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US-Kartellverfahren gegen Apple könnte bereits im März beginnen

Apples Verbindung zwischen Hardware, Software und hauseigenen Diensten gerät zunehmend in den Fokus der Wettbewerbshüter. Anonyme Quellen berichten nun, dass sich das amerikanische Justizministerium die Eröffnung des Verfahrens im März anstrebt. Die Liste möglicher Themen für ein Kartellrechtsverfahren ist lang: Spotify sieht sich benachteiligt auf der Apple-Plattform, Epic will bei seinen Spielen keine 30 Prozent an Gebühren abführen. Der Bluetooth-Tag-Hersteller "Tile" musste mitansehen, wie Apple sein Produktkonzept übernahm und den eigenen Plattformvorteil ausnutze. Der Multi-Messaging-Client Beeper würde gern über Apples Chatprotokoll senden und empfangen, darf aber nicht.


Lange Vorbereitung
Offenbar will das Department of Justice möglichst viele Themen einbeziehen, bei denen es wettbewerbseinschränkendes Verhalten sieht. Das berichtet das Newsportal Bloomberg und bezieht sich auf gleichlautende Berichte anonymer Quellen. Ihnen zufolge haben sich Vertreter des Ministeriums und Apples bereits dreimal getroffen, um das bevorstehende Verfahren vertraulich zu besprechen. Vorrang hatte aber ein Prozess gegen Alphabet Inc., dem Mutterkonzern von Google. Jetzt soll es schnellstmöglich beginnen. Die Zeit drängt: Seit 2019 liefen die Sondierungen. Zusätzlich stünden Verfahren gegen die Konzerne Amazon und Meta an – zu letzterem gehören Facebook und Instagram.

Verfahren auch in der EU und in Japan
Auch japanischen Wettbewerbshütern ist das App-Store-Monopol ein Dorn im Auge. In der Europäischen Union läuft aktuell ein wettbewerbsrechtliches Verfahren gegen die Marktmacht der App Stores. Dort versuchte Apple jüngst, das Verfahren mit einer halbseidenen Argumentation zu verlangsamen: Es seien ja schließlich fünf App Stores. Apples jüngstes Angebot betrachteten viele App-Entwickler als Finte: Erst gestern räumte der Konzern die Möglichkeit einer externen Zahlungsabwicklung ein. Um diese in die eigene App einzubauen, müssen sich die Anbieter jedoch erst einmal bewerben. Apple will dabei weiterhin bis zu 27 % Provision einstreichen – auch bei externer Bezahlung.

Kommentare

Fontelster19.01.24 10:03
»den eigenen Plattformvorteil zum eigenen Vorteil ausnutze«

Da war wieder ein Sprach-Profi am Werk
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