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Forum>Software>Mac OS X Lizenz für Snow Leopard auf Hackintosh

Mac OS X Lizenz für Snow Leopard auf Hackintosh

frosch270801.08.1019:20
Ich spiele mit dem Gedanken mir einen Hackintosh zu bauen, nur aus Neugierde ob ich das ans Laufen kriege.

Dass man SL egal mit welcher Version (wenige Ausnahmen laut Google) ohne vorhandenen Leopard installieren kann (auf Ebay immer "Vollversion" genannt) bedeutet ja noch nicht, dass es lizenzrechtlich in Ordnung ist.

Bei Ebay werden ja diverse DVDs von Leopard und Snow Leopard (im Folgenden SL genannt) angeboten. Ich weiß, daß ich eine gültige Leopard Lizenz brauche um den SchneeLeo installieren zu dürfen (mit Ausnahme des SL aus dem MacBoxSet).
Dazu habe ich nun diverse Optionen und würde von euch gerne wissen, ob meine Überlegungen richtig sind:

a) SL aus dem MacBoxSet (Ist dieser irgendwie zu erkennen, sofern er einzeln, also außerhalb der Box, weiterverkauft wird?)

Leopard und SL jeweils einzeln kaufen
b) Im Handel "nachgekaufte Pappbox" von Leopard kaufen (also keine die einem Mac beigelegt war) und ebensolche vom SchneeLeo
c) Einem "alten" Mac beigelegte Leopard-DVD in Kombination mit einem SchneeLeo

d) Einem "jungen" Mac beigelegte SchneeLeo-DVD


Meine Fragen dazu:
Sind c) und d) lizenzrechtlich (in Deutschland ist die Software juristisch nicht an die Hardware gebunden) ausreichend?

Kann man optisch einen Unterschied zwischen der Lizenz-Update-Version von SL und der dem MacBoxSet beigelegten SL Version erkennen?

Das Hackintosh-Bashing kann beginnen...

p.s.: Ich besitze ein MBP und "WILL" mir keinen MacPro leisten...
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Kommentare

dom_beta01.08.1019:32

Nein, darfst du nicht. Du darfst Apple-Software nur auf Apple-Hardware installieren.
„...“
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breaker
breaker01.08.1019:46
dom_beta

Nein, darfst du nicht. Du darfst Apple-Software nur auf Apple-Hardware installieren.

Die Software Lizenzbestimmungen gelten aber nicht Deutschland nicht. Daher ist das mehr oder weniger legal, eben ne rechtliche Grauzone.
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cdyFlorian
cdyFlorian01.08.1019:48
@ frosch2708: Ich glaube, dass beides funktioniert. Aber wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann mach es wie ich und kauf Dir die Mac Box Set. So hast Du wenigstens alle iLife Programme am Start

@ dom_beta: Sehr konstruktiv. Du bist bestimmt Beamter, oder?
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chill
chill01.08.1019:53
ich hol schonmal popcorn und bier ... das wird ein lustiger thread werden


deutscher obrigkeitsgehorsam

gegen die "legal-illegal-scheissegal" fraktion



(das die apple bedingungen in D nicht gelten ist ein alter hut, bloss glauben einige das aus ihrem missionierungswahn heraus einfach nicht)
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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dom_beta01.08.1020:06
breaker
Die Software Lizenzbestimmungen gelten aber nicht Deutschland nicht.

Doppelte Verneinung - also ja!
„...“
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cdyFlorian
cdyFlorian01.08.1020:17
dom_beta
breaker
Die Software Lizenzbestimmungen gelten aber nicht Deutschland nicht.

Doppelte Verneinung - also ja!

Komm, jetzt reichts...

Ob es jetzt gilt oder nicht: Ich habe für die Software bezahlt und mach damit was ich will.
Da kannst Du auf mich einreden bis du schwarz wirst.
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frank_ricard01.08.1020:26
Ich hab mir für meinen Hackintosh eine zusätzliche SL-"Upgrade"-Lizenz für 29€ gekauft, obwohl ich schon eine für mein MacBook hatte. Nur, um mein ansonsten natürlich absolut reines Gewissen zu beruhigen. Ich weiß, Family Pack wäre im Nachhinein günstiger gewesen und die 29€ hätte ich mir auch noch schenken können, aber wie gesagt. Reine Gewissensfrage. Es funktioniert jedenfalls.
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frosch270801.08.1020:36
Die SL-Version für 29,- Euro hab ich ja auch schon für mein MBP. Mir geht´s halt nicht nur um das, was machbar ist, sondern okay...

@cdyFlorian: Ich brauche die ganzen iLife Programme eigentlich relativ selten, aber ist ne Überlegung wert. Gibt´s ab etwas über 100 Euro.
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jogoto01.08.1020:56
frosch2708
Mir geht´s halt nicht nur um das, was machbar ist, sondern okay...

In diesem Fall gilt, was dom_beta schreibt. Lizenzrechtlich wirst Du nie in den grünen Bereich kommen, egal mit welcher Version.
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jannes64
jannes6401.08.1021:30
Ist das eine Gewissensfrage oder befürchtest du die Steuerfahndung im Haus?
Carpe Diem

P.S.: ich empfehle dir mal bei insanelymac.com reinzuschauen, da wirst du geholfen
„LESS IS MORE“
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Esäk
Esäk01.08.1021:49
frosch2708

a) SL aus dem MacBoxSet (Ist dieser irgendwie zu erkennen, sofern er einzeln, also außerhalb der Box, weiterverkauft wird?)
Mit Rechnung ist es auf jeden Fall klar...

Leopard und SL jeweils einzeln kaufen
b) Im Handel "nachgekaufte Pappbox" von Leopard kaufen (also keine die einem Mac beigelegt war) und ebensolche vom SchneeLeo
Eine Vollversion von Leo + das Leo-Update für 29,- geht auch.

c) Einem "alten" Mac beigelegte Leopard-DVD in Kombination mit einem SchneeLeo
Halte ich für rechtlich zumindest wackelig. Das SL-Update macht ja die an ein Mac-Modell gebundene Leo-Version nicht zur frei installierbaren Vollversion.

d) Einem "jungen" Mac beigelegte SchneeLeo-DVD
Funktioniert schlicht nicht.

