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Forum>Apple>Garantieleistung bei Apple nur 1 Jahr, wie haben Sie das denn angestellt ?

Garantieleistung bei Apple nur 1 Jahr, wie haben Sie das denn angestellt ?

bierchen11.01.0412:43
Hallo Zusammen,

mir ist über die Weihnachtsfeiertage das Netzteil meines Powerbook G4 durchgebrannt. Rechnungsdatum ist der 27/12/2002. Gemeldet hab ich den Schaden am Montag den 29/12/2003, da es erst abends am 27/12/2003 passiert ist (ein Samstag). Jetzt sagt mir mein Freundlicher Versandhändler inmac das der Schaden laut Apple kein Garantiefall mehr ist, da die Gewärleistung nur 12 Monate beträgt.
1. Frage ich mich wieso das bei ein paar Stunden nicht auf Kulanz gemacht wird... SCHEISS SERVICE APPLE

2. Frage ich mich wieso apple nur 12 Monate Garantie auf ein Produkt geben darf. laut dem neuen Gewährleistungsrecht (§ 438 BGB neue Fassung) müssen geräte doch 24 Monate funktionieren, sofern ich das Produkt als privater Endkunde erworben habe...?

3. Da ich das Produkt bei inmac gekauft hab hab ich dann nicht laut o.g. gesetzt anspruch darauf das die das austauschen egal ob sie das bei apple bezahlen müssen ? in den agbs steht:
Soweit nicht laut Katalog für Einzelprodukte besondere Garantien übernommen werden, gibt Micro Warehouse (Deutschland) GmbH dem Käufer grundsätzlich die Gewährleistung der Hersteller in vollem Umfang; mindestens erhalten Sie jedoch die gesetzliche Gewährleistung.

danke gruß,

olli
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Kommentare

Der Lügner
Der Lügner11.01.0412:48
Die gesetzliche ist soweit ich weiß doch nur 6 Monate ...

Und red mal mit dem nächsten Mac-Service Händler ... das müsste schon gehen, angesichts dessen, dass über die Feiertage bei denen auch auch niemand schafft, müsste es kein Problem sein, das zwei Tage später zu bringen ... Sag halt, ist vorher passiert und wegen Feiertage niemand erreicht ... also keinen Händler oder so.

Und dann gehste zu nem Apple Service Point, nicht das Telefon, dann dürften die das schon schaukeln. Würd mal nett fragen, sonst hast nur ne Menge Ärger .... oder noch mehr Ärger als ohnehin schon.
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christian alisch
christian alisch11.01.0412:50
sehr interessant, wurede auch gern mal wissen wie das funktioniert mit den gesetzlichen bestimmungen. ansonsten, ich hab noch garantie:-)
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rofl
rofl11.01.0412:55
Gesetzlich sind danke EU 1 Jahr Garantie und 3 Jahre Gewährleistung.

Garantie: Hersteller muss beweisen, dass das Gerät ging...

Gewährleistung: Käufer muss beweisen, dass Schaden am Gerät schon vorher vorhanden war...
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Maik B.11.01.0413:00
Ich dachte wir haben seit 1.1.2002 3 Jahre Garantie. (gesetzliche) Hab mich auch schon gefragt und geärgert warum man bei Apple nur 1 Jahr hat.

Vielleicht kann uns ja mal hier jemand Aufklären der sich mit sowas auskennt.
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Der Lügner
Der Lügner11.01.0413:00
Gewährleistung: und das mach erstmal ...
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Maik B.11.01.0413:03
rofl verstehe ich das richtig bei Gewährleistung:

