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Kaufen im Schlaf ( Itunes Konto geknackt )
Kaufen im Schlaf ( Itunes Konto geknackt )
BWeigelt
05.01.11
11:11
Heute morgen habe ich laut Apple ca 6.41 zwei 50€ Gutscheine gekauft. Soweit sogut aber da habe ich geschlafen weil ich Spätschicht habe
. Ich war erstmal total geschockt als ich nach dem aufwachen so gegen 10 meine Emails durchgesehen habe und eine ClickandBuy Transaktionsbestätigung von 100 Euro dabei war.
Ich bin sofort aufgesprungen zum Rechner gerannt und hab nachgesehen. Die Gutscheine sind laut Itunes für Gegr und Regrg aber ich kenne keinen von Beiden....
Sofot Passwort geändert und Clickandbuy Konto für Apple gesperrt. Das Passwort kannte keiner und gerade einfach war es auchnicht da Apple mindestens einen Groß- und einen Kleinbuchstaben sowie eine Ziffer und ein Sonderzeichen verlangt.
Mail an Apple ist auch schon raus, man darf gespannt sein.
Ist noch jemanden soetwas in den letzten Tagen passiert?
Mfg B. Weigelt
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Kommentare
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music-anderson
25.01.11
15:31
rene204
Danke für Deine erklärende Antwort.
Mehr sage ich dazu nicht, denn dann würde ich ausfallend und beleidigend werden.
(Wie Du...).
Ich beleidigend? Warum das? Siehst du nicht die Smilies????? Na spass sollte man noch verstehen oder?
„Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du
“
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Krypton
25.01.11
15:50
Macossi
1. Du hast […] behauptet, daß berechtigtes Bestreiten von Forderungen zu Schufa- oder ähnlichen Einträgen führt, was aber nach § […] unzulässig ist. Damit hast Du unbedarften Lesern natürlich Angst gemacht, ein berechtigtes Nichtzahlen führt, ich zitiere Dich, zu "negativen Einträgen, "Listen", "Konsequenzen".
Ich habe lediglich etwas beschrieben, das schon häufiger in Fernsehsendungen und Zeitungsartikeln behandelt wurde. Finanzdienstleister und Shopbetreiber können nichtbezahlte berechtigte Forderungen an die Schufa melden, haben aber neben der Schufa noch andere Dienstleister, bei denen sie die Zahlungsmoral abfragen können. Das ist kein Geheimnis. Das Stichwort zur Googlesuche heißt hier »Wirtschafsauskunft«. Dort werden neben berechtigeten offenen Forderungen (welche beispielsweise auch an die Schufa übermittelt werden) auch andere »Eigenschaften« erfasst wie etwa »Zahlungsmoral«, Mahnungen oder auch nur der »Ärger«, den ein Kunde verursacht, beispielsweise durch ständiges Rücksenden bestellter Waren, Anwaltsdrohungen etc. Das sind Faktoren, welche (soweit ich sehen konnte) nicht unter den von dir genannten Paragraphen fallen, da sie nicht unter das Thema »Forderungen« fallen.
Onlineshops aber auch Versicherungen und andere Finanzdienstleister informieren sich dann bei solchen Wirtschaftsauskünften und drücken dir als Kunden einen »Scoring«-Stempel auf. Bei schlechtem Scroring bekommst du dann eben keinen Vertrag oder keine Lieferung. Wie weit sowas geht, konnte man beispielsweise in der c’t 2010-01 auf Seite 66 im Artikel »Vorsicht Kunde: Sippenhaftung bei Amazon« nachlesen. Dort wurde die Bestellung eines Kunden storniert, weil der Freund seiner Tochter eine sehr schlechte Zahlungsmoral hatte. Das war natürlich gesetzlich unzulässig und wurde nach einschalten der c’t auch (bei diesem Kunden) abgestellt, aber trotzdem zeigt es sehr schön, was hinter den Kulissen und zwischen den Zeilen der von dir zitierten Paragraphen tatsächlich abläuft.
Ich kenne auch mehrere Inhaber von durchaus erfolgreichen Online-Shops und weiß daher auch was hier in Sachen »Kundenbewertung« abläuft. Nicht schön aber real. Aufgrund dieses Wissens war mein gut gemeinter Rat der, dass man sich nicht unnötig sein »Scoring« versauen sollte, wenn es auch einen gütlichen Weg zur Einigung gibt.