„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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frosch270801.08.1021:50
Naja, fänd´s halt schon schöner keine verbotenen Sachen zu machen...
Aber das muß ich dann wohl mal jemand fragen, der sich von Berufs wegen damit auskennt (juristisch mein ich, nicht technisch) oder ist das hier der Fall bei euren "Behauptungen"?
Wie gesagt, nur weil etwas irgendwodrin steht (Apples Lizenzbestimmungen), heißt das ja nicht, dass es in Deutschland auch so Gültigkeit hat.
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@pplesticker01.08.1022:27
a) und b) sind lizenzrechtlich ok, c) auch, solange du die Leopard-Lizenz auf keinem anderen Mac mehr installiert hast.

d) wäre mit der gerade genannten Einschränkung auch ok, funktioniert aber technisch nicht.
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Waldi
Waldi01.08.1022:39
Es geht um die "Nationale Sicherheit" und da kennen die USA weltweit keinen Pardon
„vanna laus amoris, pax drux bisgoris“
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jogoto02.08.1008:01
@pplesticker
a) und b) sind lizenzrechtlich ok, c) auch, solange du die Leopard-Lizenz auf keinem anderen Mac mehr installiert hast.

Nein ist es nicht. Denn Apple gibt Dir die Lizenz unter bestimmten Bedingungen. Hältst Du Dich nicht daran, verfällt die Lizenz theoretisch. Ich sag ja nicht, dass das irgendwelche Konsequenzen hat oder mit deutschem Recht vereinbar, nur wenn jemand genau wissen will, wie es mit einer Lizenz aussieht und wann diese gültig ist, muss man ihm auch die korrekte Antwort geben.
Ich verschenke hier immer wieder Windows 2000 Lizenzen, die ich von ausgedienten Rechnern herunterkratze oder von solchen, die eine neue XP oder Win7 Volllizenz bekommen. Legal ist das, lizenzrechtlich eigentlich nicht.
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frosch270803.08.1012:23
Recht Herzlichen Dank an alle. Werd mich mal mit meinem Gewissen unterhalten...
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nexusle
nexusle03.08.1012:54
cdyFlorian
Ich habe für die Software bezahlt und mach damit was ich will.

Und das ist ein Irrtum. Das einzige, was in Dein Eigentum übergeht, ist der Datenträger, auf dem sich das geistige Eigentum Apples befindet. Für letzteres erwirbst Du lediglich eine Nutzungslizenz.

So, abgehakt. Im übrigen gebe ich Dir Recht. Die EULA gilt in D nicht und somit ist selbst das Installieren des Systems in Deutschland noch nicht einmal eine Grauzone.

Einzig das Verändern der Dateien (Hacken, sonst würde es gar nicht funktionieren) im Softwarepaket ist gemäß Urheberrecht strafbar. In den USA sieht es da seit letzter Woche aber auch wieder recht rosig aus, weil irgendjemand entschieden hat, dass die Menge des veränderten Codes in keinem Verhältnis zur Menge des restlichen Codes steht und somit nicht von einer völligen Veränderung des geistigen Eigentums gesprochen werden kann. Das bezog sich zwar auf den JB des iPhones, aber dürfte seine Gültigkeit auch bei Mac OS X finden.
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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rondinax03.08.1013:48
nexusle
Und das ist ein Irrtum. Das einzige, was in Dein Eigentum übergeht, ist der Datenträger, auf dem sich das geistige Eigentum Apples befindet. Für letzteres erwirbst Du lediglich eine Nutzungslizenz.
Für diese Behauptung hast du doch sicherlich einen Beleg, oder?
(Denn eine Lizenz ist quasi ein Vertrag. Und mit dem Kauf einer Softwarebox beim Händler schließt man lediglich mit diesem einen (Kauf-)Vertrag.)
nexusle
Einzig das Verändern der Dateien (Hacken, sonst würde es gar nicht funktionieren) im Softwarepaket ist gemäß Urheberrecht strafbar.
Hier hast du doch sicher auch die passenden §§ des StGB parat, die das belegen - nein? Denn es bleibt letztlich dabei, sein Eigentum kann man nutzen, wie man will. Lediglich die Weitergabe eines veränderten (Software-)Produkts unterliegt üblicherweise Einschränkungen.
Anders kann das alles aussehen, wenn man explizit einen Vertrag mit dem Softwarehersteller bzw. dem Rechteinhaber abgeschlossen hat.
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nexusle
nexusle03.08.1015:42
Dann ließ Dir doch mal die EULA von Mac OS X durch, vielleicht auch die von Windows oder jeder x-beliebigen anderen Software...

PS: Auch bei Film-DVDs und Musik-CDs ist das so. Das ist auch keinesfalls neu.

PS: Mit dem Händler schließt Du natürlich einen Kaufvertrag ab, aber eben nur über den Datenträger. Die Software ist nicht Dein Eigentum. Wenn es das wäre, könnte Dir auch niemand vorschreiben es nicht 1000-fach zu kopieren...

Und Dein letzter Satz

"Anders kann das alles aussehen, wenn man explizit einen Vertrag mit dem Softwarehersteller bzw. dem Rechteinhaber abgeschlossen hat."

ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder?

Was denkst Du, warum Du die EULA VOR jeder Installation akzeptieren musst?? Das ist ein Vertrag, den Du mit dem Softwarehersteller eingehst

Hast Du Dir jemals eine EULA durchgelesen?? Ich schätze nein!
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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rondinax03.08.1016:11
nexusle
Dann ließ Dir doch mal die EULA von Mac OS X durch, vielleicht auch die von Windows oder jeder x-beliebigen anderen Software...
Was da drinsteht ist (rechtlich gesehen) völlig irrelevant.
nexusle
PS: Auch bei Film-DVDs und Musik-CDs ist das so. Das ist auch keinesfalls neu.
Was ist da wie? - Ich darf mir keine CD rippen, die Songs 2 Töne höher rechnen und nochmal brennen? In welchem Gesetz steht das?
nexusle
PS: Mit dem Händler schließt Du natürlich einen Kaufvertrag ab, aber eben nur über den Datenträger. Die Software ist nicht Dein Eigentum. Wenn es das wäre, könnte Dir auch niemand vorschreiben es nicht 1000-fach zu kopieren...
Das schreibt mir ja auch niemand vor - kann ja auch niemand. Ich darf nur keinen Kopierschutz umgehen und meine 1000 Kopien nicht in der Altstadt verteilen/verkaufen.
nexusle
"Anders kann das alles aussehen, wenn man explizit einen Vertrag mit dem Softwarehersteller bzw. dem Rechteinhaber abgeschlossen hat."

ist doch wohl nicht ernst gemeint, oder?
Natürlich ist es das.
nexusle
Was denkst Du, warum Du die EULA VOR jeder Installation akzeptieren musst?? Das ist ein Vertrag, den Du mit dem Softwarehersteller eingehst
Quark - in dieser EULA stehen nur die Wünsche von irgendjemandem drin. Diese haben in dieser Form keinerlei rechtliche Relevanz. Und wenn ich irgendwo klicken muss um mein rechtmäßiges Eigentum nutzen zu können, gehe ich damit keinerlei Vertrag ein.

