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Forum>Hardware>Erfahrungen mit der sog. Gewährleistung

Erfahrungen mit der sog. Gewährleistung

Pseudemys
Pseudemys03.04.0509:37
Apple gibt ja nur ein Jahr Garantie.
Nun gibt es da diese Gewährleistung als gesetzliche Regelung, wonach die Garantie, aber wohl nicht richtig, auf zwei Jahre verlängert wird.

Unter welchen Voraussetzungen hat man denn nun auch im zweiten Jahr doch noch so eine Art Garantie als Folge der sog. Gewährleistung.

Was mir bekannt:
Man muß, was ja praktisch unmöglich, nachweisen, daß der Schaden schon beim Kauf bestand.

Wer hat da praktische Erfahrung, also z.B. erfolgreich auch im zweiten Jahr kostenlos eine Reparatur im Zuge der Gewährleistung an einem Mac durchführen können lassen?

Bei meinem in vier Monaten zwei Jahre alten iBook ist möglicherweise die Festplatte schadhaft. – Siehe hier:


Die Schildkröte dankt!
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Kommentare

Klaus
Klaus03.04.0511:57
Mir ist ein Fall bekannt, in dem sich Gravis einen Monat nach Ablauf der Garantie geweigert hat, einen PowerMac mit defektem Soundausgang zu reparieren. Man hat mit breitem Grinsen darauf verwiesen, dass die Gewährleistung vollkommen egal ist, weil der Kunde unmöglich nachweisen kann, dass die Ursache des Problems schon beim Kauf bestanden hat. Allein schon die Untersuchung des Geräts sollte unverschämt viel Geld kosten (und das von Technikern, die bekanntermassen regelmässig Fehldiagnosen stellen und vollkommen inkompetent sind - nein Danke).
Tja, Gravis ist seit dem für mich gestorben.

Die Garantie der Festplattenhersteller gilt in der Regel nur für original Geräte. Solche, die von einem Computerhersteller verbaut wurden, sind oft ausgeschlossen, weil hier der Computerbauer als Hersteller gilt und die Garantie gibt (wenn deine Dieselpumpe kaputt ist, gehst du ja auch nicht zu Bosch, sondern zu BMW ).
Ausserdem bringt es dem Technisch unbegabten wenig, wenn die Festplatte eines knapp 2 jährigen iBooks vom Plattenhersteller ersetzt wird, weil er nicht in der Lage ist, die Platte selber ein und auszubauen. Abgesehen davon wäre das Gerät nicht einsetzbar, während die Platte ausgetauscht wird, weil die Hersteller erst die alte haben wollen, bevor sie eine neue rausschicken.
Allerdings kostet eine vergleichbare Platte heute fast nichts, so dass der Schaden sicher zu verschmerzen wäre (wobei eben oft noch die Umbaukosten dazu kommen, die höher als die Materialkosten sein können). Man kann natürlich die Gelegenheit nutzen und gleich eine größere und schnellere Platte einbauen.
Falls du vermutest, dass deine Platte defekt ist, würde ich in jedem Fall alle Daten sichern und dann nichts wichtiges mehr auf der Platte ablegen und sie so schnell wie möglich ersetzen.
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Pseudemys
Pseudemys03.04.0511:59
Ja, das iBook ist von GRAVIS.

Ein Garantiefall (innerhalb des ersten Jahres) wurde über GRVAIS auch schon sehr ordentlich abgewickelt, ja man setze da auch gegen Apple (die sich anfangs weigerten) den kostenlosen Ersatz der Display-Rückwand durch, da Apple diesen bei dieser Garantie-Reparatur nämlich recht solide zerkratzt hatte.

Interessant ist jetzt für mich der Hinweis auf die mehrjährige Garantie auf die Platte (falls die der Übeltäter ist).

Ich dachte, daß auf das iBook – unabhängig von seine Komponenten seitens Nicht-Apple-Herstellern – diese Garantie bzw. Gewährleistung gegeben würde.

Wäre also jetzt die interne Platte defekt, dann könnte ich also auf eine Garantie-Leistung – wenn auch nicht seitens Apples, so aber seitens Toshibas als Plattenhersteller – hoffen .

Würde ich den Plattenwechsel selbst vornehmen (was bei dem weißen iBook wohl zumutbar) dann käme ich möglicherweise noch mit einem blauen Auge davon.
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Pseudemys
Pseudemys03.04.0512:21
Klaus

Du bist mir zwei Minuten zuvorgekommen – meine Antwort galt Don Quijote.

Vielen Dank für Deine sehr ausführliche Stellungnahme, die leider Don Quijotes Aussage sehr relativiert.

Ob kulanterweise bei Überziehung der Garantie doch noch eine Garantieleistung erbracht wird – das entscheidet übrigens nicht GRAVIS, sondern ausschließlich Apple. Da hättest Du bei Apple nachfragen müssen!
Bei mir war die Garantiezeit um einige Wochen überzogen – kulanterweise hat Apple auf Nachfrage hin doch noch kostenlos repariert (dabei allerdings leider Kratzer hinterlassen, s.o., die es auch wieder, auf GRAVIS’ Drängen hin, kostenlos beseitigen mußte).

