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"Berliner Verkehrsbetriebe" (BVG) gegen iPhone-App

Summerhill01.11.0812:24
Es gibt ein wunderbares iPhone-App namens "Fahr-Info Berlin". Sogar kostenlos.

Ratz-fatz und der User weiß, wie er mit Bussen und Bahnen kreuz und quer durch Berlin kommt.

Aber:

Die "Berliner Verkehrsbetriebe" (BVG) schmeißen dem Entwickler Knüppel zwischen die Beine. Ausgerechnet.

Hier
http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/bvg-verbietet-iphone-programm/
oder hier
http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/bvg-stoesst-kunden-mit-iphone-vor-den-kopf/

stehen ein paar Details. Ich finde: Man darf der BVG gern eine Protest-Mail schicken. Oder nicht???

Zum Beispiel an diese Adresse:
pressestelle@bvg.de
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Kommentare

Dirk!01.11.0812:28
Ist mal wieder eine typisch "deutsche", verbohrte, engstirnige und weltfremde Reaktion eines Rückständigen Unternehmens.
Schade!

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apex2k
apex2k01.11.0812:30
das ist echt arm
wenn witt geld dran verdient hätte dann hätte ich es ja verstanden aber so ... schade !
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Garp200001.11.0812:56
Was für'n armer Haufen. Anstatt dem Kunden Service zu bieten damit er was findet und über Verspätungen der notorisch maroden und unzuverlässigen ÖVPNs informiert zu sein, sabotiert man es. Könnten ja selber was anbieten was auch funktioniert.

Der MVV in München hat auch eine ätzende Website, quasi iPhone-unbrauchbar. Dazu immer Versäptungen und in der U-Bahn wird sogar der Handy-Empfang unterbunden. Da sitzen ein paar Rentner und Beamte und verhindern den Fortschritt.
„Star of CCTV“
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twilight
twilight01.11.0813:40
Mhh - hat sich jemand mal die Mühe gemacht, die Links zu kopieren und den Text zu lesen? Da stehen zwei gute Gründe, wieso die BVG das unterbunden hat - Copyright und ggfs. Ansprüche Dritter. Die BVG habt wohl einfach Bammel davor, dass durch die App falsche Angaben gemacht werden und so Kunden verärgert werden - wofür in diesem Falle die BVG nichts könnte.

Soweit ich das gelesen habe, hat die BVG nichtmal abgemahnt / eine Unterlassungserklärung eingefordert. Andere Unternehmen hätten evtl. Kapital aus diesem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen gezogen.

Aber wie schon korrekt von Euch angemerkt: Rentner und Beamte verhindern den Fortschritt. Wie z.B. auch der Zoll, der gegen Produktpiraterie vorgeht. Wieso ist das iPhone-Imitat aus Fernost (vgl. aktuelle c't) eigentlich nicht erlaubt? Bloß weil Apple die Rechte am Original besitzt? Da ist endlich mal einer so nett und bietet das Ding billiger an - und schon .... na und so weiter.

Peter (der sich manchmal echt vorkommt wie ein staatstreuer CSU-Wähler)
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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Summerhill01.11.0814:02
twilight
Mhh - zwei gute Gründe, wieso die BVG das unterbunden hat - Copyright und ggfs. Ansprüche Dritter. Die BVG habt wohl einfach Bammel davor, dass durch die App falsche Angaben gemacht werden und so Kunden verärgert werden - wofür in diesem Falle die BVG nichts könnte. (...)

Von "guten Gründen" kann keine Rede sein.

Copyright - lächerlich. Ich bitte Dich: Wir reden von einem Linien-Plan für U- und S-Bahn.

Bammel wegen evtl. Ansprüche Dritter? Noch lächerlicher. Die Daten, die die Applikation liefert, sind die offiziellen Daten. Das Problem generell in Berlin: Die BVG hält sich nicht an ihren eigenen Fahrplan.
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Frell01.11.0814:05
Ich finde es totalen Mist, ein Disclaimer am Anfang hätte es auch getan. Hier ein CC meine Dankesmail an die BVG, vielleicht besinnen sich sich ja noch um.

Sehr geehrte Berliner Verkehrsbetriebe,
ich möchte mich bei der BVG bedanken das sie sich als Bremse der Innovation verdient machen. Endlich gibt es ein Programm, welches völlig ohne finanzielle Belastungen für die BVG entstanden ist, welches das Reisen mit dem ÖPN attraktiver und einfacher den je macht! Und was macht ihr Betrieb? Fühlt sich in seiner Ehre verletzt - selbst schuld wenn man die Zeichen der Zeit nicht erkennt und nicht fähig ist selbst so ein "Mehrwert" für der Berliner Nahverkehrsnetz zu schaffen - und spielt die beleidigte Leberwurst. Ganz großes Kino liebe Damen und Herren. Hätte ein Disclaimer welcher keine Verbindungen garantiert nicht ausgereicht? Nutzen sie mal das Programm und entdecken sie wie schön der ÖPN sein kann.
Kundenfreundlichkeit, Flexibilität, Offenheit, Attraktivität: Setzen sechs!

