und ungerecht. Aber auch wenn deine Welt so schön und einfach ist muss ich in meiner grausamen Welt bleiben, ich muss ja schließlich Geld verdienen, das braucht man hier nunmal um zu überleben.

Alles Gute für die Zukunft.
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söd knöd16.04.0823:15
mattin
.. Heutzutage kommt man ins KZ, wenn man einen langen Bart hat oder arabisch spricht. ..

Du weisst aber schon was ein KZ ist ?
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DonQ
DonQ16.04.0823:21
hab das gerade gelesen in dem blog:

Sie schlugen mir sogar vor, ihnen zu bestätigen, dass ich der Urheber sei…



warum er das wohl nicht gemacht hat…

ein äusserst unerfreulicher und sinnloseer thread.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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bernddasbrot
bernddasbrot17.04.0800:41
Der Thread ist jetzt vorbei. Ende.

Ende der Bedeutung, Meinung, Vergleiche, Assoziationen, Sprache, geht doch nur alles schief... schiefer (und schon lange nicht mehr "praktikabel" in @@ mattins Bedeutung!).

Schluss jetzt!


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Schildie
Schildie17.04.0800:48
mattin
Heutzutage kommt man ins KZ, wenn man einen langen Bart hat oder arabisch spricht. Da mag ich mir gar nicht vorstellen, was die Verwertermafia mit mir anstellt. Wenn ich hier nicht mehr schreibe, haben sie mich!

Damit sollte dieser Thread wirklich fertig sein.
Damit ist irgendwie jede Äußerung bezügl. Gestapo u.ä. seitens mattin indiskutabel.
Bei manchen Leuten fragt man sich schon

Mehr zu sagen gibts hier wohl nicht mehr.
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Hot Mac
Hot Mac17.04.0812:34
Netter Thread. Bild von www.marzipani.de
Wissen ist Macht.
Wir wissen nichts.
Macht nichts.
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jogoto17.04.0813:23
Die Entgleisungen des Threadstarters sind wirklich :sick:
Eines wundert mich aber auch. Zu "analogen" Zeiten (Schere, Klebstoff und Papier) hate wohl jeder von uns (der es noch erlebt hat) fleißig aus Zeitschriften ausgeschnitten, verfremdet und geklebt. Und das soll im digitalen Zeitalter nun ein Aufreger sein, wenn es für den privaten Gebrauch ist? Natürlich sichert sich Apple da ab, aber den Threadstarter deswegen gleich als Dieb geistigen Eigentums hinzustellen ...?
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söd knöd17.04.0813:27
jogoto
...
Eines wundert mich aber auch. Zu &x22;analogen&x22; Zeiten (Schere, Klebstoff und Papier) hate wohl jeder von uns (der es noch erlebt hat) fleißig aus Zeitschriften ausgeschnitten, verfremdet und geklebt. Und das soll im digitalen Zeitalter nun ein Aufreger sein, wenn es für den privaten Gebrauch ist? Natürlich sichert sich Apple da ab, aber den Threadstarter deswegen gleich als Dieb geistigen Eigentums hinzustellen ...?
Aber wie viele sind dann zu einer Druckerei gegangen und haben gesagt macht mir da ein Buch draus? Ich denke da hätte auch die ein oder andere abgelehnt mit Hinweis auf Rechte .
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jogoto17.04.0813:33
Es gibt nun mal erst seit kurzem die Möglichkeit bezahlbar kleine Auflagen (z.B. 1) zu produzieren, weswegen überhaupt die Frage des Copyrights im privaten Bereich aufkommt. Und die Fotobücher sind nun mal das moderne, private Album. Es kommt ja auch keiner bei Apple auf die Idee, sich sämtliche Einverständniserklärungen abgebildeter Personen zeigen zu lassen und ich hoffe auch, dass mein privates Album, auch wenn es digital produziert wurde, weiterhin den Eifelturm bei Nacht und den verhüllten Reichstag enthalten darf.
Man muss die Kirche einfach mal im Dorf lassen (wenn da nicht schon jemand andere Rechte daran hat).
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Too
Too17.04.0813:33
Stimme jogoto zu.
Bei Apple kommt noch hinzu, dass auf dem Buch dann der kleine Apfel zu sehen ist. D.h. sollte das Buch ganz nicht privat jemanden in die Hände fallen wird er sich erstmal an die Druckerei wenden - da diese am offensichtlichsten ist.
Ich denke, dass für den privaten Gebrauch das ganze kein problem (wenn auch eine rechtsverletzung) ist - insofern die Druckerei mitspielt und das Risiko mitträgt. Das Apple das Risiko zu gross ist muss man akzeptieren - und kann dann auch weiterhin seine eigenen Urlaubsfotos da machen lassen....
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seek17.04.0813:37
Thema "Rechte" > Du machst heute ein Foto in einer belebten Umgebung, all die Personen darauf hätten die Möglichkeit Dich um Unterlassung zu bitten, sollten sie Dein "Buch" irgendwo sehen..

