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Marktmissbrauch: Apple sieht sich als vollständig unschuldig – Abweisung aller Klagen und Strafen beantragt

In nahezu allen Wirtschaftsräumen herrscht die einhellige Meinung vor, dass Apple in verschiedenen Punkten gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht verstößt. Apples Taktik lautet, sämtliche Verfahren so stark wie möglich zu verzögern und keinesfalls Zugeständnisse zu machen. Längst ist der Zeitpunkt wohl verpasst, noch aus eigenem Antrieb die Initiative zu ergreifen – stattdessen hangelt man sich von den USA über Europa bis in den asiatischen Raum von Prozess zu Prozess. Zeitgleich gibt es reichlich sehr ungeschickte Maßnahmen und provokante Äußerungen, die nichts anderes bewirken, als die Wettbewerbshüter weiter gegen sich aufzubringen. Innerhalb weniger Jahre erlangte man so den zweifelhaften Erfolg, sich ins Zentrum sämtlicher Untersuchungen gegen Big Tech zu befördern – dies noch öffentlichkeitswirksamer als Google, Facebook oder Amazon.


USA: Wir sind unschuldig, Abweisung beantragt
Sehr kritisch ist der Verlauf in den USA, wo man im Rahmen einer Kartellklage noch sehr viel drastischer als die EU gegen Apple vorgehen könnte. Es besteht dort unter Wettbewerbshütern wenig Zweifel daran, dass Apple konsequent die eigene Marktmacht missbraucht, um direkte Konkurrenten zugunsten eigener Produkte zu behindern. Apple sieht es hingegen ganz anders und kann keinerlei Aspekte erkennen, in denen man auch nur ansatzweise unfair agiere. Da jeder einzelne Vorwurf angeblich an den Haaren herbeigezogen sei, reichte man nun einen Antrag auf vollständige Einstellung des Kartellverfahrens ein – genauer gesagt auf Abweisung der noch nicht angelaufenen Verhandlungen. Das Gericht trifft die Entscheidung am 17. Juni, bis dahin hat das Justizministerium noch einmal die Möglichkeit, sich zu äußern.

EU: Wir sind unschuldig, Abweisung beantragt
In der EU geht es nicht um ein weiteres Verfahren, sondern eine bereits verhängte Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Dollar. Ausnutzung der Stellung als Branchenriese sowie bewusst unwahre Aussagen gegenüber der Kommission hatten für die sehr hohe Summe gesorgt. Wie erwartet setzt sich das Unternehmen auch gegen diese Entscheidung zur Wehr und zieht vor den Europäischen Gerichtshof. Hauptstreitpunkt ist hierbei, ob unter iOS faire Konkurrenz zwischen Apple Music und konkurrierenden Diensten herrscht oder nicht. Aus Sicht der EU (und im oben angeführten Fall der USA) kann davon keine Rede sein, Apple hingegen liegen keinerlei Belege für widerrechtliches Verhalten vor. Vor dem EuGH wolle man daher die vollständige Abweisung durchsetzen.

Es droht noch viel mehr Ärger
Nachdem Apple sehr viel dafür tat, Kartellbehörden weiter gegen sich aufzubringen, steht noch viel weiterer gerichtlicher Ärger bevor. Nicht nur die halb-gare Umsetzung neuer Vorschriften in den USA und Europa, sondern auch kürzlich gezeigtes Verhalten steht im Vordergrund. So untersucht die EU, ob Apple Entwickler einschüchtert, nicht die neuen AGB zu akzeptieren, sondern bei den alten und mit der ursprünglichen Apple Tax versehenen Vereinbarungen zu behalten. Von vielen Entwicklern ist unter der Hand zu hören, dass aus Angst vor Repressalien lieber kein Umstieg gewagt wird – denn Apple zeigt durch Aktionen wie verzögerte App-Updates deutlich, wer am längeren Hebel sitzt. Auch die unzähligen Sicherheitswarnungen, wenn Anwender Gebrauch von neuen Freiheiten im Rahmen des DMA nehmen wollen, sind Bestandteil der Untersuchung.

Kommentare

P5422.05.24 13:00
Klingt alles sehr unsympathisch; wobei die Aktionäre sicherlich solch ein Vorgehen erwarten. Die Zahlungsschuld soweit wie möglich hinauszuzögern und ggf. abmildern.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob die zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten wirklich diese Verzögerungstaktik rechtfertigen.
+8
OMA
OMA22.05.24 13:15
Nun sind die Bereicherungstaktiken vom angebissenen Fallobst gefährdet, was natürlich wurmt. Unverständlich bleibt, warum Äppel sich wie ein beleidigter 5-Jähriger gebart. Völlig dämliches Trotzverhalten sollte die Anleger bestenfalls entsetzen.
+1
holk10022.05.24 13:22
Ich finde die Darstellung in dem Artikel sehr einseitig. Jedenfalls werden die Argumente, die in den USA und auch in Europa schon zu mehreren Gerichtsentscheidungen zu Gunsten von Apple geführt haben, überhaupt nicht erwähnt. Man sollte auch bedenken, dass hinter dem Vorgehen gegen Apple auch erhebliche Makrtinteressen von großen Firmen und Konkurrenten stehen und von denen mit großem Aufwand versucht wird, die öffentliche Meinung gegen Apple zu drehen. Ich vertraue den Gerichten und finde es angesichts der sehr komplizierten Materie angemessen, deren Entscheidungen abzuwarten.
+1
Fontelster22.05.24 13:34
Wer entscheidet dieses Vorgehen Apples eigentlich? Cook persönlich? Der Aufsichtsrat (oder wie sich das da nennt) demokratisch per Abstimmung? Irgendwer muss doch entschieden haben, das eigene Image zugunsten von (kurzfristigen?) Gewinnen zu ruinieren.

