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T-Mobile Vertrag ausserordentlich kündigen?
T-Mobile Vertrag ausserordentlich kündigen?
Mila
28.07.08
16:36
Wie hier
zu lesen ist durfte T-Mobile nicht mit dem Service "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" werben.
Die Frage ist ob man deshalb seinen Vertrag ausserordentlich kündigen kann.
T-Mobile wies darauf hin welche Bedingungen für diesen Service gelten: "Gilt nur für die Nutzung mit dem iPhone im nationalen T-Mobile Netz und an deutschen HotSpots der Telekom oder von T-Mobile (WLAN). Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages. Ab einem Datenvolumen von 300 MB (Complete M), 1 GB (Complete L) oder 5 GB (Complete XL) pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt."
Im Kleingedruckten steht also was
wirklich
gilt aber ist das nicht Täuschung des Kunden?
Habe einen Kündigungstext vorbereitet, hätte aber gerne rechtskundige Hilfe dabei. Gibt es hier veilleicht Betroffene?
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Kommentare
nightx
28.07.08
16:48
Kannst du dich.
Das Kleingedruckte gehört auch zum Vertrag. Und da steht ganz klar drin was Sache ist.
Täuschung wäre es wenn dies nirgends zu lesen wäre mit der Beschränkung, aber so bist du selbst schuld wenn du das Kleingedruckt nicht liest.
Nur weil die Umwerbung verboten wird heißt es ja nicht, dass die Verträge nicht korrekt sind.
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ts-e
28.07.08
16:48
Einfach probieren. Einen richtigen rechtskundigen Tipp kann Dir sowieso nur ein Anwalt geben.
Andererseits würde ich erstmal warten, wie nun TMob reagiert. Machen die nun nur eine andere Werbung, würde ich es versuchen, wenn Du unbedingt aus dem Vertrag willst.
Aber vielleicht ändert TMob ja was prinzipielles am Vertrag.
Kann ich mir zwar nicht vorstellen. Aber man weiß ja nie.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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nightx
28.07.08
16:48
oh shit, ziemlich wirr geschrieben.... Kannst du nicht, sollte es heissen.
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Garp2000
28.07.08
17:01
LOL, erst Vertrag unterschreiben - wissentlich. Und dann geht das Taschengeld aus, oder wie?
„Star of CCTV“
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appletree
28.07.08
17:20
Tja, bei der Sache ist fraglich, ob diese Klausel überraschend ist.
Da käme es darauf an, was ein, mit den Umständen des jweiligen Geschäfts durchschnittlich erfahrener Dritter verstehen würde.
Aber ich denke, da ein durchschnittlicher Kunde bei Mobilfunkverträgen in der Regel weiß, dass bei entsprechenden Verträgen auch die Fußnoten Beachtung finden sollten, wird es schwer, deshalb zu kündigen.
Man könnte höchstens so argumentieren, dass der Beratungsvertrag im T-Punkt auf Nachfrage in diesem Punkt mangelhaft beraten hat, und es auf diese Schiene versuchen. Aber natürlich nur, wenn es so war!!!
Außerdem: Das ist keine Rechtsberatung, die ich gegeben hab und für Folgen, die sich aus dem Befolgen der Hinweise ergeben, hafte ich unter keinen Umständen.
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xaMax
28.07.08
17:22
da es im Kleingedruckten steht wird’s wohl schwer...
Du kannst es einfach mal versuchen, vielleicht ist die Telekom da kulant. Aber das ist wohl sehr unwahrscheinlich, da es ja alles im Kleingedruckten stand.
Und in diesem Fall auf einen Rechtsstreit einlassen....
viel Spaß
Dauert ewig, ist sauteuer und bringt im Grunde wohl nichts.
Wenn es Dir ganz wichtig ist: Wende Dich an den Anwalt Deines Vertrauens oder an die Verbraucherzentralen: http://www.verbraucherzentrale.de/ (Die bieten auch Beratung an - kostet aber auch etwas)
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ahuebenett
28.07.08
18:00
Mila
Die Frage ist ob man deshalb seinen Vertrag ausserordentlich kündigen kann.
Natürlich ist dies kein Kündigungsgrund. Das Gerichtsurteil bezieht sich nämlich lediglich auf die Werbung und nicht auf eine Vertragsklausel. Mal ganz im Ernst: hast du den Vertrag, den du da unterschrieben hast, überhaupt mal durchgelesen?