Manchmal gehts mit dem ganzen Kram zu weit..

und btw. ich darf mir zum privaten Gebrauch ein selbstgemachtes Nike Shirt drucken.. nur verkaufen darf ich es nicht und gewerblich damit handeln...
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jogoto17.04.0813:45
Too
... (wenn auch eine rechtsverletzung) ...
Das ist ja gerade die blanke (Rechts-)Theorie, nach der Du nicht mal ein Foto Deines Rechners machen dürftest, um ihn in den Kleinanzeigen oder auf ebay anzubieten. Sowas darf niemals Anwendung finden.
Privat ist privat und ich wehre mich gegen eine Kriminalisierung, wie sie im Musik- und Filmmarkt schon gang und gebe ist. Der Umgang mit geistigem Eigentum anderer sollte im privaten Bereich zuerst einmal ein praktikabler sein.
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söd knöd17.04.0813:47
jogoto
Es gibt nun mal erst seit kurzem die Möglichkeit bezahlbar kleine Auflagen (z.B. 1) zu produzieren, weswegen überhaupt die Frage des Copyrights im privaten Bereich aufkommt. Und die Fotobücher sind nun mal das moderne, private Album. Es kommt ja auch keiner bei Apple auf die Idee, sich sämtliche Einverständniserklärungen abgebildeter Personen zeigen zu lassen und ich hoffe auch, dass mein privates Album, auch wenn es digital produziert wurde, weiterhin den Eifelturm bei Nacht und den verhüllten Reichstag enthalten darf.
Man muss die Kirche einfach mal im Dorf lassen (wenn da nicht schon jemand andere Rechte daran hat).

Du hast ja Recht, nur ist es halt so das sich die Firmen irgendwie auch absichern müssen. Und sie lehnen es ja nicht Grundsätzlich ab, sondern geben ja die Möglichkeit schriftlich zu erklären das man Rechteinhaber ist. Mich würde jedoch mal ein Beispielfoto interessieren, denn irgendwie muss Apple ja auf seine Vermutungen gekommen sein.
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Hot Mac
Hot Mac17.04.0813:49
Es ist noch gar nicht so lange her, da habe ich von einer Krähe (Rechtsanwalt) ein Schreiben mit einem Unterlassungs-Gedöns erhalten, da eine Zeitung, für die ich gelegentlich schreibe, meine Rübe abgedruckt hatte.

Der Typ, der die Bilder von mir geschossen hatte, fühlte sich seiner Rechte beraubt und klagte auf Unterlassung.

Wir haben uns dann außergerichtlich geeinigt.

Keine Ahnung, was der mit meinen Bildern zu tun gedenkt.
Ich will's auch gar nicht wissen.

Wenn ich künftig ein Foto von mir benötige, dann setze ich mich vor die iSight.
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jogoto17.04.0813:54
söd knöd
... sondern geben ja die Möglichkeit schriftlich zu erklären das man Rechteinhaber ist.
Was dann ja aber gelogen wäre. Mir schwebt eher vor, dass man erklären dürfte, dass das Produkt ausschließlich privat genutzt wird.
mattin schrieb ja was von montierten Köpfen. Da kann ich mir schon vorstellen, wie sowas aussieht. Der typische Geburtstagsscherz, bei dem eigene Köpfe auf bekannte Körper oder anders herum gesetzt werden. Damit es "besonders lustig" ist, nimmt man natürlich Bilder, die jeder kennt.
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Hot Mac
Hot Mac17.04.0813:59
jogoto
mattin schrieb ja was von montierten Köpfen.

