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Forum>Software>Rechnung als PDF - Wie fürgt man eine Signatur ein?

Rechnung als PDF - Wie fürgt man eine Signatur ein?

barbagianni
barbagianni01.04.0722:27
Hallo zusammen.
ich möchte Rechnungen meiner Kunden als PDF versenden.
Ich habe gehört dass man sie signieren muss.
Wenn das stimmt, wie geht man vor?

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Kommentare

Martin Springer01.04.0723:17
Ja die Rechnungen darf man ja nicht fälschen können. Sollte mit Acrobat Pro funktionieren.

Ich teste es mal schnell für dich aus
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Martin Springer01.04.0723:25
Wie schon erwähnt. In Acrobat Pro (ich nutze CS1) kann man unter dem Feld "Documente" eine Signatur, sowie einen Schutz für jedes PDF erstellen.

Hoffe diese Antwort reicht schon aus. Ich habe es eben hinbekommen ohne es jemals zuvor getan zu haben (Signatur).
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barbagianni
barbagianni01.04.0723:39
Hallo Martin,
aber ich frage mich warum so viele Firmen einen Service für Digitale-Signatur anbieten.


Ist vielleicht nur für der jenigen die kein Acrobat haben?
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Martin Springer01.04.0723:47
Mmh, keine Ahnung

In Acrobat kann man die Signatur verschlüsseln, oder auch unsichtbar machen.
Was es aber nich für andere Signaturen gibt, kann ich nicht beantworten, da ich dann genauso unwissend bin wie Du. Evtl sind Signaturen der anderen noch etwas sicherer? Keine Ahnung.
Das man Rechnungen mit einer Signatur versehen muss, ha be ich bis jetzt auch noch nicht gewusst. Denn es hatte bisher auch ohne geklappt. Evtl doch nochmal etwas besser kundig machen
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barbagianni
barbagianni01.04.0723:51
Danke, das Thema ist zu komplex für Sonntag abend.
vielleicht meldet sich jemand der mit signaturen schon täglich arbeitet.

denn ich gerne wissen wollte auch welche unterschied gibt in Acrobat 7 zwischen signatur-ID und die erstellen eine blanko-Signatur.

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Rantanplan
Rantanplan02.04.0700:14
So ein Käse. Signieren - aka Unterschreiben im deutschen Programm - kann man auch mit dem Acrobat Reader. Ein Selbstzertifikat - so wie es Martin vorschlägt - ist aber rechtlich schlichtweg für den Popo, das beweist gar nichts. Es gibt einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen, rechtlich relevant sind nur fortgeschrittene und qualifizierte. Und die erfordern ein von einer CA ausgestelltes Schlüsselpaar.

Ob das Signieren von Rechnungs-PDFs in Deutschland überhaupt nötig ist ... keine Ahnung. In Österreich ist es das.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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MacSebi
MacSebi02.04.0700:14
Von "müssen" weiß ich auch nichts. Im Endeffekt kommt's doch eh drauf an, ob der Kunde eine PDF Rechnung akzeptiert und bezahlt oder nicht. Wenn er damit rechnet und auch über die Summe informiert ist, wieso sollte ich sie signieren?
„German by nature - Kiwi by heart“
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MacSebi
MacSebi02.04.0700:18
Ich habe bisher nie eine Rechnung signiert.
PDF erstellen, in Email packen und schicken.
Hat sich bisher niemand beschwert (das Finanzamt meine ich - die Kunden eh nicht, die wissen ja, dass die Rechnung wirklich von mir stammt).
„German by nature - Kiwi by heart“
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Rantanplan
Rantanplan02.04.0700:28
MacSebi
Ich habe bisher nie eine Rechnung signiert.
PDF erstellen, in Email packen und schicken.