Ihre Kunden danken Ihnen!
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Tiger
Tiger01.11.0814:07
Summerhill
twilight
Mhh - zwei gute Gründe, wieso die BVG das unterbunden hat - Copyright und ggfs. Ansprüche Dritter. Die BVG habt wohl einfach Bammel davor, dass durch die App falsche Angaben gemacht werden und so Kunden verärgert werden - wofür in diesem Falle die BVG nichts könnte. (...)

Von "guten Gründen" kann keine Rede sein.

Copyright - lächerlich. Ich bitte Dich: Wir reden von einem Linien-Plan für U- und S-Bahn.

Bammel wegen evtl. Ansprüche Dritter? Noch lächerlicher. Die Daten, die die Applikation liefert, sind die offiziellen Daten. Das Problem generell in Berlin: Die BVG hält sich nicht an ihren eigenen Fahrplan.

Fahrpläne, Straßenkarten, Seekarten und auch U-Bahnpläne unterliegen dem Copyright. Schließlich hatte jemand Arbeit damit bzw. jemand hat für die Erstellung dieser Pläne Geld bezahlt.
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twilight
twilight01.11.0814:22
Summerhill
Von "guten Gründen" kann keine Rede sein. Copyright - lächerlich. Ich bitte Dich: Wir reden von einem Linien-Plan für U- und S-Bahn.
Bammel wegen evtl. Ansprüche Dritter? Noch lächerlicher. Die Daten, die die Applikation liefert, sind die offiziellen Daten. Das Problem generell in Berlin: Die BVG hält sich nicht an ihren eigenen Fahrplan.
=> Nun, dann kopier doch einfach mal Spiegel-Online und stell die Artikel auf Deiner Webseite ein. Wird spannend.

Und das das Tool absolut praktisch ist, stell ich in keinster Weise in Abrede. Nur es verstieß eben gegen die Nutzungsbestimmungen des Datenanbieters. Und wenn der Programmierer nicht vorher auf die Idee kam und bei der BVG nach den Nutzungsrechten zu fragen, können wir ihm nicht mehr helfen.

Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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Summerhill01.11.0814:30
Tiger

Fahrpläne, Straßenkarten, Seekarten und auch U-Bahnpläne unterliegen dem Copyright. Schließlich hatte jemand Arbeit damit bzw. jemand hat für die Erstellung dieser Pläne Geld bezahlt.

Der- oder diejenigen, die die Arbeit hatten, sind längst bezahlt. Die besitzen nicht das Copyright. Besaßen es vermutlich nie. Die Berliner Verkehrsbetriebe besitzen das Copyright. Sie Können damit restriktiv umgehen oder großzügig.

Der Verkehrsbetrieb ist ein (öffentliches) Service-Unternehmen. Einziger Zweck: Der Mobilität der Berliner und der Besucher der Stadt zu dienen.

So eine Applikation hilft dem Unternehmen.

Es ist also eine Frage der Prioritäten. Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen die Prioritäten falsch. Sie beharren wie ein störrisches Kind auf ihrem Standpunkt. Statt zu überlegen, was dem Unternehmen und seinen Kunden hilfreich ist.
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Summerhill01.11.0814:49
twilight
=> Nun, dann kopier doch einfach mal Spiegel-Online und stell die Artikel auf Deiner Webseite ein. Wird spannend.

Würde ich nicht machen. Warum sollte ich? Ich bin im übrigen juristisch gar nicht sicher, ob die Sache wirklich so einfach ist.

Der Strecken-Plan ist im Stadtbild Berlin x-tausendfach abgebildet und für jedermann frei zugänglich. Er wird an jedermann unentgeltlich abgegeben. Zwar gibt es in Deutschland den Begriff der "Public Domain" nicht. Dafür aber den des "amtlichen Werkes".

Man darf annehmen, dass so ein Netzplan einem solchen "amtlichen Werk" sehr nahe kommt. "Amtliche Werke" unterliegen keinem Urheberrecht.