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jogoto17.04.0814:02
Hot Mac

Das ist zwar bedauerlich, dass Dir der beauftragte Fotograf nicht die entsprechenden Rechte überlassen hat, geht aber eindeutig über den privaten Bereich hinaus. Da man hierbei schnell auf wirtschaftliche Interessen stößt, ist das ein heikles Thema. Du könntest ja als nächstes Kaffeetassen mit dem Bild produzieren lassen und dann teuer verkaufen. Da hat der Fotograf schon ein Mitsprache- (und -verdien-) Recht, falls nicht anders vertraglich vereinbart. Persönlich wäre ich allerdings nicht so kleinlich wie der und würde vorallem erst einmal den Hörer in die Hand nehmen, bevor ich einen Anwalt einschalte.
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fronk
fronk17.04.0814:12
jogoto

Woher soll den aber der Dienstleister wissen, ob das Buch tatsächlich nur für den privaten Bereich gedacht ist? Die Auflage ist doch kein echtes Kriterium. Ich könnte, wenn ich damit genug Einnahmen generieren könnte immer Einzelauflagen beauftragen … Es könnten ja sehr seltene Bilder sein bei denen der Käufer bereit ist hohe Summen zu zahlen. Das Argument Auflage zieht also eher nicht.
Ansonsten gehe doch mal zu einem SERIÖSEN CD-Presswerk und halte denen eine CD von Michael Jackson oder wem auch immer hin und sage, ich möchte nur für mich eine gepresste Kopie davon haben. Was werden die dazu sagen?
„Haters, go away and hate yourself!“
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Too
Too17.04.0814:16
jogoto
Stimme dir zu, dass die Entwicklung nicht schön ist. Aber wenn man eine Firma mit etwas beauftragt geht das ja allmählich aus dem privaten Bereich heraus (auch wenn es am Ende wieder privat genutzt wird).
Das Problem ist, dass das Augenmass beibehalten wird:
d.h. kommerzielle Nutzung muss bezahlt werden, private Nutzung wird geduldet. Im Zweifel druckt man halt selbst (auch wenn dann kein so tolles Buch wird).
Habe gerade passend zu der Entwicklung beim Copyright folgenden Artikel bei Spon entdeckt:
Man sieht, dass hier vom Gesetzgeber u.U. entgegengewirkt werden muss, dass private und wissenschaftliche Zwecke unterbunden werden. Dann würde sicher das Apple auch wieder drucken...
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jogoto17.04.0814:22
fronk

Es wird immer eine Grauzone geben. Die Frage ist doch, wie weit wir die noch in den privaten Bereich verschieben wollen. Nur weil es Kriminelle gibt, die großzügige Rechtsauslegungen ausnutzen, muss doch der private Bereich nicht immer weiter kriminalisiert werden.
Und bei den Preisen für ein Fotobuch bei Apple, ist sicher kein Geld zu machen, wie auch bei der Michael Jackson CD nicht.
Außerdem verstehe ich ja beide Firmen, dass sie das ablehnen, um nicht selbst Opfer von Klagen zu werden, ich finde es nur schade.
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fronk
fronk17.04.0814:26
Too

Dass die Entwicklungen gerade für den privaten Bereich nicht schön sind steht ausser Frage nur wenn sich jemand darüber beschwert, dass ein kommerzielles Unternehmen sich weigert einen Urheberrechtsbruch zu begehen, ist nicht korrekt.
„Haters, go away and hate yourself!“
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jogoto17.04.0814:28
Too

Schöner Artikel, der genau anspricht, was ich gerade fronk geschrieben habe. Wer kriminell ist, setzt sich auch über Gesetze, Sperren und hohe Strafen hinweg, die dann eh nur wieder die "unschuldigen" treffen.
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jogoto17.04.0814:37
fronk
... nur wenn sich jemand darüber beschwert, dass ein kommerzielles Unternehmen sich weigert einen Urheberrechtsbruch zu begehen, ist nicht korrekt.