Für diese idiotische Gewährleistungsregelung kann man übrigens nicht GRAVIS verantwortlich machen.
Gesetzliche Vorgaben gelten für Kunden wie für Verkäufer.


Jetzt muß erstmal die Ursache des Brummens geklärt werden, das geht wohl nur bei der GRAVIS-Technik.

Die Daten sind extern gesichert.
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jk001
jk00103.04.0513:06
Moment, Moment: Ihr dürft Garantie und Gewährleistung nicht zusammenwerfen:

Garantie wird von HERSTELLER eines Gerätes gegeben - hierzu würde ich mich an Apple oder besser noch an den Hersteller der Festplatte wenden, die geben ja oft bis zu fünf Jahre und brauchen für die Feststellung des Garantiefalls in der Regel nur die Seriennummer.

Gewährleistung dagegen muss der HÄNDLER übernehmen, der Dir das Teil verkauft hat, und hier gilt pflichtweise die 2-Jahresregel der EU.
Gewärleistungspflichtig wäre ein Händler übrigens schon, wenn er ein funktiontüchtiges Gerät verkauft, das nur für den Zweck ungeeignet ist, für den Du es brauchst. Die Zielrichtung der Gewährleistung ist also etwas ganz anderes als die Gerätegarantie der Hersteller (Stichwort: Aufschwäzen lassen von Unsinnigem).

Aber bei Festplatte: Mal beim Hersteller der Platte versuchen. Viel Glück!

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Pseudemys
Pseudemys03.04.0513:06
Es stellt sich weniger die Frage, ob man sich mit der Gewährleistung rumärgern will oder nicht – denn auf diese Frage kann es ja wohl nur eine Antwort geben - , sondern, ob man den Gewährleistungsanspruch durchsetzen kann oder nicht, d.h.: unter welchen Voraussetzungen nach konkreten Erfahrungen es – wider aller Erwartungen - möglich war.
(Nach theoretischen Überlegungen scheint es leider eigentlich nicht möglich.)

Das ist auf jeden Fall der Sinn meiner Anfrage.
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Pseudemys
Pseudemys03.04.0513:12
jk001

Diesmal auf die Sekunde genau mit mir abgeschossen.

So will ich auch Dir separat antworten (die obige Antwort gilt natürlich wieder ausschließlich Don Quijote).

Also:
Die erhellendste Stellungnahme bisher zum Thema – besten Dank!
So kommen wird doch schon weiter.

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jk001
jk00103.04.0513:17
Ich hab den Spass zur Zeit mit einem sechs Monate alten Amilo von Fujitsu-Siemens. Das Ding ist jetzt schon zum dritten Mal in Reparatur. Wir wollen beim nächsten Fall zum Händler gehen und ihm erklären, dass ein Gerät, das 1/8 seiner Zeit unterwegs ist, für die von uns angedachten Zwecke ungeeignet ist. Schaumerma.
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jk001
jk00103.04.0513:32
Ja, das sind so die kleinen Feinheiten.
Mir scheint das hier auch eher ein Garantiefall zu sein. Außer es liese sich nachweisen, dass dieser Fehler bei jedem 4ten iBook aus der Serie auftritt und das dass bei Kauf dem Händler schon bewusst war.

Apple auf jeden Fall macht da nichts mehr, die sind raus aus der Sache.

Bleibt noch der Hersteller der Festplatte. Aber dann kommt da noch das Vergnügen des eigenhändigen Wechsels... (außer, Pseudemys hätte seinerzeit ausdrücklich ein Notebook mit einfach zu tauschenden Komponenten bestanden und dann das iBook empfohlen bekommen).
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jk001
jk00103.04.0513:34
Na, wenigstens sind ausreichend das und dass im Text.
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Pseudemys
Pseudemys03.04.0513:54
Danke für weitere Stellungnahmen.

Ich fürchte, Toshiba (Hersteller meiner iBook-Platte) ist in diesem Falle – wie schon Klaus überzeugend bemerkte – auch aus dem Schneider hinsichtlich Garantieleistung.
Denn meine Platte ist ja ein sog. OEM-Produkt – wie im Netz nachfolgend beschrieben.

Toshiba-Support: @@

Aber auch da werde ich morgen Gewißheit haben.
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zappy24.08.0515:34
Kämpfe auch gerade mit einer Gewährleistung für ein Powerbook. Nach ca. 15 Monaten sind beim Einschalten nur noch drei Piepstöne zu hören. Ansonsten tut sich nix.