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind kein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts.
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twilight
twilight01.11.0814:54
Summerhill
Fahrpläne, Straßenkarten, Seekarten und auch U-Bahnpläne unterliegen dem Copyright. Schließlich hatte jemand Arbeit damit bzw. jemand hat für die Erstellung dieser Pläne Geld bezahlt.
=> Korrekt.
Der- oder diejenigen, die die Arbeit hatten, sind längst bezahlt. Die besitzen nicht das Copyright. Besaßen es vermutlich nie. Die Berliner Verkehrsbetriebe besitzen das Copyright. Sie Können damit restriktiv umgehen oder großzügig.
=> Korrekt.
Der Verkehrsbetrieb ist ein (öffentliches) Service-Unternehmen. Einziger Zweck: Der Mobilität der Berliner und der Besucher der Stadt zu dienen.
=> Korrekt.
So eine Applikation hilft dem Unternehmen.
=> Korrekt.
Es ist also eine Frage der Prioritäten. Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen die Prioritäten falsch. Sie beharren wie ein störrisches Kind auf ihrem Standpunkt. Statt zu überlegen, was dem Unternehmen und seinen Kunden hilfreich ist.
=> Korrekt. Nur sie haben das Recht dazu, ihre Ansprüche durchzusetzen (was sie wohl in ansprechender Weise getan haben, von Anwalt les ich im TAZ-Artikel jedenfalls nix). Und sie wollen solch ein Tool gern in den eigenen Händen halten. Die Frage ist eher, ob der Programmierer sich nicht in die Dienste der BVG stellt. Wäre sicher auch nicht unspannend.

So oder so - mit dem Programm wurde das Copyright verletzt. (Auch wenn das Copyright der ein oder andere als Fortschrittsbremse ansehen wird: Mach doch einfach die Profuktionen der Summerhill allen frei zugänglich und nutzbar, sodass sie damit anstellen können, was sie wollen. Ist schließlich super Werbung für Dein Unternehmen).

Peter

„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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Tiger
Tiger01.11.0814:56
Summerhill

LESEN:
Schließlich hatte jemand Arbeit damit bzw. jemand hat für die Erstellung dieser Pläne Geld bezahlt.

Ausserdem empfehle ich dir dich ein bisschen mit der Materie zu beschäftigen, es ist nämlich Umfangreicher als du denkst.

Woher willst du wissen, dass das Copyright bei den Verkehrsbetrieben liegt? Es wäre durchaus möglich dass eine andere Firma das Copyright besitzt, verwaltet und Lizenzen verteilt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe setzen die Prioritäten falsch. Sie beharren wie ein störrisches Kind auf ihrem Standpunkt. Statt zu überlegen, was dem Unternehmen und seinen Kunden hilfreich ist.
Wie kannst du das sagen ohne die Hintergründe zu kennen? Ebenso beharrst du auf deinem Standpunkt, ebenfalls wie ein störrisches Kind, statt zu überlegen dass mehr dahinter steckt als du selbst weist.
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chill
chill01.11.0815:01
das programm ruft die daten der verbindungen ja von den seiten der verkehrsbetriebe ab ... wenn sich da nuhn ein geschäftsmann in seiner ehre verletzt fühlt weil er wegen falscher daten seinen flieger verpasst, dann fällt das nicht auf den programmierer des tools zurück, sondern auf die verkehrsbetriebe. denn die liefern ja die, in diesem fall falsche, daten.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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chill
chill01.11.0815:02
die mail von frell ist auch putzig: ohne zu nennen um was genau es geht erst einmal lospoltern. sowas landet zu recht umgehend in "ablage P"
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Summerhill01.11.0815:11

Die Verkehrsbetriebe reklamieren die Urheberrechte für sich. Warum sollte man nun also annehmen, sie besäßen diese Rechte gar nicht?

Ansonsten: Siehe mein Posting oben. Es darf angenommen werden, dass ein solcher Streckenplan ein "amtliches Werk" ist. Ohne Copyright.

Welche Hintergründe könnten fehlen?

Die Presse-Referentin der Verkehrsbetriebe versteigt sich (zur Begründung der Verweigerung) zu dem Hinweis, bei der Firma Apple handele es sich schließlich um ein reiches und profitables Unternehmen. Als hätte die Firma Apple irgendetwas mit dem Konflikt zu tun.

Wie schreibt Tiger zu Recht: "Ausserdem empfehle ich dir, dich ein bisschen mit der Materie zu beschäftigen..."
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chill
chill01.11.0815:18
Die Verkehrsbetriebe reklamieren die Urheberrechte für sich. Warum sollte man nun also annehmen, sie besäßen diese Rechte gar nicht?

weil sie die rechte zb nur von der agentur abgetreten bekommen haben die siese erstellt hat. mit zb der auflage diese ausschliesslich selber zu nutzen und nicht allgemein freizugeben.
Ansonsten: Siehe mein Posting oben. Es darf angenommen werden, dass ein solcher Streckenplan ein "amtliches Werk" ist. Ohne Copyright.

deine "annahmen" sind ungefähr so seriös wie die vorhersagen des nostradamus.