War schon zu meiner Zeit beliebt und kommt gerade im Alter meiner Tochter wieder in Mode: Seiten aus Zeitschriften trennen und Briefumschläge daraus basteln die Post als kommerzielles Unternehmen müsste also den Transport verweigern.

Eine Diplomarbeit voller Bilder, deren Rechtsinhaber ich nicht bin. Das darf man, aber darf Apple daraus eine schönes Buch für die Präsentation machen?

Darf der nachgesungene, aktuelle Chart-Hit von einem Dienstleister in den Chip einer Geburtstagsaufklappdudelkarte gespielt werden?

Wo ist die Grenze?
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Hot Mac
Hot Mac17.04.0814:45
jogoto
Hot Mac

Das ist zwar bedauerlich, dass Dir der beauftragte Fotograf nicht die entsprechenden Rechte überlassen hat, geht aber eindeutig über den privaten Bereich hinaus. Da man hierbei schnell auf wirtschaftliche Interessen stößt, ist das ein heikles Thema. Du könntest ja als nächstes Kaffeetassen mit dem Bild produzieren lassen und dann teuer verkaufen. Da hat der Fotograf schon ein Mitsprache- (und -verdien-) Recht, falls nicht anders vertraglich vereinbart. Persönlich wäre ich allerdings nicht so kleinlich wie der und würde vorallem erst einmal den Hörer in die Hand nehmen, bevor ich einen Anwalt einschalte.
Der beauftragte Fotograf war sich dessen bewußt, daß die Bilder für kommerzielle Zwecke Verwendung finden sollten.

Leider habe ich es versäumt, mich um den erforderlichen Schreibkram zu kümmern.
Ich bin halt vor lauter Gutheit nichts wert.

Wenn Du eine Tasse mit meinem Bild willst, dann überweise bitte € 15 auf mein Konto.


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Tiger
Tiger17.04.0814:46
Wir sind doch alles selber schuld an diesen Regelungen! Weil jeder Kleingeist mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung hat und meint sein Recht durchsetzen zu müssen. Und es findet sich immer ein Richter der zugunsten des Klägers entscheidet, sei es auch noch so an den Haaren herbeigezogen. Und schon gibt es ein Referenzurteil. Gerade im Urheberrecht und im Handel wird es immer schlimmer und undurchsichtiger.
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Tiger
Tiger17.04.0814:58
jogoto
fronk
... nur wenn sich jemand darüber beschwert, dass ein kommerzielles Unternehmen sich weigert einen Urheberrechtsbruch zu begehen, ist nicht korrekt.

War schon zu meiner Zeit beliebt und kommt gerade im Alter meiner Tochter wieder in Mode: Seiten aus Zeitschriften trennen und Briefumschläge daraus basteln die Post als kommerzielles Unternehmen müsste also den Transport verweigern.

Eine Diplomarbeit voller Bilder, deren Rechtsinhaber ich nicht bin. Das darf man, aber darf Apple daraus eine schönes Buch für die Präsentation machen?

Darf der nachgesungene, aktuelle Chart-Hit von einem Dienstleister in den Chip einer Geburtstagsaufklappdudelkarte gespielt werden?

Wo ist die Grenze?

Im ersten Fall wird nicht kopiert oder reproduziert, es ist also kein Rechtsverstoß. Erst wenn du den Briefumschlag verkaufen würdest könnte es wieder rechtlich bedenklich sein.

Zum zweiten Fall: Wenn du die Bilder ausschneidest und einklebst ist es kein Problem! Du darfst das ganze aber dann nicht von einem Dienstleister vervielfältigen lassen.

Die Grenze ist da wo du etwas kopierst! Das übersiehst du immer! Vorhandenes Material darfst du doch privat nutzen, aber vervielfältigen, also kopieren oder jemand anderen mit dem kopieren beauftragen.
So schwer isses doch auch wieder nicht
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Tiger
Tiger17.04.0815:01
Vorhandenes Material darfst du doch privat nutzen, aber vervielfältigen, also kopieren oder jemand anderen mit dem kopieren beauftragen ist nicht erlaubt ausser du hast die Erlaubnis des Rechteinhabers.

so, jetzt ist es korrekt.
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jogoto17.04.0815:01
Hot Mac
Wenn Du eine Tasse mit meinem Bild willst, dann überweise bitte € 15 auf mein Konto.
Das überlege ich mir ernsthaft.