Übrigens, keine einzige deiner Behauptungen konntest du mittels entsprechender §§ schlüssig belegen, wie kommt das bloß? Vielleicht beherzigst du mal deine eigene Signatur oder fragst jemanden, der sich in der Thematik auskennt - wäre sicher besser:
nexusle
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!"


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Dachdecker03.08.1016:25


Punkt 7:
7. Ist es denn legal, Mac OS X auf einem PC zu installieren?
Die deutsche Gesetzgebung ist in diesem Fall auf der Seite der Endverbraucher. Endbenutzer-Lizenzverträge werden in Deutschland nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn sie vor dem Kauf der Software vereinbart wurden.

Die Einschränkung, die Apple für sein Betriebssystem Mac OS X in der EULA macht, hat daher in Deutschland keine rechtliche Bewandtnis (BGB §307). Wir sind daher davon überzeugt, dass unser Produkt in Deutschland legal ist.
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nexusle
nexusle03.08.1016:54
@agfa

Seit wann muss ich Dir was beweisen??
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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rondinax03.08.1016:58
nexusle
@agfa

Seit wann muss ich Dir was beweisen??
Nun, wer haltlose Behauptungen aufstellt, täte sicherlich gut daran, wenn er die irgendwie der Realität entsprechend erscheinen lassen könnte. - Du kannst das also offensichtlich nicht, macht mir ja nix. Im Gegensatz zu dir weiß ich es ja etwas besser.

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sierkb03.08.1016:58
rondimax,
Dachdecker:

Das Problem und große Missverständnis rund um die EULA in Deutschland ist: es hat bis heute noch kein Gerichtsverfahren stattgefunden, indem die grundsätzliche Wirksamkeit der EULA entweder so bestätigt oder nicht bestätigt worden ist.

Und es gibt dazu bisher sowohl juristische Meinungen, die die grundsätzliche Wirksamkeit der EULA in Deutschland und Europa bestätigen als auch welche, die diese anzweifeln. Aber SICHER weiß das bisher keiner.

Und solange vor Gereicht weder die grundsätzliche Wirksamkeit oder Unwirksamkeit tatsächlich festgestellt worden ist, existiert eine Grauzone. Und solange diese Grauzone existiert, sollte man einkalkulieren, dass der Schuss evtl. auch mal nach hinten losgehen kann, wenn eine Situation entstehen sollte, in der das tatsächlich mal auf den Prüfstand kommt.

PearPC schreibt nicht ohne Grund mit einer gewissen Vorsicht "Wir sind daher davon überzeugt, dass unser Produkt in Deutschland legal ist."

Sie schreiben nicht: "Wir wissen, dass unser Produkt in Deutschland legal ist". Sie schreiben auch nicht: "Unser Produkt ist in Deutschland legal." Sondern sie distanzieren sich vorsichtig und sagen, "Wir glauben, dass dem so ist bzw. sind der Überzeugung, dass". Aber tatsächlich WISSEN tut auch PearPC das nicht. Weil es gerichtlich hierzulande noch nie auf dem Prüfstand gewesen ist.

Wo es auf dem Prüfstand war oder angeblich hätte kommen sollen, das ist im Zusammenhang mit dem Psystar-versus-Apple-Prozess. Was draus geworden ist, wissen wir ja nun. Und dass der betreffende Richter schon nach wenigen Wochen in Richtung Psystar bedeutet hat: "Eure ursprünngl. eingereichte Klage vergesst mal ganz schnell, denn eure geäußerten Zweifel an der EULA sind unbegründet bzw. entbehren jeglicher Grundlage. Bitte formuliert eure Klage um, wenn ihr hier noch weiter Erfolg haben wollt."

Schon dieser Ausgang sollte aufzeigen, dass es keineswegs klar unnd deutlich ist, wie ein etwaiger Prozess rund um die EULA hierzulande in Deutschland ausgehen könnte, wenn er denn mal eines Tages stattfinden würde. Bisher hat so ein Prozess nicht stattgefunden. Und alles andere ist Grauzone und ein Segeln an der Grenze des Erlaubten. Bis zu dem Zeitpunkt, bis das einer mal vor gericht auf den Prüfstand stellt. Und diese Situation steht bis heute noch aus.

Wer seine Freiheitsgrade wirklich behalten will, der sollte sich solchen Dingen gar nicht erst aussetzen und proprietäre Software gar nicht erst verwenden. Und da kommt dann gerade in dem Punkt Open-Source-Software mit ihren zahlreichen Lizenzen ins Spiel, wo derlei Beschränkungen per definitionem nicht existieren. Man willigt in eine solche Lizenz ein, und diese Lizenz gewährt einem entweder einseitig sämtliche Freiheiten (z.B. macht das die BSD-Lizenz so oder BSD-ähnliche Lizenzen) in puncto Nehmen, Verändern, Vervielfältigen und Verbreiten, oder sie gewährt Freiheiten auf Gegenseitigkeit in puncto Nehmen, Verändern, Vervielfältigen und Verbreiten, wo einem dann gewisse Verpflichtungen auferlegt sind in puncto Zurückgeben (z.B. in Form der Transparent- und Öffentlichmachung eigener Veränderungen, so sie vorgenommen wurden). Das Urheberrecht gilt übrigens in allen Fällen. Sowohl immer bei Open-Source-Software als auch bei proprietärer Closed-Source-Software.

Wem die Beschränkungen bzgl. Nutzungsrecht bei Closed-Source-Software zu bestimmend und einschränkend sind, der soll sie halt meiden undsolche Software dann halt nicht verwenden! Niemand hindert irgendjemanden daran, den Weg Richtung Open-Source einzuschlagen! Es existiert derzeit sogar ein allgemeiner Trend in diese Richtung, dem sich sogar viele Firmen nicht mehr entziehen können, die bisher ihre Mauern dichtgehalten haben.

