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Software-Firmen dürfen Weiterverkauf von Software verbieten (USA)

Esäk
Esäk13.09.1015:25
Die Gier wird immer größer. Siehe c't-Meldung:
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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Kommentare

vasquesbc
vasquesbc13.09.1015:32
Ein US-Gericht...
In Deutschland kann das ganz anders aussehen.
„Allwissend bin ich nicht; doch viel ist mir bewußt.“
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Hannes Gnad
Hannes Gnad13.09.1015:36
Die Diskussion darüber läuft hier in D auch schon eine ganze Weile, siehe:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software
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sierkb13.09.1015:39
vasquesbc:
In Deutschland kann das ganz anders aussehen

Möglicherweise irrst Du ein wenig: , ,

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vasquesbc
vasquesbc13.09.1015:41
sierkb: ich schrieb bewusst im Konjunktiv
„Allwissend bin ich nicht; doch viel ist mir bewußt.“
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DonQ
DonQ13.09.1015:50
tsss, das ist produktive spezial software, deren preis schon praktisch immer bei 10 bis 5 tausend als startpreis gelegen hat, aus sowas einen allgemein anspruch auf das verbieten der veräusserung abzuleiten……auf sowas wäre ich gar nicht gekommen, viel zu abstrus
„an apple a day, keeps the rats away…“
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ts-e
ts-e13.09.1016:01
Das Problem könnte nun werden, das andere Interessengruppen nun auch die Witterung aufnehmen und dann ihre EULA umschreiben, so das kein Gebrauchtmarkt mehr existiert. Ich denke da an die MI/FI und die guten Buchhändler bzw. Verlage.

Wobei die Verlage sich ja jetzt schon ein Loch in den Bauch freuen, bezüglich der E-Books. Die kann man nämlich nicht einfach so mal einen Kollegen oder Freunden zum lesen, leihen.

Ich hoffe, das der Verklagte in Berufung geht und das Urteil aufgehoben wird.
Ich will mir nämlich nicht genau vorstellen, was passiert, wenn das Urteil bestand hat.
„Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran. Robert Capa“
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DonQ
DonQ13.09.1016:21
ts-e


Wobei die Verlage sich ja jetzt schon ein Loch in den Bauch freuen, bezüglich der E-Books. Die kann man nämlich nicht einfach so mal einen Kollegen oder Freunden zum lesen, leihen.

Ich hoffe, das der Verklagte in Berufung geht und das Urteil aufgehoben wird.
Ich will mir nämlich nicht genau vorstellen, was passiert, wenn das Urteil bestand hat.

selbstverständlich kann man ebooks/pdf verleihen und sich leihen…ein buch würde ich zb. nicht mehr verleihen, da manche das gleichsetzen mit schenken.

btw. im urteil, wird auch darum gebeten dies(es) urteil/lücke zu erläuten und zu schliessen, imho

Congress is free, of course, to modify the first sale doctrine and the essential step defense if it deems these or other policy considerations to require a different approach.

imo, wird auf den speziellen status von autocad schon eingegangen mit u.a. seinen 9 millionen (eben geschäfts) kunden, im urteil.

hierzulande könnte man auf einer unterscheidung zwischen privat und geschäftskunden hinweisen, worauf auch im urteil eingegangen wird.

ausserdem fällt mir gerade keine "first sales doctrine) ein, vermutlich sind aber damit der rechteübergang, vererbung eben beim weiterverkauf gemeint.








„an apple a day, keeps the rats away…“
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lenn1
lenn113.09.1016:28
Wobei die Verlage sich ja jetzt schon ein Loch in den Bauch freuen, bezüglich der E-Books. Die kann man nämlich nicht einfach so mal einen Kollegen oder Freunden zum lesen, leihen.

Kann man die echten Bücher meiner Freundin auch nicht, da sie immer noch wie neu aussehen, nachdem sie sie gelesen hat. Sogar das Lesezeichen ist an der Originalstelle. Sie will dass es so bleibt. - Ist so ein Tick von ihr
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Klaus Major13.09.1016:36
vasquesbc
Ein US-Gericht...
In Deutschland kann das ganz anders aussehen.
vasquesbc
...ich schrieb bewusst im Konjunktiv.

Das müssen wir aber noch einmal üben



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bimden14.09.1000:03
Das Problem könnte

es könnte uns auch der Himmel auf den Kopf fallen.

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Waldi
Waldi14.09.1009:24
Bevor ich ein Buch weiterverkaufe, schreibe ich es noch schnell ab!
Genauso wie Software oder Musik kopiert wird.
Manche Leute werfen wirklich Kraut und Rüben in einen Topf
„vanna laus amoris, pax drux bisgoris“
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