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Forum>iPhone>Vertrag kündigen wenn man auswandert?

Vertrag kündigen wenn man auswandert?

goldmember08.07.0900:21
Hallo!

Also auswandern ist ein wenig übertrieben. Ich gehe für ein Jahr nach Australien (work and Travel) und bin der Meinung das man in soeinem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat. Zumindest habe ich das mal irgendwo gelesen. Jedoch finde ich jetzt nichts mehr dazu. Weiß da jemand genaueres?

Schönen Gruß,
Daniel
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Kommentare

Hellokittyhater08.07.0900:25
Sonderkündigungsrecht hast du normalerweise nicht außer es steht in den AGB (was ich nicht glaube), aber kannst ja eine Aussetzung des Vertrages über die 12 Monate aushandeln.
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micheee08.07.0901:01
Ich befürchte auch du bist auf die Kulanz angewiesen, wenn es um einen Handyvertrag geht.
Der Dienst kann ja auch im Ausland genutzt werden, wenn auch zu schlechten Konditonen.
Ruf am besten mal die Hotline an und erklär denen dein Problem. Probiers ein paarmal, findest sicher einen verständigen Mitarbeiter.
Viel Erfolg und Spaß in Australien!
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justsports
justsports08.07.0901:06
Es gibt die Möglichkeit den Vertrag einzufrieren und nach der Rückkehr dann einfach die restliche Vertraglaufzeit fortzusetzen. Während der Vertrag eingefroren ist, entfällt natürlich die monatliche Grundgebühr. Ansonsten - da auch für mich interessant in naher Zukunft - hatte ich bereits bei der Telekom Hotline angefragt, wie das ist. Mir wurde damals mitgeteilt - wenn auch wie gewohnt von jedem Mitarbeiter anders - das der Tarif gegen 15€ Auslöse pro Restmonat eingestellt werden kann (was evtl. auch jetzt die 25€, die beim Wechsel vom 3G auf das 3GS gefordert wurden, sein könnten?).
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jogoto08.07.0907:17
Mal ganz platt ausgedrückt: wenn man einen Vertrag über 24 Monate abschließt, sollte man auch sicher sein, dass man ihn 24 Monate lang erfüllen kann. Eine Änderung der eigenen Lebensumstände ist kein Grund für eine Vertragsaufhebung. Ich bin mir nicht mal sicher, ob der Tod etwas ändert.
Du bist also auf Verständnis angewiesen.
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Bonzo8708.07.0907:37
@jogoto: Naja, so kulant sollte jeder Provider sein.
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pünktchen
pünktchen08.07.0908:31
bei zeitverträgen ist eine außerordentliche fristlose kündigung wegen eines wichtigen grundes / wegfalls der geschäftsgrundlage allgemein anerkannt und kann auch nicht ausgeschlossen werden.
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Hellokittyhater08.07.0908:38
pünktchen
bei zeitverträgen ist eine außerordentliche fristlose kündigung wegen eines wichtigen grundes / wegfalls der geschäftsgrundlage allgemein anerkannt und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Die Grundlage fällt in diesem Fall aber nicht weg, weil er den Vertrag auch im Ausland nutzen könnte, wenn auch zu höheren Preisen... Er ist auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Aber normalerweise kann man sicher, wenn man etwas freundlich ist eine Aussetzung / Einfrierung des Vertrages aushandeln, wenn dieser danach über die Restlaufzeit bis zur Einfrierung weiterläuft.
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goldmember08.07.0909:21
na ok, dann hatte ich das wohl falsch in erinnerung.
ich rufe einfach mal bei der hotline an und frage dort nach.
wenn das mit dem pausieren klappt, ist ja auch alles ok.
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AppleNick
AppleNick08.07.0909:32
pünktchen
bei zeitverträgen ist eine außerordentliche fristlose kündigung wegen eines wichtigen grundes / wegfalls der geschäftsgrundlage allgemein anerkannt und kann auch nicht ausgeschlossen werden.

Es handelt sich weder um einen wichtigen Grund noch um einen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Er wird ja nicht gewzwungen für ein Jahr ins Ausland zu gehen. Und nutzen kann er seinen Vertrag dort ohne Probleme - wie bereits erwähnt.

