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Forum>Apple>Soviel zum 14 Tägigen Rückgaberecht

Soviel zum 14 Tägigen Rückgaberecht

Vitor Martins11.11.0416:11
Ich dreh gleich durch. Ist das eigentlich schon jemand passiert:

"Sehr geehrter Herr Martins,

wir haben Ihren iMac zurück erhalten.

Zum Computer gibt es folgendes zu sagen: Wir haben das typische hochfrequente Sirren bei diesem Computer nicht feststellen können. Wir haben den Rechner in Betrieb genommen um ihn zu testen und den Stand des Systems festzustellen. Der Rechner war die ganze Zeit so leise wie
unser neuer 20" iMac G5 in unserem Büro. Das leichte Geräusch das Sie gehört haben, ist das normale leise Lüftergeräusch der iMac-Rechner.
Wir können das sehr gut beurteilen, da wir natürlich auch 17" iMacs bearbeitet haben, die wirklich dieses "Netzteil-Problem" hatten.

Nach Abschluss der Begutachtung der Ware, sind folgende Arbeiten angefallen:
- Reinigung der Tastatur
- Reinigung der Maus
- Reinigung der CD's
- Ersetzen der Kabelbinder am Netzkabel
- Neupacken des Zubehörs
- System-Recovery (leider teilten Sie uns das Admin-Passwort nicht mit)

Wir können den Computer nicht mehr als neu verkaufen. Das begründen wir
wie folgt:
- Gebrauchsspuren an der Unterseite der Tastatur, links
- Gebrauchsspuren an der Unterseite der Maus, hinten
- Schutzfolie am Rechnerfuss fehlt

Somit müssen wir hier einen Wertabzug von 120,- Euro ansetzen, da der iMac nur noch als Refurbished Computer verkauft werden kann. Dieser Betrag setzt sich aus der entstandenen Servicezeit, und dem Wertabzug
bezüglich der Zubehörteile, zusammen. Wir überweisen Ihnen einen Betrag von 1418,- Euro zurück.

Mit freundlichem Gruss"

Ich habe die Maus nicht einmal ausgepackt und den Rechner ca. 1 Woche gehabt. Natürlich sind da warscheinlich mikroskopische Spuren an der Tastatur.
Sieben Leute haben bei mir unabhängig das Geräusch gehört und gesagt: weg damit.
Was soll man in so einem Fall eigentlich machen?
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Kommentare

Mr BeOS
Mr BeOS12.11.0401:21
Vitor Martins
http://discussions.info.apple.com/webx?14@29.tjkHasKXBfh.1@.689cdc90

Na ja Vitor, ich finde 120€ Abzug auch zu hoch. Aber ich habe auch gelesen, dass du das Teil ja sogar geöffnet hast. Ist also eher eine Sache, die du einvernehmlich in einem Telefonat mit deinem Händler klären solltest. So er dich als Kunden nicht verlieren wollen würde, kommt er dir ja evtl. auch entgegen. Ansonsten halt Händler bzw. auch Mac wechseln.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Problem ist halt immer man freut sich gerade auf Appleprodukte etwas mehr und wenn sie dann nicht ganz das halten, was man sich vorstellt, wiegt es doppelt schwer. (Apple is an expensive watercooker)

Ich komme aus der PC-Welt und finde Apple seit OS-X o.k. . Hardware kommt immer drauf an
„http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei“
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Mr BeOS
Mr BeOS12.11.0401:25
Ach so, was schon ein kleines Argument für dich sein sollte sind die angeblichen Spuren an der Maus. Sprich sie doch mal darauf an, dass du das Teil nicht mal ausgepackt hast....Evtl. lassen sie dann bzgl. ihrer Forderungen mit sich reden, denn das klingt für meine Ohgren zumindest etwas sonderbar!(!)
„http://www.youtube.com/watch?v=ggCODBIfWKY ..... “Bier trinkt das Volk!“ - Macht Claus Nitzer alkoholfrei“
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Pseudemys
Pseudemys12.11.0401:43
Vitor Martins

Du handelst Dir bestimmt keinen Spott und Ärger hier ein, wenn Deine Kritik an Deinem Mac berechtigt ist.
Ganz im Gegenteil: in diesem Falle solltest Du auch nicht eher Ruhe geben, bist Du einen Mac Dein eigen nennst, mit dem Du zufrieden bist.
Du mußt aber zugeben, daß die Berechtigung nach Deiner Beschreibung und besonders nach der irritierenden Ausgrabung für uns schwer einschätzbar ist.

Vorausgesetzt, sie ist berechtigt und der Mac ging ohne nennenswerte Gebrauchsspuren wieder zurück, dann bleibt die Händler-Reaktion unverständlich.

Was in diesem Falls zu tun, dafür gab es ja schon Ratschläge.

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Dan
Dan11.11.0419:36
schöne gesetzte habt ihr in deutschland, wenn jeder wie er will innert 14 tagen die ware zurückgeben kann und dann auch noch davon ausgeht, den vollen kaufpreis zurück zu kommen!
<br>he, mal echt im ernst. glaubt hier einer wirklich daran, dass er ohne murren und knurren ein so gebrauchtes gerät wieder zum neupreis kauft. wohl kaum, oder? warum also sollte der händler den schaden tragen? er hat ja nicht vorsätzlich das problem verursacht. eine reparatur wäre in diesem fall absolut angebracht gewesen.
<br> ich finde die firma hat sich korrekt verhalten, wenn sie einen minderwert dem kaufpreis abzieht, wenngleich ich finde, dass der betrag etwas hoch ist. in der schweiz kann man übrigens geräte innert 8 tagen zurückgeben, muss jedoch auch mit einem abschreiber rechnen, wenn die sache nicht mehr im originalzustand ist. zudem besteht kein anspruch auf geld zurück, der händler kann auch eine gutschrift ausstellen.
<br>ich meine, dass es anstand braucht von beiden seiten, vom kunden und vom händler...
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Bernhard Krug11.11.0416:19
Wo gekauft??
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Don Quijote11.11.0419:45
Wenn es ein kleiner Händler ist, kann ich das bedingt verstehen, die Margen die Apple seinen Händlern bietet sollen ja immer weniger geworden sein, wie es allerdings zur Zeit aussieht, ka.
<br>
<br>Wahrscheinlicher ist es bei Vitor so gewesen, dass jemand beim Händler sich genervt fühlte, warum auch immer oder der Händler braucht jeden cent den er kriegen kann…
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Bernhard Krug11.11.0423:10
lillylissy
<br>
<br>hihi :-|:-|
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