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Mac OS X Lizenz für Snow Leopard auf Hackintosh

frosch270801.08.1019:20
Ich spiele mit dem Gedanken mir einen Hackintosh zu bauen, nur aus Neugierde ob ich das ans Laufen kriege.

Dass man SL egal mit welcher Version (wenige Ausnahmen laut Google) ohne vorhandenen Leopard installieren kann (auf Ebay immer "Vollversion" genannt) bedeutet ja noch nicht, dass es lizenzrechtlich in Ordnung ist.

Bei Ebay werden ja diverse DVDs von Leopard und Snow Leopard (im Folgenden SL genannt) angeboten. Ich weiß, daß ich eine gültige Leopard Lizenz brauche um den SchneeLeo installieren zu dürfen (mit Ausnahme des SL aus dem MacBoxSet).
Dazu habe ich nun diverse Optionen und würde von euch gerne wissen, ob meine Überlegungen richtig sind:

a) SL aus dem MacBoxSet (Ist dieser irgendwie zu erkennen, sofern er einzeln, also außerhalb der Box, weiterverkauft wird?)

Leopard und SL jeweils einzeln kaufen
b) Im Handel "nachgekaufte Pappbox" von Leopard kaufen (also keine die einem Mac beigelegt war) und ebensolche vom SchneeLeo
c) Einem "alten" Mac beigelegte Leopard-DVD in Kombination mit einem SchneeLeo

d) Einem "jungen" Mac beigelegte SchneeLeo-DVD


Meine Fragen dazu:
Sind c) und d) lizenzrechtlich (in Deutschland ist die Software juristisch nicht an die Hardware gebunden) ausreichend?

Kann man optisch einen Unterschied zwischen der Lizenz-Update-Version von SL und der dem MacBoxSet beigelegten SL Version erkennen?

Das Hackintosh-Bashing kann beginnen...

p.s.: Ich besitze ein MBP und "WILL" mir keinen MacPro leisten...
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Kommentare

sierkb03.08.1020:02
rondimax:
Offensichtlich mangelt es eher der Argumente, als der Lust.

Du irrst! Genau der Zungenschlag kommt dabei dann nämlich raus, wenn man hier kleinbeigibt. Das wird einem dann gleich als Schwäche ausgelegt bzw. insinuiert, dass man das nur tue, weil man im Unrecht sei...

Nein, ich habe schlicht und einfach keine Lust! Das sei mir auch mal gestattet!
Denn letztlich bleibt es dabei: mit dem Kauf einer Softwarebox, einer CD oder eines Buches beim entsprechenden Händler schließt man keinen Vertrag mit einem Rechteinhaber ab. Daher gelten lediglich die üblichen rechtlichen Rahmenbedingungen - und nicht das, was sich irgendjemand wünschen würde.

Und weil das auch alles so wunderbar klar und eindeutig ist, und die Scahlage auch so klar und problemlos auf dem Tisch liegt, wie Du darzustellen versuchst, deswegen halten Distributoren von Open-Source-Software ihre Distributionen auch teilweise in mehreren Variationen vor: in Variationen, die einmal nur und ausschließlich Open-Source-Software enthalten und von ihren Lizenzen her ausschließlich Open-Source-Richtlinien unterliegen und ein anderes Mal dieselbe Software-Sammlung sind gemischt mit Closed-Source-Software und deren Lizenzen und weil diese Kombination rechtlich so problematisch ist noch in einer dritten variation, wo dann ein Teil angeboten wird, der nur und ausschließlich aus proprietären Software-Bestandteilen und deren Lizenzen besteht. Zu letzterem software-Paket gehören dann solche Sachen wie z.B. der Acrobat Reader oder Adobes Flash Player, der Real Player, Opera, etc. pp.

Wenn das alles so wunderbar miteinander vereinbar wäre und die Lizenzen der proprietären Software da sowieso hinfällig sind -- ja warum macht man sich diese Mühe eigentlich und bietet es nicht alles als eine Soße an?

Warum führt Apple sein darwin wohl getrennt vom restlichen MacOSX? Warum ist Darwin eine Untermenge von MacOSX und unterliegt völlig getrennten Lizenzen?
Das liegt nicht zufällig daran, dass die Lizenzen derjenigen Software-Bestandteile, die ein Darwin erst zu einem MacOSX machen, nicht rein zufällig genau das aussagen und verlangen, was nach außen hin durch die EULA abgedeckt wird bzw. werden soll? In den Bestandteilen, die ein darwin erst zu einem MacOSX machen, da ist nicht zufällig Technologie und Know-How auch von Drittherstellern drin, die ihre Software keineswegs unter eine Open-Source-Lizenz gestellt haben, sondern Apple im Vertrauen eine Lizenz erteilt haben, diese Technologie zu nutzen und weiterzugeben, ohne dass das von anderen dann gleich missbraucht und ausgeschlachtet wird? Auch dazu nach außen hin die EULA.

Du kannst Dich ja mal unter und ein wenig schlau machen, was alles in MacOSX für Marken- Patent- und sonstige Rechte von anderen, von Drittherstellern existieren, die alle ein Interesse daran haben, ob und wie mit ihren Software- und Code-Bestandteilen umgegangen werden soll. Und genau das fasst nach außen hin Apples EULA zusammen, im Detail und die einzelnen Bestandteile betreffend regeln das jeweils alle die dort aufgeführten Einzel-Lizenzen.

Und bzgl. des Open-Source-Anteils in MacOSX ist Apple genauso verpflichtet, diese Open-Source-Lizenzen anzuzeigen, ihnen Gehör zu verschaffen und sie im Sinne der betreffenden Urheber durchzusetzen, und Apple kommt dem auch angemessen nach (es gibt in Safari sogar einen fest verdrahteten Shortcut, der die in MacOSX zum Einsatz kommenden Open-Source-Lizenzen auflistet bzw. würdigt). Auch das wird nach außen hin durch eine solche EULA mit einem einzigen Schriftstück umfasst.

Gäbe es diese EULA nach außen hin nicht, dürftest/müsstest Du als Kunde im Grunde jeder dieser einzelnen Lizenzen (egal, ob nun von einem Unternehmen wie Adobe kommend oder von einem Open-Source-Entwickler, dessen Software Bestandteil von Darwin respektive MacOSX) zustimmen bzw. sie ggf. ablehnen, bevor Du Dein MacOSX installierst oder nutzt. Wäre das für Dich der bessere und wünschenswertere Weg? Das als Anwedner alles einzeln abnicken zu müssen?
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rondinax04.08.1004:11
sierkb
<erstaunlich vieles über Lizenzmodelle, die für den gegebenen Fall so überhaupt keine Relevanz besitzen> ...
Gäbe es diese EULA nach außen hin nicht, dürftest/müsstest Du als Kunde im Grunde jeder dieser einzelnen Lizenzen (egal, ob nun von einem Unternehmen wie Adobe kommend oder von einem Open-Source-Entwickler, dessen Software Bestandteil von Darwin respektive MacOSX) zustimmen bzw. sie ggf. ablehnen, bevor Du Dein MacOSX installierst oder nutzt. Wäre das für Dich der bessere und wünschenswertere Weg? Das als Anwedner alles einzeln abnicken zu müssen?
Nein, das (Inhalte und Bestimmungen einer EULA & Unterlizenzen etc.) braucht mich als Käufer einer Softwarebox überhaupt nicht zu interessieren. Schließlich wäre letztlich Apple (als Herausgeber) und gegebenenfalls der Händler (mit-) verantwortlich für entsprechende Forderungen von weiteren Rechteinhabern. Somit ist es allein im Interesse Apples, dass sie auch tatsächlich die Rechte besitzen, urheberrechtlich geschützte Teile in Ihrer Software in den Verkehr zu bringen.

Ich bleibe dabei, dass es grundsätzlich darum geht, dass Apple, nachdem die Softwarebox in den rechtmäßigen Vertrieb gegangen ist, sämtliche Einflussmöglichkeiten abseits von Markenrecht und Urheberrecht eingebüßt hat. Schließlich hat der Käufer der Softwarebox keinerlei Vertragsverhältnis mit Apple und kann daher auch nicht den Einschränkungen unterliegen, die sich Apple in seinen EULAs wünschen würde.
siehe dazu bspw.: I ZR 244/ 97 (Bundesgerichtshof, 06.07.2000)
Bundesgerichtshof
"... Nach dem Erschöpfungsgrundsatz hängt der urheberrechtliche Verbrauch des Verbreitungsrechts allein davon ab, ob der Rechtsinhaber dem (ersten) Inverkehrbringen durch Veräußerung zugestimmt hat. Auf die Art und Weise der weiteren Nutzung braucht sich die Zustimmung nicht zu erstrecken. Denn bereits mit der (ersten) durch ihn oder mit seiner Zustimmung erfolgten Veräußerung gibt der Berechtigte die Herrschaft über das Werkexemplar auf; es wird damit für jede Weiterverbreitung frei. Diese Freigabe dient dem Interesse der Verwerter und der Allgemeinheit, die in Verkehr gebrachten Werkstücke verkehrsfähig zu halten (vgl. BGHZ 80, 101, 106 - Schallplattenimport I; BGH GRUR 1986, 736, 737 - Schallplattenvermietung). Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. bereits RGZ 63, 394, 397 ff. - Koenigs Kursbuch). ... "
In dem ganzen Verfahren werden niemals Bestandteile irgendwelcher EULAs auch nur erwähnt, geschweige denn vom Kläger als Argument angeführt - wieso bloß?
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Metti
Metti04.08.1006:02
Möglicherweise erhellt euch dieser Link:
<http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag>


Um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen, meine Meinung dazu ist, Apple möchte nicht, dass Mac OS auf "Fremdhardware" genutzt wird. Wer also moralische Bedenken hat, sollte sich an das halten, was der Hersteller wünscht.
Für mich sieht hier in Deutschland die Sache so aus, dass Apple rechtlich nicht verhindern kann, dass ich mir die Update-CD von SL für 29,-€ kaufe (sicherheitshalber nicht bei Apple) und SL auf Hardware meiner Wahl linstalliere.

MfG, Metti.
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Scubapro04.08.1007:48
sierkb
Wieso gab's dagegen noch keine Sammelklage […], um das endlich mal prüfen und von einem Gericht ein für allemal sicherstellen zu lassen?
[…] Würdest Du selber Dich an einer Sammelklage beteiligen bzw. verteten lassen? […] Das Ergebnis, das dabei herauskäme, interessiert sicher noch mehr Menschen.
Eine Sammelklage existiert in D nicht und in den USA, wo es Sammelklagen gibt, ist die EULA afaik bindend. Was also soll eine Sammelklage bringen?
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sierkb04.08.1014:16
rondimax:

Erkläre mir mal bitte die Unterschiede zwischen "Eigentum", "Nutzungsrecht" und "Verbreitungsrecht" schön säuberlich.

Wann ist etwas tatsächlich mein Eigentum? Was darf ich machen, wenn etwas in mein Eigentum übergagengen ist? Was darf ich nicht machen, wenn es nicht mein Eigentum ist, sondern wenn ich nur ein wie auch imemr geartetes Nutzungs- und Verbreitungsrecht daran habe?