Da er jedoch nur für ein Jahr weg ist, kann er seinen Vertrag doch auf den niedrigsten Tarif ändern und einfach weiterlaufen lassen.
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dreyfus08.07.0909:36

Also "Sonderkündigungsrecht" ist der falsche Begriff. So ein Recht hast Du bspw. wenn der Anbieter die AGB oder die Preise ändert. Hier hat der Anbieter nichts getan, sondern Du.

Die meisten Geschäfte entlassen einen aus Zeitverträgen, wenn bspw. soziale Gründe vorliegen, die ein erzwungenes Fortbestehen des Vertrages unverhältnismäßig machen würden (Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, etc.). Selbst hierbei ist aber bspw. ein entscheidender Punkt, ob durch den Wegfall des Vertrages auch keine Vorleistungen, wie bspw. eine Gerätesubvention, betroffen sind und ob deine persönliche Situation das Weiterbezahlen wirklich unmöglich (und nicht nur ärgerlich) macht. In solchen Fällen gibt es eigentlich immer nur die Option einer Stilllegung oder einer Ablöse und mit Beidem müsste der Abbieter einverstanden sein, ein Anrecht besteht nicht im Grundsatz. Verträge gelten, es sei den die Diskrepanz zwischen dem Aufwand des Anbieters und dem gezahlten Preis wäre auch nur ansatzweise sittenwidrig. Das wäre aber ein echter Ausnahmefall und auch ohne Anwalt kaum angehbar.

In der Realität wird es davon abhängen, wie wichtig Du dem Anbieter bist. Bist Du ein guter Kunde mit ordentlichen Umsätzen, der immer pünktlich zahlt... dann werden die kulant sein, in der Hoffnung Du kommt in einem Jahr wieder. Wenn die dich für ein lästiges Übel halten (oder ihnen der Insolvenzverwalter im Nacken sitzt), werden sie auf jeden Cent bestehen.

Auswandern oder Auslandsarbeit alleine sind keine Tatsachen, die einen Vertrag annullieren. Die Kündigungsfrist einer Mietwohnung bspw. wird dadurch auch nicht reduziert oder eliminiert.
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Hector08.07.0909:43
Rechtlich lässt sich da nichts machen. Da Du auf Kulanz angewiesen bist, würde ich das auch nicht über die Hotline versuchen, sondern in den nächsten o2-Laden gehen und dort darum bitten, den Vertrag für 1 Jahr auszusetzen. Nach meinen Erfahrungen sollte das, gerade wenn man ein guter Kunde ist, kein Problem sein.
Viel Spaß in down under!
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bono01
bono0108.07.0910:06
Also bei uns in der Firma kommt man eigentlich nur früher raus wenn man stirbt. Obwohl ich selbst auch schon ein paar mal auf Kulanz Verträge beendet habe. Den mal ehrlich, wer bezahlt schon noch weiter wenn man in ein anderes Land auswandert. Oder denkt hier wirklich jemand das einer einen Inkasso Dienst nach Australien und Co. schickt?!
„"Ich glaube nicht an den Teufel oder an sein Buch. Aber die Wahrheit ist nicht dieselbe ohne seine Lügen." (God Part II, Song von U2)“
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dreyfus08.07.0910:12
bono01
Den mal ehrlich, wer bezahlt schon noch weiter wenn man in ein anderes Land auswandert. Oder denkt hier wirklich jemand das einer einen Inkasso Dienst nach Australien und Co. schickt?!

Mpf, da sei mal lieber vorsichtig. 1. Der Fragesteller will nur für ein Jahr ins Ausland und 2. So wie die meisten Inkassounternehmen zur Zeit drauf sind, kann nach einem Jahr durchaus auch eine rein prophylaktische Betrugsklage bei Gericht liegen... Den Spass würde ich mir echt schlimmstenfalls antun, wenn ich 1. definitiv nicht wiederkommen will und 2. auch in Zukunft nicht einmal meine Rente aus DE bekommen möchte.

