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Support trotz unbezahlter Rechnungen oder MacBook behalten?

Flöru11.05.1719:48
Ich habe hier eine ungewöhnliche Situation und weiss nicht so recht wie ich nun reagieren soll.
Ich mache nebenberuflich Support für Apple + Synology Geräte, Netzwerk usw. Meistens für Privatpersonen, ab und zu mal für eine Firma.

Nun hat eine Firma Konkurs angemeldet, welche eine Rechnung von mir (Fr. 2000.–) nicht bezahlt hat. Da war unter anderem ein neuer MacMini mit dabei, den ich ihm verkauft hatte. Die Firma wurde übernommen. Der neue Geschäftsleiter wollte anschliessend wieder Supportleistungen von mir.
Ich habe ihm jedoch gesagt, dass ich gar nichts mache, bevor die Rechnungen nicht bezahlt wurden. Er ging nicht darauf ein und sucht sich einen anderen Supporter.

Dumm gelaufen.

Doch nun hat mich der ehemalige Geschäftsleiter angerufen. Er hat sich ein gebrauchtes MacBook Air Early 2014 gekauft. Er möchte dass ich für ihn privat weiterhin Support mache.
Ich habe ihm einen Preis genannt für die gewünschten Installationen, da es nicht für die Firma ist. Er hat mir das MacBook und das Geld in Bar vorbeigebracht.

Nun frage ich mich jedoch: Soll ich die vereinbarten Leistungen durchführen und ihm das MacBook zurückgeben, oder soll ich's einfach behalten/verkaufen?
Hat jemand eine Ahnung wie das rechtlich aussieht?

Was kann passieren? Er könnte mich sicherlich anzeigen.

Wie würdet ihr reagieren?
-3

Kommentare

X-Jo11.05.1720:08
Ganz einfach: Einen hervorragenden Support bieten, um den Kunden langfristig zu binden.
Nach und nach die verlorenen 2.000 Fr. durch entsprechende „Preisgestaltung“ (wenigstens teilweise) wieder reinholen!

Alles andere ist mit am Ende noch größerem finanziellen Verlust verbunden.
+11
marco m.
marco m.11.05.1720:10
Ganz schlechte Idee! Wenn er zu dir als Privatmann kommt, und du das MacBook behältst, ist das Diebstahl.
Und da es der ehemalige Geschäftsleiter ist, spielt das eh keine Rolle.

Diebstahl (§ 242 StGB)
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
„Chevy Chase: Twenty years ago, we had Steve Jobs, Johnny Cash and Bob Hope. Now we have no jobs, no cash, and no hope. Please, don't let Kevin Bacon die!“
+5
iGod11.05.1720:46
marco m.
Ganz schlechte Idee! Wenn er zu dir als Privatmann kommt, und du das MacBook behältst, ist das Diebstahl.

Nein.
-8
ratz-fatz
ratz-fatz11.05.1721:12
iGod
marco m.
Ganz schlechte Idee! Wenn er zu dir als Privatmann kommt, und du das MacBook behältst, ist das Diebstahl.

Nein.
Genau. Es ist kein Diebstahl.
-1
Advokat
Advokat11.05.1721:24
ratz-fatz
iGod
marco m.
Ganz schlechte Idee! Wenn er zu dir als Privatmann kommt, und du das MacBook behältst, ist das Diebstahl.

Nein.
Genau. Es ist kein Diebstahl.

Stimmt! Ist wahrscheinlich nur Unterschlagung und das ist natürlich viel besser als Diebstahl 😂
+15
Peter Eckel11.05.1721:35
Wenn man den Ausganspost genau liest, dann dürfte einem die Wertangabe in SFr. auffallen.

Die Schweizer werden sich vermutlich eher nicht für §242 StGB interessieren. Aber vermutlich werden sie ein ähnliches Gesetz haben.

Die interessantere Frage ist, ob ein Geschäftsleiter in der Schweiz im Konkursfall mit seinem persönlichen Vermögen haftet oder nicht.