Wenn ich an etwas nur ein Nutzungs- und Verbreitungsrecht habe, darf ich es dann als mein Eigentum betrachten und damit dann tatsächlich machen was ich will? Ich darf es also auch verändern und das Ergebnis dann entweder unter dem gleichen Namen oder einem anderen namen herausbringen?

Ich darf also ein Buch kaufen, dort ein paar Zeilen des INHALTS verändern, das dann neu druckenlassen und das Ganze dann unter demselben Titel wieder in den Handel bringen, ohne den ursprünglichen Autor oder Verlag um Erlaubnis zu fragen?

Wann geht ein solche Buch oder Musikerzeugnis tatsächlich in mein Eigentum über (egal, auf was für einem Medium es nun gedruckt oder gepresst ist)? Ab welchem zeitpunkt darf ich WIRKLICH damit machen was ich will und es ggf. verändern wie ich will? Doch nicht bevor ich mich mit dem vorherigen Autor oder/und Verlag ins Benehmen gesetzt habe und um Erlaubnis gefragt habe oder der Autor bzw. der Verlag mir sein Werk mit allen damit verbundenen Rechten verkauft und überschrieben hat, oder!?

Ist das Endprodukt MacOSX ohne Veränderungen am Code so ohne Weiteres auf einem Nicht-Apple-Rechner lauffähig uns installierbar? Doch offenbar nein. Es muss mindestens ein Kernel-Modul geschrieben werden, welches das ermöglicht. Ist ein solcher Eingriff ohne die Erlaubnis von Apple möglich? Nein, denn die betreffenden Code-Stellen des Kernels und seiner Umgebung stehen unter einer restriktiven Lizenz von Apple, die sowas ohne das Einverständnis von Apple nicht so ohne Weiteres erlaubt.

Wenn Du eine Kopie von MacOSX kaufst, dann kannst Du eben NICHT damit machen, was Du willst, EULA hin oder EULA her. Du hast lediglich ein Nutzungs- und Verbreitungsrecht (wie auch imemr das ausgestaltet sein mag). Aber Dir GEHÖRT MAcOSX NICHT. Dir gehört der Datenträger, auf dem MacOSX Dir als Kopie ausgehändigt worden ist. Aber MacOSX selber gehört Dir nicht! Dir gehört weder der Code davon, noch gehören Dir die Markenrechte daran. Also ist es nicht Dein Eigentum! Also kannst Du damit NICHT machen, was Du willst? Mit dem gekauften Datenträger kannst Du in der Tat machen was Du willst. Aber nicht im Detail mit dem, was da drauf ist. Weil der Inhalt, der da drauf ist, Dir nicht gehört. Du hast lediglich eine Kopie davon und darfst diese Kopie nutzen. Aber an ihr inhaltlich herumbasteln und das Ergebnis dann als was Eigenes verkaufen, darfst Du nicht. Weil es Dir nicht gehört, sondern nur das Medium auf dem es sich befindet.

Und zutreffenderweise findest Du auch in dem von Dir angeführten BGH-Urteil auch nirgends den Begriff "Eigentum", sondern immer nur die Begriffe "Nutzungsrecht" und "Verbreitungsrecht". Warum wohl?

Auch ohne das Vorhandensein einer EULA dürftest Du mit einer solchen Software wie MacOSX nicht machen, was Du willst. Weil sie Dir nicht gehört, Dir gehört nur das Medium, auf der sich eine Kopie davon befindet, die ist tatsächlich Dein Eigentum und Dein Besitz! Das ist bei Büchern so, das ist bei Musik so, das ist bei Film so, das ist im Grunde bei allem so, was man so nach außen hin absondert. Die Eigentumsrechte und Urheberrechte bleiben beim Urheber!

Es sei denn, man tritt esxplizit und willentlich entweder alle diese Rechte oder nur einen Teil davon per Lizenz oder anderer Vereinbarung nach außen hin an jemanden anderen ab (was zum Beispiel bei der einen oder anderen Open-Source-Lizenz oder Creative Commons-Lizenz der Fall ist).

Zum Vergleich:
Wie man Schiffbruch erleiden kann und wehmütig seiner getroffenen Entscheidung hinterherweinen kann, wenn man alle seine Eigentums- und Urheberrechte an jemanden abtritt und verkauft, das konnte man schön sehen an MySQL und an dessen Gründer Monty Widenius, der zuvor MySQL für einen ziemlich hohen Betrag an Sun Microsystems verkaufte (MySQL stand damals schon unter der GPL Open-Source-Lizenz, das Monty Widenius damals sogar persönlich veranlasste) und der dem nachher hinterherweinte und da bis zur EU-Kommission ging und um verhinderung suchte, als Sun dann von Oracle gekauft wurde und diese Rechte an MySQL dann an Oracle übergingen. MySQL und alle damit verbundenen Markenrechte sind nun im Besitz und nun Eigentum von Oracle. Monty Widenius hat da nichts mehr zu melden und zu bestimmen. Weil er seine Eigentumsrechte und auch die Markenrechte zuvor komplett abgetreten und verkauft hat an Sun (für einen mehrstelligten Millionenbetrag). Er kann lediglich als ursprünglicher Urheber noch im Rahmen der GPL, unter der MySQL steht, an MySQL mitarbeiten und sich einbringen. Aber seine sämtlichen Exklusivrechte, bzgl. dieser Software das letzte Wort haben zu dürfen, die er zuvor hatte, die hat er verloren bzw. abgetreten und verkauft. Das letzte Wort bzgl. MySQL und bzgl. des Markennamens hat nun Oracle.

Und das letzte Wort bzgl. MacOSX und seines Inhalts (also dem, was MacOSX zu MacOSX macht) und allen damit verbundenen Eigentums- und Markenrechten hat nach außen hin immer noch Apple. Und nicht Du oder ich oder irgendein anderer Käufer, der sich lediglich davon eine Kopie hat kaufen dürfen, die er nutzen darf.
Das kannst Du drehen und wenden, wie Du willst. Das bleibt unverändert, egal ob dem nun eine EULA vorgeschaltet ist oder nicht.
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sierkb04.08.1014:32
Nachtrag:

Außerdem gilt auch immer bei sowas:

"Wo kein Kläger, da kein Richter". Solange man das für sich in seinem Kämmerlein macht und das Ganze nicht an die große Glocke hängt oder gar daraus Profit schlägt, interessiert das niemanden da draußen. Auch nicht Apple. Sobald aber genau das geschieht, interessiert's Apple sehr wohl. So geschehen auch im Fall von Psystar.

Und nebenbei: wohl nicht ohne Grund und offenbar aus einer gewissen Notwendigkeit heraus gibt's in MacOSX sogar ein Kernel-Modul, das genau diesen freundlichen und augenzwinkernden Appell (es ist bislang nur ein Appell, dem keine weiteren einschränkenden Maßnahmen bislang gefolgt sind) an den Benutzer hat: "Don't steal MacOSX!". Es heißt genau so und liegt unter /System/Library/Extensions/Dont Steal Mac OS X.kext.

Näheres dazu u.a. hier: und hier:
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@pplesticker04.08.1015:05
Sorry, dass ich mich hier so spät nochmal einmische, aber ich habe den Thread ein bisschen aus den Augen verloren...

Mac OSX auf einem PC zu installieren ist in Deutschland grundsätzlich legal, zum einen, weil die EULA nicht gilt, zum anderen, weil dank den USB-Boot Sticks keine Modifikationen am Kernel notwendig sind (wenn sie das wären, hätte sierkb recht).
jogoto
@pplesticker
a) und b) sind lizenzrechtlich ok, c) auch, solange du die Leopard-Lizenz auf keinem anderen Mac mehr installiert hast.

Nein ist es nicht. Denn Apple gibt Dir die Lizenz unter bestimmten Bedingungen. Hältst Du Dich nicht daran, verfällt die Lizenz theoretisch. Ich sag ja nicht, dass das irgendwelche Konsequenzen hat oder mit deutschem Recht vereinbar, nur wenn jemand genau wissen will, wie es mit einer Lizenz aussieht und wann diese gültig ist, muss man ihm auch die korrekte Antwort geben.
Ich verschenke hier immer wieder Windows 2000 Lizenzen, die ich von ausgedienten Rechnern herunterkratze oder von solchen, die eine neue XP oder Win7 Volllizenz bekommen. Legal ist das, lizenzrechtlich eigentlich nicht.

Hier möchte ich widersprechen.
Bezüglich Hardware-Gebundelten Lizenzen hat der BGH bei den OEM-Versionen von Windows doch eindeutig entschieden, dass diese auch einzeln verkauft werden dürfen, das Bundeln mit Hardware also ungültig ist.
Dies kann als Grundsatzurteil angesehen werden, und würde somit auch die Trennung der bei Macs mitgelieferten Lizenz von der Hardware erlauben.
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sierkb04.08.1015:36
@pplesticker
Mac OSX auf einem PC zu installieren ist in Deutschland grundsätzlich legal, zum einen, weil die EULA nicht gilt, zum anderen, weil dank den USB-Boot Sticks keine Modifikationen am Kernel notwendig sind

Stelle es doch auf den Prüfstand! Klage. Und dann weißt Du definitiv, ob Du mit der Ansicht im recht bist oder nicht! Wenn Du so sicher bist, dann klage. Wenn Du so sicher bist, dass dieses Urteil bezüglich der Windows-EULA so grundsätzlich ist und nicht etwa spezifisch und nur auf Windows bezogen, dann klage. Bzw. mache es hierzulande wie Psystar und fordere Apples Rechtsabteilung zum Schlagabtausch aus auf dass das auch hierzulane endgültig geklärt werden kann. Kannst dabei doch eigentlich nur gewinnen, oder?
Hier möchte ich widersprechen.

Das Recht sei Dir ungenommen.
Bezüglich Hardware-Gebundelten Lizenzen hat der BGH bei den OEM-Versionen von Windows doch eindeutig entschieden, dass diese auch einzeln verkauft werden dürfen, das Bundeln mit Hardware also ungültig ist.

Richtig! Bezüglich Windows! Weil da nämlich grundsätzlich eine ganz andere Voraussetzung vorliegt als bzgl. Apple mit seinen Macs, auch wenn sich die Hardware teilweise oder in großen teilen ähnelt. Windows ist grundsätzlich dazu ausgelegt, auf jedem dahergelaufenen PC, den man sich greifen kann, zu laufen. Grundsätzlich. Weil das Microsoft so will und entschieden hat. Also darf's auch beim Verkauf nicht an einen speziellen PC gebunden sein.

Apple hat aber anders entschieden. Apple verkauft seine Software nur mit seiner eigenen Hardware zusammen bzw. bestimmt selber, was auf welcher Hardware und unter welchem Betriebssystem zu laufen hat (z.B. iTunes und Quicktime nicht nur auf dem Mac, sondern auch unter Windows). Das Recht hat Apple. Das Recht hat jeder Hersteller, der so ein Konzept hat. Microsoft hat ein ganz anderes Geschäftskonzept. Und weil das so anders ist und sich von dem von Apple so grundlegend unterscheidet, ist das OEM-Urteil des BGH eben auch nicht so einfach auf andere übertragbar.
Dies kann als Grundsatzurteil angesehen werden, und würde somit auch die Trennung der bei Macs mitgelieferten Lizenz von der Hardware erlauben.