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goldmember08.07.0910:40
naja, also ich komme ja nach einem jahr wieder (wahrscheinlich jedenfalls und möchte nun auch keinen stress machen mit inkassounternhemen oder so.
ich frage einfach mal wie das mit pausieren aussieht.

kann ich eigentlich einfach so in einen güstigeren vertrag wechseln ohne das sich die laufzeit wieder verlängert? denn dann würde ich evtl das machen und wenn ich dann aus australien zurück komme, gibts das neue iphone durch vertragsverlängerung
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chill
chill08.07.0911:16


fakt ist: wenn es unmöglich ist deinen vertrag zu erfüllen, dann hast du ein sonderkündigungsrecht. ich wage zu behaupten wenn jemand ins ausland geht für einen längeren zeitraum, dann kann der vertrag nicht erfüllt werden. niemand wird wohl allen ernstes behaupten das die aufkommenden roamingkosten für ein jahr zum normalen vertragsbestandteil gehören.

man überlege mal: jemand mit normalem dsl vertrag geht ins ausland und darf nicht kündigen weil der mitarbeiter des anbieters sagt "sie können ihr dsl doch nutzen, loggen sie sich von ihrem neuen ort aus per logmein/team viewer oder ähnlichem auf ihren rechner zuhause und surfen sie los" ... genauso lächerlich wäre es zu sagen "sie können doch telefonieren, es gibt ja roamingverträge"
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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niceguyl
niceguyl08.07.0911:20
Hier handelt es sich ja nicht um richtiges Auswandern, sondern um ein Jahr im Ausland.

Wenn man auswandert, liegt die Sache u.U. anders. Ich bin vor ca. 2 Jahren von Österreich nach Deutschland ausgewandert und hatte in Österreich bei 3 noch einen Handyvertrag laufen. Nach Vorlage der Wohnsitzabmeldung in Österreich und der Anmeldung in Deutschland erließ mir 3 kulanterweise die Restlaufzeit. Allerdings musste ich mein Handy an 3 zurückgeben...
„It's nice to be important but it's more important to be nice
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dreyfus08.07.0911:45
chill

fakt ist: wenn es unmöglich ist deinen vertrag zu erfüllen, dann hast du ein sonderkündigungsrecht.

Also nochmal: Es handelt sich nicht um ein "Sonderkündigungsrecht", sondern um eine "Außerordentliche Kündigung" gem. §314 BGB. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Wesentlich sind hierbei:

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
...
(4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.


Hierbei sind die Definitionen von "wichtiger Grund" und "Zumutbarkeit" entscheidend und äußerst dehnbar. Ohne eine Einigung läuft hier i.d.R. Nichts, da die zur Diskussions stehenden Beträge kaum auch nur die einer Rechtsberatung decken würden. Der Anbieter kann einen Schadensersatz fordern und die Berechnung desselben ist zunächst einmal willkürlich.

Eine Ausnahme ist hier oft die permanente Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Da geben die meisten Firmen auf. Wenn man sich also offiziell abmeldet, die neue Auslandsadresse angibt (am besten: Briefe an die Inlandsadresse mit "unbekannt verzogen" zurückkommen) und in der Kündigung keine Absicht erkennen lässt je wieder zu kommen... dann kommt man ggf. verhältnismäßig problemlos raus. Wenn man dann nach einem Jahr doch wiederkommt, hat man halt seine Lebensplanung geändert... Allerdings ist gerade O2 dafür bekannt, dass sie in der Beziehung völlig schmerzfrei sind.
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bono01
bono0108.07.0911:55
Wieso rufst du nicht einfach mal bei der Hotline an und fragst nach wie das nun ist. Ist doch einfacher als hier rum zu raten wie es sein könnte. Und wenn du bescheid weißt, postest du hier was nun sache ist damit wir auch bescheid wissen.
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bono01
bono0108.07.0911:57
dreyfus
Allerdings ist gerade O2 dafür bekannt, dass sie in der Beziehung völlig schmerzfrei sind.
O2 ist der letzte drecks Laden. Da kann ich aus negativer persönlicher Erfahrung sprechen. Leider. Wer dort einen Vertrag macht ist wirklich nicht mehr zu retten. Da würde ich lieber zu T-Mobile gehen als nochmal bei O2 zu unterschreiben. Und das will schon was heißen!
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chill
chill08.07.0912:03
ich hab seit ca 15 jahren nahezu null probleme mit o2