Und ob ein Kunde, der dann in Zukunft gutes Geld einbringt, nicht besser ist als ein mehr oder weniger legitim einbehaltenes Gerät zur Wiedererlangung einer vergleichsweise bescheidenen Summe.
„Ceterum censeo librum facierum esse delendum.“
+3
ratz-fatz
ratz-fatz11.05.1721:37
Advokat
Stimmt! Ist wahrscheinlich nur Unterschlagung und das ist natürlich viel besser als Diebstahl 😂
Du machst deinem Nick alle Ehre.
Wenn sich die Sache ohne vorsätzliche Handlung darstellen ließe (habe deine Sachen verlegt, kann sie nicht mehr finden, etc.) – wäre es dann immer noch automatisch strafbewehrt?
-2
Flöru11.05.1722:06
Vielen Dank für Eure Ratschläge.

Ihr habt sicherlich recht. Ich biete ihm privat weiterhin hervorragenden Support an. Jedoch nur noch gegen Barzahlung im Voraus.

Bei der Firma tippe ich darauf, dass sie früher oder später doch wieder auf mich zurückkommen wenns mal ein grösseres Problem gibt. Dann schauen wir dann mal wie's ausgeht.

Es handelt sich um eine AG. Da haftet er soweit mir bekannt nicht mit dem Privatvermögen. Bei einer GmbH jedoch schon.
0
adiga
adiga11.05.1722:16
Hat mit Strafgesetz nichts zu tun. Das ist ein Fall für das Obligationenrecht. Der Konkurs hingegen unterliegt dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Du schreibst nicht, was für eine Rechtsform die Firma hatte. Auch nicht, ob die Firma vor der Konkurseröffnung übernommen wurde oder danach die Reste verwertet wurden.

Gesetzt der Fall es war keine Einzelfirma, dann ist die konkursite Firma Dein Schuldner. Der Geschäftsführer (Angestellter) hingegen ist ein neuer Schuldner, welcher gemäss OR nichts mit der alten Firma zu tun hat. Du kannst also Deine Schulden nicht gegenrechnen.
+1
john
john12.05.1703:19
Bei einer GmbH jedoch schon.
nein. finde mal raus, wofür die 4 buchstaben dieser rechtsform stehen, insbesondere der dritte und dann frag dich nochmal, ob man da wohl mit dem privatvermögen haftet.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
+9
iBookG412.05.1705:59
Im Regelfall würde man im deutschen Raum seien ungedeckte Forderung dem Insolvenzverwalter anmelden (schriftlich). Dies sollte er bestätigen. Nun wird deine Forderung eingeordnet hinsichtlich der Forderungshöhe und anderen sehr individuellen Kriterien.

Ich geh mal davon aus, das es in der Schweiz nicht wesentlich anders ist.

Wie hoch deine Chancen sind da irgendwie was zu bekommen, oder zumindest ein Anteil ist natürlich fraglich. Falls die AG aber in alter Form (alter Name, alter Geschäftszweck) wieder aufersteht, könntest du natürlich am Drücker sein.

By the way: wäre das neben Unterschlagung nicht noch etwas Richtung Erpressung
+6
sahnehering12.05.1706:47
Tipp: Auf der Rechnung (am besten schon auf dem Auftrag): Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Zumindest in D hat man Chancen dass das funktioniert.
„Kein Backup, kein Mitleid“
-1
Arne 212.05.1707:31
Nur, wenn es vorher auch deinEigentum war Wer einen Mac zum Support trägt ist sicher nicht bereit ihn als Pfand dem Dienstleister zu übereignen, bis die Supportrechnung bezahlt wurde
+1
jogoto12.05.1707:35
sahnehering
Tipp: Auf der Rechnung (am besten schon auf dem Auftrag): Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Ist das nicht automatisch so?