Wer Microsofts Software verwendet, der weiß, dass er nicht alles damit machen kann und darf! Wer Apples Software verwendet, der weiß, dass er nicht alles damit machen kann und darf! Wer es anders haben will bzw. größere Freiheitsgrade haben möchte oder braucht, soll halt die Finger sowohl von Microsofts als auch von Apples Produkten lassen! Alternativen gibt es. Und wer diese Alternativen nicht nutzen will, weil sie ihm nicht zusagen, der muss halt in den sauren Apfel beißen und muss mit den Einschränkungen leben, die Unternehmen wie Microsoft und Apple einem bzgl. ihrer Software und bzgl. der damit verbundenen Lizenzen abverlangen.

Ein "Nein" in der Richtung kann aus Verbrauchersicht eigentlich nur konsequent heißen, das betreffende Produkt schlicht und einfach nicht zu nutzen und zu boykottieren und sich der Konkurrenz zuzuwenden. Und diese Konkurrenz gibt es. Nicht zuletzt auch und gerade durch das, was durch Open-Source bereitgestellt wird.
Auch das hatte der Richter, der Psystars EULA-Vorwurf abschmetterte, erkannt und zum Hauptgrund der Abschmetterung gemacht: Auswahl und Alternativen durch Open-Source und z.B. durch Linux, denen man sich stattdessen zuwenden kann, wenn man mit den Beschränkungen nicht einverstanden ist, existieren. Der Rest ist freiwillige Selbstunterwerfung unter genau diese Beschränkungen. Dann kann und darf man aber auch nicht jammern, wenn's einem später nicht mehr passt oder einem das verpasste Korsett, in das man sich freiwillig gezwängt hat, zu eng wird. Denn man hat sich freiwillig drauf eingelassen und hat wissentlich dieser Beschränkungen (egal, wie die nun im Detail geartet sein mögen) diese Software gekauft bzw. bislang genutzt.
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dom_beta03.08.1016:59
rondinax
Was da drinsteht ist (rechtlich gesehen) völlig irrelevant.

Nein.

Wenn das stimmt was Dachdecker schrieb, schließt du dennoch ein Vertag mit Apple ab, wenn du dir Software-Updates herunterlädst.
Dann gehst du sozusagen nach Apple persönlich und schließt mit denen ein Vertrag ab und mit der Zustimmung bindest du dich an die EULA.

„...“
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nexusle
nexusle03.08.1017:11
@agfa

Belege mir doch einfach Deine (für mich haltlose) Behauptungen

Anders gesagt, tritt doch den Gegenbeweis an!
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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rondinax03.08.1017:11
dom_beta
Wenn das stimmt was Dachdecker schrieb, schließt du dennoch ein Vertag mit Apple ab, wenn du dir Software-Updates herunterlädst.
Dann gehst du sozusagen nach Apple persönlich und schließt mit denen ein Vertrag ab und mit der Zustimmung bindest du dich an die EULA.
DAS ist ja auch eine gänzlich andere Problematik, wenn du die Software direkt vom Hersteller erhälst. Dann wäre zu klären, inwieweit der Kunde mit dieser Klausel ungerechtfertigt benachteiligt wird und diese dadurch gegebenenfalls ungültig sein könnte. Ebenso könnte streitig sein, ob das erworbene Eigentum (also dieses ursprünglich beim Händler erworbene Softwarepaket) wegen Fehlerhaftigkeit erst durch dieses Update benutzbar würde und dadurch dann diese EULA-Klausel unwirksam sein könnte.
Die Softwarehersteller haben aber scheinbar wenig Interesse, das einmal gerichtlich prüfen zu lassen - wieso bloß ...?
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rondinax03.08.1017:15
nexusle
Belege mir doch einfach Deine (für mich haltlose) Behauptungen

Anders gesagt, tritt doch den Gegenbeweis an!
Gut, obwohl deine Einlassungen mehr als dümmlich sind, hier zum Abschluss (da für mich EOT) mal was ganz einfaches, um dich intellektuell nicht zu überfordern:

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sierkb03.08.1017:22
rondinax
Die Softwarehersteller haben aber scheinbar wenig Interesse, das einmal gerichtlich prüfen zu lassen - wieso bloß ...?

Dieselbe Frage könntest/müsstest Du im Gegenzug auch den Anwendern stellen. Wieso hat bislang noch kein Anwender hierzulande vor einem Gericht gegen Microsoft oder Apple oder ein anderes vergleichbares EULA-aufstellendes Unternehmen geklagt und die EULA grundsätzlich mal infrage bzw. zur Disposition gestellt? Wieso gab's dagegen noch keine Sammelklage oder irgendjemanden, der diese Klage stellvertretend geführt hat, um das endlich mal prüfen und von einem Gericht ein für allemal sicherstellen zu lassen?
Würdest Du selber klagen? Würdest Du selber Dich an einer Sammelklage beteiligen bzw. verteten lassen? Mach's doch! Dann sind wir am Ende schlauer. Das Ergebnis, das dabei herauskäme, interessiert sicher noch mehr Menschen.
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rondinax03.08.1017:23
sierkb
Das Problem und große Missverständnis rund um die EULA in Deutschland ist: es hat bis heute noch kein Gerichtsverfahren stattgefunden, indem die grundsätzliche Wirksamkeit der EULA entweder so bestätigt oder nicht bestätigt worden ist.
Zugegeben, das ist sicherlich ein Punkt. Aber zu einem Gerichtsverfahren brauchts nunmal einen Kläger. Warum klagt bloß keiner?
sierkb
PearPC schreibt nicht ohne Grund mit einer gewissen Vorsicht "Wir sind daher davon überzeugt, dass unser Produkt in Deutschland legal ist."
Stimmt auffallend. Und wie lange machen die das nun schon? Jahre.
sierkb
Wo es auf dem Prüfstand war oder angeblich hätte kommen sollen, das ist im Zusammenhang mit dem Psystar-versus-Apple-Prozess. Was draus geworden ist, wissen wir ja nun.
Ach komm schon sierkb, jetzt enttäuschst du mich aber! Du weißt doch so gut wie ich, dass es da um was ganz anderes ging, nämlich letztlich, dass Rechner mit veränderter Apple-Software ohne deren Zustimmung/Lizenz verkauft worden waren.
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rondinax03.08.1017:31
sierkb
Dieselbe Frage könntest/müsstest Du im Gegenzug auch den Anwendern stellen. Wieso hat bislang noch kein Anwender hierzulande vor einem Gericht gegen Microsoft oder Apple oder ein andere vergleichbares Unternehmen geklagt ...
Sierkb, mit Verlaub, jetzt wirst du aber extrem albern. Die Softwarekäufer nutzen ihr Eigentum so, wie sie es möchten, keine EULA und kein Gesetz hindert sie daran. Warum sollte da ein User klagen? Für ihn ändert sich doch nichts. Wer ihn daran hindern will, muss ihn verklagen. Strafrechtlich ist ja mangels entsprechender §§ nix zu wollen.
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sierkb03.08.1017:38
rondinax
Zugegeben, das ist sicherlich ein Punkt. Aber zu einem Gerichtsverfahren brauchts nunmal einen Kläger. Warum klagt bloß keiner?