Keinesfalls soll das heißen, dass man sein Geld verschenkt, irgendwelchen
unberechtigten Drohungen (wie beispielsweise Abofallen) nachgibt oder sich sonst einem Duckmäusertum unterwirft.
Im vorliegenden Fall kann das Problem aber dadurch behoben werden, indem man sich an Apple wendet, da hier das Problem seinen Ursprung hat.
Macossi
2. Die Rückbuchungsgebühr muß der Betroffene natürlich nicht zahlen, da die Rückbuchung völlig berechtigt war, wie C&B ihm indirekt selbst ja geschrieben hat. C&B hatte nie einen Anspruch gegen ihn, durfte also nie abbuchen und er durfte die unberechtigte Forderung zurückbuchen.
Wieso hätte C&B nie abbuchen dürfen? Der Anspruch kam aus einem Einkauf im iTunes MusicStore, welcher über das Konto des Betroffenen ausgeführt wurde. Der Betroffene hat C&B mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, so dass die Abbuchung Anfangs durchaus berechtigt war. Erst als der Betroffene festgestellt hat, dass der Einkauf gar nicht durch ihn selbst ausgeführt wurde, hat die ursprüngliche Forderungen einen »zweifelhaften« Status bekommen. An diesem Punkt kann ich das Problem aber auch mit Apple klären, die können den Kauf rückgängig machen und ich bekomme mein Geld von C&B wieder. Durch das Auslösen einer Rückbuchung hole ich mir Geld von C&B, welches ja eigentlich gar nicht mehr bei C&B liegt sonder schon an Apple bezahlt wurde. Ich bringe also den Finanzdienstleister in eine verzwickte Situation (C&B hat nun das Geld an Apple bezahlt erhält das Geld vom Kunden aber nicht, wird also mit einem Problem belastet, dessen Ursache gar nicht bei C&B liegt und muss nun seinerseits Zeit und Geld aufwenden um das Problem zu lösen). Es trifft schlichtweg den falschen und das nur weil music-anderson zu ungeduldig ist auf eine Lösung mit Apple zu warten.
Macossi
3. Auf den Anwaltskosten bleibt er natürlich sitzen. Das hätte man nur verhindern können, wenn er sich von C&B hätte verklagen lassen und es zu einem Prozeß gekommen wäre, dann hätte der Verlierer, also höchstwahrscheinlich C&B, die kompletten Verfahrenskosten übernehmen müssen.
Insgesamt ein unnötiger Aufwand um ein Problem an einer Stelle zu lösen, an der es gar nicht gelöst werden kann.
Macossi
4. Deine Ausführungen im Post vom 25.1. 00:33 zu "Finanzdienstleistern" klingen für den Unbedarften plausibel, entsprechen aber nicht dem geltenden deutschen Recht. Mal ganz vorsichtig gefragt, Du bist kein Jurist?
Nein, ich bin kein Jurist, nur normaler Mensch der durch diverse Medien und Bekannte einen Einblick in die real ablaufenden Prozesse hat. Möglich (und wahrscheinlich) das die im Gesetz beschriebenen Vorgehensweisen eine andere Scheinwelt beschreiben. Da in dieser Welt jedoch keiner lebt, bringt es meist mehr sich an den realen Gegebenheiten zu orientieren.
Macossi
Marcel Bresink
Dem ist nichts hinzuzufügen. Wie ganz oben schon erwähnt, ging es bei der Diskussion um die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Jetzt rückst Du endlich mit der Sprache heraus, es geht Dir gar nicht darum, wer im Recht ist, sondern allein um die wirtschaftlichste Lösung.
Es ging weder mir noch Marcel (wenn ich das mal so unterstellen darf) darum, einen Verlust zu billigen, jemandem sein Recht abzusprechen oder unberechtigte Forderungen zu bezahlen.
Es geht lediglich darum, das Problem dort zu beheben, wo es zu beheben ist. Bei Apple.
Macossi
Doch finde ich diese Einstellung bedenklich, weil genau das von vielen Unternehmen ausgenutzt wird, vorwiegend aus den Bereichen Telekommunikation, Fitneßstudio, Abschleppunternehmen und Zahlungsdienstleistern, von "Abofallen" ganz zu schweigen.
