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Guter Werbeblocker
Guter Werbeblocker
Laurin
13.09.08
03:06
>>>>>>>Link entfern<<<<<<<<<<<<<<<
Ja ... dieser Thread wurde extra für die Admins von MTN erstellt. Ihr müsst noch viel lernen. Jeder der was in dieser Richtung sagt wird gesperrt? Für wen seid ihr eigentlich da? Eure Werbekunden verdienen durch die Community Geld. Ihr ebenso. Ist die Werbung nicht aufdringlich wird sie bei euch auch kaum einer blocken.
Die letzte Threadsperrung samt Begründung ist doch einfach albern!
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Dr. Seltsam
17.11.08
14:23
sierkb
"Unzulässig ist der Gebrauch von Werbeblockern. Zuwiderhandlung zieht die Deaktivierung des Accounts nach sich."
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung eines Forums und eine Teilnahme schließt immer das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen. Mit der Einverständniserklärung wird rechtlich ein Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, eine weitere Nutzung des Forums ist dann allerdings, rein rechtlich, nicht möglich.
Die Nutzungsbedingungen kann jeder Betreiber eines Forums nach seinem Gutdünken ausgestalten. Nebelkerzen kann er dabei so viele legen wie er will, das ist in diesem Land nicht verboten - ob er sie im Zweifelsfall einklagen kann ist eine andere Sache. Letztlich ist das aber völlig irrelevant, da der Betreiber von seinem Hausrecht, und selbstverständlich auch dem Verweis aus dem Forum immer, auch ohne Angabe von Gründen, Gebrauch machen kann.
Am einfachsten stelle man sich ein Forum wie eine Party im Privathaus vor. Der Gastgeber hat das Hausrecht, wenn er nicht will dass fotografiert wird, oder Oropax gegen seine Hausmusik genutzt werden, ist das allein seine Sache. Wenn einem Gast das nicht passt, muss er sich eben eine andere Party suchen. So was soll auch im RL schon vorgekommen sein.
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DonQ
17.11.08
14:30
sollte eine werbung stören, unzulässige last oder traffic produzieren, dann sollte und muss man den werbenden haftbar machen, beweisen und ggf. verklagen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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sierkb
17.11.08
15:10
Dr. Seltsam:
Ich glaube, Du hast da immer noch nicht verstanden, worauf andere und ich hinauswollten: nämlich, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, ein selbst definiertes Hausrecht auch bis hin auf den Rechner des Endanwenders auszudehnen oder nicht. MTN kann soviel "Hausrecht" defininieren und einfordern wie sie wollen, wenn es rechtlich meiner Ansicht nach absolut fragwürdig ist, dieses Hausrecht über die eigenen MTN-Server auszudehnen. Hausrecht bzw. das Recht eines Einzelnen endet immer dort, wo es das Recht eines Anderen berührt. Und diese Grenze endet diesbzgl. natürlicherweise auf meinem Rechner, in meinem Browser, in meiner eigenen IT-Infrastruktur. Dort habe ich bzw. der für meine eigene IT-Infrastruktur Verantwortliche das Sagen und nicht MTN, so blöd und unangenehm das für die Administration von MTN bzw. für den Betreiber von MTN auch sein mag. Ich habe obig ja schon ein entsprechendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) angeführt, welches was Grundsätzliches zu dieser Angelegenheit gesagt hat. Ich habe bisher keine Kenntnis davon, dass dieses BGH-Urteil irgendwie aufgehoben oder im Sinne des werbetreibenden Anbieters eingeschränkt worden ist. Im Zweifel ist der betreffende einschränkende Passus in den Nutzungsbedingungen von MTN u.U. sittenwidrig bzw. darf geflissentlich ignoriert werden. Nicht zuletzt aufgrund dieses BGH-Urteils. Alles weitere können auf diesem Feld juristisch besser bewanderte Personen sicher besser erklären. Oder widerlegen.