1 mal spinnte die homezoneerkennung für ein paar tage, das war alles.

wenn man nicht genau weiss was man will sollte man die hotline lieber nicht anrufen ... ok. und die shopmitarbeiter haben weniger ahnung als eine scheibe toast, aber das ist wohl überall so

service? ok. ich hab immer ne kostenlose (eigentlich kost das was) neue sim bekommen nach verlust oder diebstahl (und ich hab schon ein dutzend neue gebraucht)

(ok, immer aus dem shop. vielleicht hab ich die umsonst bekommen wegen weiter oben: " die shopmitarbeiter haben weniger ahnung als eine scheibe toast" ... )

ich hab nix gegen o2.

aber o2 ist ja nicht das thema hier, oder?
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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bono01
bono0108.07.0912:11
chill
ich hab seit ca 15 jahren nahezu null probleme mit o2

1 mal spinnte die homezoneerkennung für ein paar tage, das war alles.

wenn man nicht genau weiss was man will sollte man die hotline lieber nicht anrufen ... ok. und die shopmitarbeiter haben weniger ahnung als eine scheibe toast, aber das ist wohl überall so

service? ok. ich hab immer ne kostenlose (eigentlich kost das was) neue sim bekommen nach verlust oder diebstahl (und ich hab schon ein dutzend neue gebraucht)

(ok, immer aus dem shop. vielleicht hab ich die umsonst bekommen wegen weiter oben: " die shopmitarbeiter haben weniger ahnung als eine scheibe toast" ... )

ich hab nix gegen o2.

aber o2 ist ja nicht das thema hier, oder?

Dann warte mal ab wenn du mal deinen Vertrag kündigen möchtest oder musst. Oder wenn du mal so ein problem bekommst wie ich es hatte. Kundenhotline baut Mist und ich durfte es ausbaden mit einer über 2000€ Rechnung. Und ich war Jahrelang zufriedener O2 Kunde, seit der Viag Interkom Zeit.
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goldmember08.07.0912:16
ne, o2 ist nicht das thema, da ich ja auch bei tmobile bin ka wie das thema auf o2 kam...

ich werde mich da nun einfach mal erkundigen und dann poste ich hier das ergebnis.

was mich noch interessieren würde ist ob ich ohne eine laufzeitverlängerung in einen kleineren vertrag wechseln kann.
das wissen hier ja sicherlich einige
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Hector08.07.0912:31
Es gilt grundsätzlich pacta sunt servanda, d.h. Verträge sind einzuhalten. Schau Dir den Vertrag, insbesondere mal die AGB an, ob Dir dort ein ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt wurde.

§ 314 BGb ist nur anwendbar, wenn das Vertrauensverhältnis vom Kündigungsgegner gestört wurde. Das ist hier aber nicht der Fall. Dein Anbieter leistet ja wie im Vertrag vorgesehen. Du willst vielmehr den Vertrag beenden; man muss es aus vertraglicher Sicht so sagen, weil er nicht mehr zu Deinen Lebensumstände passt. Diese Änderung führst Du herbei. Mit § 314 BGB kommt man hier nicht weiter.

Frag doch einfach nett in einem Laden nach, ob Du
1. vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden kannst. Sollte dies nicht möglich sein, frag doch, ob Du
2. stattdessen den Vertrag für die Zeit Deiner Abwesenheit aussetzen kannst.
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dreyfus08.07.0912:40
goldmember
was mich noch interessieren würde ist ob ich ohne eine laufzeitverlängerung in einen kleineren vertrag wechseln kann.
das wissen hier ja sicherlich einige

Das kann konkret keiner wissen, da es in deinem Vertrag (oder den AGB, die dir mit deinem Vertrag ausgehändigt wurden) stehen sollte.