ich habe ein gerät was innerhalb des 1. Jahres defekt geht. Dann habe ich noch das 2. und 3. Jahr Zeit erst bescheid zu geben das es defekt ist und bekomme es dann Repariert?
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Eric11.01.0413:14
Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre, nicht 3 - allerdings muss auch APPLE sich an diese Frist halten, auch wenn man das beim APPLE "Service" immer in Abrede stellt.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mittlerweile hinlänglich bekannt und wurde von rofl ja auch kurz beschrieben. Tatsache ist allerdings, dass bei bisherigen Gewährleistungsfällen zum größten Teil zu Gunsten des Käufers gehandelt wurde, eigentlich alle Hersteller zeigen sich diesbezüglich noch kulant.
Was die Zukunft bringt, wird man sehen; APPLE zählt mit seinem "Kundenservice" allerdings schon heute eher zu den Herstellerfreundlichen Kandidaten.
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ametzelchen
ametzelchen11.01.0413:16
hast du selbst schon mal bei apple angerufen??..ich habe da nur gute erfahrungen gemacht..06995096189..auch nach ablauf der garantie..bei meinem iBook G3 500 Dual USB war plötzlich das Display tot..ansonsten fuhr das System normal hoch etc. ...beim Apple Support bekam ich sofort telefonische Unterstützung bei der möglichen Fehlersuche..hat aber nicht zum Erfolg geführt..im weiteren Verlauf des Telefonats sprach ich mit zwei Frauen > Frau Baumhauer und Frau Krämer..da die Apple Garantie meines iBooks gerade abgelaufen war ( ein Monat ), bot man/bzw. in dem Fall frau mir an, den Defekt auf Kulanzbasis zu regeln ..ich musste nur die Originalrechnung des Kaufs faxen und zwei Tage später stand ein netter Kurier von GLS vor der Tür mit einem ausgepolsterten Versandkarton, wo mein Baby genau hineinpasste..und dann , ich hatte mit drei bis vier Wochen gerechnet, wieder zwei Tage später war eben dieser Kurier wieder da und brachte das reparierte iBook aus den Niederlanden zurück... das iBook läuft seitdem ohne Probleme..alles völlig problemlos und sehr kundenzentriert..nix mit SCHEISS SERVICE APPLE..kann ja deinen ärger verstehen, finde aber die pauschalisierung absolut fragwürdig und in der sprachlichen ausgestaltung einfach daneben..
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Der Lügner
Der Lügner11.01.0413:22
Bei mir war auch mal das Netzteil vom Powerbook defekt, ging alles sehr freundlich und flott und innerhalb von 2 tagen war auch alles weider da, hatten mri einfach ein neues Netzteil gegeben ... War auch nach der Garantiezeit, und für so einen Schaden kann ich ja nicht wikrlich viel ... das passiert halt, und sie waren da schön kulant
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Garak
Garak11.01.0413:23
Maik B.:
"Ich dachte wir haben seit 1.1.2002 3 Jahre Garantie. (gesetzliche)"

Nein, es handelt sich nicht um die Garantie sondern Gewährleistung. 3 Jahres betreffen auch nur unbewegliche Gegenstände. Für bewegliche Gegenstände sind es 2 Jahre

Gewährleistung
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Am 01.01.2002 tritt die neue EU-Richtlinie 1999/44 in Kraft, mit der unter anderem die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten auf 24 Monate verlängert wird.
Gewährleistung ist also gesetzlich vorgeschrieben und enthält u.a. das Recht auf Nachbesserung. Der Käufer hat somit das Recht, bei Neukäufen ab 2002 zwei Jahre lang, Ansprüche geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Entscheidend ist hier, dass der Mangel bei Übergabe der Ware bereits vorhanden war.

Das Gesetz geht in den ersten sechs Monaten nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung davon aus, dass es sich, wenn ein Fehler auftritt, um einen Gewährleistungsmangel handelt. Der Unternehmer trägt daher in dieser Zeit die Beweislast, wenn er das Gegenteil behauptet. Nach den ersten sechs Monaten dreht sich die Beweislastverteilung wieder um. Und der Konsument muss den Nachweis führen, dass der Mangel bei Übergabe zumindest schon ansatzweise vorhanden war.

Garantie
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Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers zusätzlich zur Gewährleistung; der Inhalt der Garantieleistung ist also nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die jeweiligen Hersteller-Garantien finden Sie in unserer Preisliste und auf unserer Homepage bei den jeweiligen technischen Daten. Die Garantie beinhaltet die Beseitigung von Sachmängeln durch Reparatur oder Austausch. D.h. mit der Garantie sind / sollten Leistungen des Herstellers verbunden sein, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehen.

Grüße,
Garak


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christian alisch
christian alisch11.01.0413:26
ametzelchen, "ich hatte mit drei bis vier Wochen gerechnet, wieder zwei Tage später war eben dieser Kurier wieder da und brachte das reparierte iBook aus den Niederlanden zurück"
boah, ich muss immer mit 7 tagen rechnen (schweiz). ist das unter der telefonnnummer ein ortlicher mac-support oder allgemeiner deutschlandweit? eigentlich ist es ja egal, ich hab ja europaweite garantie noch, oder?

sagt mal, wie ist es denn mit der garantie und gewaehrleistung in der schweiz? und hab ich auch irgendwo so eine telefonnummer in zuerich, wo ich anrufen kann und ein bote steht vor der tuer? ich muss mein book jetzt zum 3ten mal abgeben :<>:<>:-((. das nervt echt. da will ich keine woche (mind.) warten.
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Imo11.01.0413:27
Tja, die Gewährleistung is meines Erachtens nur Augenauswischerei.