Ja, warum bloß? Möglicherweise, weil man so eine Klage ggf. auch verlieren kann? Und möglicherweise, weil es sich in dieser bisherigen ungeklärten Grauzone dann doch besser lebt als mit einer evtl. verlorenen Klage?
Warum klagst Du nicht? Zu wenig Geld? Angst zu verlieren? Zugegeben: für einen allein ist das auch nicht zu schaffen. Aber eine Sammelklage, der man sich anschließt? Warum nicht schon längst geschehen? Vielleicht aus genau den grad' genannten Gründen? Lieber in dieser Grauzone gemütlich machen und nicht erwischt werden als es im schlimmsten Fall schwarz auf weiß von von Richters Gnaden zu haben, dass man es nicht darf und damit evtl. erst recht schlafende Hunde bei den Herstellern geweckt, was deren Kontrolle und Verfolgung der Zuwiderhandlung angeht?
sierkb
PearPC schreibt nicht ohne Grund mit einer gewissen Vorsicht "Wir sind daher davon überzeugt, dass unser Produkt in Deutschland legal ist."
Stimmt auffallend. Und wie lange machen die das nun schon? Jahre.

Ja, warum machen die das bloß? Warum stellt sich PearPc nicht mutig hin und sagt: "Wir klagen dagegen!". "Wir sind 100% von der Richtigkeit unseres Tuns überzeugt, wir scheuen da keine Auseinandersetzung, wir wollen's jetzt wissen und klagen gegen Microsoft, klagen gegen Apple und stellen deren EULAs auf den Prüfstand!"

Warum macht das keiner?
Du weißt doch so gut wie ich, dass es da um was ganz anderes ging, nämlich letztlich, dass Rechner mit veränderter Apple-Software ohne deren Zustimmung/Lizenz verkauft worden waren.

Dann schau nochmal genau in der Psystar-vs-Apple-Geschichte nach und schaue Dir mal die gewesenen Abläufe an, mit welchen Worten Psystar ursprünglich (ursprünglich!) gegen Apple angehen wollte bzw. das, was Du da beschreibst rechtfertigen wollte und das vor dem Richter begründet hat. Und dann lies Dir mal nochmal durch, was der Richter dann zu Psystar gesagt bzw. geschrieben hat und welche Argumentationslinie Psystar dann hatte, nachdem der Richter ihnen diese Vorgabe machte bzw. ihnen ihren ursprüngl. Vorwurf aus den Händen gewunden hatte. Ist alles nachzulesen und dokumentiert. Und dann lies Dir nochmal durch, wer da zuerst wen vverklagt hat mit welchem Vorwurf, und welche Klage kassiert wurde, und welche Klage bzw. Gegenklage da bis zum heutigen Tage obsiegt hat.

Mir scheint, Du weißt nur oberflächlich über diesen gewesenen Vorgang Bescheid und hast das Ganze entweder gar nicht oder nur am Rande mitverfolgt und Dir die einzelnen Dinge nur vereinzelt oder in irgendwelchen Zusammenfassungen durchgelesen statt die ausführlichen Protokolle derer, die da aus erster Hand aus dem Gerichtssahl geschrieben haben bzw. teilweise Akteneinsicht hatten, weil die betreffenden Protokolle freigegeben worden sind. Sonst hättest Du das jetzt nicht gschrieben.
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sierkb03.08.1017:48
rondinax

Sierkb, mit Verlaub, jetzt wirst du aber extrem albern. Die Softwarekäufer nutzen ihr Eigentum so, wie sie es möchten, keine EULA und kein Gesetz hindert sie daran. Warum sollte da ein User klagen? Für ihn ändert sich doch nichts. Wer ihn daran hindern will, muss ihn verklagen. Strafrechtlich ist ja mangels entsprechender §§ nix zu wollen.

Nochmal: es ist nicht Dein/ihr Eigentum! Ggf. der Datenträger bzw. das Medium auf dem diese Software drauf ist, die ist das Eigentum des Käufers. Er hat aber lediglich Nutzungsrechte an dem Inhalt, der darauf ist! Form und Umfang geregelt durch eine entsprechende Lizenz!

Wenn Du eine Musik-CD kaufst oder bei iTunes herunterlädtst oder einen Film kaufst oder ein Buch kaufst, gehört Dir das Werk auch nicht! Dir gehört lediglich das, worauf es gepresst oder geschrieben steht. Aber das Werk/der Inhalt selber gehört Dir nicht! Das gehört dem Autor/Buch-, Film oder Musikverlag! Nur die haben die Rechte an dem Werk! Nur die dürfen bestimmen, was mit diesem Werk geschehen darf, ob Du's vervielfältigen darfst, wie oft Du's vervielfältigen darfst, ob Du's weitergeben darfst, ob Du's verändern darfst.
Und genauso ist das mit Software. Sie gehört Dir nicht. Sie gehört dem Urheber. Und der darf bestimmen, in welchem Umfang Du sein Werk nutzen, vervielfältigen oder auch verändern darfst. Und stellt der Urheber seine Software unter eine Open-Source-Lizenz, dann regelt diese Lizenz sogar ausdrücklich, dass Du diese Software tatsächlich auch unbeschränkt vervielfältigen, weitergeben, verändern darfst, solange Du Dich an diese Lizenz hältst und diese Deinem Werk (es ist dann in dem Moment tasächlich Dein eigenes Werk, weil Du da was Neues draus gemacht hast, ggf. unter einer neuen Lizenz oder auch der alten (beide müssen miteinander harmonieren und sich nicht gegenseitig ausschließen), was in Übereinstimmung mit der Lizenz ist) selber wieder beifügst!
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Esäk
Esäk03.08.1017:50
sierkb
Ich würde wirklich nicht sagen, dass alles doof ist, was Du schreibst, aber es kommt extrem doof rüber.
1. argumentierst Du haarscharf am Punkt vorbei,
2. sind 90% der von Dir geschriebenen Buchstaben schlich überflüssig (langatmig über bloße Langweiligkeit hinaus),
3. gehts Du systematisch weg vom topic und wirst off topic und
4. interessiert niemand Deine Belehrungen in Sachen Open Source.