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bernddasbrot
17.11.08
16:04
Dr. Seltsam
Der Gastgeber hat das Hausrecht, wenn er nicht will dass fotografiert wird, oder Oropax gegen seine Hausmusik genutzt werden, ist das allein seine Sache.
Ich wäre mir nicht so sicher, dass der Vergleich passt. Darf der Partygeber auch die Farbe der Unterhose oder die Einnahme von (vielleicht lebenswichtigen) Medikamenten verbieten?
Vielleicht doch kein Fall für ambitionierte Hobbyjuristen ...
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Hot Mac
17.11.08
16:30
bernddasbrot
Es kann aber sein, dass ich das Deaktivieren der Stylesheets o.ä. vergesse, wenn ich auf MTN komme.
So was darf aber nicht passieren.
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Uli
17.11.08
16:54
bernddasbrot
Vielleicht doch kein Fall für ambitionierte Hobbyjuristen ...
Ok, dann ganz kurz ein Wort von einem Juristen:
- Selbstverständlich kann MTN festlegen, zu welchen Bedingungen das zur Verfügung gestellte Forum genutzt wird (Themen, Mehrfach- oder Re-Postings etc.).
- MTN kann nicht vorschreiben, wie der Abruf der Site technisch bewerkstelligt wird, d.h. wie der Browser konfiguriert wird. D.h. sie können es verlangen, aber die rechtliche Qualität ist zumindestens diskussionswürdig - und auf jeden Fall nicht durchsetzbar. Es sei denn: Sollten aber bestimmte technische Voraussetzungen geschaffen werden, ohne die der Abruf nicht möglich oder nicht in vollem Umfang möglich ist (zB Einsatz von Cookies), ist dies dem Betreiber und der Einwilligung des Nutzers überlassen.
Ich arbeite nicht aktiv als Jurist, bin aber genug in dem Thema, um diese Punkte zu kennen. Vielleicht klärt das ein bisschen.
Abgesehen davon: Diese Site muss sich refinanzieren, das ist kein Hobby. Also ist es für mich völlig ok, Werbung angezeigt zu bekommen. Ob ich die wahrnehme oder darauf reagiere ist ja nun mein Ding.
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razzfazz
17.11.08
17:23
Hot Mac
bernddasbrot
Es kann aber sein, dass ich das Deaktivieren der Stylesheets o.ä. vergesse, wenn ich auf MTN komme.
So was darf aber nicht passieren.
steht in der Hausordnung von Stylesheets die rede?
„Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Mark Twain “
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sierkb
17.11.08
17:25
Uli:
Danke für Deine juristische Sichtweise.
MTN kann nicht vorschreiben, wie der Abruf der Site technisch bewerkstelligt wird, d.h. wie der Browser konfiguriert wird. D.h. sie können es verlangen, aber die rechtliche Qualität ist zumindestens diskussionswürdig - und auf jeden Fall nicht durchsetzbar.
Ich fühle mich in meiner bisher dargelegten Sichtweise von Dir soweit bestätigt.
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bernddasbrot
17.11.08
17:35
Hot Mac
bernddasbrot
Es kann aber sein, dass ich das Deaktivieren der Stylesheets o.ä. vergesse, wenn ich auf MTN komme.
So was darf aber nicht passieren.
Ich arbeite daran - werde mir aber angewöhnen, vor Aufruf der MTN-Seite sicherheitshalber einen Neustart zu machen (falls es nicht ohnehin schon in den AGBs steht?).
Stylesheet aus, Sonnenbrille auf (falls UV-Filter erlaubt sind), dann tut's in den Augen auch nicht so weh ...
Werbefinanzierung hin oder her - da ist das Web ja (noch) ziemlich demokratisch. Wichtiger für die Betreiber sind ja die Nutzerzahlen, was auch immer die auf der Seite sehen (oder manchmal auch nicht).
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