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MacBook Retina: Kaputter Pixel...doch nicht sooo klein, dass er nicht stört :-(

Cmon
Cmon19.09.1223:44
Hallo Zusammen

…endlich habe ich das MacBook Retina doch noch gekriegt und bin auch super happy damit. Habs jetzt ca. 2 Wochen, da entdeck ich einen leuchtenden Pixel, der entweder vorher nicht da war, oder mir nicht aufgefallen ist. Der leuchtet einfach immer volle Pulle, besonders auf schwarz sieht man diesen echt gut und er ist in der Mitte oben links im Bildschirm

Ich nehme mal an, unter Garantie geht es erst wenn man 3,4 tote Pixel hat? Gibt's da noch Tipps und Tricks dazu?
„Bei MTN seid 2003…wie die Zeit vergeht!“
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Kommentare

twilight
twilight20.09.1200:12
Wenn privat gekauft kannst Du maximal von Deinem Widerrufsrecht gebrauch machen (so vorhanden, sprich Fernabsatzhandel oder Kulanz)

Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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gimo
gimo20.09.1200:16
interessant ist das nur das "ca." ...14 tage hast du. Als ich vor ein paar Jahren einen Mistpixel am Imac (innerhalb der 14 Tage) hatte war im Endeffekt der neue Imac da, eh der "alte" abgeholt wurde. ...das war alles über die 0800er shopnummer regelbar.

ausserhalb der 14 Tage bist du wohl gekniffen.
„Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!“
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Cmon
Cmon20.09.1208:50
@all

Ich bin aus der Schweiz und habe das Gerät im Apple store abgeholt...ich glaube das 14-tägige Widerrufsrecht (welches eh knapp abgelaufen ist) gilt bei uns soweit ich weiss nur für online-käufe...oder täusch ich mich?
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macdevil
macdevil20.09.1209:28
Cmon
@all

Ich bin aus der Schweiz und habe das Gerät im Apple store abgeholt...ich glaube das 14-tägige Widerrufsrecht (welches eh knapp abgelaufen ist) gilt bei uns soweit ich weiss nur für online-käufe...oder täusch ich mich?
Genau. 14 Tage bei Online-Bestellung. Wenn du aber anrufst und dich dort nicht abwimmeln lässt, dann wirst du gute Chancen auf Erfolg haben.
Alternativ bringst du das gute Stück wieder zurück zum Applestore. Notfalls dort den Shopmanager verlangen.
„Wie poste ich richtig: Ich schreibe einfach überall irgendwas hin. Egal wie unnötig mein Post ist.“
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gimo
gimo20.09.1221:35
also meiner Erfahrung nach bekommst du das 14tägige mittlerweile fast überall (sofern die Firma ein online Angebot hat) ...also ich bekomme z.B. auch bei uns im Promarkt oder im "Bin doch nicht blöd" die 14 tage. ....aber wenn sie abgelaufen sind ist das wohl eher Essig
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dom_beta21.09.1201:08
Ich würde an deiner zu einem AppleStore gehen (ähnlich dem in Oberhausen oder Sindelfingen).

Die sind kompetent und helfen dir gerne.
„...“
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Chri90921.09.1201:21
Innerhalb des ersten Jahres sind die bei Apple eigentlich sehr hilfsbereit. Hatte ein ähnliches Problem mit meinem MacBook Pro, habe einen Apple Shop aufgesucht und innerhalb von einer halben Stunde hatte ich ein "neues" Gerät ... vermutlich refurbished aber es funktioniert Einwandfrei !!!
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chicken21.09.1221:01
Du bekommst keine refurbished Macs in einem Apple Retail Store, auch nicht als austausch. es ist sehr kulant wenn der store dein online gekauftes Gerät sofort austauscht - müssen tut er das nicht! Zuständig wäre der OnlineStore wo das Produkt auch gekauft wurde. die 14 tage gelten grundsätzlich nur für den fernabsatz, jedoch bietet Apple in allen Stores 14 Tage Rückgabe - freiwillig. Aber ganz ehrlich, selbst wenn es ein refurbished mac wäre - Offizielle refurbished Geräte haben ja volle Garantie etc., manche verwechseln da gerne auch B-Ware, die hat damit nix zu tun.
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chicken21.09.1221:07
Um zum Pixel Fehler zurück zu kommen, du musst ihn nicht akzeptieren - als Service kann man dir das Display einfach tauschen, kostenfrei innerhalb der Garantiezeit.
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gimo
gimo22.09.1210:59
chicken
Um zum Pixel Fehler zurück zu kommen, du musst ihn nicht akzeptieren - als Service kann man dir das Display einfach tauschen, kostenfrei innerhalb der Garantiezeit.