"nein meine suppe ess ich nicht! ich esse meine suppe nicht!"

un gefähr so kommst du mir vor
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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svc
svc01.11.0815:19
Frell
Ich finde es totalen Mist, ein Disclaimer am Anfang hätte es auch getan. Hier ein CC meine Dankesmail an die BVG, vielleicht besinnen sich sich ja noch um.

Sehr geehrte Berliner Verkehrsbetriebe,
ich möchte mich bei der BVG bedanken das sie sich als Bremse der Innovation verdient machen. Endlich gibt es ein Programm, welches völlig ohne finanzielle Belastungen für die BVG entstanden ist, welches das Reisen mit dem ÖPN attraktiver und einfacher den je macht! Und was macht ihr Betrieb? Fühlt sich in seiner Ehre verletzt - selbst schuld wenn man die Zeichen der Zeit nicht erkennt und nicht fähig ist selbst so ein "Mehrwert" für der Berliner Nahverkehrsnetz zu schaffen - und spielt die beleidigte Leberwurst. Ganz großes Kino liebe Damen und Herren. Hätte ein Disclaimer welcher keine Verbindungen garantiert nicht ausgereicht? Nutzen sie mal das Programm und entdecken sie wie schön der ÖPN sein kann.
Kundenfreundlichkeit, Flexibilität, Offenheit, Attraktivität: Setzen sechs!

Ihre Kunden danken Ihnen!

Pfffffff......! So, Dampf abgelassen hast du nun!

Was ja eigentlich schade ist und damit hat chill recht, deine Mail wird im Müll landen! Nicht, weil sie etwas anspricht, was es verdient einmal ausgesprochen zu werden, sondern wegen der Art und Weise wie du es tust.

Stell dir doch einfach mal vor jemand haut dir so etwas verbal um die Ohren! Da dies einem Angriff gleichkommt hast du folgende Optionen:

1. Flucht! In diesem Fall, Mail löschen und gut ist!

2. Verteidigung! Du bringst erst mal eine Reihe von Argumenten vor, um zu zeigen, daß der "Angreifer" im Unrecht ist. Damit hast du dann auch nichts bewirkt!

3. Gegenangriff! Im Gegensatz zur Verteidigung haust du dem Angreifer das um die Ohren was gerade zur Hand ist! Auch am Ziel vorbei!

Warum nicht einfach das Ganze freundlich und positiv formulieren. Da kann der Adressat ja nun nicht umher dem Geschriebenen seine Aufmerksamkeit zu schenken.

Wenn du noch einfließen läßt, daß du um Rückmeldung bittest bzw. darum einen geeigneten Ansprechpartner für das Anliegen zu bekommen, dann kommt die Geschichte in Bewegung!

Gruß,

svc
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twilight
twilight01.11.0815:22
Summerhill
Man darf annehmen, dass so ein Netzplan einem solchen "amtlichen Werk" sehr nahe kommt. "Amtliche Werke" unterliegen keinem Urheberrecht. Die Berliner Verkehrsbetriebe sind kein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts.
=> Nun, obs wirklich ein Amtliches Werk ist, sei mal dahin gestellt. Keine Ahnung, ob die BVG amtliche Aussagen treffen kann.
Aber selbst wenn: "Werden urheberrechtlich geschützte Bilder in amtliche Bekanntmachungen oder Gerichtsentscheidungen eingefügt (etwa als Bildzitate), so ist es zulässig, sie bei der Wiedergabe im Kontext der amtlichen Werke zu reproduzieren. Eine gesonderte Verwertung, die nur das Bild betrifft, dürfte aber nicht statthaft sein"

Peter
„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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twilight
twilight01.11.0815:26
svc
Wenn du noch einfließen läßt, daß du um Rückmeldung bittest bzw. darum einen geeigneten Ansprechpartner für das Anliegen zu bekommen, dann kommt die Geschichte in Bewegung!
=> Wahrscheinlich ist die Mail schon vom Empfänger gelöscht worden. Gabs bei GoogleMail nichtmal so eine Funktion, die vor Absenden einer Mail zum Lösen von mathematischen Aufgaben aufforderte? Um so zeitweilig vor Alkohol oder Wut ohne Objektivität schreibende Sender vor Schlimmem zu bewahren?