Wenn dem so wäre wie Du so schnell behauptest, dann wundere ich mich aber, warum nicht schon längst auf Basis diese angeblichen Grundsatzurteils solche hersteller wie Sony oder Microsoft gezwungen worden sind, ihre Bundelung von Sony Playstation und Microsoft XBox mit deren jeweiligem Betriebssystem darauf ebenfalls auf- und freizugeben bzw. warum die dürfen, was Apple angeblich nicht dürfen soll.
Und dann gäbe es hierzulande, basierend auf diesem BGH-Urteil sicher auch haufenweise Playstation- und XBox-Clones. Ganz legal. Und vom BGH so abgesegnet.
Warum ist das nicht schon längst so?

Wenn dieses BGH-Urteil so grundsätzlicher Natur wäre und Du rondimax Recht hätten, dann müsste es auch Clone-Hersteller vom Windows-Betriebssytem geben und auch von MacOSX, die ihrerseits veränderte und angepasste Windows- und MacOX-Versionen in Umlauf und in den Vertrieb bringen dürften. Erweiterbar auf x-beliebige andere Hersteller, die ihre Hardware mit einer eigenen Software verbinden. Mobilteloefone inklusive.

Kennst Du solche Windows Versionen? Ich kenne nur die, die offiziell das Microsoft-Logo tragen. Kennst Du ein Windows, das zwar Windows ist aber z.B. das HP-Logo trägt und komplett im HP-Design gehalten ist und dass der Allgemeinheit zur Verfügung steht? Oder ein IBM Windows, welches von IBM verändert, angepasst und unter der Marke IBM und ohne Eiverständnis von Microsoft auch unter eigener Marke vertrieben wird?

Sonys Playstation-Betriebssystem darf ich also auch woanders installieren als auf der eigenen Playstation und das als neues Produkt in Umlauf bringen, ohne Sony zuvor gefragt zu haben? Microsofts XBox-Betriebssystem darf ich also woanders installieren außer der XBox selber und daraus ein neues Produkt machen und es in Umlauf bringen, ohne Microsoft zuvor gefragt zu haben?
In beiden Fällen werkelt übrigens ebenfalls ähnliche und PC-übliche Hardware...

Hättet ihr recht, dann hätten wir hier sicher schon einen ganzen Zoo neuer Geräte und Betriebssysteme in den unterschiedlichsten Varianten und Kombinationen. Siehe Linux. Da ist das möglich. Weil die betreffenden Open-Source-Lizenzen und damit verbundenen Urheberrechte das ausdrücklich erlauben und zulassen.

Das ist eben der Unterschied zwischen Open-Source und Closed-Source bzw. zwischen proprietär und nicht-proprietär!

Das was ihr wollt und verlangt, das ist genau die Handlungsfreiheit, das sind genau die Spielräume, die euch Open-Source und deren Lizenzen gewähren und qua Lizenz ausdrücklich erlauben!

Wer Microsofts und Apple Produkten zuwendet, der unterwirft sich freiwillig genau diesen mit Closed-Source verbundenen Beschränkungen und Auflagen. Wer damit nicht zufrieden ist und sich zu eingeengt fühlt, der sollte vielmehr überlegen, ob er richtig gewählt hat.
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Scubapro04.08.1015:54
sierkb
Und dann gäbe es hierzulande, basierend auf diesem BGH-Urteil sicher auch haufenweise Playstation- und XBox-Clones. Ganz legal. Und vom BGH so abgesegnet. Warum ist das nicht schon längst so?
Weil bei den Konsolen die Herstellungskosten meist über dem Verkaufspreis liegen und der Gewinn mit den Spielen gemacht wird. Ähnlich Tintestrahldrucker und Nachfüllpatronen.
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Esäk
Esäk04.08.1016:06
Der Vorsatz des sich Kürzerfassens ist ebenso gehaltvoll wie der Inhalt der Bleiwüste, nicht?
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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sierkb04.08.1016:10
Esäk
Der Vorsatz des sich Kürzerfassens ist ebenso gehaltvoll wie der Inhalt der Bleiwüste, nicht?

Weißt Du, Esäk, mach's einfach besser!
Schreib' selber Beiträge, beteilige Dich mal selber produktiv und sachlich an so einer Diskussion, anstatt immer nur wie eine Heckenschütze auf die Person zu zielen!
Ist das, das Einzige, was Du kannst? Gibt's von Dir eigentlich auch mal was Anderes zu lesen als sowas wie bislang?

Wenn Du's kürzer kannst, dann fasse mich doch zusammen und schreibe es meinetwegen als Zusammenfassung in Deinen eigenen Worten! Oder von vornherein gleich besser und anstelle von mir.
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rondinax05.08.1011:13
sierkb
<viele seltsame Fragen, die weit überwiegend am Thema vorbeigehen>
Sinnentnehmendes Lesen ist nicht so deine Stärke, oder? Denn viele Fragen - eigentlich besser Nebelkerzen - die du hier auftischst, wurden schon behandelt. Und ein Großteil deiner Fragen lassen sich nunmal leicht mittels etwas Lektüre im UrhG beantworten.
sierkb
Wenn Du eine Kopie von MacOSX kaufst, dann kannst Du eben NICHT damit machen, was Du willst, EULA hin oder EULA her. Du hast lediglich ein Nutzungs- und Verbreitungsrecht (wie auch imemr das ausgestaltet sein mag).
Wieso eigentlich "Verbreitungsrecht"? - Na, egal.
Nochmal:
Mit dem Kauf der Mac OS X-Box beim Händler hab' ich keinerlei Vertragsverhältnis (irgendeine "Lizenz"!) mit Apple. Apple kann mir also keinerlei Vorschriften bezüglich Verwendung etc. machen. Alle Einschränkungen, die mir auferlegt sein können, stammen ausschließlich aus geltenden Gesetzen.

Wieso hast du nun eigentlich trotz deiner ausschweifenden Texte keinen einzigen Anhaltspunkt gebracht, der glaubhaft machen könnte, dass mit dem Kauf einer Softwarebox ein Vertragsverhältnis mit Apple zustandekommt?
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rondinax05.08.1011:30
sierkb
Apple hat aber anders entschieden. Apple verkauft seine Software nur mit seiner eigenen Hardware zusammen ...
Das tun sie genau nicht. Sie verkaufen das auch als Box-Variante - genau wie Windows.
sierkb
Wenn dem so wäre wie Du so schnell behauptest, dann wundere ich mich aber, warum nicht schon längst auf Basis diese angeblichen Grundsatzurteils solche hersteller wie Sony oder Microsoft gezwungen worden sind, ihre Bundelung von Sony Playstation und Microsoft XBox mit deren jeweiligem Betriebssystem darauf ebenfalls auf- und freizugeben bzw. warum die dürfen, was Apple angeblich nicht dürfen soll.
Kannst du das Playstation- oder XBox-OS als Box-Version kaufen? Nein. Damit fallen deine "Argumente" in sich zusammen wie ein Kartenhaus.
sierkb
Wenn dieses BGH-Urteil so grundsätzlicher Natur wäre und Du rondimax Recht hätten, dann müsste es auch Clone-Hersteller vom Windows-Betriebssytem geben und auch von MacOSX, die ihrerseits veränderte und angepasste Windows- und MacOX-Versionen in Umlauf und in den Vertrieb bringen dürften.
Dass es diese "Clonehersteller" nicht gibt, hat nichts mit irgendwelchen Lizenzen zu tun, sondern liegt zuallererst am UrhG - solltest du echt mal lesen, das Teil.
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sierkb05.08.1012:26
rondimax:
Das tun sie genau nicht. Sie verkaufen das auch als Box-Variante - genau wie Windows.

Und was steht außen auf dieser Box von Apple drauf? Auf was für Rechner beschränkt? Und was steht noch drauf? Bzgl. Lizenzhinweisen, die der Box im Detail und in gedruckter Form beiliegen?

Da steht darußen nicht zufällig u.a. auf der Box drauf (mal am Beispiel der Snow Leopard-Box):
Voraussetzungen: Mac-Computer mit Intel-Prozessor
[..]Bitte keine Software stehlen
Wichtig Mit Verwendung dieses Produkts erklären Sie Ihr Einverständnis mit dem diesem Paket beiligenden Lizenzbestimmungen

Das heißt im Klartext: man hat noch genügend Zeit und Gelegenheit, sich die Lizenzbedingungen, die dem Paket beiliegen, vorher nochmal durchzulesen, bevor man den Rechner einschaltet und sich MacOSX auf seinen Rechner nagelt. Weil außen auf der Box steht: "Bitte tue das im Zweifel und zwar vorher." Möglichkeit und Gelegenheit, das genauso vorher zu tun, ist vorhanden. Niemand wird von diesen Lizenzbedingungen überrascht, sie liegen in der Box und können gelesen werden, bevor diese Software installiert bzw. gebraucht wird. Dazu muss man zwar die Verpackung öffnen, aber das ist auch nach deutschem Recht keine Verpflichtung zum endgültigen Kauf, auch wenn mancher Verkäufer das dem Kunden gegenüber anders sieht.


Kannst du das Playstation- oder XBox-OS als Box-Version kaufen?

Das weiß ich, ehrlich gesagt im Detail nicht. Möglicherweise nicht. Hersteller-Entscheidung. Zumindest Sony hat aber mal eine zeitlang sogar offiziell ein Linux-Kit angeboten, das man sich alternativ auf die Sony Playstation nageln konnte. In diesem Fall hat Sony das also so gewollt und veranlasst bzw. eine solche offizielle und von Sony unterstützte Alternative für diejenigen, die die Hardware der Playstation z.B. als Bestandteil eines Linux-Clusters verwenden wollen. Ob Sony das immer noch so macht oder das mittlerweile eingestellt hat, weiß ich nicht. Will nur sagen: der kleine oder feine Unterschied dabei: die Initiative ging/geht vom Hersteller Sony aus, und der sagt "Ja, will ich und unterstütze ich" oder "Nein, will ich nicht, unterstütze ich nicht". Und genau dieses Recht hat auch Apple. Nämlich zu sagen: "Ja, will und unterstütze ich." oder "Nein, will ich nicht, unterstütze ich nicht."

Ob es technisch geht und möglich ist, das ist eine völlig andere Frage.
Tausende Linux-Portierungen in der Welt auf alle möglichen Gerätschaften da draußen bis hin zur digitalen Armbanduhr sind vollzogen worden und haben demonstriert: "Es geht. Es ist machbar." Nur obder betreffende hersteller damit einverstanden ist und da auch sein entsprechendes Einverständnis gibt, dass damit dann im Zweifel Kasse gemacht wird und seine von ihm vorgesehene Hardware-/Software-Kombination abgelöst wird von einer ganz anderen, das ist eine andere Frage. Das kann im Zweifel jeder für sich in seinem stillen Kämmerlein so machen und halten wie ein Dachdecker. Nur er kann und sollte dabei nicht unbedingt erwarten, dass er das im Sinne und mit Einwilligung des Herstellers tut bzw. sich hier dann auf rechtlich einwandfreiem Terrain bewegt, das tatsächlich auch tun zu dürfen. Support und technische Hilfe seitens des Herstellers sollte er speziell in solchen Fällen nicht erwarten dürfen. Und genau da fängt das Problem mit den Hackintoshs doch grad' erst an. Jedes einzelne MacOSX-Update ist in dieser Hinsicht Support den Apple leistet -- in stiller Voraussetzung, am Ende stehe genau die Hardware, die Apple selber vertraut ist. Hat ein Hackintosh-Nutzer zwischendrin irgendwie mal Probleme -- bei wem wird dann die Schuld gesucht? Bei seiner Bastelei oder vielmehr bei Apple?
Dass es diese "Clonehersteller" nicht gibt, hat nichts mit irgendwelchen Lizenzen zu tun, sondern liegt zuallererst am UrhG - solltest du echt mal lesen, das Teil.