Letzteres spricht übrigens dafür, dass Du in meinre Sicht eine Attitüde drauf hast, die unterstellt, die anderen sind etwas schwer von Begriff und der wissende sierkb muss das (wie üblich weitschweifig) den kleinen Kindchen erklären. Es klingt wirklich lehrerhaft. gerade auch der Aspekt, dass Du in Deine Argumente eben Deine persönlichen Steckenpferde hineinwebst und das mit einer gewissen Penetranz.

Was gut war an Deinem Posting war, ist die Klarstellung, dass diese Frage noch nicht so vor Gericht gelandet ist. Dazu hätte aber 1 Satz gereicht. Zur Not und mit etwas Redebedürfniss wären zwei oder drei Sätze angemessen gewesen. Was Du aber draus gemacht hast, das macht schlechte Laune.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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sierkb03.08.1017:56
Esäk:

Wie wär's einfach mal, wenn Du Dich nicht ständig an mir abreiben würdest und einmal substantiell selber was zum Gelingen einer Diskussion beitragen würdest, indem Du substantiell und zur Sache gehörend was dazu beisteuert, ohne ständig auf mich und meinen Diskussionsstil abzuzielen und den infragezustellen? Ich könnte genauso sagen: Du langweilst mich. Immer dasselbe: immer sind's irgendwelche Spitzen gegen mich. Lästern. Mosern. Pöbeln. Kritisieren. Bekritteln. Kannst Du nicht ein einziges Mal irgendwo einen sinnvollen und weiterführenden Beitrag verfassen, wo Du nicht einen Bezug zu mir und meiner Art hier zu diskutieren herstellst?

Dass Du mich absolut nicht leiden kannst, ist mir schon längst klar. Aber musst Du das mit jedem Deiner Beiträge hier so demonstrativ raushängen lassen, ohne auch nur ein Quäntchen zum Gelingen des Kuchens ansonsten beizutragen?
Versuch's einfach mal. Bitte verkneife Dir das in Zukunft. Danke.
Was gut war an Deinem Posting war

Habe ich mal dankend zur Kenntnis genommen. Du scheinst auf dem richtigen Weg zu sein.
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nexusle
nexusle03.08.1017:57
@Klugscheißer

Warum ich diesen post so beginne, dürfte dir hoffentlich klar sein. Menschen wie dich mit einem rechthaberischem Geltungsbedürfnis, die der Meinung sind, andere Mitmenschen mit Beleidigungen verunsichern zu müssen, tun mir einfach nur leid. Dass man mit dem Erwerb von Software lediglich ein Nutzungsrecht erwirbt ist allseits bekannt und vor allem anerkannt. Sicher ist Apple egal, was du für dich in deinen vier wänden mit dem Betriebssystem machst. Allerdings ändert das nichts an den Tatsachen.

Und seit wann ist die Wikipedia eine rechtlich verwertbare Quelle? Und wie besser du es weist, hast du ja weiter oben gerade bewiesen!
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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Esäk
Esäk03.08.1017:59
sierkb
Wenn Du Deinen Stil auch nur ansatzweise lesefreundlich gestatten würdest, müsste man Dir das nicht permanent unter die Nase reiben. Aber Du scheinst nichts, nicht mal ein winziges Etwas anzunehmen. Und solange Du den Oberlehrer spielst, wird Dir das weiter vorgehalten. Damit musst Du leben.
In meinen Augen machst Du Threads kaputt.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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nexusle
nexusle03.08.1018:07
Also wenn das, was sierkb geschrieben hat, nicht lesefreundlich ist, dann weis ich nich wie schwer dir das lesen fällt. Wenn dir das, was du ließt nicht gefällt, dann ließ es nicht. Es zwingt dich niemand!

Außerdem wurde dem TE bereits seiner Meinung nach geholfen, also besteht kein weiterer Handlungsbedarf für das ursprungsthema
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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sierkb03.08.1018:12
Esäk
müsste man Dir das nicht permanent unter die Nase reiben.

Wer ist man? Du? Wer noch? Alle die, die aauch nicht argumentieren können? Und sich stattdessen in kurze, dahingerotzte Statements flüchten, weil sie entweder zu faul oder zu unwissend sind?
Aber Du scheinst nichts, nicht mal ein winziges Etwas anzunehmen.

Von Dir ganz gewiss nicht! Von anderen dagegen schon. Und diese anderen, die sind offenbar ganz zufrieden mit dem, WIE ich schreibe und mit dem, WAS ich schreibe, zumindest sagen sie mir das...
Und solange Du den Oberlehrer spielst, wird Dir das weiter vorgehalten. Damit musst Du leben.

Für Dich wird jeder, der etwas besser weiß als Du und mehr als ein paar dahingestammelte Worte fähig ist zu schreiben und sich Gehör verschafft bzw. bemüht ist, Wissen und Niveau in die Debatte zu bringen, ein Oberlehrer sein. Das Problem, das Du hast, bist Du selber. Nicht die anderen. Das Problem musst Du ganz allein mit Dir ausmachen. Das liegt nicht an mir. Das liegt an Dir.
In meinen Augen machst Du Threads kaputt.

Damit kann ich leben, dass Du damit ein Problem hast. Für Dich mache ich a grundsätzlich hier alles kaputt. Für andere hingegen nicht.