Tiger

Ja, das ist es.
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fronk
fronk17.04.0815:07
jogoto
Tiger

Genau!
„Haters, go away and hate yourself!“
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oloool17.04.0815:09


Ich bin ja gespannt ab wann für das Brot vom Bäcker nebenan Nutzungsrechte veräußert werden.

Was gern im allgemeinen Wahn vergessen wird: Wo beginnt und wo endet die schöpferische Tiefe, die das Urheberrecht (ursprünglich jedenfalls) als schützenswert definierte.

Der Passbildfotograf macht ein Handwerk, sein Produkt sind Passbilder – in aller Regel ohne jede schöpferische Tiefe. Was passiert, wenn ich mein Auto fotografiere? Das Urheberrecht für die Abbildung ist mein, das Design des Wagens (als Hauptmotiv) ist dem Hersteller. Druckt Apple das Bild meines Wagens nicht? Darf man zukünftig überhaupt noch Abbildungen von Bauwerken und Sehenswürdigkeiten erstellen und vervielfältigen, deren Erbauer/Architekten-Einverständnis uns nicht schriftlich vorliegt?

Druckt Apple auch kein Magenta-T? Muss man den Stern des Wagens vorher abschrauben oder vor dem Druck aus dem Bild retuschieren?

Was wäre, hätte Edison künstlich/elektrisch erzeugtes Licht Nutzungsrechten unterworfen?
Was ist mit jenen, die aus Zeitdokumenten Collagen erstellen? Ab wann bezeichnet man (juristisch) etwas Geschaffenes aus Vorhandenem als etwas Neues?

Bevor man hier so schnell Urheberrecht und "illegal" schreit, sollte man sich erstmal das Werk ansehen, um dass es speziell in diesem Thread geht. Und dann sollte jemand die Frage beantworten, wer überhaupt einzuschätzen hat, ob eine neue schöpferische Tiefe aus dem verwendeten Fremdmaterial gewonnen wurde - und natürlich auch, inwieweit es genutzt wird.

Man kann heutzutage jeden Scheißdreck schützen lassen. Wohin das führt, werden wir bald alle bitter erkennen können: Mit Sicherheit nicht wird es die Entwicklung vorantreiben.

Hätte M. v. Ardenne den Transistor lizensiert und auch nur einen Cent Nutzungsgebühr verlangt, könnte sich hier kaum einer einen 286er leisten.



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jogoto17.04.0815:21
Tiger
Vorhandenes Material darfst du doch privat nutzen, aber vervielfältigen, also kopieren oder jemand anderen mit dem kopieren beauftragen ist nicht erlaubt ausser du hast die Erlaubnis des Rechteinhabers.

so, jetzt ist es korrekt.
Grammatikalisch schon, und auch nach derzeitigem Rechtsverständnis. Und es ist ja auch nicht so, dass ich das nicht verstehe, ich sehe es nur nicht ein. Denn das "kopieren" der Diplomarbeit in ein gebundenes Heft oder des DVD-Films auf die Platte ist nur eine Änderung der Form und sollte meine ursprünglichen, privaten Rechte nicht tangieren.
Dass meine Beispiele sehr unterschiedlich sind, weiß ich auch. Sie sollten lediglich mögliche Grenzverschiebungen in der Zukunft zeigen. Denn klar kannst Du die jetzige Grenze wiedergeben, aber was ist morgen?
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Tiger
Tiger17.04.0815:26
oloool

Es hat keinen Sinn das ganze so zu überspitzen! Es geht ums kopieren!!!!! Wenn du etwas drucken lässt kopierst du das Bild und nicht das Design des Autos. Das sollte doch klar sein.

Bei einer Person ist das anders, eine Person hat das Recht selbst zu entscheiden ob ein Bild von ihr gedruckt oder gezeigt werden darf, ein Gegenstand kann das nicht. Das sollte auch klar sein.