Ach, sach an!
Und um was geht's hier die ganze Zeit? In letzter Konsequenz doch um genau dieses Urheberrecht! Nicht jeder Urheber, dessen Software-Erzeugnisse Bestandteil von MacOSX als Ganzem haben, ist vielleicht und möglicherweise einverstanden damit, wenn seine Software in anderem Rahmen und anderen Bedingungen zum Einsatz kommen als per Lizenz oder auch mit Apple vorher so verabredet? Und nicht nur die Urheberrechte derjenigen Software-Autoren, deren Software-Erzeugnisse Bestandteil von MacOSX sind, sollten beachtet und gewahrt bleiben, Apple selber hat auch Urheberrechte an seinem eigenen Produkt und einen Anspruch darauf, dass dieses Recht gewahrt bleibt! Und wenn Apple sagt: "Ich will nicht, dass das und das mit meiner Software gemacht wird", dann ist das gefälligst zu respektieren und damit entsprechend umzugehen!

Du würdest es auch nicht wollen, wenn Du ein Buch schreibst, und jemand anders geht hin, streicht Passagen heraus, fügt eigene Passagen ein oder lässt das Ganze auch einfach nur unberührt und fügt dem ganzen dann Kommentare bei und vertreibt das Ganze dann GEGEN Deinen Willen und OHNE Dein Einverständnis.

Gleiches mit Musik. Warum wohl wurde denn unlängst unser deutsche Rapper Bushido wegen merhfachen Plagiats verknackt und durfte schön brav Strafe zahlen? Der Junge hat seine Melodien gleich auf mehreren Scheiben mehrfach bei anderen Musikern geklaut gehabt und sie dann zu was Neuem verwurstet und das Ergebnis dann als was Eigenes verkauft! Sein O-Ton dazu mal in einem Interview: "Ich bin so groß geworden -- wenn mir was gefällt, dann nehme ich es mir einfach. Wenn mir eine Uhr gefällt, dann nehme oder klaue ich sie mir einfach." Die betreffenden Musiker, die gegen Bushido geklagt haben, die haben das nicht getan, weil er Melodien von ihnen genommen hat. Das findet heutzutage täglich statt, dass der eine beim anderen abkupfert und Melodielinien wiederverwendet werden. Das ist normal und fruchtbar und in Ordnung so. Nein, diese klagenden Musiker wollten vorher höflich gefragt werden, ob er sich der betreffenden Musiklinien bedienen darf! Eigener Aussage nach hätten sie sie ihm sogar gerne gegeben. Aber nicht so. Nicht ohne vorher angefragt zu haben.

Und genau dasselbe mit Hackintoshs oder auch bzgl. Psystar. Apple möchte und sollte gefragt werden. Und wenn sie nicht wollen, dann wollen sie eben nicht! Das kannst Du bedauern, musst Du aber eben so hinnehmen. Und Du musst den Zeitpunkt abwarten, bis Apple selber sagt: "OK, machen wir", "OK, unterstützen wir -- mit allen Forlgen, die dann auch bzgl. Support dann da dranhängen".

Und solange Apple das nicht möchte, musst Du deren Urheberrechte (und die Urheberrechte anderer, für die Apple bzgl. dieses Produktes nach außenhin geradesteht) zähneknirschend so hinnehmen und damit leben. Das ist eben dann so, und es ist auch gut, dass es so ist, dass es grundsätzlich so ist mit dem Urheberrecht. Weil wir sonst Wild-West hätten.

Wie gesagt: was Du in Deinem stillen Kämmerlein machst und tust und ob Du da bis zum Limit auslotest, was technisch machbar ist und welche Software möglicherweise sonstwo noch zum Laufen zu bringen ist, das ist Dein eigenes Bier und Vergnügen. Nur lautstark einfordern solltest Du es vom Hersteller nicht, dass er das dann zum offiziellen und von ihm unterstützen Weg deklariert bzw. offiziell auch so absegnet. Du kannst auch versuchen, MacOSX auf Deine Waschmaschine oder Deinen Toaster zu bringen, die inzwischen möglicherweise auch schon einen Intel x86-Chip in sich trägt. Nur lautstark von Apple einfordern, dass sie so eine Bastelei dann offiziell unterstützen und begrüßen, das solltest Du nicht tun.

Und für Deine Bastellösung, die Du da bevorzugst, ist wohl auch immerhin ein USB-Stick erforderlich. Ist so eine Lösung wirklich massentauglich? Kann man so eine Lösung wirklich dazu erheben, hier über das schlichte "Warum? -- Weil es technisch geht!" hinauszugehen und dann noch Forderungen zu stellen? Deine Hackintosh-Lösung geht. Technisch. Ja und? So what. Aber erstens ist's technisch nicht so sauber, wie es sein sollte, und zweitens ist es rechtlich sehr fragwürdig und vom Urheber nicht so gewollt. Wer's machen will, soll's machen. Aber bitte nicht in Anspruch nehmen, dass das der allgemeine und generell akzeptierte Weg sein kann oder soll.
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Esäk
Esäk05.08.1012:31
sierkb
Wenn Du's kürzer kannst, dann fasse mich doch zusammen und schreibe es meinetwegen als Zusammenfassung in Deinen eigenen Worten! Oder von vornherein gleich besser und anstelle von mir.

Sonst gehts gut?
Es ist die Aufgabe des Schreiber, sich nicht einfach auszukotzen und jede wilde Assoziation hinzuklotzen, sondern sich seinen Mitmenschen halbwegs so verständlich zu machen, dass eben nicht die anderen die Aufgabe haben, Müll und Sinnvolles zu trennen. Diese Aussage von Dir ist schon nicht mehr arrogant. Es ist prollig, unhöflich und faul, sich auf so einen Standpunkt zu stellen. Kaum zu glauben dass Du ernsthaft so etwas formulieren kannst, ohne Dich am Kopf zu kratzen.
Und zu den Inhalten: Ich würde gerne auch inhaltlich mit Dir mitdiskutieren. Das könnte sogar nicht nur für mich interessant sein. Allerdings fordere ich von Dir ganz klar eine gewisse Anpassung an nicht geschriebene Regeln. Solange Du Dich aber dermaßen inakzeptabel benimmst, läuft da nichts außer Kritik an Deinem inakzeptablen Stil und Metadiskussion.
Es ist nämlich für die Füße, sich mit jemand unterhalten zu wollen, der sich dermaßen viel Raum nimmt, so wenig auf andere eingeht, andere Argumente nur als Vorlage dazu nimmt, was er dagegen sagen könnte und der rücksichtslos schwafelt.
Die Rosinen, die in Deinen Beiträgen drin sind, die sollen dann eben vergammeln. Wenn ich Deine Bleiwüsten bzw. Deinen Buchstabenerguß sehe, dann mache ich mir eben nicht die Mühe, das zu entwirren. Ein kurzer Blick und gut ist.
Nichts gegen Schrulligkeiten. Die seien jedem gegönnt. Deine aber sprengen den Rahmen weit. In meinen Augen hat das wirklich was mit Logorrhoe zu tun und Rabulistik. Und ich persönlich akzeptiere das so nicht. Ich weiß, dass ich da nicht der Einzige bin, auch wenn Du Dir das gerne vormachst. Und Du weißt auch, dass ich mit dieser Beschreibung soweit nicht daneben liege, sondern dass ich es relativ gut treffe.
Ich bin mir absolut sicher, dass ich nicht der erste Mensch bin, der Dir deswegen Druck macht. Diesen Zug, so rücksichtslos Du ihn durchziehst, der muss etliche Deiner Mitmenschen stinkig machen.
Von daher: Geb Dir mal Mühe, dann klappt das schon. Ich zumindest bin nicht nachtragend.
Ich finde es nämlich wirklich schade, dass darin eben Deine Kompetenz so untergeht. Ich würde nämlich viel lieber "toll" sagen und von Dir was lernen. Evtl. könnte ich auch was zurück geben.
Aber jetzt ist mal gut mit der Beschäftigung mit Deinen Absonderlichkeiten.

„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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sierkb05.08.1012:42
Esäk:

Dein Geschreibsel von grad' ist mir zuviel und zu lang. Bitte fasse Dich kürzer!
Und vor allem: schreibe bitte zum Thema und nicht zu mir und meinem Schreibstil. Danke.

SCNR
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Marcel Bresink05.08.1013:02
sierkb
Das heißt im Klartext: man hat noch genügend Zeit und Gelegenheit, sich die Lizenzbedingungen, die dem Paket beiliegen, vorher nochmal durchzulesen, bevor man den Rechner einschaltet und sich MacOSX auf seinen Rechner nagelt. Weil außen auf der Box steht: "Bitte tue das im Zweifel und zwar vorher." Möglichkeit und Gelegenheit, das genauso vorher zu tun, ist vorhanden.

Nein, genau das ist der springende Punkt: Das reicht gemäß deutschem Recht nicht.

Der Kunde muss vor Abschluss des Kaufvertrags explizit belehrt werden, dass er gleichzeitig der EULA zustimmt. Dafür muss die EULA außen deutlich am Produkt sichtbar sein. Das ist sie bei Apple-Software nicht. Deshalb bleibt die EULA komplett unwirksam und gilt beim Kauf als nicht vereinbart. Auch eine nachträgliche, im Rechtssinne "überraschende" Erklärung, die sich erst im Paket befindet, bleibt unwirksam. Auch die Möglichkeit, das Paket kostenlos zurückzugeben, heilt diesen Rechtsmangel nicht.
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rondinax05.08.1013:03
sierkb
Und was steht außen auf dieser Box von Apple drauf? Auf was für Rechner beschränkt? Und was steht noch drauf? Bzgl. Lizenzhinweisen, die der Box im Detail und in gedruckter Form beiliegen?
Derartige Klauseln sind schnell mal völlig überraschend (Onlinekauf?) und damit nicht bindend.
sierkb
Zumindest Sony hat aber mal eine zeitlang sogar offiziell ein Linux-Kit angeboten, das man sich alternativ auf die Sony Playstation nageln konnte. In diesem Fall hat Sony das also so gewollt und veranlasst bzw. eine solche offizielle und von Sony unterstützte Alternative für diejenigen, die die Hardware der Playstation z.B. als Bestandteil eines Linux-Clusters verwenden wollen.
Kannst du nicht ein Mal beim Thema bleiben?!?
sierkb
Will nur sagen: der kleine oder feine Unterschied dabei: die Initiative ging/geht vom Hersteller Sony aus, und der sagt "Ja, will ich und unterstütze ich" oder "Nein, will ich nicht, unterstütze ich nicht". Und genau dieses Recht hat auch Apple. Nämlich zu sagen: "Ja, will und unterstütze ich." oder "Nein, will ich nicht, unterstütze ich nicht."
Absoluter Unfug! Wenn ich auf eine Playstation Linux installieren will und kann, kann mich niemand daran hindern. Mit Apple ist das ebenso.
sierkb
Das kann im Zweifel jeder für sich in seinem stillen Kämmerlein so machen und halten wie ein Dachdecker. Nur er kann und sollte dabei nicht unbedingt erwarten, dass er das im Sinne und mit Einwilligung des Herstellers tut
Du meine Güte - genau DARUM gehts doch die ganze Zeit. Natürlich kann man das völlig bedenkenlos in "seinem Kämmerchen" machen. Es geht den Hersteller schlicht einen feuchten Kehricht an, was ich in "meinem Kämmerlein" mit meinem Eigentum mache.
sierkb
Dass es diese "Clonehersteller" nicht gibt, hat nichts mit irgendwelchen Lizenzen zu tun, sondern liegt zuallererst am UrhG - solltest du echt mal lesen, das Teil.