Peter

„Auch dienstlich tu ich mir garantiert kein Windows an!“
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Tiger
Tiger01.11.0815:27
Summerhill
Die Verkehrsbetriebe reklamieren die Urheberrechte für sich. Warum sollte man nun also annehmen, sie besäßen diese Rechte gar nicht?
Da hat chill ja schon richtig drauf geantwortet...
Summerhill
Ansonsten: Siehe mein Posting oben. Es darf angenommen werden, dass ein solcher Streckenplan ein "amtliches Werk" ist. Ohne Copyright.
FALSCH FALSCH FAAAAAAAHAHAHAAALSCH am FALSCHERSTEN, FALSCHER GEHT ES NICHT.
Summerhill
Die Presse-Referentin der Verkehrsbetriebe versteigt sich (zur Begründung der Verweigerung) zu dem Hinweis, bei der Firma Apple handele es sich schließlich um ein reiches und profitables Unternehmen. Als hätte die Firma Apple irgendetwas mit dem Konflikt zu tun.
Hmm, eigentlich müsste Apple darauf achten, dass das Copyright nicht verletzt wird. Es ist im übrigen auch eine Richtlinie Apple´s für die Zulassung von Programmen für den App Store. Also eigentlich hat Apple hier ein bisschen geschlampt
Summerhill
Wie schreibt Tiger zu Recht: "Ausserdem empfehle ich dir, dich ein bisschen mit der Materie zu beschäftigen..."
Da ich berufsbedingt häufig damit zu tun habe weiss ich also wovon ich rede, also fühle ich mich mal nicht angesprochen.
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Summerhill01.11.0815:46

Respekt, Tiger. Du bist schlau und wissend. Da muss ich passen.

Leider hast Du nicht begriffen, worum es eigentlich geht:

Nicht um Juristerei, sondern um ein kundenfreundliches (oder hier eben kunden-unfreundliches) Verhalten eines öffentlichrechtlichen Dienstleistungs-Unternehmens.
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SeaBee01.11.0815:56
ich seh das auch so. auf der einen seite wird behauptet, dass es schon klagen vorhanden sind. auf der anderen seite wird gesagt, dass man selbst machen wollte und es auch den kunden ohne iphone zur verfügung stellen muss.

hää? dann sollen die sich von dem app distanzieren oder selbst sowas anbieten. ausserdem, wenn jemand eine kluge anwendung anbietet und es eine marktlücke dafür gibt, dann ist es fair wenn der BVG sich darüber freut und auch honoriert.

das ist borniert und altertümliches verhalten. für sowas habe ich null verständnis.
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pblurton
pblurton01.11.0816:19
"Ansprüche Dritter? " Lächerlich, als wenn ich irgendwelche Ansprüche hätte, wenn meine Tram später als von der BVG im Internet angegeben kommt und ich dadurch irgendeinen Anschluss verpasse. Warum sollte das anders sein, wenn ich die Info von dritter Stelle beziehe? Ist doch absurd.
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smarthai01.11.0816:28
Also das Urheberschutzgesetz schützt ganz eindeutig den Urheber: „Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht [...]“ (§ 15 UrhG).

Der Urheber ist übrigens der Autor. Der mag vertraglich gebunden sein an seinen Arbeitgeber oder Auftraggeber, aber der Schöpfer des Werkes hat letztlich Rechte.

Die Verkehrsbetriebe können also nur mit Zustimmung der Urheber das Werk freigeben.

Aber im Interesse der Verkehrsbetriebe sollte es sein, dass solche Initiativen unterstützt werden! - Aber vielleicht hat man dort gemerkt, dass solch ein Programm lohnend ist und will jetzt selber in den Ring steigen mit eigenem Werk. Ist doch ein idealer Werbeträger, solch ein Nachschlagewerk.
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chill
chill01.11.0816:38
Leider hast Du nicht begriffen, worum es eigentlich geht:

Nicht um Juristerei, sondern um ein kundenfreundliches (oder hier eben kunden-unfreundliches) Verhalten eines öffentlichrechtlichen Dienstleistungs-Unternehmens.

DU hast es nicht begriffen: wenn die rechte nicht dem verkehrsbetrieb gehören, sondern dritten, dann können die nicht einfach sagen "scheiss drauf, wir geben das jetzt einfach frei weil sich der herr summerhill sonst auf den schlips getreten fühlt"

die juristerei steht der kundenfreundlichkeit im weg. das ist das was DU nicht verstehst.

(du hast übrigens weder namen noch gekennzeichnetes impressum (über kontakt. da muss man erstmal drauf kommen) auf deiner seite. darf man das? fragt die juristerei )
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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maceddi01.11.0816:52
Ich werde mal die Homepage von Summerhill als Vorlage für meine eigene Hompage nehmen und seine Bilder mit einbauen, ist schon eine ansprechende Seite. Da kann ich mich bei Summerhill nur für die Vorlage bedanken, Danke Summerhill.