Ich habe mir im März 2002 einen iMac G4 800 15" gekauft und im August 2003 ist dieser mit einem LogicBoard-Defekt von uns gegangen.

Garantie oder Kulanz gleich null, auch nach Anruf bei Apple war nix zu machen.
Gewährleistung?!
In diesem Fall muss ich nachweisen, dass der Schaden am iMac schon bei Kauf bestanden hat. Da der iMac aber bis dahin funktioniert hat, ist der Schaden erst in meinem Besitz entstanden Scheisse!!!
(sicherlich, ich kann versuchen mithilfe diverser Sachverständiger Apple nachzuweisen, dass das LogicBoard schlampig verarbeitet war, aber das geht ins Geld was man als Student nicht hat).

Somit, kann man sich in 99% aller Fälle die Gewährleistung in die Haare schmieren.
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christian alisch
christian alisch11.01.0413:36
garak, "Die Garantie beinhaltet die Beseitigung von Sachmängeln durch Reparatur oder Austausch"

nach wievielen reparturen es ein austausch gibt, bleibt eine interpretationssache des herstellers oder wie ist das ggeregelt?
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Garak
Garak11.01.0414:01
christian alisch:

Nach § 440 BGB, Absatz 2 (besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz) gilt:
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt".

Für Computerhardware würde ich schon sagen, dass 2 Reparaturversuche ausreichend sind.

Grüße,
Garak

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Schnapper11.01.0414:04
Gewährleistung wird z.B. dann interessant, wenn man einen Mac gekauft hat, aber im ersten Jahr noch kein Firewire-Gerät besitzt. Wenn man sich dann nach einem Jahr eine iSight leistet und feststellt, dass der FireWire-Port am Rechner kaputt ist, ist das zwar kein Garantiefall mehr, aber ein Gewährleistungsfall (zumindest in der Theorie...)
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christian alisch
christian alisch11.01.0414:26
garak,

meine reparaturen:
erst dvd-player,
dann neues netzteil bestelltum das luefterproblem (ist staendig an) zu besaenftigen. nicht geklappt,
dann zur neuen reparatur eingeschickt nichts repariert und kaputtes dvd laufwerk zurueckbekommen.
demnaechst wieder einschicken muss

was ist jetzt der erfolglose dritte fall? das dritte kaputtgehen des dvd-players oder die dritte reparatur?
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Marty11.01.0414:33
An die Macher hier: Könnt ihr nicht das, Was Garak über garantie/gewährleistung geschreiben hat nicht irgentwo findbar speichern? Diese Frage kommt ja immer wieder vor.

Man hat das deswegen eingeführt von der EU um zuverhindern das Hersteller eine sollbruchstelle einbauen die nach 1 jahr wirkt Da ja eine Garantie ne freiwillige Angelegenheit ist was da gemacht wird, hat der Verbraucher wenigsten etwas in der Hand.
Problem sind immer Verbrauchstgüter, wie Glühlampen und Batterien und Akkus. Manche Herrstelle schliessen sie aus der Garantie immer aus.
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christian alisch
christian alisch11.01.0415:14
Marty, "An die Macher hier: Könnt ihr nicht das, Was Garak über garantie/gewährleistung geschreiben hat nicht irgentwo findbar speichern? Diese Frage kommt ja immer wieder vor."

deswegen frage ich mal nach einem archiv. indem man alles nachlesen kann. das hat sich sehr bewert in den forum wo ich mal war.
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arekhon
arekhon11.01.0415:25
Wie ist eigentlich der Unterschied bei den Leistungen die der Hersteller und der Händler zu leisten haben?
<br>Ich meine das die Leistungen händlerseitig teilweise weiter gehen während Apple, wenn sie nicht gleichzeitig Händler wie im Falle des Bestellens über den Apple-Store sind, sich z.B. nicht an die 24 Monate halten muß sondern hier der Händler in der Pflicht ist.
<br>
<br>Wer weiß darüber genaueres?
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