Das funktioniert so lange gut, bis mal ein anderer Rechnungen in deinem Namen verschickt. Euer "Vertrauen" in unsignierte Emails und PDFs möchte ich nicht haben, sorry, das wäre mir zu leichtfertig. Die ganze Problematik - heute akzeptieren offensichtlich die meisten Leute Emails und andere digitale Dokumente auf Treu und Glauben hin - scheint in der Allgemeinheit noch nicht sehr präsent zu sein, anders kann ich nicht verstehen, warum keine Sau Mails signiert und trotzdem annimmt, daß der Absender der ist der dort steht. Das ist schlichtweg dumm, ein anderer Begriff fällt mir dazu nicht ein.
„Wenn ich nicht hier bin, bin ich auf dem Sonnendeck“
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MacSebi
MacSebi02.04.0700:34
naja...
Wie gesagt: In meinem Fall warten die Kunden auf die Rechnung von mir und kennen auch den Preis, da der Kontakt doch ehr persönlich ist. Da sehe ich nunmal kein Problem.
Dass die Telekom oder sonst wer keine Rechnungen unsigniert verschicken sollte, ist schon klar.
„German by nature - Kiwi by heart“
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Josef
Josef02.04.0700:40
Wenn der Rechnungsempfänger die Vorsteuer geltend machen will (also in der Regel ein Firmenkunde), dann MUSS der Rechnungsaussteller die Rechnung mit einer sogenannten "fortgeschrittenen" Signatur digital signieren. Oder er schickt sie per konventioneller Post. Die genauen Anforderungen sind in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2001/115/EG geregelt und gelten in der ganzen EU. Das Zertifikat muß von einer behördlich qualifizierten Stelle ausgestellt sein - ein Selbstzertifikat nützt da gar nichts.

Wenn der Empfänger ein Privatmensch ist, ist es wurscht, dann muß das PDF nicht digital signiert sein.
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MacSebi
MacSebi02.04.0700:46
hm. okay. wusst ich nicht.

Aber auf dem Drucker meines Kunden dürfte ich die Rechnung schon noch persönlich ausdrucken, wenn ich vor Ort bin?
Die Behörden kriegen es doch eh nicht mit, ob ich es zu Hause gedruckt und per Post verschickt, dort gedruckt oder per Mail geschickt und der Kunde es sich ausgedruckt hat...


Naja. denk ich heut Abend nicht weiter drüber nach.

Gute Nacht.
„German by nature - Kiwi by heart“
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Martin Springer02.04.0700:51
Woran erkennt man denn eine signierte Rechnung? Ich meine wenn es unsichtbar ist.
Rantanplan , ich habe selbst keine erfahrung damit, habe die Signatur nur eben schnell im Acrobat Pro einmal probiert.

Das mit dem "jeder kann Dir eine Rechnung in meinem Namen schicken", kann ich mir schon vorstellen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass wenn ich von MacSebi eine Rechnung als PDF, zugesendet bekomme und ich weis das er mit einer riesen grossen Firma zu tun hat und regelmässig Rechnungen per eMail dort hin sendet, das s ich meine Rechnung so modifizieren könnte um sie seinem Kunden zu senden. Evtl sogar mit einer gefälschten eMail, nur mit einem anderen Bankkonto! Und grosse Firmen, sollte der Rechnungsbetrag nicht gar so hoch sein, überweisen den Betrag bestimmt auch ohne grössere Nachprüfung. Könnte doch sein, oder? Kleine Rechnungen werden manchmal Gedankenloser beglichenl, wie Grosse! DANN ist eine Signatur sicher hilfreich, oder?
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Josef
Josef02.04.0700:53
Die Rechnung muß nur dann digital signiert werden, wenn sie digital zugestellt wird. Wie es ist, wenn Du die Rechnung vor Ort ausdruckst, weiß ich nicht. Irgendwie mußt Du ja die Daten auch dahin gebracht haben.

Und im Zuge einer Betriebsprüfung kann man durchaus feststellen, auf welchem Weg Rechnungen erstellt und versandt werden. Es kommt natürlich auch immer auf den Umfang an. Wenn Du nur fünf Rechnungen im Jahr verschickst, wird das eher schwierig werden. Wenn es tausende sind, wirst Du ein System haben, mit dessen Hilfe ein Prüfer das nachvollziehen kann.
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Josef
Josef02.04.0700:55
Martin Springer
Woran erkennt man denn eine signierte Rechnung? Ich meine wenn es unsichtbar ist.