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chill
chill01.11.0816:57
maceddi:

ist ja ein "amtliches werk" allgemeingut sozusagen weil es ja öffentlich ist ne?

urheberrecht? achwo ...
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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bjb01.11.0816:59
Garp2000
Der MVV in München hat auch eine ätzende Website, quasi iPhone-unbrauchbar. Dazu immer Versäptungen und in der U-Bahn wird sogar der Handy-Empfang unterbunden. Da sitzen ein paar Rentner und Beamte und verhindern den Fortschritt.
Was die Webseite angeht, versuch mal mvg-live.de
Damit bekommst Du wenigstens einen aktuellen Haltestellenplan
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Tiger
Tiger01.11.0817:15
Summerhill

Nun wundere ich mich doch sehr über deine Kommentare. Wenn ich mir deine Seite ansehe würde ich mal vermuten dass du über das Urheberrecht bescheid wissen müsstest, schließlich betrifft es dich und deine Arbeit...

Das mit dem Impressum solltest du tatsächlich schleunigst angehen. Und zwar so dass es ohne installiertes Flash und ohne Javaskript aufrufbar ist.
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iGod01.11.0817:15
Warum werden die Berliner Verkehrbetriebe mit BVG abgekürzt? Wieso ist da ein G in der Abkürzung?
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Tiger
Tiger01.11.0817:23
Summerhill
Leider hast Du nicht begriffen, worum es eigentlich geht:

Nicht um Juristerei, sondern um ein kundenfreundliches (oder hier eben kunden-unfreundliches) Verhalten eines öffentlichrechtlichen Dienstleistungs-Unternehmens.

Man kann nicht um jeden Preis kundenfreundlich sein wenn man dabei eventuell Lizenzen verletzt!

Sicherlich wäre es sehr freundlich meinem Nachbarn einen Rasenmäher zu borgen. Der andere Nachbar dem der Rasenmähre gehört wird sich darüber vermutlich weniger freuen. Man darf eben nichts verborgen was einem nicht gehört.
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svc
svc01.11.0817:35
iGod
Warum werden die Berliner Verkehrbetriebe mit BVG abgekürzt? Wieso ist da ein G in der Abkürzung?

Ich hatte vermutet, weil es die Abkürzung für: Berliner Verkehrbetriebsgesellschaft ist.

Stimmt aber nicht!

Im Impressum steht:

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin

Wo das G herkommt wüßte ich jetzt auch mal gerne!

Zumindest wissen wir jetzt, daß es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt.

Gruß,

svc

PS. Von der Kundenfreundlichkeit stehen die BVG der KVB (Kölner Verkehrsbetriebe) in nichts nach!
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smokeonit
smokeonit01.11.0818:03
das ist nicht typisch deutsch, sondern typisch berlin... wowereit & Co. lässt grüssen...

wer einen flughafen wie tempelhof schliesst, von dem kann man auch keine weitsicht wie bei diesem thema erwarten!!!

berlin braucht dringend eine neue politikergeneration!!! ohne filz und mit einer positiven vision für berlin...



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Garp200001.11.0819:32
Tiger Nur dieser jemand wird ja dafür bezahlt. Geht's noch? Die Bürger zahlen den ÖPNV und dann darf nicht mal eine kostenlose App den selben Bürgern die Daten zur Verfügung stellen? Als nächstes muss man ein Abo buchen um die Verspätungen dieser übel funktionierenden Verbunde einsehen zu dürfen.
„Star of CCTV“
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Summerhill01.11.0819:53
chill

(...)
du hast übrigens weder namen noch gekennzeichnetes impressum (über kontakt. da muss man erstmal drauf kommen) auf deiner seite. darf man das?

(...)

Kurze Frage, klare Antwort: Ja. Darf man.
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exAgrajag01.11.0819:56
War ja klar, daß die Mac-Fanatics auf die BVG einschlagen. Komisch, daß immer alles seine Richtigkeit hat, wenn Apple auf sein "Recht" pocht. Ich frage mich gerade, WAS hier nun "typisch deutsch" ist...
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svc
svc01.11.0821:38
exAgrajag
War ja klar, daß die Mac-Fanatics auf die BVG einschlagen. Komisch, daß immer alles seine Richtigkeit hat, wenn Apple auf sein "Recht" pocht. Ich frage mich gerade, WAS hier nun "typisch deutsch" ist...

