Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Apple>Southpark S15 E1 - HUMANCENTiPAD

Southpark S15 E1 - HUMANCENTiPAD

Nebu2k29.04.1119:23
Die Folge der neusten Staffel Southpark hat Apple zum Thema. Natürlich im typischen Southpark Stil.
Bisher allerdings nur auf Englisch verfügbar.
http://www.southpark.de/alleEpisoden/1501/

Viel Spaß!
0

Kommentare

gorgont
gorgont29.04.1119:44
Guck mal hier
und hier

du warst zu langsam
„touch eyeballs to screen for cheap laser surgery“
0
iGod29.04.1120:11
Ist diese Seite auf der man alle Folgen sehen kann denn eigentlich legal oder bewegt die sich in einer Grauzone wie kino.to ?
0
ingow29.04.1120:54
Gerade die Folge gesehen, mir tut noch der Bauch weh vom Lachen. Sehr sehr geniale Folge
0
julesdiangelo
julesdiangelo29.04.1121:38
Kino.to ist keine Grauzone sondern ganz klar illegal.
Southpark dagegen wurde durch die Produzenten freigegeben.

Mehr:
„bin paranoid, wer noch?“
0
Rox29.04.1121:43
Ganz klar liegst du ganz falsch.
0
gorgont
gorgont29.04.1122:10
Rox

wo liegt er falsch?
kino.to ist illegal, jedenfalls in Deutschland
„touch eyeballs to screen for cheap laser surgery“
0
iGod29.04.1122:16
Von Wikipedia
Seit 2008 geht die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet werden, vor. Auf der Website der Lobbyorganisation Respect Copyrights ist zu lesen, dass durch das Anschauen eines rechtswidrigen Online-Streams in Deutschland eine Straftat begangen wird, da aufgrund der Technik beim Streamen eine Zwischenspeicherung auf dem eigenen Rechner durchgeführt und damit rechtlich gesehen eine so genannte Raubkopie erzeugt werde. Dennoch hat es bisher noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben. Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist jedoch „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“, so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.

Ich denke auch, dass es sich hier um eine Grauzone handelt
0
julesdiangelo
julesdiangelo30.04.1100:19
Bei illegalen Downloads (darunter fallen wie o.g. technisch auch Streams) ist insbesondere der Vorsatz das, was dem Täter in einer Verhandlung das Genick brechen würde.
Dass bisher niemand dafür belangt wurde ist eine trügerische Sicherheit.

Werden Gesetze geschaffen, welche einen Beweis möglich machen (jaja, immernoch niemand der gegen die EU VDS schreit), dann ist es auch mit der schönen Downloaderei vorbei.

Zählt man dann noch Justizbinsenweisheiten wie "Unwissenheit schützt vor Stafe nicht" und "Der Hehler ist genauso schlimm wie der Stehler" dazu, dann darf man sich warm anziehen.

Schlicht und ergreifend wird etwas Illegales nicht durch den Transportweg legal.

In einer Grauzone liegt eher Folgendes:

Wenn ich eine DVD besitze, welche mit mindestens CSS kopiergeschützt ist, darf ich in Deutschland davon keine private Sicherungskopie erstellen, da das Umgehen des Kopierschutzes verboten ist. Beschaffe ich mir aber per Download eine Kopie, welche aus einem Land stammt in welchem keine entsprechenden Gesetze existieren, wurde kein Verbrechen begangen.
„bin paranoid, wer noch?“
0
hrk23
hrk2330.04.1104:34
Ging es hier um Südpark oder ums Copyright?


..und nicht die MTN News vergessen....

Greetings to Towelie, Kyle, Stan, Kenny and the big fat Eric Theodore Cartman.

„*** Software is like sex; it's better when it's free. *** Linus Torvalds“
0
schaudi
schaudi30.04.1108:36
@julesdiangelo: die grauzone besteht darin, dass kino.to ansich keine streams und downloads anbietet, sondern nur links zu den hostern
und die hoster bewegen sich ebenso in einer grauzone, da per agb ausschließen, für die uploads der user verantwortlich zu sein und wenn was gemeldet oder selber gefunden wird, es gelöscht wird.
„Hier persönlichen Slogan eingeben.“
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.