Diese Einstellung sollte und soll nicht gefördert werden, wie ich inzwischen schon mehrmals schrieb. Jeder darf und soll sich lieben gerne für sein Recht einsetzen und gegen Unrecht vorgehen. Aber bitte den
richtigen
treffen,
nicht die Unschuldigen!
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Krypton
25.01.11
16:01
music-anderson
@Krypton oder besser Horst Schlemmer????ICH GLAUBE DAS EINFACH NICHT! Manmanman
Ganz EINFACH! Eine iTunes Karte für 15 Euro, kannst du nicht mit 100,79 Euro vergleichen oder?
Du hast dich umsonst angestrengt!!!!! Lass es lieber sein, dass ist nicht dein
GEBIET
6 Setzen
Nun, mein etwas zu lang geratener Text sollte lediglich einen
Vergleich
darstellen und so aufzeigen, dass bei beiden Bezahlmöglichkeiten ein Verlust entstehen kann und das in beiden Fällen die »Bezahlmöglichkeit« nicht der Schuldige ist. Das Problem lässt sich nur bei Apple beheben, weshalb es am besten ist, sich an Apple für eine Problemlösung zu wenden.
Die Sache mit den 15 Euro mag für dich persönlich gültig und vielleicht auch die bessere Lösung sein. Wenn jemand aber
beispielsweise
Navigon Europe für 90 € oder das Beatles Box-Set für 150 € oder BBEdit im AppStore für 80 € kaufen möchte, muss er vorher sein Konto mit entsprechenen Gutscheinen aufladen und kann dabei auch um ähnliche Beträge betrogen werden.
Kurz: Es geht nicht um den Betrag sondern darum, dass ein Betrug bei allen Bezahlmethoden möglich ist und eine Lösung bei allen Bezahlmethoden am besten über Äpple selbst erfolgen sollte.
Das war natürlich nicht leicht herauszulesen aus der Wortwüste. Sorry dafür. Deshalb nochmal drei einfachen Regeln für Probleme mit dem AppStore:
1. Sprich niemals über den Fight Club
2. SPRICH NIEMALS ÜBER DEN FIGHT CLUB
3. Wende dich an Apple
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music-anderson
25.01.11
16:09
Die Beatles kaufe ich woanders, und Überweise den Betrag über mein Konto
Andere Software, muss man auch nicht im iTunes Store kaufen
Aber wenn du es so machen möchtest OK Bitte. Ich halte Dich nicht uff
„Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du
“
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Krypton
25.01.11
16:42
Wiederholung:
Krypton
Kurz: Es geht nicht um den Betrag sondern darum, dass ein Betrug bei allen Bezahlmethoden möglich ist und eine Lösung bei allen Bezahlmethoden am besten über Äpple selbst erfolgen sollte.
music-anderson
Die Beatles kaufe ich woanders, und Überweise den Betrag über mein Konto
Achtung: von dir vorgenommene Überweisungen kannst du nicht rückbuchen. Ich würde daher Abbuchen lassen.
Abgesehen davon, dass es nicht um den Betrag selbst geht sondern um die beste Möglichkeit wieder an sein Geld zu kommen, würde es dich sicherlich auch störten, wenn jemand anderes die 15 € deines iTunes Gutscheins klaut. Schließlich möchtest du doch auch die 15 € Rückbuchungsgebühr von C&B wieder haben.
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music-anderson
25.01.11
16:49
Krypton
Achtung: von dir vorgenommene Überweisungen kannst du nicht rückbuchen. Ich würde daher Abbuchen lassen.
Abgesehen davon, dass es nicht um den Betrag selbst geht sondern um die beste Möglichkeit wieder an sein Geld zu kommen, würde es dich sicherlich auch störten, wenn jemand anderes die 15 € deines iTunes Gutscheins klaut. Schließlich möchtest du doch auch die 15 € Rückbuchungsgebühr von C&B wieder haben.