Ach, sach an!
Und um was geht's hier die ganze Zeit? In letzter Konsequenz doch um genau dieses Urheberrecht!
Nein, es geht darum, dass du permanent behauptest, mit dem Kauf einer Softwarebox hätte man irgendein Vertragsverhältnis mit Apple, welches dem Käufer vorschreiben würde, wie er sein Eigentum benutzen darf und wie nicht.
sierkb
Nicht jeder Urheber, dessen Software-Erzeugnisse Bestandteil von MacOSX als Ganzem haben, ist vielleicht und möglicherweise einverstanden damit, wenn seine Software in anderem Rahmen und anderen Bedingungen zum Einsatz kommen als per Lizenz oder auch mit Apple vorher so verabredet?
Völlig irrelevant. Das hätten die dann mit Apple vereinbaren müssen, bspw. dergestalt, dass die Software nur mit Macs zusammen ausgeliefert wird. Und selbst dann würde u.U. die Äußerung des Bundesgerichtshofs greifen: "Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert"
sierkb
Und wenn Apple sagt: "Ich will nicht, dass das und das mit meiner Software gemacht wird", dann ist das gefälligst zu respektieren und damit entsprechend umzugehen!
Schon wieder falsch. Wenn Apple das so will, muss das Vertriebsmodell geändert werden. Sei es, dass Mac OS nur noch als Update verkauft wird, oder dass mit jedem Käufer explizit eine Lizenz vertraglich vereinbart wird.
sierkb
Du würdest es auch nicht wollen, wenn Du ein Buch schreibst, und jemand anders geht hin, streicht Passagen heraus, fügt eigene Passagen ein oder lässt das Ganze auch einfach nur unberührt und fügt dem ganzen dann Kommentare bei und vertreibt das Ganze dann ...
Im Gegensatz zu "unserem Problem" läge hier ein ganz klarer Urheberrechtsverstoß vor - Äpfel und Birnen, du verstehst?
sierkb
Gleiches mit Musik. Warum wohl wurde denn unlängst unser deutsche Rapper Bushido wegen merhfachen Plagiats verknackt ...
Mir ist nun gänzlich klar geworden, dass du die Problematik offensichtlich nicht verstehst oder verstehen willst, dass die von dir behauptete Lizenz beim Kauf einer Softwarebox und Auswirkungen des Urheberrechts in völlig anderem Zusammenhang stehen. Wenn du ständig versuchst Beispiele anzubringen, die mit der Thematik nichts, aber auch garnichts zu tun haben, breche ich das von meiner Seite her ab.
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sierkb05.08.1013:07
Esäk:

Lies mal die Reaktion von Exagrajag an dieser Stelle , als ich mal in guter Absicht versuchte, mich kürzer zufassen.

Sowas kann nämlich auch dabei rauskommen, wenn man zu kurz angebunden ist.
Und genauso empfinde ich so manch anderen kurz angebundenen Beitrag hier bei MTN.

Es ist eben mein Stil, ganze Sätze zu formulieren und das auch zu können und das auch allem anderen zu bevorzugen. Wenn Du das nicht gewohnt bist, mal zusammenhängende Texte zu lesen, dann ist das Dein Problem bzw. das Problem der Leute, die nur noch gewohnt sind, sich auf SMS-Ebene und in 160-Zeichen-Manier ihre Wortfetzen umd die Ohren zu hauen. Ich mache das eben nicht so. Eigenartigerweise erhalte ich diesbzgl. nicht nur hier bei MTN Zuspruch dafür, sondern auch außerhalb von MTN. Weil's in der heutigen Zeit anscheinend selten geworden ist, dass einer sich noch die Mühe macht, seine Gedanken mal in ganzen Sätzen zu formulieren. Und irgendwie sind es immer dieselben Leute, mit denen ich hier aneinander gerate, und irgendwie sind es auch dieselben Leute, die sich über meinen Schreibstil mockieren. Diese Keule wird nämlich meistens dann rausgeholt, wenn die eigenen Sachargumente plötzlich dünn werden. Dann ist es plötzlich mein Schreibstil, der angeblich nicht passt.

Und wenn Du meinst, dass Du's besser kannst, dann demonstriere das hier bitte. Und zwar sachlich und fachlich und auf einigermaßem erträglich hohem Niveau. Und versuche Deinen Beiträgen mal genausoviel Inhalt und Qualität zu geben, wie ich das versuche. Mal sehen, ob Du dabei kürzer bleiben kannst. Und ohne der versuchung zu erliegen, ständig irgendjemanden persönlich anzugreifen oder herumzusticheln. Bisher scheinst Du Dich alleine darauf zu versteigen: den anderen an der Form oder gar persönlich zu bekritteln, zu pisaken, zu sticheln. Zum Inhalt selber hast Du es bislang irgendwie nie oder nur recht selten geschafft mal was beizutragen oder eine Diskussion entsprechend positiv nach vorne zu bringen. Gestern spätabend war's mal eine kleine Sternstunde bzw. WLAN. Und kaum tauchte ich auf, ging's von Dir wieder los mit der Stichelei und Ätzerei...

Hab' Dich endlich mal im Griff und mach's schlicht und einfach besser, bevor Du mir hier öffentlich andauernd irgendwelche persönlichen Ratschläge erteilst!!!
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sierkb05.08.1013:23
Marcel Bresink
Nein, genau das ist der springende Punkt: Das reicht gemäß deutschem Recht nicht.

Der Kunde muss vor Abschluss des Kaufvertrags explizit belehrt werden, dass er gleichzeitig der EULA zustimmt. Dafür muss die EULA außen deutlich am Produkt sichtbar sein. Das ist sie bei Apple-Software nicht. Deshalb bleibt die EULA komplett unwirksam und gilt beim Kauf als nicht vereinbart. Auch eine nachträgliche, im Rechtssinne "überraschende" Erklärung, die sich erst im Paket befindet, bleibt unwirksam. Auch die Möglichkeit, das Paket kostenlos zurückzugeben, heilt diesen Rechtsmangel nicht.

Die Rechte der Urheber, die mit der Software verbunden sind, gelten trotzdem! Ob mit EULA oder ohne, ob mit vorheriger EULA-Belehrung oder ohne.

Wie müsste denn die Alternative aussehen?
Eigentlich müsste dann bei jedem Kauf von MacOSX auf dem Bezahltresen ein ganzer Katalog an Lizenzen aufgereiht sein, sämtliche verwendeten Open-Source-Lizenzen (BSD-Lizenz, GPL, Apple Open-Source Licence), Adobes Lizenzen, alle anderen Lizenzen der Dritthersteller auch, und der Kunde müsste vor dem Kuaf sich die alle durchlesen, abnicken (oder auch nicht) und dann bezahlen (oder auch nicht).
Oder, im Fall der EULA, diese vor sich auf dem Bezahltresen haben, sie sich durchlesen, abnicken (oder auch nicht) und dann bezahlen (oder auch nicht).

Oder Apple liefert grundsätzlich nur nackte Rechner aus, ohne vorinstalliertem MacOSX drauf, und der Kunde muss (er darf dann keine Wahl haben, er muss es tun) sich dann sein MacOSX selber auf seinen Mac installieren und dann im Zuge dieser Installation gleich beim Reinlegen der DVD mit diesen Lizenzen bzw. der EULA konfrontiert werden. Und wenn die EULA an sich als Dokument strittig ist, dann eben alle Einzel-Lizenzen, die da infrage kommen, einzeln und nacheinander.

Wäre das praktikabel? Wäre das zumutbar? Würde damit nicht genau das verschwinden bzw. ad adsurbum geführt werden, was Apple-Rechner eigentlich zu Apple-Rechnern all die Jahrzehnte gemacht hat, nämlich "Auspacken, Einschalten, Läuft"?
Wie sehr würde sowas an dem Selbstverständis von Apple rühren? Die komplette Firma, die komplette Firmenphilosophie von Apple würde damit infragegestellt und auf den Kopf gestellt werden. Darf das Recht soweit gehen, genau das zu tun? Wem wäre damit gedient? Wäre damit dem allgemeinen Verbraucher wirklich gedient, wenn auf diese Weise einer solchen Rechtsauffassung zum Durchbruch verholfen würde? Und ich glaube, da ist die Rechtsprechung bis heute eher auch Pro-Unternehmen. Weil sonst ein Eigentümer/Urheber/Unternehmen sonst überhaupt nicht mehr bestimmen könnte und dürfte, was mit seinen Produkten geschehen darf, und das wäre dann wirklich Wild-West. Auf allen Gebieten der Industrie.

Der Verbraucher hat Rechte. Aber ALLE Rechte hat er nicht. Er hat auch Rechte anderer zu wahren und zu beachten.
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sierkb05.08.1013:36
rondimax:
Absoluter Unfug! Wenn ich auf eine Playstation Linux installieren will und kann, kann mich niemand daran hindern. Mit Apple ist das ebenso.

Du hast anscheinend überhaupt nicht begriffen, worum es mir dabei ging: Sony selbst wollte es so bzw. hat da ein eigenes Linux bereitgestellt!!!!

Das ist der große Unterschied in der Betrachtungsweise! Der Hersteller selbst hat hier das Signal gegeben: "Will ich, mache ich, unterstütze ich, gehe nicht dagegen vor oder zeige mich sonst zerknirscht!" Inzwischen hat Sony seine Meinung wohl wieder geändert und seine eigene Linux-Distribution dafür wieder eingestellt, toleriert aber weiterhin wohl, dass man das Sony-Betriebssystem runterschmeißt und dann neben ein anderes Linux draufknallt.

Hier Sonys offizielle Webseite dazu:

Und genau darum geht's. Der Hersteller selber will es so und erlaubt es offiziell bzw. stellt dafür auch Möglichkeiten bereit. Und wenn er das nicht will, dann will er eben nicht. Dann kann man ihn nicht dazu zwingen, es trotzdem zu wollen oder trotzdem zu unterstützen.
Es geht den Hersteller schlicht einen feuchten Kehricht an, was ich in "meinem Kämmerlein" mit meinem Eigentum mache.

