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Webseiten-Aufruf laut EuGH von Urheberrechtsausnahme abgedeckt

In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Abruf eines urheberrechtlich geschützten Werkes bei Betrachten einer Webseite keine zusätzlichen Lizenzgebühren erfordert. Auch wenn sich eine Kopie im Videospeicher oder einem Cache befindet, sei der Aufruf durch die Urheberrechtsausnahmen geschützt. Begründet wird dies damit, dass die Kopien des rechtmäßig lizenzierten Werkes nur flüchtig und begleitend zur eigentlichen Nutzung erfolgen. Zudem dienen die vorübergehenden Kopien als integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens dazu, eine effiziente Übertragung zu gewährleisten.

Auslöser für dieses Urteil, das Streaming-Abmahnungen Einhalt gebieten könnte, war ein Rechtsstreit zwischen PRCA (Public Relations Consultants Association Ltd) und der Verwertungsgesellschaft britischer Zeitungsverlage NLA (Newspaper Licensing Agency Ltd). Die NLA wollte geltend machen, dass für die Betrachtung bereitgestellter Zeitungsartikel im Web-Browser eine weitergehende Lizenz erforderlich ist, da hier Kopien im System angelegt werden. Dagegen argumentierte PRCA, dass Besucher die Artikel nur betrachten und weder herunterladen noch ausdrucken würden.

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Kommentare

void
void06.06.14 15:44
Bäm!
Developer of the Day 11. Februar 2013
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thomas b.
thomas b.06.06.14 16:40
In irgend einem RAM befindet sich das angezeigte Material ja immer.
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BudSpencer06.06.14 17:36
Alleine schon auf die Idee kommen um zu behaupten das eine Kopie erstellt wird...
Voll Honks.
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roxxin07.06.14 00:57
BudSpencer
Alleine schon auf die Idee kommen um zu behaupten das eine Kopie erstellt wird...
Voll Honks.

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Worum gehts? Anwälte versuchen Werkschnipsel, die Sekundenbruchteile im Arbeitsspeicher nur zur Anzeige / Wiedergabe zwischengespeichert werden, als Werkkopie zu verkaufen. Schön das das höchstrichterlich klargestellt wurde, diese waghalsige Konstruktion wurde aber auch früher nur von Morons vertreten.
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teorema67
teorema6709.06.14 07:43
Manchmal gibt es doch noch so was wie gesunden Menschenverstand.

Schön auch, dass das in CH sogar ohne jahrelange Gerichtsverfahren geht ... äh nein ich lebe leider in DE
Wenn ich groß bin, geh ich auch auf die Büffel-Universität! (Ralph Wiggum)
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nahtanoj9609.06.14 19:16
Ich verstehe das wahrscheinlich gerade völlig falsch
Aber nach meinem Verständnis "legalisiert" das auch definitiv das Anschauen von Video-Streams?
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