Ja was denn jetzt?
0
Tiger
Tiger01.11.0822:02
Garp2000
Tiger Nur dieser jemand wird ja dafür bezahlt. Geht's noch? Die Bürger zahlen den ÖPNV und dann darf nicht mal eine kostenlose App den selben Bürgern die Daten zur Verfügung stellen? Als nächstes muss man ein Abo buchen um die Verspätungen dieser übel funktionierenden Verbunde einsehen zu dürfen.
Na aber hallo! Schalt einen Gang runter

Die Kunden bezahlen dafür dass sie von A nach B kutschiert werden, mehr nicht. Niemand erkauft sich mit einer Fahrkarte das Recht Kartenmaterial oder sonst etwas ohne Genehmigung für eigene Projekte zu verwenden.
Summerhill
chill

(...)
du hast übrigens weder namen noch gekennzeichnetes impressum (über kontakt. da muss man erstmal drauf kommen) auf deiner seite. darf man das?

(...)

Kurze Frage, klare Antwort: Ja. Darf man.
Wenn man eine Seite kommerziell nutzt darf man das nicht. Da deine Seite offensichtlich der Internetauftritt deines Unternehmens ist müsstest du ein Impressum angeben.
Grundsätzlich ist es kein Problem wenn das Impressum unter "Kontakt" steht. Allerdings muss das Impressum immer und von jeder Seite aus verfügbar sein und alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben beinhalten. Bei dir sehe ich das Problem dass du Flash verwendest. Somit ist deine Kontaktseite bzw. das Impressum nicht einsehbar wenn kein Flash-Plugin installiert ist. Gutes Beispiel dafür ist der iPod touch oder das iPhone
Ich würde dir also wirklich raten deine Kontaktseite zu aktualisieren. Das tut nicht weh, macht dein Unternehmen seriöser und erspart dir eventuelle Abmahnungen. Denn wie schon gesagt, es gibt genug gelangweilte Mitbürger.
Heisser Tipp zum Thema Impressum:
Und nun zurück zum Thema.
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Summerhill01.11.0822:25
Tiger
Wenn man eine Seite kommerziell nutzt darf man das nicht. Da deine Seite offensichtlich der Internetauftritt deines Unternehmens ist müsstest du ein Impressum angeben.
Grundsätzlich ist es kein Problem wenn das Impressum unter "Kontakt" steht. Allerdings muss das Impressum immer und von jeder Seite aus verfügbar sein und alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Angaben beinhalten. Bei dir sehe ich das Problem dass du Flash verwendest. Somit ist deine Kontaktseite bzw. das Impressum nicht einsehbar wenn kein Flash-Plugin installiert ist. Gutes Beispiel dafür ist der iPod touch oder das iPhone
Ich würde dir also wirklich raten deine Kontaktseite zu aktualisieren. Das tut nicht weh, macht dein Unternehmen seriöser und erspart dir eventuelle Abmahnungen. Denn wie schon gesagt, es gibt genug gelangweilte Mitbürger.
Heisser Tipp zum Thema Impressum:
Und nun zurück zum Thema.

Schön. Nun wissen wir: Wikipedia kennt ein BGH-Urteil. "Jeder" kennt das. Kleines Problem am Rande: Du verschickst einen Link, dessen Inhalt Du selbst nicht recht zur Kenntnis nimmst.

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Tiger
Tiger01.11.0823:21
Achso? Und auf welchen Punkt bzw Urteil stützt sich diene Auffassung dass du für deine Seite kein Impressum brauchst? Wenn du das Urteil meinst dass auch Wikipedia anspricht hast du nur teilweise recht. Wie ich auch oben geschrieben habe ist es okay dass du eine kontakt-Seite hast. Das änderst aber nichts daran dass Informationen fehlen und dass das Impressum nicht direkt und auch ohne zusätzliche Plugins (Flash) erreichbar ist.
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hyfy01.11.0823:35
Betriebe sollten eigentlich dem Entwickler einen Obulus bezahlen. Die Schweizerischen Bundesbahnen haben einen einen eigenen Button kreiert, gratis zum Download natürlich, die sind froh wenn sie weniger Auskunftspersonen einstellen müssen.
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DonQ
DonQ02.11.0807:02
hyfy

nur vermutlich halten sie sich halbwegs an die zeiten, da können sie diese auch veröffentlichen, die bvg wohl nicht, was man so liest, da wären so daten ja beweismittel, die man nicht mal mehr sperren, sprich den server in wartung schicken könnte.