wegen einem Pixel kannst du weder bei Apple noch bei anderen Herstellern reklamieren. Nach Auskunft der Hotline ...die Garantie greift irgendwo zwischen einer kleinen und großen Anhäufung von Fehlern.
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Cmon
Cmon14.10.1223:46
Noch ein kleines Update wegen der Pixelsache. Hat mich doch nicht in Ruhe gelassen, dieser nervige grüne Punkt...desswegen bin ich dann einfach mal in den Apple-Store gegangen, und siehe da: Fragen mich, ob ich das Gerät gleich hier im Laden gekauft habe…dies bejahte ich und dann sagten sie, dass sie es am einfachsten einfach durch ein neues auswechseln würden!

Wow, nicht schlecht oder?

(ist dann natürlich auch so geschehen…obwohl es eigentlich innerhalb von 2 Wochen hätte sein sollen - was ich nicht wusste. Aber war ja auch so kein Problem. Echt genial Apple!
„Bei MTN seid 2003…wie die Zeit vergeht!“
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twilight
twilight15.10.1200:24
Danke für die Rückmeldung - grade bei positivem Verlauf hört man oft nix mehr ...

Peter

PS: Gratz
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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tjost
tjost15.10.1210:02
Apple versucht da sehr Kulant zu sein aktuell das sie in den Stores viel Negative Bewertungen bekommen haben.
Die tauschen sogar iPhones/iPads die Beschädigt sind und ein Retailer ablehnen muss.
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subjore15.10.1211:00
Die sehen dass halt mit den 14 Tagen nicht so eng. Die Mitarbeiter bekommen die 14 Tage eher als Richtwert vorgegeben. Die Meisten würden die Geräte, zu mindestens, wenn sie nicht komplett fehlerfrei ausgeliefert wurden wieder zurück nehmen.
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tjost
tjost15.10.1214:17
subjore
Die sehen dass halt mit den 14 Tagen nicht so eng. Die Mitarbeiter bekommen die 14 Tage eher als Richtwert vorgegeben. Die Meisten würden die Geräte, zu mindestens, wenn sie nicht komplett fehlerfrei ausgeliefert wurden wieder zurück nehmen.

Wie hier schon geschrieben hat mein kein Anrecht auf die 14 Tage solange es sich nicht um ein Fernabsatz handelt.

Direkte Rücknahme oder Austausch ist reine Kulanz und nicht vom Gesetzgeber gefordert.
Stichwort Nachbesserung.

Was Apple in diesem Fall gemacht hat war reine Kulanz. Guter Wille, Customer Satisfaktion.
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ssb
ssb15.10.1214:38
Das Fernabsatzgesetz greift (zumindest in Deutschland) auch dann, wenn man das Gerät nicht vor Ort ausprobieren kann. Also wenn du in einem Elektrogeschäft eine Waschmaschine kaufst, kannst du sie dort kaum ausprobieren (wäre lustig) - und dann gilt auch das Fernabsatzgesetz, weil du das Gerät im Prinzip "ungesehen" kaufst. Kann ja sein, dass die Maschine dir ganz toll angepriesen wurde und tolle Testberichte hatte, aber dann ist sie zu laut oder sonst irgendetwas im Bereich "gefällt mir nicht" - der Händler muss sie zurücknehmen, nicht nur, wenn sie einen Defekt hat.

Das "Gekauft-wie-Gesehen" lässt sich in solchen Fällen einfach nicht umsetzen.

Auch in den Apple-Stores würden sich die Mitarbeiter bedanken, wenn jeder seinen Rechner auspacken und ein oder zwei Stunden ausprobieren würde. Man kann an den Ausstellungsstücken spielen, aber nicht an dem Gerät, dass man kauft. Da ist es für Apple und andere Geschäfte viel günstiger, wenn man das Fernabsatzgesetz erfüllt.

Das gilt auch für die Sonderangebote in Diskountermärkten. Ich habe mir da mal ein Handy geholt, das hat mir nicht gefallen und hatte auch Macken. Nach drei Tagen zurück gebracht und das Geld wiederbekommen - fertig.
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apasionado18.10.1209:37
Tote Pixeln sind schwarz bez. Leuchten gar nicht mehr.

