Push-Nachrichten von MacTechNews.de
Würden Sie gerne aktuelle Nachrichten aus der Apple-Welt direkt über Push-Nachrichten erhalten?
Forum>Hardware>Intel iMac in Garantiereparatur schon über 3 Wochen weg :-(((

Intel iMac in Garantiereparatur schon über 3 Wochen weg :-(((

rex196622.09.0622:51
Hallo Zusammen
Hab mir im Mai einen 20" iMac CoreDuo mit 256MB VRam gekauft.
Nach dem 1. Einschalten ist mir gleich das sog. 50HZ Flimmern aufgefallen,das hat sich aber nach ca. 5-10 sek. wieder gelegt bzw. war weg.

Vor ca. 4 Wochen hatte ich den iMac das 1. mal nachts durchlaufen lassen,dazu hab ich dem Monitor in den Ruhezustand versetzt.
Morgens hatte ich dann einen senkrechten violetten Streifen mit ca. 1.5cm breite aufm TFT.
Den iMac hatte ich dann zum Apple Service Provider gebracht,die haben dann das Logicboard getauscht und der iMac war nach 1 Woche wieder da.
Beim Probelauf im Laden ist mir dann ein klitzekleiner dunkler Fleck linkt oben am TFT aufgefallen.
Der Service Provider hat dann den iMac wieder zu Apple zurückgesendet und da ist er nun seit über 2 Wochen.
Eine Mitarbeiterin im Laden meinte heute das Apple Lieferschwierigkeiten mit den 20" Panels hätte und sie könnte mir nicht sagen wie lange es noch ginge.

Ab wann kann ich ein Ersatzgerät verlangen?

Viele Grüße
0

Kommentare

jonez
jonez23.09.0600:36
Erstmal Beileid.
Das kenne ich leider: Ich musste letztens über 1 Monat auf mein Gerät warten. Erfolg: keine Besserung. Ich hab inzwischen das 5.Logicboard und den 4.Bildschirm in meinem Powerbook G4 15" - und die geben mir trotzdem kein Austauschgerät (trotz AppleCare)...
0
rex196623.09.0601:11
Hallo jonez

Danke Dir!!
Also rein Rechtlich hat man nach 3 Reparaturversuchen anspruch auf Geld zurück oder ein Neues Gerät,oder gilt das nur bei 3x dem gleichen Fehler??
0
jonez
jonez23.09.0622:04
Ich zitiere im Folgenden den Benutzer "Sebl" aus diesem Forum (bin selber kein Jurist). Du findest sicher noch andere Fakten dazu mit der Suchfunktion. Die Juristen nennen das jetzt anscheinend nicht mehr Wandlung, sondern Rücktritt vom Kaufvertrag (diese Benennung hat auch noch andere Konsequenzen.

Ich werde mich nun wohl an einen Anwalt wenden müssen, um mit Apple zu kommunizieren. Hätte nicht gedacht, dass Apple so mit gutwilligen Kunden umgeht!


"Bei zweimaliger erfolgloser Nachbesserung (umgangsspr. Reparatur) ist gem. § 440 BGB der Rücktritt gem. § 323 BGB möglich. Dies bringt Dir Zug um Zug gegen Rückgewähr des Kaufgegenstandes den Kaufpreis zurück. Allerdings muss Du an Apple für die Nutzung und die damit verbundene Verschlechterung des Gerätes Wertersatz leisten.

Der Knackpunkt ist jedoch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Ist dieser 6 Monate her, profitierst Du von der Beweislastumkehr. Wenn nicht musst Du beweisen, ob der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe) schon bestanden hat.

(Frage eines anderen Forenmitglieds:)
"Ich denke §440 besagt das nach der 2ten erfolglosen Nachbesserung ein Recht auf Wandlung und Rücktritt vom Kaufvertrag besteht?"


1.) Wandlung gibt es nicht mehr!

2.) Rücktritt möglich.Wenn es immer der gleiche Fehler war, spricht das Indiz für Dich. (...)

Ein Rücktritt ggü. Apple ist übrigens ausgeschlossen, wenn Du den Vertrag mit einem Händler geschlossen hast. Du müsstest dann ggü. dem Händler den Rücktritt ausüben."


Hier noch andere Zitate:

"Man hat kein Rückgaberecht, wenn der Fehler jedes Mal behoben wurde. Nur wenn sie es trotz Versuch zweimal nicht geschafft haben (beim selben Anlass wohlgemerkt).

(...)

Die Zeit wo der Rechner in Reparatur war verlängert die Garantiezeit. Wenn da Gerät also 3 Monate in Reparatur war, so läuft die Garantie auch erst nach 15 Monaten ab."


"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Rücktritt vom Kaufvertrag kann i.A. nach der zweiten Nachbesserung erfolgen, wenn nach wie vor ein erheblicher Mangel besteht. Dann gibts den Kaufpreis zurück, jedoch hat der Händler die Möglichkeit einen Abschlag für "Wertminderung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme" zu fordern."
0

Kommentieren

Diese Diskussion ist bereits mehr als 3 Monate alt und kann daher nicht mehr kommentiert werden.