Wenn Du das PDF mit Acrobat Professional öffnest, wird die Signatur und auf Wunsch das Zertifikat, sowie weitere Informationen, angezeigt.
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MacSebi
MacSebi02.04.0700:56
Martin Springer:

Ein realistisches, vorstellbares Szenario.
Bis auf den Punkt mit den riesengroßen Firmen Soweit bin ich noch nicht.
Wie gesagt: Jeder der eine Rechnung von mir bekommen könnte, erwartet diese auch (genau diese, über eine bestimmte Summe). Anders: Ich schicke nie unabgesprochene Rechnungen.
„German by nature - Kiwi by heart“
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Josef
Josef02.04.0701:05
MacSebi
Das ändert aber nichts daran, daß Dein Kunde Probleme bekommt, wenn er nachweisen soll, daß sein Vorsteuerabzug gerechtfertigt war. Wenn Deine Rechnungen nicht digital signiert sind, kann er das nicht und er kann alles nachzahlen. Momentan kümmert das halt noch kaum jemanden, weil die Regelung relativ neu ist.
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Hot Mac
Hot Mac02.04.0704:10
Also, ich signiere meine Rechnungen immer digital.

Es hat bislang zwar noch keiner darauf bestanden, aber so bin ich halt ...
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MacSebi
MacSebi02.04.0709:32
Josef:

Und wenn mein Kunde sagt, ich hätte ihm die per Post zugeschickt? Ich wollen die Behörden das denn bitte nachvollziehen? Den Briefumschlag mit Poststempel kann man ja wohl nicht aufbewahren...
„German by nature - Kiwi by heart“
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bernddasbrot
bernddasbrot02.04.0710:57
Ob signiert oder nicht hängt ja wohl vorrangig vom Rechnungsempfänger ab, nicht von der Gesetzgebung. Ist bei uns in der Firma zumindest so.
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pünktchen
pünktchen02.04.0711:37
oh je, was für ein schwachsinnsgesetz. hat adobe dafür viel schmiergeld zahlen müssen?
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Josef
Josef02.04.0711:49
bernddasbrot
Ob signiert oder nicht hängt ja wohl vorrangig vom Rechnungsempfänger ab, nicht von der Gesetzgebung.
Das kannst Du ja dann den Rechnungsprüfern vom Finanzamt erzählen. Das wird sie sicher überzeugen.

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Josef
Josef02.04.0711:51
MacSebi
Und wenn mein Kunde sagt, ich hätte ihm die per Post zugeschickt? Ich wollen die Behörden das denn bitte nachvollziehen?
Das weiß ich nicht, ich bin kein Betriebsprüfer. Aber grundsätzlich gibt es schon Möglichkeiten, zu erkennen, ob eine Rechnung selbst ausgedruckt ist.
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Marcel Bresink02.04.0712:23
Das was Josef sagt, ist alles richtig. Eine Rechnung, die nur elektronisch übermittelt wird, muss in Europa mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur versehen sein. Die Rechnung selbst wäre zwar auch ohne gültig, nicht aber die Umsatzsteuer, die auf der Rechnung ausgewiesen ist. Wenn das Finanzamt eine unsignierte E-Rechnung bei einem Kunden entdeckt, dann kann dieser Kunde ziemliche Probleme kriegen und muss alle Vorsteuerbeträge nachzahlen, die er mit diesen Rechnungen geltend gemacht hatte. Selbstverständlich wird der Kunde diesen Ärger an seinen Lieferanten, der "illegale" Rechnungen ausstellt, weitergeben...

In Deutschland ist die Regel noch strenger: Es muss sich gemäß §14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz nicht nur um eine "normale" Signatur, sondern um eine sogenannte "qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung" handeln.