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Mila
28.07.08
20:28
Mir war natürlich klar das "frei" und "unbegrenzt" bei T-Mobile "unfrei" und "begrenzt" bedeutet aber da man jetzt eine Rechtsgrundlage hat kann man ja mal versuchen T-Mobile zur Kulanz zu nötigen.
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Gort
28.07.08
20:52
Wie appletree schon schrieb kommt es darauf an, ob die Klausel überraschend ist und deswegen von einer arglistigen und absichtlichen Täuschung auszugehen ist.
Ich denke das wird wohl nicht so gesehen werden. Erstens ist die Datenflatrate ja tatsächlich gegeben, denn Flatrate bedeutet nur, daß du einen Pauschalpreis bezahlst, egal wie hoch deine Nutzung ist. Die Verringerung der maximal erzielbaren Geschwindigkeit dürfte nicht wirklich ein Grund sein, das nicht als Flatrate anzusehen. Anders wäre es natürlich, wenn nach einer gewissen Nutzung überhaupt nix mehr käme, aber so ist es ja nicht. Außerdem steht diese Drosselung im Kleingedruckten.
Und das führt zum nächsten Punkt: überraschend dürfte die Klausel auch nicht sein, denn erstens sind die Klauseln direkt auf der gleichen Seite (man muß sie also nicht erst suchen) und zweitens in der Menge überschaubar, so daß sie also jeder wirklich lesen kann.
Ich weiß es zwar nicht, aber ich befürchte mit der außerordentlichen Kündigung wirst du mit diesem Aufhänger kein Glück haben.
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zornzorro
28.07.08
20:54
denke auch, dass ne kündigung aus dem genannten grund schwierig wird
allerdings wäre ein anderer ansatz, die inzwischen untersagte werbung in beziehung zum freien datenvolumen zu setzen unter dem aspekt, ob der durchschnittliche nutzer wissen kann und muss, wie viel "nutzung" einem die 300 mb (oder mehr je nach vertrag) an internetnutzung etc. erlauben
wenn du die freien mb zb schon nach ein paar tagen verbraucht hättest bei relativ normalem bzw. typischem einsatz des iphones, dann wäre die werbung im verhältnis zu den einschränkungen im kleingedruckten evtl. irreführend
nur so ne idee, kenn mich da rechtlich allerdings nicht weiter aus
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Gort
28.07.08
21:13
zornzorro
wenn du die freien mb zb schon nach ein paar tagen verbraucht hättest bei relativ normalem bzw. typischem einsatz des iphones, dann wäre die werbung im verhältnis zu den einschränkungen im kleingedruckten evtl. irreführend
Das Problem dürfte sein: was ist ein normaler und typischer Einsatz? Ich habe mir bislang keine Schranken auferlegt und bin - aus Faulheit, weil man da mehrmals rumklicken muß - sogar daheim, trotz WLAN, meistens per UMTS unterwegs. Lese auch viel mehr Webseiten als früher, aber vom 11. bis heute habe ich gerade mal 100 MB zusammen gebracht.
Was ist normal? Der jugendliche Dauersauger, der alle paar Minuten sein Youtube braucht um nicht Enzugsentscheinungen zu bekommen? Wohl weniger. Ist mein Verbrauch normal? Keine Ahnung. Gibts ne Statistik dazu? Würde mich mal interessieren.
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xaMax
28.07.08
21:25
Mila
Mir war natürlich klar das "frei" und "unbegrenzt" bei T-Mobile "unfrei" und "begrenzt" bedeutet aber da man jetzt eine Rechtsgrundlage hat kann man ja mal versuchen T-Mobile zur Kulanz zu nötigen.
die Frage ist, was Du erreichen möchtest? Wenn der Vertrag nichtig ist, kannst Du das iPhone auch nicht behalten. Im Endeffekt hattest Du dann einen Monat ein iPhone und bist es danach wieder los.
Wenn Du es eh nicht haben wolltest, hättest Du es Dir vor Vertragsschluss überlegen müssen
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zornzorro
28.07.08
22:29
@gort:
ja, das ist die schwierige frage, wird bestimmt irgendwann mal gerichtlich entschieden
aber gut zu erfahren, dass du in der ganzen zeit erst so wenig mb "verbraucht" hast
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