Wenn du eine Collage aus geschützten Bildern erstellst ist das drucken, also kopieren nicht gestattet, das hatten wir doch schon mehrmals hier.

Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen, ausser er tritt es an den Kunden ab! Es ist egal wie Künstlerisch oder wie schlecht das Bild ist.

Das was du die ganze Zeit von Schützenswert redest trifft bei Texten zu: Würde ich diesen Beitrag hier als Reim tippen wäre er schützenswert, so ist es eine reine Unterhaltung bzw. Diskussion, diese sind nicht schützenswert da sie weder künstlerisch oder literarisch wertvoll und zu allgemein ist.

Du hast ja gar keine Ahnung was alles geschützt ist in deinem Computer und dass die Herstellungskosten eines Gerätes zum teil auch aus Lizenzgebühren bestehen.

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jogoto17.04.0815:32
Tiger
Es hat keinen Sinn das ganze so zu überspitzen! Es geht ums kopieren!!!!! Wenn du etwas drucken lässt kopierst du das Bild und nicht das Design des Autos. Das sollte doch klar sein.
Das stimmt so nicht. Ein Design kann auch auf einem selbst geschossenen Foto geschützt sein. Siehe meine Beispiele Eifelturm bei Nacht und verhüllter Reichstag als extreme Beispiele, wo per Gericht alles verfolgt wurde, was sich nicht daran hielt. Prinzipiell gilt das für jedes Design, es wir nur noch nicht angewendet. Kann ja aber noch kommen. :sick:
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oloool17.04.0815:50
Tiger
oloool

Es hat keinen Sinn das ganze so zu überspitzen!


Das überlasse doch einfach mir und den anderen Lesern. Ich denke nämlich schon, dass es Sinn macht, eine zugespitzte, fast schon irrsinnige Situation weiterzuspinnen, damit man überhaupt noch den Unterschied schmeckt.

Im Weiteren stimmen Deine Einschätzungen so nicht.
Denn das Gesetz unterscheidet nicht in dieser Art. Viele Rechtsstreite belegen das.
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CooperCologne17.04.0816:01
Tiger: Urheberrechte sind nicht abtretbar. Du kannst anderen als Urheber nur so genannte Nutzungsrechte einräumen - diese in beschränktem oder unbeschränktem Umfang!
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Tiger
Tiger17.04.0816:17
Das ist genau das was ich schon schrieb.

Es findet sich immer ein Kläger der meint das Recht in seine Richtung biegen zu müssen, und es findet sich immer ein Richter der dem ganzen zustimmt.

jogoto

Das ist schon richtig, allerdings ist es nicht so wie du es darstellst:
Die Verhüllung des Reichstags war eine künstlerische Vorführung. Ebenso gilt die Beleuchtung des Eifelturms als Vorführung und kann somit urheberrechtlich geschützt werden.
Ausserdem gilt das nur für Bilder auf denen der Eifelturm bzw. der verhüllte Reichstag das Zentrale Thema des Bildes sind.

Bei normalen Designs ist dem nicht der Fall.
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flashback
flashback17.04.0816:31
ich kann das theater nicht ganz nachvollziehen.

du hast bilder verwendet die nicht zu 100% dein eigentum sind.

wenn man eine homepage sich erstellt muss man auf sowas genauso achten.

und nun klagst du apple an,dass sie deine fotos kontrollieren,obwohl du ihnen sogar einen grund lieferst,denn du verwendest etwas,was dir nicht zu 100% gehört.

und dieses gestapo gerede finde ich sehr unbedacht.

bist du dir des geschichtlichen hintergrundes der gestapo bewusst?
anscheinend nicht


:sick:

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DonQ
DonQ17.04.0818:31
seek
Thema &x22;Rechte&x22; > Du machst heute ein Foto in einer belebten Umgebung, all die Personen darauf hätten die Möglichkeit Dich um Unterlassung zu bitten, sollten sie Dein &x22;Buch&x22; irgendwo sehen..