SCHÖN
Ich habe ein 14 Tage Umtauschrecht
15 Euro, tun mir aber nicht weh, dagegen 100,79 schon
Die 15 Euro Rückbuchung, habe ich doch wieder
Vergesse nicht, Dir eine 100 Euro iTunes Karte zu kaufen
„Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du
“
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Krypton
25.01.11
17:36
music-anderson
Ich habe ein 14 Tage Umtauschrecht
Bei geöffneten CDs und installierter Software? Wohl eher nicht.
music-anderson
Vergesse nicht, Dir eine 100 Euro iTunes Karte zu kaufen
Brauch ich nicht, ich hab’ ja C&B
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music-anderson
25.01.11
18:19
Krypton
music-anderson
Ich habe ein 14 Tage Umtauschrecht
Brauch ich nicht, ich hab’ ja C&B
Richtig, du machst fortschritte Wenn Ware beschädigt ist, oder Fehler aufweisen, YES
„Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du
“
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Macossi
25.01.11
20:42
Krypton
So langsam verstehe ich, worauf Du hinaus willst.
Du betrachtest C&B hier als an der Sache unschuldigen bloßen Zahlungsdienstleister, was auf den ersten Blick einleuchtet, weil hier der Fehler wohl bei Apple aufgetreten ist.
Nur ist es im deutschen Recht so, daß der Anspruchssteller, also, der, der etwas will, darlegen und ggf. beweisen muß, daß seine Forderung besteht. Also müßte hier C&B vortragen und beweisen, daß der Betroffene bei iTunes eingekauft hat. Login und Paßwort allein dürften als Beweis nicht ausreichen, so das OLG Hamm in seinem Urteil vom 16.11.2006 (Az. 28 U 84/06). Wenn C&B diesen Beweis nicht erbringen kann bzw. der Betroffene hier wohl einen Gegenbeweis erbringen kann. Dann hat C&B keinen Anspruch gegen den Betroffenen und kann sich mit Apple auseinandersetzen. So ist es, Punkt.
Krypton
Ich habe lediglich etwas beschrieben, das schon häufiger in Fernsehsendungen und Zeitungsartikeln behandelt wurde. Finanzdienstleister und Shopbetreiber können nichtbezahlte berechtigte Forderungen an die Schufa melden, haben aber neben der Schufa noch andere Dienstleister, bei denen sie die Zahlungsmoral abfragen können. Das ist kein Geheimnis. Das Stichwort zur Googlesuche heißt hier »Wirtschafsauskunft«. Dort werden neben berechtigeten offenen Forderungen (welche beispielsweise auch an die Schufa übermittelt werden) auch andere »Eigenschaften« erfasst wie etwa »Zahlungsmoral«, Mahnungen oder auch nur der »Ärger«, den ein Kunde verursacht, beispielsweise durch ständiges Rücksenden bestellter Waren, Anwaltsdrohungen etc. Das sind Faktoren, welche (soweit ich sehen konnte) nicht unter den von dir genannten Paragraphen fallen, da sie nicht unter das Thema »Forderungen« fallen.
Onlineshops aber auch Versicherungen und andere Finanzdienstleister informieren sich dann bei solchen Wirtschaftsauskünften und drücken dir als Kunden einen »Scoring«-Stempel auf. Bei schlechtem Scroring bekommst du dann eben keinen Vertrag oder keine Lieferung. Wie weit sowas geht, konnte man beispielsweise in der c’t 2010-01 auf Seite 66 im Artikel »Vorsicht Kunde: Sippenhaftung bei Amazon« nachlesen. Dort wurde die Bestellung eines Kunden storniert, weil der Freund seiner Tochter eine sehr schlechte Zahlungsmoral hatte. Das war natürlich gesetzlich unzulässig und wurde nach einschalten der c’t auch (bei diesem Kunden) abgestellt, aber trotzdem zeigt es sehr schön, was hinter den Kulissen und zwischen den Zeilen der von dir zitierten Paragraphen tatsächlich abläuft.
Ich kenne auch mehrere Inhaber von durchaus erfolgreichen Online-Shops und weiß daher auch was hier in Sachen »Kundenbewertung« abläuft. Nicht schön aber real. Aufgrund dieses Wissens war mein gut gemeinter Rat der, dass man sich nicht unnötig sein »Scoring« versauen sollte, wenn es auch einen gütlichen Weg zur Einigung gibt.
Nein, ich bin kein Jurist, nur normaler Mensch der durch diverse Medien und Bekannte einen Einblick in die real ablaufenden Prozesse hat. Möglich (und wahrscheinlich) das die im Gesetz beschriebenen Vorgehensweisen eine andere Scheinwelt beschreiben. Da in dieser Welt jedoch keiner lebt, bringt es meist mehr sich an den realen Gegebenheiten zu orientieren.
Vorweg, nichts gegen Dich.