Du hast anscheinend immer noch nicht begriffen, wann und in welchen Fällen etwas "Dein Eigentum" ist... Die äußere Form, der Medienträger, das ist Dein Eigentum, ja. Du kanst das Teil meinetwegen zerschreddern oder Dir übers Klo hängen. Aber der INHALT, der da drauf ist, der ist noch lange nicht Dein Eigentum! An diesem Inhalt hast Du lediglich ein Nutzungsrecht! Du darfst den Inhalt nutzen -- oder/und in Deinem stillen Kämmerlein für Dich persönlich, wenn Du es kannst, verändern (eigentlich bzgl. gewisser Teile auch das nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter). Mehr aber auch nicht. Du darfst etwaige Veränderungen nicht wieder als was Neues an andere weitergeben oder gar gegen Geld verkaufen. Weil der Inhalt NICHT Dein Eigentum ist, sondern höchstens nur dessen äußere Darreichungsform!
Wenn du ständig versuchst Beispiele anzubringen, die mit der Thematik nichts, aber auch garnichts zu tun haben, breche ich das von meiner Seite her ab.

Dann brich halt ab, wenn Dir die Zusammenhänge und der große Rahmen, in dem sich das Ganze bewegt, nicht klar sind.
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Marcel Bresink05.08.1013:55
sierkb
Die Rechte der Urheber, die mit der Software verbunden sind, gelten trotzdem! Ob mit EULA oder ohne, ob mit vorheriger EULA-Belehrung oder ohne.

Selbstverständlich. Aber davon ist in der EULA ja nur am Rande die Rede. Wie rondinax ja schon dauernd versucht, Dir zu erklären, muss man deutlich zwischen der Nutzung (EULA) und den sich aus den Urheberrechten ergebenden Aspekten (Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung, etc. des Werkes) unterscheiden.
sierkb
Wie müsste denn die Alternative aussehen?
Eigentlich müsste dann bei jedem Kauf von MacOSX auf dem Bezahltresen ein ganzer Katalog an Lizenzen aufgereiht sein, sämtliche verwendeten Open-Source-Lizenzen (BSD-Lizenz, GPL, Apple Open-Source Licence), Adobes Lizenzen, alle anderen Lizenzen der Dritthersteller auch, und der Kunde müsste vor dem Kuaf sich die alle durchlesen, abnicken (oder auch nicht) und dann bezahlen (oder auch nicht).

Ja, so ist es. Bei diesen Lizenzen ist das aber in der Regel unkritisch, da diese Lizenzen Dir zum größten Teil zusätzliche Rechte geben und nicht überraschend nehmen.
sierkb
Darf das Recht soweit gehen, genau das zu tun? [...] Weil sonst ein Eigentümer/Urheber/Unternehmen sonst überhaupt nicht mehr bestimmen könnte und dürfte, was mit seinen Produkten geschehen darf, und das wäre dann wirklich Wild-West.

Ein Urheber darf alles das bestimmen, was im gemäß Urheberrecht zusteht (Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung, s.o.). Andere Arten von Nutzungseinschränkungen (z.B. ein Buch als Schreibtischunterlage zu verwenden) darf er nicht vorgeben. Nach dem Verkauf ist er nicht mehr Eigentümer des materiellen Werkstücks und damit sind die über das Urheberrecht hinausgehenden Rechte "erschöpft", d.h. er darf über diese Aspekte nicht mehr bestimmen. In den USA gilt übrigens ein ähnlicher Grundsatz, der als "First Sale Doctrine" bekannt ist.
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sierkb05.08.1014:10
Marcel Bresink:
Selbstverständlich. Aber davon ist in der EULA ja nur am Rande die Rede.

Die EULA fasst nach außen hin im Grunde alle Einzellizenzen zusammen. Inklusive der Einzellizenzen, die KEINE Open-Source-Lizenzen sind sondern entweder eigene oder welche von Drittherstellern wie Adobe zum Beispiel. Adobe hat z.B. mit Apple sicher Verträge, in denen Apple Lizenzen gewährt sind, deren Technologien einzusetzen, zu nutzen und zu vertreiben. Nach außen hin in Richtung Kunde riegelt das sowas wie die EULA ab. In dem Moment, wo der Kunde über diese EULA hinweggeht, dürften eigentlich Adobes Rechte verletzt werden. Denn Adobe hat einen Vertrag mit Apple gemacht und Apple entsprechende Lizenzen erteilt, deren Technologien nutzen und vertreiben zu dürfen im guten Glauben, dass das dann auch alles so in Adobes Sinne verwendet wird. Adobe hat keinen Vertrag mit dem Käufer/Endkunden gemacht bzw. umgekehrt.

Im Umkehrschluss müsste dann eigentlich der Käufer bei jedem Kauf auch solche Herstelelr wie Adobe wenigstens davon in Kenntnis setzen oder um Erlaubnis bitten, Adobes in MacOSX eingebrachte Software anders zu verwenden als es Apple Adobe gegenüber zugesagt hat. Und neben Adobe gibt es noch ein paar andere Firmen und Zuträger, deren Software-Teile Bestandteil von MacOSX sind. Oder?

Wäre das praktikabel? Nein. Aus rechtlicher Sicht aber sicher das, worauf es rechtlich gesehen doch eigentlich hinauslaufen müsste, wenn der Benutzer der EULA komplett entledigt würde.

Ich bin auch kein Freund der EULA, ganz gewiss nicht! Mir fällt auf der anderen Seite aber euch keine bessere, praktikablere Lösung ein als diesen Spagat zu machen, die Rechte des Herstellers/Urhebers und die Rechte des Käufers/Anwenders besser unter einen Hut zu bringen.

Bei reiner Open-Source-Software ist das alles kein Problem, da stellt sich diese Frage gar nicht erst. Erst bei Closed-Source bzw. einem Gemischtwarenladen wie MacOSX das ist, stellt sich dieses Problem so auf diese Art und Weise.

Um die in MacOSX enthaltenen Open-Source-Lizenzen geht es nicht, denn die bringen genug Freiheiten mit sich, dass das alles kein Thema ist, das hast Du korrekt bestätigt. Aber um die ganzen anderen enthaltenen Lizenzen geht es. Die von Apple und die der Dritthersteller.
Nach dem Verkauf ist er nicht mehr Eigentümer des materiellen Werkstücks und damit sind diese Rechte "erschöpft", d.h. er darf über diese Aspekte nicht mehr bestimmen.

Richtig. Du sagst es. Das materielle Werkstück. Also die äußere Form. Aber seine Rechte am immateriellen Inhalt (und das ist bei Software nunmal immer gegeben, das Immaterielle) bleiben weiterhin bestehen. Es sei denn, er hat genau diese inhaltlichen resp. immateriellen Rechte ganz bewusst und explizit komplett abgetreten an jemanden anderen bzw. den Käufer/Kunden. Und genau das ist hier ja wohl nicht der Fall.
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Marcel Bresink05.08.1018:51
sierkb
Adobe hat z.B. mit Apple sicher Verträge, in denen Apple Lizenzen gewährt sind, deren Technologien einzusetzen, zu nutzen und zu vertreiben. [...] In dem Moment, wo der Kunde über diese EULA hinweggeht, dürften eigentlich Adobes Rechte verletzt werden.

Nein, die Urheberrechte nicht, denn sie sind nicht Teil der EULA und darüber darf Apple auch nicht bestimmen, da sie nicht der Urheber sind. Um andere "Rechte" muss sich der Kunde nicht kümmern, denn er hat weder eine Vereinbarung mit Apple und erst recht nicht mit Adobe getroffen. In Wirklichkeit geht es aber gar nicht um die Rechte von Adobe, denn Sinn der EULA (wenn sie denn gültig wäre), ist ja im Wesentlichen, die Rechte des Kunden zu beschränken und nicht etwa zu verhindern, dass der Kunde Rechte von Adobe verletzt.

Adobe darf z.B. nicht die Gewährleistung einschränken und auch die Disassemblierung nicht verbieten. (Aber das dürfen sie in vielen Ländern sowieso nicht, selbst wenn die EULA gültig wäre.) Der Hersteller tut nur so, als hätte er "Rechte", die ihm gar nicht zustehen.
sierkb
Richtig. Du sagst es. Das materielle Werkstück. Also die äußere Form. Aber seine Rechte am immateriellen Inhalt (und das ist bei Software nunmal immer gegeben, das Immaterielle) bleiben weiterhin bestehen.

Das bestreitet keiner. Aber nochmal: Das gilt nur für die Urheberrechte. Bei dem was darüber hinausgeht, ist dieses Recht erschöpft.

Die Sache wäre ganz anders, wenn ein rechtswirksamer Nutzungsvertrag zwischen Hersteller und Kunde zustande kommen würde. Der wird hier aber nicht abgeschlossen, da er auf der Verpackung von Mac OS X nicht außen abgedruckt ist.
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dom_beta05.08.1019:17

Du hast beim Kauf von Software kein Eigentum erworben, sondern nur ein Nutzungsrecht.

Und wie ich bereits sagte, wenn du dir direkt von Apple was kaufst, stimmst du der EULA zu - gilt auch für Updates!
„...“
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Marcel Bresink05.08.1019:28
dom_beta
Und wie ich bereits sagte, wenn du dir direkt von Apple was kaufst, stimmst du der EULA zu - gilt auch für Updates!

Ja, im Apple-Online-Store hast Du Recht und beim Herunterladen von Updates auch, jedenfalls wenn die EULA dort noch einmal eingeblendet wird (was nicht bei allen Updates der Fall ist).

Aber das sind zwei Sonderfälle. Der ursprüngliche Fragesteller wollte sein Mac OS X ja woanders kaufen.
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sierkb05.08.1020:10
Diese beiden Aussagen
Marcel Bresink
Nein, die Urheberrechte nicht, denn sie sind nicht Teil der EULA
und
[..]Um andere "Rechte" muss sich der Kunde nicht kümmern, denn er hat weder eine Vereinbarung mit Apple und erst recht nicht mit Adobe getroffen.

beißen sich meiner Meinung nach inhaltlich mit Deiner nachfolgend getätigten Aussage, das Urheberrecht betreffend:
sierkb
Richtig. Du sagst es. Das materielle Werkstück. Also die äußere Form. Aber seine Rechte am immateriellen Inhalt (und das ist bei Software nunmal immer gegeben, das Immaterielle) bleiben weiterhin bestehen.
Das bestreitet keiner.

Doch, ich meine schon. Mindestens rondinax bestreitet genau das vehement.
Er geht komplett über die Urheberrechte hinweg und meint, weil er das Produkt beazhlt hat, ist es in sein Eigentum übergangen, und der kann damit dann tun und machen was er will. Und genau das ist eine Feleinschätzung. Er kann eben nicht komplett und bis in letzte Konsequenz damit tun und lassen was er will. Er hat spätestens bei der Beachtung der Urheberrechte Halt zu machen! Und diese Urheberrechte verlangen mindestens von ihm, dass er wenigstens um Erlaubnis fragt für das, was er da tun will, wenn dieses Vorhaben nicht explizit ihm vorab schon gegeben worden ist. Nur weil etwas nicht explizit verboten ist, ist es noch lange nicht explizit erlaubt. Und in solchen Zweifelsfällen fragt man normalerweise. Im richtigen Leben übrigens auch. Oder habe ich da eine verquere Rechtsauffassung?
Aber nochmal: Das gilt nur für die Urheberrechte.