Eigentlich sollte dann zumindest die Hardware gar nicht Teil der Konkursmasse sein und könnte – mit Nachweis – wieder abgeholt werden.
-3
nasa12.05.1707:40
Das Notebook zu behalten und zu verschirbeln ist auf der menschlichen Seite wohl eine verständliche Reaktion, aber rein praktisch wohl die schlechteste. Hier heists die Arschbacken zusammenkneifen. Weiter oben wurde schon geschrieben: Kreative Rechnungen für die Zukunft und die Summe wieder "reinholen".
2000 SFr. ist schon ne Summe, aber hier kannst Du wohl nicht viel machen.
Wenn Du bei dem Kunden eine Zukunft siehst, die Reparatur ordentlich machen. Für befindlichkeiten ist im Geschäftsleben manchmal einfach kein Platz.
Wenn Du hingegen keine Zukunft siehst: Schick Ihn mit seinem Notebook zum Mond ohne Rückflugticket.
Dann aber bitte mit Konsequenz durchziehen. Mit "heute so" und morgen "anders" macht man sich unglaubhaft.

So mach ich das mit Leuten mit denen ich nicht mehr "will".
+3
Hot Mac
Hot Mac12.05.1708:11
Wie schaut’s denn mit einem „Vollstreckbaren Titel“ aus?

Ich bin kein Anwalt, weiß aber, dass das in der Schweiz nicht anders gehandhabt wird als bei uns.
Mit dem Vollstreckungstitel reihst Du Dich dann in die Schlange derer ein, die auch noch Kohle bekommen respektive darauf hoffen.

Eine Straftat würde ich für 2000 CHF eher nicht begehen, zumal der Wert des Macs ja nicht mal annähernd im Verhältnis zu Deinem Verlust steht.

Da Dein Kunde Dir sein Eigentum und Bargeld anvertraut hat, würde ich dieses Vertrauen auch nicht mißbrauchen.
Musst Du natürlich selbst wissen.
Eine Vorstrafe könnte sich unter Umständen ein wenig negativ auf Deine künftige Karriere auswirken.
+4
john
john12.05.1708:19
welcher troll läuft hier eigentlich ständig durch die threads und gibt sein -1 auf lauter eindeutig hilfreiche und weiterführende postings?
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
+3
Hot Mac
Hot Mac12.05.1708:21
Ich hab da so eine Vermutung ...
+1
jogoto12.05.1708:24
john
welcher troll läuft hier eigentlich ständig durch die threads und gibt sein -1 auf lauter eindeutig hilfreiche und weiterführende postings?
Psssssst!! Das ist doch nur ein Problem weil Du es zum Problem machst!
+2
Legoman
Legoman12.05.1710:54
Ich denke, am wichtigsten in dieser Diskussion ist:
Du solltest die hier vorgetragenen Meinungen nicht mit einer verbindlichen Rechtsberatung verwechseln!
+5
Legoman
Legoman12.05.1710:56
john
welcher troll läuft hier eigentlich ständig durch die threads und gibt sein -1 auf lauter eindeutig hilfreiche und weiterführende postings?
Hmm, ich überlege die ganze Zeit, welches denn hier das "eindeutig hilfreiche und weiterführende Posting" gewesen sein soll.
+2
jogoto12.05.1711:09
Was war an Johns Hinweis zur Wortbedeutung von „GmbH“ nicht hilfreich?
Ist aber auch egal, Fragen werden ja auch schon negativ bewertet.
+4
Advokat
Advokat12.05.1711:33
ratz-fatz
Advokat
Stimmt! Ist wahrscheinlich nur Unterschlagung und das ist natürlich viel besser als Diebstahl 😂
Du machst deinem Nick alle Ehre.
Wenn sich die Sache ohne vorsätzliche Handlung darstellen ließe (habe deine Sachen verlegt, kann sie nicht mehr finden, etc.) – wäre es dann immer noch automatisch strafbewehrt?