Andere haben mit mir weniger Probleme bzw. keine, und die finden mich und meinen Schreibstil durchaus als inhaltliche und erfrischende Bereicherung. Eigenartig, dass ich eigentlich immer nur mit bestimmten Leuten aneinandergerate und diese mich bekritteln und oberlehrerhaft empfinden. Und mit gewissen anderen Leuten, die Dir auch wohlbekannt sind, nicht. Und genau diese anderen Leute da eigenartigerweise genauso denken wie ich und ich da mir auch deren Zustimmung sicher sein kann. Mit gewissen Leuten hier habe ich mich z.B. noch nie in der Wolle gehabt. Woher das wohl kommt? Etwa, weil wir in Wort und Geist da evtl. dieselbe Sprache sprechen und auf derselben Linie und Wellenlänge sind? Schon mal drüber nachgedacht?
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rondinax03.08.1018:14
sierkb
rondinax

Sierkb, mit Verlaub, jetzt wirst du aber extrem albern. Die Softwarekäufer nutzen ihr Eigentum so, wie sie es möchten, keine EULA und kein Gesetz hindert sie daran. Warum sollte da ein User klagen? Für ihn ändert sich doch nichts. Wer ihn daran hindern will, muss ihn verklagen. Strafrechtlich ist ja mangels entsprechender §§ nix zu wollen.

Nochmal: es ist nicht Dein/ihr Eigentum! Ggf. der Datenträger bzw. das Medium auf dem diese Software drauf ist, die ist das Eigentum des Käufers. Er hat aber lediglich Nutzungsrechte an dem Inhalt, der darauf ist! Form und Umfang geregelt durch eine entsprechende Lizenz!
Das ist natürlich Unfug, denn es existiert keine Lizenz/Vertrag mit dem Hersteller/Rechteinhaber beim Kauf einer Softwarebox beim Händler.
sierkb
Wenn Du eine Musik-CD kaufst oder bei iTunes herunterlädtst oder einen Film kaufst oder ein Buch kaufst, gehört Dir das Werk auch nicht!
Das behauptet auch niemand - aber das Werkstück gehört mir und damit kann ich machen, was ich will - Ausnahmen (bspw. bezüglich Verbreitung, Vervielfältigung) regeln entsprechende Gesetze.
sierkb
Nur die dürfen bestimmen, was mit diesem Werk geschehen darf, ob Du's vervielfältigen darfst, wie oft Du's vervielfältigen darfst, ob Du's weitergeben darfst, ob Du's verändern darfst.
Du vermischst hier wieder Dinge in unzutreffender Weise. Kein Klappentext in einem Buch kann mir rechtswirksam untersagen, dass ich damit nicht meinen Schreibtisch am Wackeln hindern darf. Auch ein Verschenken kann nicht so einfach ausgeschlossen werden. Und ein Verändern sowieso nicht - auch nicht bei Software. Erst die eventuelle Weitergabe könnte mangels Verbreitungsrechte und Urheberrechte in diesem Fall zum Problem werden.
sierkb
Und der darf bestimmen, in welchem Umfang Du sein Werk nutzen, vervielfältigen oder auch verändern darfst.
Unfug, mit dem Inverkehrbringen über einen Vertrieb hat er gewisse Einflussmöglichkeiten verloren. Aber hier scherst du wieder Dinge über einen Kamm, die nicht zusammengehören. Natürlich darf ich ein Softwarepaket, welches ich beim Händler um die Ecke erwerbe, nutzen, wie ich das für richtig halte. Ich darf es mir auch kopieren, wenn ich das will und keine Gesetze dagegen sprechen (Kopierschutz-Umgehung, Verbreitung etc.).
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frosch270803.08.1018:16
Ich bin noch voll dabei
Hatte indirekt gehofft, das Thema nochmal aktuell zu machen, was ja auch funktioniert hat
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sierkb03.08.1018:22
rondimax:

Ich lasse Dich erstmal soweit im Glauben, Du hättest recht. Mir ist das jetzt echt zu blöd. Mache Dich bitte erstmal sachkundig. Habe grad' keine Lust, Dir in diesen Dingen jetzt Nachhilfe zu erteilen. Das artet eh wieder nur aus und wird ellenlang und endlos. Vielleicht macht's ja hier jemand anders. Ich esse jetzt erstmal was.
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Esäk
Esäk03.08.1018:39
sierkb
Wenn Du Dich mäßigen könntest, dann würde ich gerne was von Dir lesen und auch inhaltlich darauf eingehen. Doch das Problem ist, dass bei jemand mit Logorrhoe und passendem Sendungsbewußtsein eben nur die anderen leiden, der mit der Macke nicht.
Solltest Du mal drüber nachdenken.

Und es ist ja nun nicht so, dass Du nur mir sauer aufstösst.
Insofern glaube ich auch nicht, dass Du generell was besser weißt. Manchmal aber schon. Das aber ist durch Deine besserwisserische, extrem langatmige und belehrende Art schlicht ungenießbar. Leider und schade.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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rondinax03.08.1018:45
sierkb
Habe grad' keine Lust, Dir in diesen Dingen jetzt Nachhilfe zu erteilen.
Offensichtlich mangelt es eher der Argumente, als der Lust. Kein einziger Beleg, Paragraph oder sonstiges, was deine Sicht der Dinge auch nur ansatzweise belegt hätte. Stattdessen nur Nebelkerzen, Vermischen von Dingen die nicht zusammengehören und Verweise auf ein Rechtssystem, welches in dem Bereich wenig mit dem unseren vergleichbar ist.
Denn letztlich bleibt es dabei: mit dem Kauf einer Softwarebox, einer CD oder eines Buches beim entsprechenden Händler schließt man keinen Vertrag mit einem Rechteinhaber ab. Daher gelten lediglich die üblichen rechtlichen Rahmenbedingungen - und nicht das, was sich irgendjemand wünschen würde.
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rondinax03.08.1018:48
nexusle
Außerdem wurde dem TE bereits seiner Meinung nach geholfen, also besteht kein weiterer Handlungsbedarf für das ursprungsthema
Natürlich wurde ihm geholfen. Allerdings ist es auch wichtig, dass erwiesener Unsinn - wie von dir geäußert - nicht unwidersprochen Eingang in die Archive findet.

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_mäuschen
_mäuschen03.08.1018:51



Sorry, sirkb

Ich muss den beiden Vorredner zustimmen.



                                                                                   




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sierkb03.08.1019:11
Esäk
Wenn Du Dich mäßigen könntest

Bezüglich was?
nur die anderen leiden, der mit der Macke nicht.

Wer leidet denn? Leidest Du? Speziell mich betreffend? Weshalb? Woran leidest Du denn? Dass ich mich artikulieren und mitteilen kann? Und auch die eine oder andere Sache weiß oder auch besser weiß oder zumindest weiß, wo man sich wissender machen kann?
Und es ist ja nun nicht so, dass Du nur mir sauer aufstösst.