Habe mit "Apple Store" und "Apple Care" telefoniert und dort wurde die Gewährleistung sofort abgelehnt. Sie wollen das Gerät dazu nicht einmal sehen. Aussage des Mitarbeiters: "Fehler ist nicht in den ersten sechs Monaten aufgetreten"

Nach Recherche im Internet habe ich bei der Verbraucherzentrale NRW was interessantes gefunden:
Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, so muss, wie bisher, der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist. Es können aber keine unzumutbaren Anforderungen an den Kunden gestellt werden. So kann der Händler insbesondere keinen technischen Mangelnachweis verlangen, was ohne Sachverständigengutachten gar nicht möglich wäre. Nach unserer Auffassung genügt es, wenn der Käufer plausibel macht, dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist. Dann ist ggf. der Händler am Zuge und muss dem Käufer wieder das Gegenteil nachweisen.

Auf Basis dieser Aussage habe ich eine Brief formuliert in dem ich folgende Fakten erwähne:
- Powerbook ist in sehr gutem Zustand, kaum Gebrauchsspuren
- es wurden keine Komponenten getauscht, Zustand wie bei Auslieferung
- Defekt ist sehr wahrscheinlich nicht durch ein Verschleißteil verursacht

Bin mal auf die Reaktion gespannt. Nächster Schritt wäre dann ein Brief vom Anwalt an Apple.

Wohin sollte man den Brief senden? Apple Deutschland (Feldkirchen) oder Apple Europe (Hollyhill/Irland). Habe vorsichtshalber jeweils einen Brief an jede Adresse gesendet.
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Darkv
Darkv21.02.0717:40
zappy

Es würde mich interessieren, was aus deinem Fall geworden ist. Ich muss mich gerade ebenfalls wegen eines Displayfehlers (eine vertikale blaue Linie, die natürlich erst nach Ablauf der Garantie aufgetreten ist) mit Apple herumschlagen. Die drei Fakten die du aufzählst treffen bei mir nämlich auch zu.
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marcus
marcus03.04.0513:18
jk001
Gewärleistungspflichtig wäre ein Händler übrigens schon, wenn er ein funktiontüchtiges Gerät verkauft, das nur für den Zweck ungeeignet ist, für den Du es brauchst. Die Zielrichtung der Gewährleistung ist also etwas ganz anderes als die Gerätegarantie der Hersteller (Stichwort: Aufschwäzen lassen von Unsinnigem)
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<br>Grundsätzlich richtig, nur leider, dass die Beweispflicht nach sechs Monaten auf den Kunden übergeht. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gehen die Gerichte i.d.R. davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Gerätes bestand. Der Zeitpunkt der Übergabe ist übrigens nicht unbedingt gleich dem Rechnungsdatum, sondern der Zeitpunkt, an dem man das Gerät tatsächlich erhalten hat, ob vom Verkäufer selbst, dem UPS- bzw. TNT-Fahrer usw.
<br>
<br>Nach Ablauf der 6 Monate muss der Kunde - wie Klaus es schon erwähnt hat - beweisen, dass der Fehler bereits bei der Übergabe bestand. Und das dürfte bei komplexen Geräten wie einem Rechner in der Tat kompliziert werden. Meines Erachtens besteht die einzige Chance darin, dass bestimmte Fehler bei sehr vielen Geräten gleichen Typs auftreten, so dass man von einem Serienfehler sprechen kann.
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Don Quijote03.04.0510:39
Die Festplatte sollte nicht wirklich das Problem sein, da immer noch bei vielen 3-5 Jahre Garantie gewährt werden, mal nach RMA/Garantie auf der Hersteller Seite schauen.
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<br>Das es Apple übernimmt den Austausch…naja…viel Glück, wobei wenn ich mich recht entsinne das iBook hier von Gravis ist, auch da gibt es freundliche, kompetente.
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Don Quijote03.04.0512:30
Natürlich gut Möglich das Platten verbaut wurden, bei denen die Garantie ab Produktion schon fast abgelaufen war
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<br>Aber in so weit hat Klaus recht, Gravis will eigentlich kostenpflichtig reparieren und nicht Gewährleisten…musst selber entscheiden ob man sich damit rumärgern will oder nicht.
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Don Quijote03.04.0513:33
In der Tat hat unsere Verbraucherministerin eine Verschlechterung der Garantie Leitungen sehr gut verkauft, wobei sie nicht auch noch die Preise um das doppelte hätte steigen lassen müssen…
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<br>@@ pseudemys
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<br>Theorie ist grau, Praxis ist bunt, es wird darauf hinauslaufen das du dich ärgern musst wenn du dein Ziel der Funtkionsgewährleistung durchsetzen willst.
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Don Quijote03.04.0513:40
hehe, man könnte sogar sagen das es nur eine Gewehr Leistung ist, du musst den Händler mit dem Gewehr dazu zwingen…
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Don Quijote03.04.0513:52
Also der Händler muss das freiwillig machen wenn du dich nicht ärgern willst, manche geben auch wirklich 2 bis 4 Jahre Garantie oder länger. Verhandlungssache.
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