Ich habe bspw. meine private T-Mobile SIM über Telco (vormals RSL-com) und kann alle 3 Monate den Tarif wechseln (billiger, teurer, sogar von D1 nach E-plus oder D2). Warum? Weil das in meinem Vertrag so steht. Leute, die exakt den selben Tarif 6 Monate nach mir abgeschlossen haben, können nur noch beliebig in teurere Verträge wechseln – in Billigere nur nach Ablauf der Laufzeit... weil es in deren Vertrag anders steht. Nicht böse gemeint (im Gegenteil), aber: such deinen Vertrag und lies ihn, bevor Du mit denen irgendetwas diskutierst. Bevor Du dich versiehst unterschreibst Du noch etwas, das schlimmer ist als vorher.

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dreyfus08.07.0912:45
Hector
§ 314 BGb ist nur anwendbar, wenn das Vertrauensverhältnis vom Kündigungsgegner gestört wurde.

Das ist schlicht falsch. Es gibt bspw. Urteile, nach denen gem. §314 BGB Verträge außerordentlich gekündigt (und von Gerichten bestätigt) wurden, weil bspw. einem Mitglied eines Fitnessstudios nach dem Umzug eine über 50 km lange Anfahrt nicht zuzumuten sei. "Vertrauen" ist nicht einmal Bestandteil des Gesetzestextes.

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Hector08.07.0913:10
dreyfus
Das ist schlicht falsch. Es gibt bspw. Urteile, nach denen gem. §314 BGB Verträge außerordentlich gekündigt (und von Gerichten bestätigt) wurden, weil bspw. einem Mitglied eines Fitnessstudios nach dem Umzug eine über 50 km lange Anfahrt nicht zuzumuten sei. "Vertrauen" ist nicht einmal Bestandteil des Gesetzestextes.

Ich vermute, dass die von Dir erwähnten Verträge eine entsprechende Klausel enthalten haben, die in diesen Fällen ein Kündigungsrecht einräumt. Ich sehe nicht wie die Kündigung auf § 314 BGB gestützt werden kann.

Nach § 314 BGB ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen, wenn die Vertragsstörung in den Risikobereich des Kündigenden fällt. Genau das ist aber hier und bei den von Dir erwähnten Verträgen der Fall.

Wenn überhaupt käme § 313 BGB in Betracht, der aber nur ausnahmsweise anzuwenden ist. Fazit: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Aufhebung des Vertrages.
Freundliches Nachfragen kann aber Wunder wirken und das Leben deutlich erleichtern.
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pünktchen
pünktchen08.07.0913:25
dreyfus hat recht. eine verlagerung des wohnsitzes ins ausland sollte für § 314 bgb reichen, jedenfalls aber für §313 bgb. praktisch lohnt sich bei den fraglichen beträgen ein rechtsstreit aber nicht, weshalb man sich so einigen sollte.
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dreyfus08.07.0914:08
Hector
Ich vermute, dass die von Dir erwähnten Verträge eine entsprechende Klausel enthalten haben, die in diesen Fällen ein Kündigungsrecht einräumt. Ich sehe nicht wie die Kündigung auf § 314 BGB gestützt werden kann.

Nach § 314 BGB ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen, wenn die Vertragsstörung in den Risikobereich des Kündigenden fällt. Genau das ist aber hier und bei den von Dir erwähnten Verträgen der Fall.

Hm. Hier ein Link zum Gesetzestext: ... Eine "Vertragsstörung" die "in den Risikobereich des Kündigenden fällt" ist hier kein Ausschlusskriterium, sie findet nicht einmal Erwähnung...? Die zentralen Punkte sind "Zumutbarkeit" und die Definition eines "wichtigen Grundes", ggf. auch noch nach §313 BGB die "Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind". Eine Differenzierung nach den Risikobereichen des Kündigenden und dem Gekündigten findet sich hier nicht. Beziehst Du dich hier auf Kommentare oder den Gesetzestext? Wenn Ersteres, dann welche Kommentare, bitte?
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ex_apple_user_neu08.07.0914:22
... bin der Meinung das man in soeinem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat.

solange man nicht gezwungen wird auszuwandern (Stichwort: Deportation) gibt es kein SonderkündigungsRECHT.