Aber Pixeln die permanent nur eine Farbe leuchten sind nicht tot, die sind einfach nur falsch kalibriert. Es gibt Lösung im Internet (einfach mal googlen), die die Pixeln wieder richtig stellen.
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apasionado18.10.1209:57
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F303
F30318.10.1210:04
ssb
Das Fernabsatzgesetz greift (zumindest in Deutschland) auch dann, wenn man das Gerät nicht vor Ort ausprobieren kann. Also wenn du in einem Elektrogeschäft eine Waschmaschine kaufst, kannst du sie dort kaum ausprobieren (wäre lustig) - und dann gilt auch das Fernabsatzgesetz, weil du das Gerät im Prinzip "ungesehen" kaufst. Kann ja sein, dass die Maschine dir ganz toll angepriesen wurde und tolle Testberichte hatte, aber dann ist sie zu laut oder sonst irgendetwas im Bereich "gefällt mir nicht" - der Händler muss sie zurücknehmen, nicht nur, wenn sie einen Defekt hat.

Das "Gekauft-wie-Gesehen" lässt sich in solchen Fällen einfach nicht umsetzen.

Auch in den Apple-Stores würden sich die Mitarbeiter bedanken, wenn jeder seinen Rechner auspacken und ein oder zwei Stunden ausprobieren würde. Man kann an den Ausstellungsstücken spielen, aber nicht an dem Gerät, dass man kauft. Da ist es für Apple und andere Geschäfte viel günstiger, wenn man das Fernabsatzgesetz erfüllt.

Das gilt auch für die Sonderangebote in Diskountermärkten. Ich habe mir da mal ein Handy geholt, das hat mir nicht gefallen und hatte auch Macken. Nach drei Tagen zurück gebracht und das Geld wiederbekommen - fertig.

In der Schweiz gibt es (afaik) faktisch keinen Käuferschutz im Online-Handel (abgesehen von den 14 Tagen). Es sei denn, der Händler bietet einen solchen Service freiwillig an. Wie viel Sicherheit Du willst, entscheidest Du als Konsument mit der Wahl des Stores. Es ist dort wohl aber eine Änderung im Gespräch.
„The brain is a wonderful organ. It starts working the moment you get up in the morning and does not stop until you get into the office. – Robert Frost“
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tjost
tjost18.10.1211:14
ssb
Das Fernabsatzgesetz greift (zumindest in Deutschland) auch dann, wenn man das Gerät nicht vor Ort ausprobieren kann. Also wenn du in einem Elektrogeschäft eine Waschmaschine kaufst, kannst du sie dort kaum ausprobieren (wäre lustig) - und dann gilt auch das Fernabsatzgesetz, weil du das Gerät im Prinzip "ungesehen" kaufst. Kann ja sein, dass die Maschine dir ganz toll angepriesen wurde und tolle Testberichte hatte, aber dann ist sie zu laut oder sonst irgendetwas im Bereich "gefällt mir nicht" - der Händler muss sie zurücknehmen, nicht nur, wenn sie einen Defekt hat.

Das "Gekauft-wie-Gesehen" lässt sich in solchen Fällen einfach nicht umsetzen.

Auch in den Apple-Stores würden sich die Mitarbeiter bedanken, wenn jeder seinen Rechner auspacken und ein oder zwei Stunden ausprobieren würde. Man kann an den Ausstellungsstücken spielen, aber nicht an dem Gerät, dass man kauft. Da ist es für Apple und andere Geschäfte viel günstiger, wenn man das Fernabsatzgesetz erfüllt.

Das gilt auch für die Sonderangebote in Diskountermärkten. Ich habe mir da mal ein Handy geholt, das hat mir nicht gefallen und hatte auch Macken. Nach drei Tagen zurück gebracht und das Geld wiederbekommen - fertig.

Das ist so nicht ganz richtig. Sicher eine Waschmaschine kann ich nicht testen, darum geht es auch nicht. Wenn ein Gerät defekt ist greift die Nachbesserung, hat mit Rückgabe nichts zu tun. Nicht alles verwechseln bitte.
Ich habe das Recht mit die Ware die ich kaufen möchte zeigen zu lassen. Der Verkäufer hat dann die Pflicht diesem Wunsch nachzukommen. So könnte ich Pixelfehler oder Beschädigungen im Vorfeld sehen. Auch ei Funktionstest muss im Rahmen des Möglichen durchgeführt werden da der Kunde das Recht (wenn nicht sogar die Pflicht) hat sich das Gerät vor Kauf vorführen zu lassen. Immer natürlich im Rahmen.
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Cmon
Cmon03.11.1211:41
@apasionado

Tja nur leider funktionieren diese Tipps nicht immer. Wie in meinem Fall. Aber dafür gabs ja ein neues MacBook.
„Bei MTN seid 2003…wie die Zeit vergeht!“
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