Man braucht nicht unbedingt Adobe Acrobat, um die Datei zu signieren. Es reichen zum Beispiel Plug-Ins für E-Mail-Programme, die beliebige Anhänge (Attachments) signieren können.

Aber: Diese Software-Komponente und auch der Zertifikats-Aussteller müssen von der Bundesnetzagentur offiziell zugelassen sein! In Deutschland werden diese Zertifikate üblicherweise auf Smartcards ausgegeben. Deshalb muss des weiteren auch die Smartcard und das Smartcard-Lesegerät von der Bundesnetzagentur akkreditiert sein.

Das Signieren mit Acrobat und dem Zertifikat einer amerikanischen Zertifizierungsstelle reicht deshalb üblicherweise nicht aus. Die Deutsche Post, Sparkassen und DATEV sind stattdessen gängige zugelassene Anbieter. Nähere Informationen über zugelassene Soft- und Hardware gibt's hier:
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barbagianni
barbagianni02.04.0712:40
Dann lag ich nicht ganz daneben.
Aber ist das nicht einen Großen Schwachsinn?

Szenario 1
Ich sende meinen Kunden eine Rechnung als PDF.
Er Druck die aus und Steckt sie in den unterlagen für das Finanzamt … in Falle einer Kontrolle


Szenario 2
Ich sende meinen Kunden eine Rechnung die ICH ausgedruckt habe.
Er kopiert eventuelle das und steckt sie in den unterlagen für das Finanzamt … in Falle einer Kontrolle


Oder Vielleicht haben wir/ich alles falsch verstanden was man uns mit dem Wort signieren sagen möchte?
Nämlich SIGNIEREN im Sinn von UNTERSCHREIBEN mit dem Stift oder mit eingescannte unterschrift.;-) und diese dann als PDF versenden!

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Marcel Bresink02.04.0712:49
barbagianni:

Das ist ganz einfach: Das Unterschreiben mit Stift ist in beiden Fällen völlig überflüssig. Beide Rechnungen sind auch so gültig.

Aber: Bei der Rechnung aus Szenario 1 ist die ausgewiesene Mehrwertsteuer ungültig, da die Rechnung elektronisch, aber ohne richtige Signatur übermittelt wurde. Wenn der Kunde Vorsteuerabzug geltend macht, wird er Ärger mit dem Finanzamt bekommen.

Gemäß Umsatzsteuergesetz muss der Kunde eine solch fehlerhafte Rechnung nicht akzeptieren (was nicht heißt, dass er sie nicht zu bezahlen braucht). Er kann von Dir eine Rechnung auf Papier nachfordern und Du bist dann verpflichtet, sie auch ordnungsgemäß auszustellen.
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pünktchen
pünktchen02.04.0713:09
das bescheuerte daran ist doch, dass altmodisch auf dem postweg verschickte rechnungen in der regeln auch nicht unterschrieben oder sonst irgendwie authentifiziert werden. wenn ich jetzt einen umsatzsteuerbetrug begehen will und entsprechende belege fälsche, dann druck ich mir die erfundene rechnung halt aus und schick sie mir nicht als pdf - letzteres wäre eh kriminelle dummheit.

mal ganz abgesehen davon, dass professioneller umsatzsteuerbetrug nicht mithilfe von gefälschten rechnungen, sondern mithilfe von innerhalb eines firmennetzwerkes rundum herumgeschickten pseudorechnungen geschieht. da hilft deren elektronische signatur einen scheissdreck. die hilft nur den herstellern entsprechender hard- und software sowie in erster linie wohl der post.

anstatt die gesetze mit immer neuen bürokratischen monstervorschriften aufzublähen, sollten die mal ein paar mehr betriebsprüfer einstellen. aber das sehen länder wie bayern, die sonst ja so auf die einhaltung von recht und ordnung pochen, ja als wettbewerbsnachteil. wenn die angaben nur alle 40 jahre mal überpüft werden, kann man die steuer sowieso bescheissen wie man will.


