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Nachdem Samsung mit einer modifizierten Variante des Galaxy Tab auf das Verkaufsverbot der Original-Modelle reagiert hatte, wurde der koreanische Elektronikriese von Apple vor dem Landgericht München wegen der Verletzung eines Technologie-Patents verklagt. Wie schon beim Galaxy Tab 10.1 möchte Apple auch beim Galaxy Tab 10.1N ein Verkaufsverbot in Deutschland durchsetzen. In den Verhandlungen konnte Samsung aber das Landesgericht überzeugen, dass Apples angegebenes Technologie-Patent bereits bei der Beantragung veraltet gewesen ist und deswegen abgelehnt werden könnte. Das Gericht sah dadurch keinen zwingen Grund gegeben, ein Verkaufsverbot gegen Samsungs zweites Android-Tablet auszusprechen. Samsungs Ansicht, wonach kürzlich aufgenommene Patente nicht ausreichen, um ein Verkaufsverbot durchsetzen zu können, wollte sich das Gericht aber nicht anschließen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Rückschlag für Apple dar, wobei das Gericht in der Hauptsache noch nicht entschieden hat. Um vielleicht doch noch ein vorläufiges Verkaufsverbot durchsetzen zu können, steht Apple nun der Weg zum Oberlandgericht offen. (sb)
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