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In Sachen Deutsche Nationalbibliothek

hausfreund07.11.0818:09
Die Deutsche Nationalbibliothek will das Deutsche Internet archivieren. Dazu muss jeder (in Worten JEDER) Betreiber einer Website seine Publikation(en) als PDF oder ZIP an die DN liefern. Nur rein private Seiten sind davon ausgenommen, wobei noch niemand weiß, was privat bedeutet. Das Gesetz ist ab Heute (23.10.08) in Kraft.

Siehe

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586036,00.html

und

http://www.heise.de/newsticker/Verordnung-zur-Pflichtablieferung-von-Netzpublikationen-tritt-in-Kraft--/meldung/117817

Zur Zeit werden noch keine Zwangsmaßnahmen verhängt, weil niemand bei der DN die Datenfluten überhaupt bändigen kann. Aber Gesetz ist Gesetz.
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Kommentare

Maniacintosh
Maniacintosh07.11.0818:30
Okay dann liefere ich als Zip-Datei ab oder ist näher festgelegt, was so ein Zip enthalten muss? Das Ganze ist ehrlich gesagt albern! Das Internet ist kein dauerhaftes Medium, manchmal ist das zwar schade, aber es ist einfach hoch dynamisch.

Wie ist das denn bei dynamischen Seiten gedacht, also Foren, Wikis etc.? Wie oft muss da so ein Snapshot eingeliefert werden? Immer wieder schön, wenn sich Menschen Sachen in Bereichen ausdenken, von denen sie gar keine Ahnung haben. Aber das gilt ja leider generell für unsere Politiker: Keine Ahnung, davon aber viel...
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3d-swiss07.11.0819:07
Ist heute der erste April?
Ein dynamisches System wie das Internet in "Zeitkapseln" einfrieren und archivieren. Da kann man nur den Kopf schütteln. Mir fallen zu der Verordnung und der Durchführung 100 von Fragen ein.
Hier nur mal drei, die mir ganz spontan einfallen:
1. Eine PDF-Datei kann zwar Text, Bilder und Links enthalten, aber was passiert mit den dynamischen Informationen, die in CMS-Datenbanken nur auf Abfragen erreichbar sein oder mit Flash-, Video-, Audio-Dateien?
2. Welche Domains sind betroffen? "Nur" alle .de-Domains? Was ist mit ausländischen Unternehmen, die eine .de-Adresse haben und umgekehrt, was ist mit .com-Adresse von Deutschen Unternehmen?
3. Was hat der Staatsbürger davon? Kann man im Falle von Urheberrechtsverletzungen dann zur DNB gehen und die richtige Zeitkapsel heraussuchen (lassen - Gegen Gebühr ganz sicher) um in Streitfällen bessere Beweise zu haben?
Grüsse an den "Grossen Kanton" aus der Schweiz
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osxnerd07.11.0819:38
Dazu muss jeder (in Worten JEDER) Betreiber einer Website seine Publikation(en) als PDF oder ZIP an die DN liefern.

Nein, das stimmt so nicht. Diese Ablieferungspflicht besteht nur für bestimmte Arten von Webangeboten zum Beispiel für periodische, zeitschriftenähnliche Publikationen wie MTN. "Normale" Webseiten müssen nicht abgeliefert werden, sondern sollen in Zukunft von einem Webcrawler vollautomatisch erfasst werden.

3d-swiss:
Zu 1) In dem Fall kann ein ZIP übermittelt werden.
Zu 2) Ablieferungspflichtig ist "wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat." Der Standort des Servers und der Domain-Name spielen keine Rolle.
Zu 3) Es ist Auftrag einer Nationalbibliothek, sämtliche Schriften eines Landes als Kulturerbe aufzubewahren. Das ist auch in anderen Ländern so. Diese Bestimmung wurde jetzt der digitalen Welt angepasst.
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ts
ts07.11.0819:44
3d-swiss
Man kann tatsächlich unterschiedliche Versionen abspeichern. Die vorgeschlagene Umsetzung für die deutsche Nationalbibliothek ist jedoch „verbesserungsfähig”.

In den USA gibt es ein Archiv, das aus Steuergeldern finanziert wird. Unter der Adresse http://www.archive.org/ ist dieser Dienst abrufbar.
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braincell07.11.0821:29
wo soll diese datenarchivierung noch hinfuehren... aber speciehrplatz ist ja zurzeit recht günstig :-9
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