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Stefan S.
Stefan S.02.04.0714:12
Eine Rechnung, die nicht unterschrieben ist und USt ausweist, mag ja bezahlt werden, aber gilt nicht bei Finanzämtern. (Und ist ja eigtl. Käse)
Sonst kannst Du Dir ja gleich selbst ein paar Rechnungen schreiben und dir den Vorsteuerabzug gönnen.
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MacSebi
MacSebi02.04.0714:30
Wir sollten mal "unterschrieben" bzw. "signiert" unterscheiden:

Unterschreiben im Sinne von Unterschrift wie bei einem Vertrag ist bei Rechnungen auf keinen Fall notwendig.

Hier geht es um das elektronische Signieren.
„German by nature - Kiwi by heart“
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barbagianni
barbagianni02.04.0714:34
Ja, man kann doch selbst Rechnungen Schreiben. Das steht jeder zu. Das mach ich auch! Wenn ich zB. zum Flughafen mit dem Taxi fahre ... sache die ich oft mache und von Taxi-Fahrer keine Rechnung bekomme. Man darf für den Betrag eine Rechnung/Quittung selbst schreiben.
Das darf man.

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pünktchen
pünktchen02.04.0714:43
Stefan S.: genau so ist es aber. § 14 ustg fordert für per e-mail zugesandte rechnungen eine signatur, für per post zugeschickte aber keine unterschrift. betrug bleib natürlich beides - aber im ergebnis wird das finanzamt unmengen leute wegen blosser formverstöße nerven, statt sich um die eigentlichen betrüger zu kümmern. supersache!

erinnert mich an die bekämpfung des internationalen terrorismus durch die vorgeschriebene belästigung von trägern von unanständigen vornamen wie hassan, muhammed etc. in den usa. auf spon stand was von 13 millionen $ strafe allein für westernunion wegen der unzureichenden schikanierung ihrer potentiellen kunden. jetzt beschäftigt die bank ~120 mitarbeiter mit dem selektieren von rassisch unzuverlässigen. na also, geht doch!

(sick)

barbagianni: wie & wo soll denn das gehen? & wozu so ein wertloser 'beleg'?

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Stefan S.
Stefan S.02.04.0714:44
MacSebi
Wir sollten mal "unterschrieben" bzw. "signiert" unterscheiden:

Unterschreiben im Sinne von Unterschrift wie bei einem Vertrag ist bei Rechnungen auf keinen Fall notwendig.

Hier geht es um das elektronische Signieren.

ui, tatsächlich, §14 UStG sagt nix von Unterschrift.
Wieder was gelernt.
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Stefan S.
Stefan S.02.04.0714:47
§ 14 UStG
...
(3) Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch

1.
eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder
2. …
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barbagianni
barbagianni02.04.0714:49
pünktchen
& wo soll denn das gehen? & wozu so ein wertloser 'beleg'?

also, so wertlos ist ein solches Beleg auch nicht. Ich kann als Selbständiger auch eine solches Beleg absetzen;-)
Wenn du oft ins ausland fliegst um Fotos zu machen oder kunden zu besuchen. Dann summieren sich die ... Taxi Fahrten;-)
Capisci?
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pünktchen
pünktchen02.04.0714:56
ja und was soll der 'beleg' bitte belegen? es geht doch wohl eher darum, welche ausgaben das finanzamt pro reise auch ohne beleg pauschal anerkennt. ein selbst ausgestellter beleg ist keiner, sondern nicht mehr und nicht weniger wert als deine sonstigen behauptungen gegenüber dem finanzamt.


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barbagianni
barbagianni02.04.0715:04
Ich möchte jetzt nich über Steuertrickst reden, habe darüber viel gelesen und unter anderem auch der Grosse Konz. Und ausserdem gerade jetzt muss ich einiges tun.

