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Streaming nach der Abmahnwelle – was darf man überhaupt noch? (Aktualisierung)

Filesharing-Abmahnungen durch Kanzleien, die sich oft nur auf diesen einen Bereich konzentrieren, sind seit vielen Jahren Normalität. Abmahnungen für die Nutzung von Streaming-Diensten wurden lange nicht für möglich gehalten; genauer gesagt bis Dezember 2013, als viele Nutzer der Streaming-Plattform RedTube unerfreuliche Post erhielten. Schnell war klar, dass eine wahre Abmahnwelle durchs Land rollte, deren Ausmaße - geschätzte 10.000 bis 100.000 Abmahnungen – alle bisherigen Dimensionen übertraf.

Diese Abmahnwelle hat bei vielen aufgeschreckten Streaming-Nutzern eine Menge Fragen zum Thema Streaming aufgeworfen. Rechtsanwalt Tobias Röttger () von der Kanzlei GGR Rechtsanwälte in Mainz erklärt auf MacTechNews.de die rechtliche Lage, welche Auswirkungen die Abmahnwelle hat und wie man sich verhalten sollte, wenn man selber eine Abmahnung im Briefkasten vorfindet. Der Artikel wurde jetzt um die aktuellen Entwicklungen, rechtlichen Einschätzungen sowie Ausgang des konkreten Falls ergänzt.

Weiterführende Links:

Kommentare

o.wunder
o.wunder14.05.14 12:20
Die RedTube Abmahnungen sind doch nicht rechtens gewesen. Das sollte inzwischen jeder Wissen. Jedes Streaming ist zulässig und wenn die Lizenzen nicht vorliegen, haftet der Anbieter, es sei denn er hat einen Hinweis angebracht, das der Benutzer für die Lizenz zuständig ist. Alles Panikmache!

Wenn Herr Ralf Reichert nicht zwischen Streaming und Download unterscheiden kann, tut er mir leid und soll aufhören weiter Abmahnungen zu veranlassen!
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sierkb14.05.14 12:26
Siehe dazu auch:

Golem (13.05.2014): Streaming: U+C legt Mandat zu Redtube-Abmahnungen nieder
Die Anwälte Urmann + Collegen (U+C) haben ihr Mandat für die spektakulären Redtube-Abmahnungen niedergelegt und vertreten die Firma The Archive AG nicht mehr.

Anwalt24.de (13.05.2014): Abmahnungen Redtube und The Archive AG: Urmann + Collegen legen das Mandat nieder

Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte: Abmahnung wegen Filesharing erhalten? , Filesharing Special
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locoFlo14.05.14 13:20
Jedes Streaming ist zulässig und wenn die Lizenzen nicht vorliegen, haftet der Anbieter, es sei denn er hat einen Hinweis angebracht, das der Benutzer für die Lizenz zuständig ist. Alles Panikmache!

Das ist so nicht ganz richtig. Streaming ist abmahnfähig wenn dem Benutzer bei Nutzung des Angebotes klar ist, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Das war bei RedTube nicht der Fall. Außerdem fehlen Pornos die "künstlerische Schöpfungshöhe" um überhaupt schützbar zu sein (darüber wird noch gestritten).
Das Streamen von Kinox.to und wie die alle heißen ist also durchaus abmahnfähig, allerdings muss man erstmal an die Daten bzw. IP der User kommen.. Und auch das ist in dem RedTube-Fall entweder illegal oder halblegal passiert. So oder so war der Fall ein Schuss ins Knie der Abmahnindustrie, also extrem erfreulich.
Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC
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barabas14.05.14 13:32
Bei einigen Download Portalen kommt beim Aufrufen der darin enthaltenen Dateien in etwa Sinngemäss der Hinweis. "Das von ihnen gewünschte Objekt ist womöglich urheberrechtlich geschützt. Wir übernehmen keine Haftung etc."
Auch hier hat oder hätte der Endanwender den schwarzen Peter wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung käme.
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sierkb14.05.14 14:09
heise (14.05.2014): Streaming-Dienste: Häufig rechtswidrige AGB-Klauseln
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zahlreiche Musikdienste überprüft und stieß dabei teilweise auf schwerwiegende Probleme. Schon zuvor waren Spotify und Konsorten abgemahnt worden.

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Studie: (PDF)
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