Apple darf sich aber schützend davorstellen. Oder muss es nach außen hin vielleicht sogar.
In Wirklichkeit geht es aber gar nicht um die Rechte von Adobe, denn Sinn der EULA (wenn sie denn gültig wäre), ist ja im Wesentlichen, die Rechte des Kunden zu beschränken und nicht etwa zu verhindern, dass der Kunde Rechte von Adobe verletzt.

Richtig. Manche EULA schießt da übers Ziel etwas hinaus und setzt da noch teilweise kuriose andere Beschränkungen ins Werk, das versucht sogar so mancher Linux-Distributor, der sein Gesamtwerk gegen Geld verkauft. Solche Dinge sind dann zuweilen mindestens fragwürdig oder auch de jure unwirksam weil nicht gedeckt.

Auf der anderen Seite sind Beschränkungen oder wenigstens ermahnende Worte "Du sollst nicht bzw. Du darfst nicht..." anscheinend auch notwendig, denn manche Leute haben null Unrechtsbewusstsein und ein teilweise verqueres Rechtsverständnis von Besitz und Eigentum bzw. können zwischen Besitz und Eigentum nicht unterscheiden. Und die sind dann offenbar auch der Meinung, dass sie dann mit sowas in gelicher Hinsicht und mit unendlicher Tragweite mit dem Erzeugnis und dem Inhalt machen können was sie wollen. Und dem ist eben nicht so. Es gibt Regeln. Und die späteste Regel, die ein Werk schützt, die greift, ist das Urheberrecht. Egal, ob da eine EULA vorgeschaltet ist oder nicht.
Die Sache wäre ganz anders, wenn ein rechtswirksamer Nutzungsvertrag zwischen Hersteller und Kunde zustande kommen würde. Der wird hier aber nicht abgeschlossen, da er auf der Verpackung von Mac OS X nicht außen abgedruckt ist.

Auf der Verpackung außen steht, was ich oben um 05.08.10 12:26Uhr bereits schon zitiert habe. Und hier die EULA in tutto oder auch sämtliche Einzellizenzen außen als großen Zettel auf die Verpackung zu kleben anstatt es reinzulegen wie es bisher geschieht, ist wohl einigermaßen wirklichkeitsfremd und nicht gerasde kundenfreundlich, oder? Ansonsten müsste man es halt so machen: jeder soclhen Software einen ganzen Katalog an Lizenzen draußen auf die Verpackung kleben, auf dass sich der Kunde das dann tatsächlich durchliest (oder einfach abreißt und beiseitelegt), bevor er die Verpackung öffnet...

Wie sähe Deiner Meinung nach also eine allseits befriedigende salomonische Lösung aus diesem ganzen Dilemma aus verschiedene Interessen rein rechtlich unter einen Hut zu bringen, die zudem praktikabel und kundenfreundlich wäre?
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etrex
etrex05.08.1022:11
Denkt ihr ernsthaft das sich einer der an den Thema interessiert ist diesen Quark durchliest? Schrecklich.
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Marcel Bresink06.08.1009:31
sierkb
Mindestens rondinax bestreitet genau das vehement.
Er geht komplett über die Urheberrechte hinweg

Nein, ganz im Gegenteil. Du hast wohl nicht gelesen, was er schreibt.
sierkb
und meint, weil er das Produkt beazhlt hat, ist es in sein Eigentum übergangen, und der kann damit dann tun und machen was er will.

Ja, so ist es ja auch. Ausgenommen die Handlungen, die das UrhG regelt.
sierkb
Auf der Verpackung außen steht, was ich oben um 05.08.10 12:26Uhr bereits schon zitiert habe.

Ja, und wie Dir bereits gesagt wurde, ist das gemäß deutscher Rechtsauffassung unwirksam.
sierkb
Und hier die EULA in tutto oder auch sämtliche Einzellizenzen außen als großen Zettel auf die Verpackung zu kleben anstatt es reinzulegen wie es bisher geschieht, ist wohl einigermaßen wirklichkeitsfremd und nicht gerasde kundenfreundlich, oder?

Andere Hersteller können das auch und deren EULA ist dann größtenteils gültig, zumindest in den Punkten, die nicht deutschem Recht widersprechen.
sierkb
Wie sähe Deiner Meinung nach also eine allseits befriedigende salomonische Lösung aus diesem ganzen Dilemma aus verschiedene Interessen rein rechtlich unter einen Hut zu bringen, die zudem praktikabel und kundenfreundlich wäre?

Wo ist da ein "Dilemma"? Wenn es Apple tatsächlich wichtig ist, die Rechte des Kunden zu beschränken, müssen sie - wie schon mehrmals erwähnt - nur den Verkaufsvorgang ändern.
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nexusle
nexusle06.08.1010:01
Ich darf mal kurz das Urheberrecht zitieren:


§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:

2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;

In diesem Falle ist die Rechtslage ja wohl klar, in Bezug auf "angepasste" Kopien des Mac OS X (gehackte Versionen). Was anderes habe ich nie und nicht mir meinen Aussagen auf der ersten Seite dieses Threads gemeint. Es wurden dafür ja §§ gefordert. Hier sind sie nun.

Das unterstreicht in diesem Sinne nochmals meine Aussage, dass mit dem erworbenen Datenträger noch lange nicht die Software auf diesen Datenträgern erworben wurde. Diese unterliegt nämlich einer Nutzungslizenz, die gemäß Urheberrecht auch rechtsgültig ist:


§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt der Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

(3) Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. § 35 bleibt unberührt.

(4) [Aufgehoben ab 1.1.2008]

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Dass das Verwenden von externen USB Geräten um die Installation von Mac OS X auf herkömmlicher Hardware zu ermöglichen gem. Urheberrechtsgesetz nicht strafbar ist, liegt ausschließlich daran, dass das Werk (also Mac OS X) in der Gesamtheit nicht verändert wird.

EULA hin oder her, das UrhG regelt hier die in meinen Augen strittigen Fragen (Hackerei des Mac OS X)
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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Marcel Bresink06.08.1011:02
nexusle
[...] Diese unterliegt nämlich einer Nutzungslizenz, die gemäß Urheberrecht auch rechtsgültig ist:

Ja, aber Du darfst das, was das UrhG "Nutzungsrecht" nennt, nicht mit der EULA verwechseln.

§31 sagt nur, dass Apple Verträge mit Anderen abschließen darf, die die Nutzung von Mac OS X regeln. So dürfen sie z.B. einer Zeitschrift gestatten, einen Screenshot öffentlich abzudrucken, auf dem Teile von Mac OS X sichtbar sind. Das tut Apple auch regelmäßig.
Dass das Verwenden von externen USB Geräten um die Installation von Mac OS X auf herkömmlicher Hardware zu ermöglichen gem. Urheberrechtsgesetz nicht strafbar ist, liegt ausschließlich daran, dass das Werk (also Mac OS X) in der Gesamtheit nicht verändert wird.

Nicht wirklich. Es liegt auch daran, dass keine "Vervielfältigung des durch die Umarbeitung erzielten Ergebnisses" stattfindet.

Was rondinax meinte, war also: Selbstverständlich darfst Du Mac OS X zuhause hacken, wenn Du "Inhaber des Werkstücks" bist. Du darfst aber das Ergebnis dieses Hacks niemand anders zur Nutzung überlassen.
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nexusle
nexusle06.08.1011:21
Nö,

ein Nutzungsrecht liegt auch vor, wenn Dir Apple gestattet, DEINE Kopie SEINES Mac OS X auf Deinem Rechner (schreibe mit Absicht nicht Mac) zu installieren. Das fiele unter Punkt (3) von §31.

Da das Mac OS X als Software nicht DEIN Eigentum auf DEINEM Datenträger ist, darfst Du es auch nicht hacken. Im Umkehrschluß ist es natürlich für Apple kaum nachvollziehbar, ob Du es machst, deswegen ist denen das auch egal. Nur wenn Du diese gehackte Version in Umlauf bringst, dürfte das Apple interessieren. Darin stimme ich Dir zu.
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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nexusle
nexusle06.08.1011:28
Ob das Ding nun EULA heisst oder sonstwie, eine Lizenz bekommst Du und musst Dich auch daran halten. Wenn nämlich das zutreffen würde, was ihr hier schreibt, dann MÜSSTE Microsoft sein Windows OHNE Lizenzschlüssel ausliefern und dürfte auch diesen ganzen Aktivierungsprozess nicht anwenden, weil ja, wie hier einige Schlaumeier behaupten, das OS in deren Eigentum übergeht...

Warum ist da noch keiner dagegen vorgegangen??

Dass das Mac OS X sowas nicht hat, liegt daran, dass bisher (ok, bis 2006) keine andere Hardware für das OS X in Frage kam, als eine Mac (aufgrund PPC).

Bei der ganzen Diskussion hier ist folgender Link auch ganz interessant (obwohl ich kein Freund der Wikipedia als rechtlich verwertbares Nachschlagewerk bin):

„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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nextmac06.08.1011:34
Frosch, mach es einfach!
- Kauf ne Lizenz (MacBoxSet)
- Motherboard Gigabyte, bspw. für einen core2quad.
- Mac kompatible Grafikkarte
- iAtkos3-v2 Distro (10.6.3) via Torrent
- Bei Installation Sound und Graphic Enabler Treiber wählen
Fertig!
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nexusle
nexusle06.08.1011:36
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich nicht mehr mit meinen eigenen Falschaussagen bzgl. EULA "verlinkt" werden möchte. Dies war eine Fehlinterpretation dessen, was ich zum Ausdruck bringen wollte. Die EULA ist in Deutschland richtigerweise ungültig und ersetzt oder verkörpert auch nicht die Nutzungslizenz, die der Softwarehersteller gem. UrhG berechtigt ist, auszustellen.
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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nexusle
nexusle06.08.1011:40
nextmac
- iAtkos3-v2 Distro (10.6.3) via Torrent

und genau hier bricht er die Nutzungslizenz und sein Recht auf Weiternutzung des Mac OS X verfällt. Dieser Download ist nämlich der veränderte Code...

Aber wie weiter oben schon gesagt, wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn er den "Hackintosh" nicht irgendwo in die Öffentlichkeit stellt, merkt das auch niemand...
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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Hot Mac
Hot Mac06.08.1011:53
Zeitweise herrscht hier wirklich ein eiserner Widerstand gegen jeglichen Kommunikationsversuch.

Na ja, was soll's?

Die Frage bezüglich der Lizenz beantwortet sich eigentlich von selbst.
Man muß natürlich des Lesens mächtig sein, aber das ist ein anderes Thema.

frosch2708

Die Vorgehensweise ist Dir klar, oder?
Wenn nicht, dann bitte die Suche verwenden.
Wir haben das hier schon hundertmal – oder tausenmal? – durchgekaut.
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Marcel Bresink06.08.1012:08
nexusle
ein Nutzungsrecht liegt auch vor, wenn Dir Apple gestattet, DEINE Kopie SEINES Mac OS X auf Deinem Rechner (schreibe mit Absicht nicht Mac) zu installieren. Das fiele unter Punkt (3) von §31.