Ich träume nicht einmal davor Herr Konz zu vertreten aber wenn du fragen hast ich glaube er antwortet fast jeder Frage.
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pünktchen
pünktchen02.04.0715:11
herr konz ist ein vollidiot. wenn du die tiefe seines wahnsinns erkennen willst, solltest du dir den berüchtigten "großen gesundheitskonz" zulegen. wenn es das machwerk überhaupt noch käuflich zu erwerben gibt. ich würde mich auf sein gesabbel auch im steuerrecht nicht unbedingt verlassen.

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oloool02.04.0715:36
barbagianni meint so genannte Eigenbelege. Die sind schon zulässig. Allerdings im Falle der Betriebsprüfung obliegt es dem Prüfer sie allumfänglich anzuerkennen oder nicht. Wenn prinzipiell Reisekosten über pauschal anerkannte Sätze hinausgehen und "eigenbelegt" sind, wird es kritisch.
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Josef
Josef02.04.0715:38
rainer puschner
und was soll das bitte ändern???? Wenn ich eine Leistung x erbracht habe, dann erwarte ich mir auch die Bezahlung dafür... egal, ob signiert , oder nicht - BASTA!
Du hattest noch nie eine Betriebsprüfung, oder? Das ist nunmal eine Vorschrift. Ob sie Dir gefällt oder nicht, ob sie sinnvoll ist oder nicht - das ist eine andere Frage. Aber aktuell gilt sie, also ist sie auch einzuhalten - sofern man (wie schon erwähnt) in den Genuß des Vorsteuerabzuges kommen will.
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buchi
buchi02.04.0717:56
Josef
Wenn der Rechnungsempfänger die Vorsteuer geltend machen will (also in der Regel ein Firmenkunde), dann MUSS der Rechnungsaussteller die Rechnung mit einer sogenannten "fortgeschrittenen" Signatur digital signieren. Oder er schickt sie per konventioneller Post. Die genauen Anforderungen sind in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2001/115/EG geregelt und gelten in der ganzen EU. Das Zertifikat muß von einer behördlich qualifizierten Stelle ausgestellt sein - ein Selbstzertifikat nützt da gar nichts.

Wenn der Empfänger ein Privatmensch ist, ist es wurscht, dann muß das PDF nicht digital signiert sein.