1. Dieses Halbwissen aus den Medien ist mir ein Dorn im Auge, weil dort oft Sachverhalte einseitig, unvollständig, falsch und vor allem reißerisch dargestellt werden. Und natürlich geht es oft um den Kampf zwischen Verbraucher und Unternehmen, wobei ersterer als armes Schwein hingestellt wird... Ganz zielgruppengerecht, da wir alle Verbraucher sind...
Es wäre schön, wenn Journalisten, die über rechtliche Dinge schreiben, davon Ahnung haben. Positiv zu erwähnen sind hier die SZ und die FAZ, in denen Juristen dazu schreiben.
Ich muß oft in meinem Bekannten- und Familienkreis die Dinge richtig stellen.
Da Du unterstellst, daß die juristische Welt eine völlig andere ist als die wirkliche, was nur ein Vorurteil ist, empfehle ich Dir einen Besuch von Verhandlungen an einem Amtsgericht in Zivilsachen.
2. Das von Dir benannte Verhalten von Onlineshops, das ich selbst im Bekanntenkreis erleben durfte (eine Kollegin mit über 2000,- netto Montagsgehalt wollte wie angeboten auf Rechnung kaufen, es ging um 30,-, nach Absendung der Bestellung kam der Hinweis, sie kann nur mit Kreditkarte bezahlen, sie vermutet, es hat mit ihrem Wohnort zu tun -armer Szenebezirk Berlin-Friedrichshain-) ist kontraproduktiv. Meine Kollegin hat da natürlich nie wieder bestellt, einen saftigen Brief mit ihrem Anwaltsbriefkopf zum Ärgern hingeschickt und es uns allen erzählt. Auch ich werde diesen Shop nie besuchen und von ihm abraten.
Die Konkurrenz ist groß, wir haben einen Käufermarkt und wenn der eine keine Geschäfte mit mir machen will, gehe ich woanders hin. Alle wollen doch mein Bestes, mein Geld.
Hilfreich?
0
Macossi
25.01.11
20:47
music-anderson
Aber wie Bresink oder Macossi ja hier verbreiten, wäre eine Rückbuchung nicht gerechtfertigt gewesen.
Also ich wäre gerne Händler, und die beiden sollten natürlich bei mir kaufen, dann könnte ich Wirtschaftlich besser abrechnen. Und NATÜRLICH auch unberechtigte Forderungen geltend machen. Denn die beiden sind ja Zahlungswillige nette Menschen
Sag mal, liest Du eigentlich, was ich hier schreibe???
Macossi
2. Die Rückbuchungsgebühr muß der Betroffene natürlich nicht zahlen, da die Rückbuchung völlig berechtigt war, wie C&B ihm indirekt selbst ja geschrieben hat. C&B hatte nie einen Anspruch gegen ihn, durfte also nie abbuchen und er durfte die unberechtigte Forderung zurückbuchen.
Ich bin die ganze Zeit auf Deiner Seite und versuche die anderen davon zu überzeugen, daß Du im Recht bist und das ist der Dank dafür???
Hilfreich?
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music-anderson
25.01.11
22:28
Macossi
music-anderson
Aber wie Bresink oder Macossi ja hier verbreiten, wäre eine Rückbuchung nicht gerechtfertigt gewesen.
Also ich wäre gerne Händler, und die beiden sollten natürlich bei mir kaufen, dann könnte ich Wirtschaftlich besser abrechnen. Und NATÜRLICH auch unberechtigte Forderungen geltend machen. Denn die beiden sind ja Zahlungswillige nette Menschen
Sag mal, liest Du eigentlich, was ich hier schreibe???
Macossi
2. Die Rückbuchungsgebühr muß der Betroffene natürlich nicht zahlen, da die Rückbuchung völlig berechtigt war, wie C&B ihm indirekt selbst ja geschrieben hat. C&B hatte nie einen Anspruch gegen ihn, durfte also nie abbuchen und er durfte die unberechtigte Forderung zurückbuchen.
Ich bin die ganze Zeit auf Deiner Seite und versuche die anderen davon zu überzeugen, daß Du im Recht bist und das ist der Dank dafür???
Ooops, du hast RECHT, da habe ich mich wohl verhauen!!!!! Ich meinte natürlich Krypton und Bresink, SORRY
„Wenn Du nicht weisst was man Dir will, was willst n Du
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