Ja, selbstverständlich. Apple dürfte mir dieses Recht geben.
nexusle
Da das Mac OS X als Software nicht DEIN Eigentum auf DEINEM Datenträger ist, darfst Du es auch nicht hacken.

Nein, warum sollte das nicht gestattet sein? Nach Deiner Logik dürfte dann auch niemand ein Lied mit falschen Tönen nachsingen.
Wenn nämlich das zutreffen würde, was ihr hier schreibt, dann MÜSSTE Microsoft sein Windows OHNE Lizenzschlüssel ausliefern und dürfte auch diesen ganzen Aktivierungsprozess nicht anwenden, weil ja, wie hier einige Schlaumeier behaupten, das OS in deren Eigentum übergeht...

Nein. Zum einen ist die EULA von Windows in weiten Teilen gültig, da, anders als bei Apple, kein Formfehler beim Vertragsabschluss vorliegt. Zum anderen hat der Urheber Microsoft das Recht, seine Werkstücke mit beliebigen Mechanismen auszustatten, sofern das wiederum nicht die Rechte Dritter verletzt.
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nexusle
nexusle06.08.1012:18
Marcel Bresink
Nein, warum sollte das nicht gestattet sein? Nach Deiner Logik dürfte dann auch niemand ein Lied mit falschen Tönen nachsingen.

Du weist aber schon, dass Musik etwas anderes als Computerprogramme sind.

Hast Du Dir die von mir verlinkten §§ des UrhG mal durchgelesen?? Dort wird explizit auf Computerprogramme eingegangen, nicht auf Lieder.

Und ausserdem ist in der Nutzungslizenz von Musik ganz anderer Inhalt enthalten, als in einer Nutzungslizenz von Computerprogrammen...

Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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Marcel Bresink06.08.1013:01
Du weist aber schon, dass Musik etwas anderes als Computerprogramme sind

Ja, das war nur eine Metapher. Schade, dass Du das nicht verstanden hast.

Und selbstverständlich dürfte mir der Komponist auch ein Singen, was ihm nicht passt, verbieten, falls es sich um eine öffentliche Aufführung handelt.
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nexusle
nexusle06.08.1013:10
Hmm, naja, da Du ja einen direkten vergleich geführt hast, war es recht schwer das als Methapher zu erkennen.

Aber ich gehe in soweit mit Dir konform, dass alles erlaubt ist, was die Lizenz nicht verbietet...

Wie es bei Software ist, ist ja nun einschlägig bekannt.
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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sierkb06.08.1013:41
Wenn man sich das Urheberrecht (zumal das europäische/deutsche!) mal von oben bis unten durchliest, da bedarfs eigentlich keiner EULA mehr, die ist eigentlich nur eine nette Geste des Herstellers, dass es da wohl ein paar Dinge zu beachten gibt. Das Urheberrecht regelt diese Dinge so umfassend und nimmt die Dinge vorweg bzw. benennt die vielfältigen Rechte des Urhebers und zeigt deutlich die Grenzen des Nutzers/Käufers auf, da braucht's eigentlich keine EULA mehr.

Ruhig mal durchlesen bzw. , der Link von nexusle ist goldrichtig.
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rondinax06.08.1017:58
Marcel Bresink
sierkb
Mindestens rondinax bestreitet genau das vehement.
Er geht komplett über die Urheberrechte hinweg

Nein, ganz im Gegenteil. Du hast wohl nicht gelesen, was er schreibt.
sierkb
und meint, weil er das Produkt beazhlt hat, ist es in sein Eigentum übergangen, und der kann damit dann tun und machen was er will.

Ja, so ist es ja auch. Ausgenommen die Handlungen, die das UrhG regelt.
Danke, Marcel.

Ich bin wohl der Fehlinterpretation unterlegen, dass ich das recht klar, deutlich und eindeutig beschrieben hatte, als ich bemerkte:
rondinax
Ich bleibe dabei, dass es grundsätzlich darum geht, dass Apple, nachdem die Softwarebox in den rechtmäßigen Vertrieb gegangen ist, sämtliche Einflussmöglichkeiten abseits von Markenrecht und Urheberrecht eingebüßt hat. Schließlich hat der Käufer der Softwarebox keinerlei Vertragsverhältnis mit Apple und kann daher auch nicht den Einschränkungen unterliegen, die sich Apple in seinen EULAs wünschen würde.
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Spineshank06.08.1018:38
Solange es kein offizielles Urteil bei den Gerichten gibt, wird es immer hier Diskussionen geben.
Zu meinem Teil, ich habe selber ein Hackintosh/Laptop. Läuft einwandfrei.
Da mein alter MacBookPro den Geist aufgegeben hat,musste ich halt switchen.
Hab bis jetzt auch keine Anklage von Apple bekommen obwohl ich denen eine Mail geschrieben hab,da ich mit ihrer Produktpolitik unzufrieden bin und aufgrund dessen mich auf ein Nicht Apple Produkt wechseln muss.
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jogoto06.08.1020:04
[quote= Spineshank] Solange es kein offizielles Urteil bei den Gerichten gibt, wird es immer hier Diskussionen geben./quote]

Nicht nur Diskussionen sondern auch immer die Möglichkeit von Schwierigkeiten.
Deswegen sind die Antworten auf die Fragen auch recht einfach.

Ist es technisch möglich? ja
Ist es gesetzwidrig? nein
Gibt die Lizenz das her? nein
Muss man sich deswegen Gedanken machen? kommt auf die eigene Moral an und die Bereitschaft, sich mit Ärger auseinanderzusetzen.
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sierkb06.08.1020:48
jogoto
Ist es gesetzwidrig? nein

Streiche: nein
Setze: Ja!

Begründung: Urheberrechtsgesetz - UrhG.
Hier schon mehrfach genannt, zitiert und verlinkt und ausdiskutiert!
Das gilt mit EULA, und es gilt ohne EULA, denn es gilt grundsätzlich und voll umfänglich und immer. Es sei denn, der Urheber verzichtet expressis verbis auf einen Teil oder alle seiner Rechte bzw. tritt sie aktiv an jemanden anderen ab.

Aber: wo kein Kläger, da kein Richter.
Von daher beim Versuch, es zu umgehen bzw. zu übergehen: eigenes Risiko. Im Privaten wie im Gewerblichen. Nur mit dem Unterschied, dass es im Privaten kaum einen juristisch groß interessiert (was wird im privaten Kämmerlein nicht alles gemacht, das draußen eigentlich verboten bzw. gesetzlich sanktioniert ist?), im Gewerblichen dagegen schon, und dann findet sich auch schnell ein Kläger und auch ein Richter.

Und auf genau dieser Basis hat z.B. Psystar auch seinen Prozess gegen Apple verloren: auf Basis des Urheberrechtes und auch auf Basis des Markenrechtes.
Und ein Kläger war da auch ganz schnell gefunden, denn Psystar wollte es so, denn Psystar reizte Apple solange und drehte denen eine lange Nase und forderte Apple sogar ZU siegesgewiss aktiv auf "Verklagt mich doch, verklagt mich doch!". Und zu dem Kläger gab's dann auch schnell einen Richter dazu. Das Ergebnis ist bekannt.


Und was das Moralverständnis und Unrechtsbewusstsein einiger Menschen angeht, darüber brauchen wir hier nicht weiter zu reden -- für einige Zeitgenossen scheint es überall nur noch rechtsfreie Räume zu geben, in denen sie glauben, Tun und lassen zu können, wie ihnen grad' danach ist. Und dem ist eben in der Realität nicht so.
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rondinax07.08.1003:15
sierkb
jogoto
Ist es gesetzwidrig? nein

Streiche: nein
Setze: Ja!

Begründung: Urheberrechtsgesetz - UrhG.
Hier schon mehrfach genannt, zitiert und verlinkt und ausdiskutiert!
Das gilt mit EULA, und es gilt ohne EULA, denn es gilt grundsätzlich und voll umfänglich und immer. Es sei denn, der Urheber verzichtet expressis verbis auf einen Teil oder alle seiner Rechte bzw. tritt sie aktiv an jemanden anderen ab.
Mannmannmann - nun haben mehrere Seiten versucht, dir die Realität näher zu bringen, und du schreibst noch immer derart hanebüchenes, grundfalsches Zeug.

Und wiederum hast du keinerlei Beleg, der deine geradezu verqueren Ansichten auch nur im entferntesten untermauern könnte. Dass du hier auch wieder meinst, Psystar anbringen müssen, obwohl diese in einem gänzlich anderen Rechtssystem verhandelt wurden, macht deine "Argumente" kein Bisschen zutreffender. Bist du tatsächlich derart merkbefreit?
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sierkb07.08.1010:42
rondimax:
Dass du hier auch wieder meinst, Psystar anbringen müssen, obwohl diese in einem gänzlich anderen Rechtssystem verhandelt wurden

Bitte zitiere hier mal insbesondere folgende Paragraphen/Abschnitte uneseres deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere (man möge mich bitte ergänzen, wenn ich was vergessen habe):

§2 Geschützte Werke, §7 Urheber, §8 Miturheber, § 9 Urheber verbundener Werke, § 11 Allgemeines, § 13 Anerkennung der Urheberschaft, § 14 Entstellung des Werkes, § 15 Allgemeines, Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme: § 69a Gegenstand des Schutzes, § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen, § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen, § 69f Rechtsverletzungen, § 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht, § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

UNSERES deutschen Urheberschutzgesetzes (UrhG), hier ist nochmal der Link dazu: .

Was wird da gesagt bzw. was steht da geschrieben? Nach UNSEREM deutschen/europäischen Urheberrecht? Aussagekräftig, umfassend und bindend genug. Auch ohne EULA. Oder?
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nexusle
nexusle07.08.1014:29
@sierkb

Ich würde sagen, wir lassen das hier. Es wird immer beratungsresistente Menschen geben, die der Meinung sind, alles zu dürfen. Das geht so lange gut, bis mal ein Urheber klagt und dann schauen die Dumm aus der Wäsche...

Wenn Psystar den gleichen Quark in D durchgeführt hätte, wäre Apple genauso auch in D dagegen vorgegangen. Psystar hat nämlich, im Gegensatz zu PearC, ein gehacktes System verkauft. PearC verfolgt da einen gänzlich anderen Weg...
„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Klappe halten!“
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rondinax07.08.1017:43
nexusle
Wenn Psystar den gleichen Quark in D durchgeführt hätte, wäre Apple genauso auch in D dagegen vorgegangen. Psystar hat nämlich, im Gegensatz zu PearC, ein gehacktes System verkauft. PearC verfolgt da einen gänzlich anderen Weg...
Was ich ja ebenfalls schonmal angemerkt hatte, aber ebenso von sierkb bestritten wurde:
rondinax
Du weißt doch so gut wie ich, dass es da um was ganz anderes ging, nämlich letztlich, dass Rechner mit veränderter Apple-Software ohne deren Zustimmung/Lizenz verkauft worden waren.
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