das ist ja eine komplette bürokratische Scheisse, dass Finanzamt muss ja eher abklären ob eine Rechnung auch wirklich, dort hin bezahlt wurde woher sie stammt, den eine Rechnung alleine ohne Zahlung wäre ziemlich sinnlos. Wenn der Rechnungssteller und der Rechnungsempfänger der gleiche Drucker haben, dann wird es wohl mit vernünftigem Aufwand nicht möglich sein, nach zu weisen, wer die Rechnung ausgedruckt hat. Zu dem wäre ja auch das Szenario, dass eine Rechnung per Mail und per Post überliefert wurde, dann könnte sich auch eine unsignierte Rechnung auf dem Computer des Rechnungsempfängers befinden.
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Josef
Josef02.04.0723:26
buchi
Tja, nun, ich habe die Richtlinie nicht erfunden. Und ich habe auch nicht gesagt, daß ich sie gut finde. Fakt ist, es gibt sie, also muß ich mich daran halten. (Oder mit dem Risko leben, daß ich die ganze Vorsteuer nachzahlen muß.)
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yeah03.04.0711:06
Kann jemand mal bitte einen richtigen Praxistipp geben. Will sagen: Weiß jemand wie man als Einmannunternehmen am sinnvollsten (kostengünstig) vorgeht? Acrobat Pro ist vorhanden.
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pünktchen
pünktchen03.04.0711:09
schick die rechnung per post & gut ist.
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MacSebi
MacSebi03.04.0711:38
yeah:
Kommt auf Deine Kunden an. Wenn es ehr persönliche Kontakte sind, schick's PDF einfach per Mail und weise sie drauf hin, sie unbedingt auszudrucken. Und gut ist.
„German by nature - Kiwi by heart“
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Martin Springer03.04.0711:57
SO: Auf diese Antwort habe ich gewartet! @@MacSebi, was aber wenn die Rechnung vom Gegenüber nicht in Farbe, sondern schwarz/weiss ausgedruckt wird? Oder gar mit einem Drucker der eine ganz andere Farbgebung auf weist? Dem Amt ist das dann wohl egal, ob mal so oder so? Ich meine, ich bin mir relativ sicher, dass wenn eine Prüfung statt findet, man nicht nur Deine Rechnungen an schaut, sondern auch diese dem Du sie gestellt hast, um evtl einem Betrug auf die Schliche zu kommen. Und wenn man dann Rechnungen in schwarz / weis vor findet, man aber bei einem Anderen Rechnungen in Farbe vor findet, die Du Ihm gestellt hast, ist das dann nicht irgendwo komisch? Oder ist das unrelevant...
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Josef
Josef03.04.0712:08
MacSebi
yeah:
Kommt auf Deine Kunden an. Wenn es ehr persönliche Kontakte sind, schick's PDF einfach per Mail und weise sie drauf hin, sie unbedingt auszudrucken. Und gut ist.
Dann macht sich Dein Kunde strafbar und Du auch, nämlich wegen Anstiftung zum Betrug.
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MacSebi
MacSebi03.04.0712:12
Ich drucke meine Rechnungen auch teilweise farbig und teilweise schwarz weiß aus - jenachdem wo ich gerade bin und welchen Drucker ich zur Verfügung habe. Daraus einen Betrug zu machen wäre sehr komisch.
Oder gibt's ein Gesetzt, welches mir vorscheibt, dass alle Rechnungen von mir auf gleichem Papier, mit gleichem Drucker oder im gleichen Layout gedruckt sein müssen? Beim Layout würde ich ja noch sagen, dass es komisch wäre, unterschiedliche zu nehmen - aber (Frage:) ist das etwa auch gesetzlich geregelt?

Jetzt noch mal meine ganz persönliche Meinung, die nicht zur Diskussion steht, weil subjektiv:
Solange die Rechnung die ich gestellt habe und die Rechnung die mein Kunde einreicht identisch sind, sehe ich da immer noch kein Problem.
Aber ich sehe auch nicht ein mich der hirnlosen Bürokratie in D zu beugen. Gibt's eh zu viel von. Einiges sehe ich ein, bei anderen Sachen (wie dieser) gibt's aber auch Grenzen...
Wenn ich ehrlich bin und keine krummen Dinger mache, habe ich kein Problem.
Die Damen und Herren der Finanzämter sollen sich lieber auch echten Betrug konzentrieren (womit ich nicht meine, dass sie mich "durchwinken" sollen mit meinen Angaben).
„German by nature - Kiwi by heart“
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MacSebi
MacSebi03.04.0712:13
Josef:
Weder ich noch mein Kunde betrügt irgendwen bei der Handlung.
„German by nature - Kiwi by heart“
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Josef
Josef03.04.0712:17
Das Ausdrucken ist ja nicht der Betrug, sondern das Umgehen einer Vorschrift bzw. die Aufforderung dazu.

Wenn man viele Rechnungen bekommt, druckt man die oft gar nicht aus. Wozu auch? Man kann die ja auch auf der Festplatte aufbewahren. Heute ist sekundenschnelles Finden am Computer angesagt, nicht stundenlanges Suchen in Ordnern. Und erst wenn sich einer genauer für eine bestimmte Rechnung interessiert, kann man die dem Prüfer ausdrucken. Dabei ist es dann natürlich offensichtlich, auf welchem Weg die Rechnung zugestellt wurde.
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Josef
Josef03.04.0712:19
MacSebi
Josef:
Weder ich noch mein Kunde betrügt irgendwen bei der Handlung.
Doch. Du forderst Deinen Kunden auf, unsignierte Rechnungen auszudrucken. Das heißt, er soll bei der Prüfung angeben, daß er sie per konventioneller Post erhalten hat. Das stimmt aber nicht, also ist es Betrug.
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