Wem denn noch außer Dir und dem einen oder anderen hartnäckigen Apple-/iPhone oder Flash-Fanboy? Wollen wir jetzt gegeneinander aufrechnen, wer mit dem was ich und wie ich schreibe sehr zufrieden ist und wer nicht? Wollen wir das dann bei jedem hier durchexerzieren inklusive Dir selber?

Insofern glaube ich auch nicht, dass Du generell was besser weißt. Manchmal aber schon.
Das aber ist durch Deine besserwisserische, extrem langatmige und belehrende Art schlicht ungenießbar. Leider und schade.

Für Dich vielleicht ungenießbar. Und für manchen, dem längere Gedanken nicht so liegen, vielleicht auch. Tut mir leid, aber gewisse Dinge lassen sich eben nicht in einfache Schlagworte verpacken, die leicht abgefrühstückt und abgeschluckt werden können. Finde Dich damit einfach ab.

Und wie man missverstanden werden kann, wenn man dann dann doch versucht, sich etwas kürzer und knapper zu fassen, das habe ich hier bei MTN gleich heute mittag schon erlebt. Da galt ich plötzlich als schroff und man hat sich gegenüber dem Fragesteller dann entschuldigt ob der Knappheit und Schroffheit von mir.

SO kann Kürze auch wirken und (miss)verstanden werden: schroff und kalt und abweisend. Und genauso kommt auch mir so manches kurze Statement von manchem hier bei MTN vor. Schroff und einfach mal so dahingerotzt, teilweise dann noch unterlegt mit einer persönlichen Herabwürdigung. Nicht immer ist kurz und knapp qualitativ gut, und hier bei MTN findet man das sogar höchst selten. Gerade Du solltest Dich da bei diesem Thema mal überhaupt nicht aus dem Fenster lehnen und Dich an dem Was und dem Wie von meinen Beiträgen stören! Bitte fasse Dich an Deine eigene Nase. Du kannst offenbar beides nicht. Weder in langen Sätzen was Gescheites und Sachdienliches rüberbringen. Noch in kurzen Sätzen. In kurzen Sätzen persönliche Angriffe fahren, ja das kannst Du! Da bist Du Meister drin!

Abgesehen davon: versuche einfach mal zu rekonstruieren, wie so mancher Thread, und vor allem langatmiger Thread zustandekommt und wer da eigentlich immer wieder derjenige Trigger ist, der das Ding weiter in die Länge zieht und weiter von der ursprünglichen Ebene wegzieht. Das sind nicht zuletzt sehr oft gewisse Flame wars, denen ich mich aussetzt, denen ich teilweise alleine gegenübergestellt bin und die ziemlich schnell vorbei sein könnten, wenn ich entweder sofort den Mund halten würde und das stehenlassen würde, was dann dasteht (so sachlich und fachlich falsch dann das auch sein mag oder so verzerrend oder gar auch persönlich angreifend). Oder wenn der betreffende Andere endlich mal aufhören würde, gewisse Dinge einfach falsch zu behaupten und alle anderen als Blödmänner hinzustellen (siehe iPhone-Diskussion). Oder wenn ich zum Beispiel auch mehr öffentliche Rückendeckung erfahren würde, sodass offenbar wird, dass ich nicht der Einzige bin, der da die betreffende Meinung so vertritt. Und derlei Leute, die da genau gleicher bzw. derselben Ansicht sind wie ich, die gibt's auch hier, das weiß ich. Nur scheine ich derjenige zu sein, der da ein gewisses Durchhaltevermögen hat, bestimmten Dingen, die einfach richtig sind, zum Durchbruch zu verhelfen bzw. bestimmte andere Dinge, die sachlich und fachlich unrichtig sind, versuchen richtigzustellen.

Wenn Dich das stört: Dein Problem. Andere Leute hier stört's nicht bzw. die sind sehr froh darum, dass das jemand macht. Und die Leute, die es stört, da müsste man dann mal genauer nachfragen und nachforschen, was das genau für Leute sind und aus welchem Grund die mit meinen Beiträgen nicht zufrieden sind und ob deren Problem vielleicht nicht auch ein wenig an ihnen selber liegen könnte...
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sierkb03.08.1019:26
_mäuschen
Sorry, sirkb
Ich muss den beiden Vorredner zustimmen.

Dass ich zur Weitschweifigkeit neige, weiß ich. Dass es mir eher selten gelingt, mich kurz zu fassen, weiß ich auch. Trotzdem zählt er Inhalt. Oder nicht? Und außer sich über meinen Stil zu beschweren, hat Esäk bisher hier noch nie was Fruchtbares zustandegebracht. Oder? Von Dir nehme ich diese Kritik gerne an, _mäuschen. Esäk hingegen ist mit der Art, wie er sich bisher eingebracht hat hier bei MTN und besonders mir gegenüber der Allerletzte, der geeignet wäre, mir hier irgendwelche Ratschläge zu geben. Seit ich hier meinen Benutzer-Account bei MTN habe, stichelt und züngelt Esäk in meine Richtung (und immer mit einem persönlichen und teilweise auch bewusst verletzendem Zungenschlag) -- vom ersten Tag an.

Ich werde versuchen, mich in Zukunft kurz zu fassen. Ob und wie weit das klappt, kann ich nicht versprechen. Ich bin halt so, ich neige halt zur Weitschweifigkeit. Da ist Änderung nicht von heute auf morgen möglich. Bitte sieh, bitte seht es mir nach! Danke für das Entgegenkommen.
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dom_beta03.08.1019:28
rondinax
DAS ist ja auch eine gänzlich andere Problematik, wenn du die Software direkt vom Hersteller erhälst. Dann wäre zu klären, inwieweit der Kunde mit dieser Klausel ungerechtfertigt benachteiligt wird


Benachteiligt? Alter!
„...“
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NOIdS
NOIdS03.08.1019:44
Auch wenn ich eher zum mitlesen neige und eher selten etwas poste, machen die Beiträge von siekb, einen zugegebenermassen langen, dafür recht sachlichen und informativen Eindruck. Bei sehr vielen anderen forenteilnehmern vermisse ich die bereitschaft, dinge auch mal aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten, was bei sierkb doch des öfteren zu lesen ist.

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