Ohne Vorsatz wäre es tatsächlich nicht strafbar.
Ich denke aber nicht, dass einem ein Gericht die fahrlässige Begehung glaubt, wenn man ein zur Reparatur überlassenes Notebook nicht nur aus Versehen nicht herausgibt, verlegt hat, o.ä. sondern es dann auch noch aus Versehen verkauft...
0
john
john12.05.1711:33
Legoman
john
welcher troll läuft hier eigentlich ständig durch die threads und gibt sein -1 auf lauter eindeutig hilfreiche und weiterführende postings?
Hmm, ich überlege die ganze Zeit, welches denn hier das "eindeutig hilfreiche und weiterführende Posting" gewesen sein soll.
z.b. das von ibookg4. er erklärt super den sachverhalt (völlig korrekt). das posting hatte direkt -1 (ich hab dann ein +1 drauf gegeben, jetzt stehts bei 0)

ist aber auch nicht nur in diesem thread so.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
+3
WE
WE12.05.1711:48
Ganz einfach: ganz oben steht, dass du IHM den Mac mini etc. verkauft hast. DAS ist falsch, denn du hast es der in Konkurs gegangen Firma verkauft! Du magst die Geschäfte zwar immer nur mit IHM gemacht haben, aber Rechnungen und Bezahlung ging immer über die Firma => nicht verwechseln!

Also sind, wie schon andere Foristen meinen, Firma und ehemaliger Geschäftsführer, jetzt DEIN Privatkunde, unterschiedliche Kunden.
+4
KoGro12.05.1711:54
john
Bei einer GmbH jedoch schon.
nein. finde mal raus, wofür die 4 buchstaben dieser rechtsform stehen, insbesondere der dritte und dann frag dich nochmal, ob man da wohl mit dem privatvermögen haftet.

Das war jetzt nicht besonders freundlich und mit der Kompetenz scheint's leider auch zu haken...
Tatsächlich haftet der Geschäftsführer(!) einer GmbH u.U. auch gegenüber Dritten und auch mit seinem Privatvermögen, z.B. wenn er die Insolvenz verschleppt hat. Die Gesellschafter wiederum haften nur in der Höhe des Gesellschaftsstammkapitals und daher rühren die Buchstaben 3 und 4. Insofern hat Flöru recht, dass der Geschäftsführer u.U. haftbar sein könnte. Ob das in diesem Fall tatsächlich so ist, ist eine ganz andere Frage...
+6
Peter Eckel12.05.1713:04
KoGro
Tatsächlich haftet der Geschäftsführer(!) einer GmbH u.U. auch gegenüber Dritten und auch mit seinem Privatvermögen, z.B. wenn er die Insolvenz verschleppt hat.

Korrekt. Siehe z.B. auch
KoGro
Die Gesellschafter wiederum haften nur in der Höhe des Gesellschaftsstammkapitals und daher rühren die Buchstaben 3 und 4. Insofern hat Flöru recht, dass der Geschäftsführer u.U. haftbar sein könnte. Ob das in diesem Fall tatsächlich so ist, ist eine ganz andere Frage...

Erstens das. Zweitens ist der Fragesteller immer noch Schweizer, unterliegt damit Schweizer Recht und ob es da nicht ganz anders ist, weiß ich nicht. Kann man sicherlich auch herausfinden, aber ob sich das lohnt ...