ausserdem kostet (hier) so ein total unübersichtlicher, schlecht lesbarer fahrplan, 3-5 euro…

denke um die beiden punkte wird es gehen, in wahrheit
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ02.11.0807:09
in einer metropole würde ja die auskunft alle 5-7 minuten eigentlich genügen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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kacheng
kacheng02.11.0807:45
Und in New York interessiert das einfach gar keinen, da die Bahn einfach kommt, wenn sie kommt.
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DonQ
DonQ02.11.0807:51
berlin war aber "lustig" als man die türen noch während der fahrt aufmachen konnte(mit leichtigkeit), was konnte man da die anwesenden beeindrucken.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Mila
Mila04.11.0818:49
Wer zu faul ist selbst zu tippen und mit mir ggf. übereinstimmt kann auch diesen Text an pressestelle@bvg.de senden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die durch die Medien gehende Nachricht dass Sie gegen das iPhone Programm Fahr-Info Berlin von Jonas Witt vorgehen wollen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,588177,00.html

http://www.macnews.de/News/iDefinition/BVG_verbietet_Fahrplan_fuers_iPhone/112251.html

Meine Erfahrung mit Ihrem Angebot unter bvg.de bzw. http://mobil.BVG.de: Man gibt eindeutige Start und Ziel Haltestellen an und wird trotzdem noch gefragt ob man z.B. vom Görlitzer Bhf zum Potsdamer Platz fahren möchte oder lieber von der Görlitzer Str in Cottbus zum Lusienplatz in Potsdam. Hinzukommt dass die Seite sehr langsam ist.

Die Implementierung des Streckenplans in dem betroffenen Programm mit dem Argument der Programmierer verletze das Copyright zu unterbinden ist kleinlich zumal Herr Witt das Programm kostenlos anbietet. Anstatt ihm eine Kompensation für seine Leistung anzubieten und darüber nachdenken dieses junge Talent für sich zu gewinnen stoßen sie ihn vor den Kopf und machen sich in der Öffentlichkeit unbeliebt.

Nicht zu beneiden ist Ihre Sprecherin Petra Reetz die diese Entscheidung nun auch noch in einem Interview mit der TAZ begründen muss. “Wir sind dabei, das systematisch zu entwickeln” sagt Frau Reetz. Nichts gegen systematische Entwicklungen aber die Lösung von Herrn Witt ist die beste Lösung die die BVG nie veröffentlicht hat. Dass Frau Reetz dann auch noch den Schritt der BVG mit dem Argument rechtfertigt "Das ist unser Patent, und Apple ist eine der reichsten Firmen der Welt" zeigt eine kundenferne Haltung. Es geht hier nicht um Patente und reiche Unternehmen sondern darum dass einem nicht zum x-ten Mal der Bus vor der Nase wegfährt oder wie Herr Witt sagt "dass möglichst viele Menschen viel, glücklich und gut informiert mit Bus und U-Bahn unterwegs sind." Dass man die BVG daran erinnern muss zeigt dass für Sie andere Erwägungen scheinbar Priorität haben.

Sie haben jetzt die Chance diese Angelegenheit in einen PR-Erfolg für die BVG zu verwandeln in dem Sie mit Herrn Witt eine Zusammenarbeit anstreben. Damit stellen Sie sich nicht nur als kundenorientiert da sondern zeigen auch dass Sie Talente aus der Region fördern.

Lassen Sie diesen Zug nicht an sich vorbeifahren.

Mit freundlichen Grüssen



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jogoto04.11.0819:02
exAgrajag
War ja klar, daß die Mac-Fanatics auf die BVG einschlagen. Komisch, daß immer alles seine Richtigkeit hat, wenn Apple auf sein "Recht" pocht. Ich frage mich gerade, WAS hier nun "typisch deutsch" ist...

Ich weiß nicht, was typisch deutsch ist. Typisch für Dich scheint, dass Du auf angebliche Apple Fans eindrischst, wo immer Du sie vermutest, teilweise ziemlich zusammenhangslos. Ich habe Deine Kommentare und Hilfe früher immer sehr geschätzt. Wenn Du allerdings nur für solche wie diesen zurück gekommen bist, solltest Du besser Ex-MTN bleiben.
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exAgrajag04.11.0819:15
jogoto: Vorwärts immer, rückwärts nimmer...

tätääää, tätääää, tätääää

Ich hau hier auch nur noch drauf. Wenn andere dürfen, dann will ich auch. Disziplin zeigen ist anstrengend. Das wurde mir sogar sehr anschaulich von einem der Admins demonstriert.

Also... ATTACKEEEEEEEEE...
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jogoto04.11.0819:24
Tolle Einstellung. *sick*
Dein Weggehen konnte ich verstehen, Deinen Frust auch aber das hier nicht.
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exAgrajag04.11.0819:29
Tja, ich passe mich halt an. Wenn flamen gewünscht wird, kein Problem. Wenn Argumente nicht gefragt sind, bitte. Mir rettet es so manche schlaflose Nacht. Warum also nicht. Wenn man sich einer gewissen Ernsthaftigkeit verabschiedet hat, dann kann man viel Spaß bei rausziehen.
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