nicht ganz, eine einwilling ist bei einer bestimmten personenzahl auf öffentlichen plätzen, lass es 15 oder soagr 50 sein die abgebildet werden nicht nötig und auch kein schadensersatz einklagbar, meine es waren 50…wollte hier mal die stadt verklagen genau wegen sowas, haben ja genug geld
„an apple a day, keeps the rats away…“
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rudolf07
rudolf0718.04.0804:52
1999 habe ich mich mal bei Apple für einen Promotionjob beworben, ich dachte dafür drei Wochen Urlaub nehmen würde sich schon lohnen (jede Menge Macs+Gleichgestimmte, was will man mehr).
Dieses Foto lag meiner Bewerbung bei und was soll ich sagen, ich wurde abgelehnt!
War der Grund dafür:
a) meine damals eher mäßigen Fähigkeiten Photoshop betreffend oder
b) gewisse länderübergreifende Inkompatibilitäten in Sachen Humor oder eher
c) eine Reaktion auf meine dreiste Verwendung von Bildern allseits beliebter und sicherlich rundumgeschützter Produkte aus dem Hause Apple?
„Wenn der Weise auf den Mond zeigt, schaut der Dumme auf den Finger. “
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Schildie
Schildie18.04.0811:26
… oder du warst einfach nicht gut genug
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söd knöd18.04.0811:34
Ich denke es lag an dem X auf dem iBook, das war zu dem Zeitpunkt noch nicht geläufig und vermuteten das du über Insiderwissen verfügtest, da sie nun deinen Namen etc. hatte brauchten sie nur noch den passenden Angestellten mit richtigen oder falschen Indormationen über Apple Produkte ausstatten, dieser gab sie an dich weiter und so sind dann die Gerüchteseiten entstanden , du bekommst kein Geld von Apple aber hilfst ihnen sie bekannt zu machen. Ziemlich genial von Apple.
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DonQ
DonQ18.04.0811:49
bei personen des öffentlichen interesses gibt es andere eingeschränktere verwertungsschutzsrechte.

das hast du bei der komposition des bildes nicht bedacht
„an apple a day, keeps the rats away…“
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rudolf07
rudolf0718.04.0818:21
DQ
bei personen des öffentlichen interesses gibt es andere eingeschränktere verwertungsschutzsrechte.

das hast du bei der komposition des bildes nicht bedacht

Irgendwie stehe ich gerade mächtig auf dem Schlauch, was genau meinst du damit?
„Wenn der Weise auf den Mond zeigt, schaut der Dumme auf den Finger. “
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DonQ
DonQ18.04.0818:28
aliens("fliegende airport) sind öffentliches interesse, da kann man schlecht ein © draufpappen,

wie auch immer,

das bild erscheint 2008 auf jeden fall bisschen schräg.

und das clamshell design,

hmm, cube ist es nicht.


„an apple a day, keeps the rats away…“
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rudolf07
rudolf0718.04.0819:53
DQ
das bild erscheint 2008 auf jeden fall bisschen schräg.
Es wurde auch schon 1999 für schräg befunden, meine Mutter war ziemlich angesäuert, weil sie das Bild 1966 gemacht hatte. Ich benutzte einen PPC 7200/90 Mhz für meine ersten Versuche mit Photoshop 6.0. Die Rechenzeiten für die Effekte waren gigantisch, hauptsächlich weil ich das Bild mördermäßig fett eingescannt hatte. Das iBook und das Airport-"UFO", sowie der Slogan stammten aus irgend einer Mac-Zeitschrift, der Screen kam von einem X-File-Wallpaper. Alles unterschiedliche Formate und ich hatte überhaupt keinen Plan. Aber der Beleuchtungseffekt sah total klasse aus!
DQ
aliens(fliegende airport) sind öffentliches interesse, da kann man schlecht ein © draufpappen,

Echt? Nur der Kringel zwischen j und k ist ein @ und von Urheberrechten hatte ich damals keinen blassen Schimmer.
DQ
hmm, cube ist es nicht.
Der wurde erst am 19. Juli 2000 auf der MacWorldExpo in New York vorgestellt.
„Wenn der Weise auf den Mond zeigt, schaut der Dumme auf den Finger. “
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dynax7425.04.0813:15
Also ich habe gerade ein schönes Fotobuch von Apple geliefert bekommen.

Es ist schön geworden, die Qualität ist super und ich werde diesen Dienst weiterempfehlen.





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