Ich würde, wie schon erwähnt, schauen, ob man die Situation zum guten drehen kann und wenn das nicht geht, dem Kunden den Weg dorthin weisen, wo der Pfeffer wächst. 2000 SFr. sind den Streß mit einiger Sicherheit nicht wert, und wenn man sich die anderweitig wiederholen kann, dann ist es allemal besser als im Streit.
„Ceterum censeo librum facierum esse delendum.“
+1
john
john12.05.1713:05
Tatsächlich haftet der Geschäftsführer(!) einer GmbH u.U. auch gegenüber Dritten und auch mit seinem Privatvermögen, z.B. wenn er die Insolvenz verschleppt hat.
korrekt. oder wenn er sozialabgaben unterschlagen hat bzw zu doof war sie richtig abzuführen, oder wenn er seine gmbh gar nicht richtig beim amtsgericht eingetragen hat. ist mir bekannt. wolltest du jetzt einfach mal posen dass du einen dieser 3 seltenen sonderfälle kennst oder wie? im normalfall haftet man in einer gmbh nicht mit seinem privatvermögen. das ist ja mitunter überhaupt der grund warum man eine gründet. und darum gings. um die regel.
die heisst ja auch gmbh und nicht gmbhaidssf. gesellschaft mit beschränkter haftung ausser in 3 sehr speziellen sonderfällen.
Insofern hat Flöru recht, dass der Geschäftsführer u.U. haftbar sein könnte. Ob das in diesem Fall tatsächlich so ist, ist eine ganz andere Frage...
er hat nicht die vermutung geäussert, dass der geschäftsführer überhaupt haftbar ist. das ist er natürlich. wie du schon richtig geschrieben hast. mit seiner einlage.
er hat die pauschalaussage getroffen, dass bei einer gmbh mit dem privatvermögen gehaftet wird. und das ist schlicht falsch. sogar richtig falsch.*

*bis auf die 3 sonderfälle, wie wir ja gelernt haben, wenn man ganz kleinlich ist.

deine dumme anmache als einleitung kannst du dir übrigens sparen.
„biete support. kostenlos, kompetent und freundlich. wähle zwei.“
-1
KoGro12.05.1714:19
Oh, da ist jemand aber wirklich sehr kritikfähig heute...
john
Tatsächlich haftet der Geschäftsführer(!) einer GmbH u.U. auch gegenüber Dritten und auch mit seinem Privatvermögen, z.B. wenn er die Insolvenz verschleppt hat.
korrekt. oder wenn er sozialabgaben unterschlagen hat bzw zu doof war sie richtig abzuführen, oder wenn er seine gmbh gar nicht richtig beim amtsgericht eingetragen hat. ist mir bekannt. wolltest du jetzt einfach mal posen dass du einen dieser 3 seltenen sonderfälle kennst oder wie? im normalfall haftet man in einer gmbh nicht mit seinem privatvermögen. das ist ja mitunter überhaupt der grund warum man eine gründet. und darum gings. um die regel.
die heisst ja auch gmbh und nicht gmbhaidssf. gesellschaft mit beschränkter haftung ausser in 3 sehr speziellen sonderfällen.
Insofern hat Flöru recht, dass der Geschäftsführer u.U. haftbar sein könnte. Ob das in diesem Fall tatsächlich so ist, ist eine ganz andere Frage...
er hat nicht die vermutung geäussert, dass der geschäftsführer überhaupt haftbar ist. das ist er natürlich. wie du schon richtig geschrieben hast. mit seiner einlage.
er hat die pauschalaussage getroffen, dass bei einer gmbh mit dem privatvermögen gehaftet wird. und das ist schlicht falsch. sogar richtig falsch.*

*bis auf die 3 sonderfälle, wie wir ja gelernt haben, wenn man ganz kleinlich ist.

deine dumme anmache als einleitung kannst du dir übrigens sparen.
0
iGod12.05.1715:25
marco m.
iGod
marco m.
Ganz schlechte Idee! Wenn er zu dir als Privatmann kommt, und du das MacBook behältst, ist das Diebstahl.

Nein.
Doch, genau das ist es! Darum der Paragraph

Nein.
+1
Hot Mac
Hot Mac12.05.1715:43
iGod

Wirst Du langsam alt oder nur einsilbig?
+4
iGod12.05.1716:00
Hot Mac
iGod

Wirst Du langsam alt oder nur einsilbig?