Der Provider sollte aber ein Interesse haben, den Kunden für die Zukunft zu halten und bereit sein, eine kulante Lösung zu finden.
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Hector08.07.0915:23
@pünktchen & Dreyfus, lest euch mal die Kommentierung zu §§ 313, 314 BGB durch.
Etwa hier: Beck'scher Online Kommentar, § 314 Rn. 13, oder hier Münchener Kommentar, § 313 Rn. 10. Letztere Fundstelle hat auch Verweise auf die ständige BGH Rechtsprechung in solchen Fällen.
Danach ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen, wenn die Vertragsstörung in den Risikobereich Kündigenden fällt. Für eine Anwendung des § 314 BGB sehe ich hier überhaupt keinen Raum.

§ 313 BGB ist nur eine streng anzuwendende Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda. Allein der Wortlaut des § 313 verlangt schon eine objektive Änderung der Umstände. Die Umstände werden aber hier von einer Vertragspartei bewusst herbeigeführt.

Nochmals: Warum nicht einfach versuchen, die Frage freundlich zu klären, indem man die Lage schildert. Erfahrungsgemäß hilft das fast immer und geht schneller als sich auf sein vermeintliches Recht zu berufen.
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Phoen
Phoen08.07.0915:29
Was lese ich denn hier wieder? §§ 313, 314 BGB?

Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen gefeuert.

„Niemand regiert die Welt.“
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chill
chill08.07.0915:38
lass sie doch. eine antwort auf die ausgangsfrage wurde ja gegeben.

nun schauen wir belustigt zu wie sich hier die paragraphen um die ohren geschmissen werden. "jedem seinen fetisch" sag ich immer. auch der hinweis auf inkasso und drohende rentenausfälle hat durchaus für belustigung meinerseits gesorgt

(rein rechtlich oder fachlich mag das ja alles so sein. aber wie meint phoen? "kanonen und spatzen" ... putzig diese paragraphenreiterei. wirklich. typisch deutsches phänomen )
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pünktchen
pünktchen08.07.0919:10
chill

das ist nicht typisch deutsch sondern in erster linie typisch für juristen. eigentlich nicht so überraschend, oder?
Hector
Danach ist ein Kündigungsrecht ausgeschlossen, wenn die Vertragsstörung in den Risikobereich Kündigenden fällt.

du hast das kleine wort "grundsätzlich" unterschlagen - da muss man sich immer ein "aber" dazu denken. außerdem ist längst nicht so klar, was in wessen risikosphäre fällt. wenn du alle möglichen änderungen auf zwei risikosphären aufteilst, läuft die vorschrift (& ebenso der 313) leer. du musst dir dazu schon das konkrete vertragsverhältnis und die typischen risiken ansehen: der kunde trägt das risiko, mehr oder weniger oder anders zu telefonieren, die telekom z.b. das risiko, mehr für netztechnik auszugeben als kalkuliert. dass aber z.b. die telekom ihre netzzulassung verliert oder der kunde stirbt, liegt wohl nicht im rahmen des zu tragenden risikos. und bei einem handyvertrag würde ich eine dauernde verlegung des wohnsitzes ins ausland ebenfalls nicht zu den zu tragenden risiken zählen. wenn die tkom da ihren vertrag erfüllen könnte / wollte, sähe das anders aus.
Hector
§ 313 BGB ist nur eine streng anzuwendende Ausnahme von dem Grundsatz pacta sunt servanda. Allein der Wortlaut des § 313 verlangt schon eine objektive Änderung der Umstände. Die Umstände werden aber hier von einer Vertragspartei bewusst herbeigeführt.

die veränderung ist trotzdem eine objektive. dass sie von dem, der kündigen will, herbeigeführt wird, ist im rahmen der abwägung zu berücksichtigen.
Hector
Nochmals: Warum nicht einfach versuchen, die Frage freundlich zu klären, indem man die Lage schildert. Erfahrungsgemäß hilft das fast immer und geht schneller als sich auf sein vermeintliches Recht zu berufen.

naja, dass mit dem "fast immer" halte ich ja für ein gerücht - ganz besonders, wenn es um telefongesellschaften geht. versuchen sollte man es natürlich trotzdem.
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