Nur pragmatisch. Er stellt eine falsche Behauptung, ich sage ihm, dass er falsch liegt. Weiterführende juristische Ausführungen wären Perlen vor die Säue. 😌
-1
MacLisa12.05.1717:34
Interessanter Thread
Wenn ich Schweizer AG lese übersetze ich deutsche GmbH. Vermögen zur Eröffnung 100.000 oder weniger. Wenn ich den Gerichtsvollzieher in die Schweiz schicke sagt er mir geht nicht. Kein Rechtsabkommen. UN Kaufrecht ist in den meisten Fällen in Kaufverträge zwischenzeitlich explizit ausgeschlossen. Wird nicht verwendet.
Ich würde den Kunden gezielt ansprechen und sagen das die Rechnung nicht bezahlt wurde, wie er denkt oder ob er eine Möglichkeit sieht, daß die Firma das bereinigt, was sein Vor-schlag ist - autsch schon wieder ein Schlag. Rechtlich würde ich aus D nichts in die CH unternehmen.
Wie gesagt mein Standpunkt.
Klar es ist ärgerlich. Doch wenn der Kunde zu Dir kommt. Spreche ihn darauf an. Er kennt Dich noch und will mit Dir zu tun haben. Vielleicht kann er Dir auch helfen in dieser Situation weiterzukommen. Ist er ein A... schick ihn in die Wüste. Egal wie Du es machst - es ist Deine Entscheidung, Dein Lernprozess im Spiel des LEBENS.
Wie heißt es so schön Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Und wer ist der Sieger? Der der Recht bekommen hat? Oder gibt es einfach den dritten Weg, es zu klären und ggf. eine Lösung zu finden. Den Anfang hast Du gemacht. Und einige Hinweise hast Du auch bekommen. Ob alles richtig und zielführend ist? Wer kann das beurteilen? Der Verstand?
Ich möchte mit einem "Zitat" schließen:
Was ist am gerechtesten verteilt auf dieser Welt. Richtig "Der Verstand" Jeder glaubt er hätte genug davon.
Nice Weekend
+2
Neccarius
Neccarius12.05.1718:39
Woraus genau schließt du, Flöru könnte in Deutschland leben und/oder arbeiten?
+1
adiga
adiga12.05.1720:33
Peter Eckel

KoGro
Die Gesellschafter wiederum haften nur in der Höhe des Gesellschaftsstammkapitals und daher rühren die Buchstaben 3 und 4. Insofern hat Flöru recht, dass der Geschäftsführer u.U. haftbar sein könnte. Ob das in diesem Fall tatsächlich so ist, ist eine ganz andere Frage...

Erstens das. Zweitens ist der Fragesteller immer noch Schweizer, unterliegt damit Schweizer Recht und ob es da nicht ganz anders ist, weiß ich nicht. Kann man sicherlich auch herausfinden, aber ob sich das lohnt ...

Ist so, siehe OR 794, sofern OR 795 (Nachschusspflicht sofern in den Statuten erwähnt. Wobei im vorliegenden Fall OR 794a Ziff. 3 zum Tragen kommt (Mit Eintritt des Konkurses werden ausstehende Nachschüsse fällig). Die Konkursabwicklung entspricht dem Aktienrecht.

Kurz, wenn Du keine "Konkursdividende" erhalten hast, kriegst Du von der Privatperson rein gar nichts, da dies zwei total verschiedene Rechtssubjekte sind.
+1
Arne 212.05.1722:05
Irgendwie schon lustig, dass hier lang und breit diskutiert wird, ob es nun Diebstahl oder Unterschlagung ist, ob das Gericht glaubt das man es versehentlich behalten hat oder versehentlich verkauft hat und kaum ein Wort darüber gesprochen wird, dass neben der strafrechtlichen Konsequenz auch das Geld das dem Verkauf sowieso verloren ist, weil Flöru hier auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat...

PS: John und iGod sind im Recht. Wenn jemand fragt ob man bei Rot oder Grün über die Ampel geht, ist die Antwort wohl Grün ohne darauf hinzuweisen dass es nur dann gilt, wenn keiner an der Ampel manipuliert hat und kein Polizist daneben steht und die Verkehrsregelung übernommen hat - Ja verdammt, es gibt immer Ausnahmen. Und zum Diebstahl fehlt schon das Tatelement des Wegnehmens. Behalten ist nun mal kein Wegnehmen.
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