Lustig, wie man als Firma (angeblich!) so überzeugt von den eigenen Produkten ist, und gleichzeitig offensichtlich so viel Angst vor der Konkurrenz hat.

Apple ist mir inzwischen (nach 31 Jahren Arbeit am Mac) sehr viel unsympathischer als es Microsoft jemals war. Das muss man auch erstmal hinkriegen.
+7
Kralle
Kralle22.05.24 13:34
Jetzt klingt Apple wie "Trump". Das ist sehr bedauerlich. Aber scheint ja über'm großen Teich gut zu funktionieren...
In times of change the greatest danger is to act with yesterday’s logic. (Peter Drucker)
0
Krispo9922.05.24 14:19
Jetzt mal ehrlich.

Wenn ihr Land hättet, das ihr mit eigenen Händen in Ackerland verwandelt habt und jetzt Jahr für Jahr ertragreich Ernten einfahrt, warum solltet ihr jetzt jemand anderes auf eurem Land dulden müssen. Jeder kann sich ggf. Land kaufen und es selber bestellen.

Nichts anderes macht Apple und die an den Haaren herbeigezogenen Argumente von wegen, dass Apple der Böse ist und "mimimi" mich nicht auf seinem Land meinen eigenen Weizen anbauen lässt, ohne dafür Pacht zu verlangen, macht mich immer wieder sprachlos wie man der Argumentation der Klagenden folgen kann.

Beide Parteien haben ein legitimes Recht auf ihren Ertrag, nur müssen die anderen entweder Pacht zahlen oder ihren eigenen Acker bebauen.
-6
desko7522.05.24 14:38
Krispo99
Wenn ihr Land hättet, das ihr mit eigenen Händen in Ackerland verwandelt habt und jetzt Jahr für Jahr ertragreich Ernten einfahrt, warum solltet ihr jetzt jemand anderes auf eurem Land dulden müssen. Jeder kann sich ggf. Land kaufen und es selber bestellen.
Apple hat aber als einziger Land, auf dem man Kartoffeln anbauen kann.
Jetzt wollen andere Leute auch gerne Kartoffeln anbauen, weil die echt voll lecker sind. Aber Apple bewacht das Land. Niemand anders soll Kartoffeln produzieren können, ohne nicht min. 3 von 10 produzierten Kartoffeln an Apple abzugeben.
+2
holk10022.05.24 15:05
Wenn schon so ein Vergleich dann richtig. Es gibt eine Reihe von Feldern, wo Menschen Kartoffeln anbauen und verkaufen können (Android Smartphones habe einen viel größeren Marktanteil als Apple). Nun bietet ein Bauer, der am Anfang nur eigene Kartoffeln gepflanzt hat, auf seinem privaten Grundstück seinen von ihm besonders gut gedüngten und gepflegten Boden auch anderen zur Pacht an, er stellt Pflanzhilfen und Erntemaschinen zu Verfügung, überwacht, dass keine Schädlinge eingeschleppt werden und übernimmt die Vermarktung der Kartoffeln. Jeder kann dieses Angebot gegen eine Pachtgebühr nutzen. Warum soll er das alles für umsonst anbieten müssen?
+2
PorterWagoner
PorterWagoner22.05.24 15:31
Es geht hier nicht um gefühltes Recht und Unrecht, sondern einfach nur um Wettbewerbsrecht. Das funktioniert fast weltweit gleich: Wenn du ganz besonders reich bist, darfst du eben nicht mehr alles tun, was du als Startup machen konntest. Alle Vergleiche hinken deswegen.
+16
sudoRinger
sudoRinger22.05.24 16:04
holk100
... , er stellt Pflanzhilfen und Erntemaschinen zu Verfügung, überwacht, dass keine Schädlinge eingeschleppt werden und übernimmt die Vermarktung der Kartoffeln. Jeder kann dieses Angebot gegen eine Pachtgebühr nutzen.
Mir kommt statt Pachtgebühr eher der Begriff Schutzgeldzahlung in den Sinn. Zahl 30 % oder verlass unser Revier.

In anderen Branchen ist es in der Marktwirtschaft üblich, dass derjenige, der in Infrastruktur investiert hat oder eine Erfindung getätigt hat, eine Zeit für die exklusive Vermarktung hat. Telekommunikationsnetze dürfen am Anfang exklusiv genutzt werden oder man denke an Patente oder Medikamente.
Aber nach einer Weile läuft der Schutz aus. Die Telefonnetze werden für Wettbewerber geöffnet, Patente können nach 20 Jahren frei von Wettbewerbern genutzt werden und Pharmaunternehmen dürfen Generika produzieren.
Der App Store ist jetzt 16 Jahre alt. Für Apple hat sich die Investition schon lange rentiert. Zeit für eine Öffnung.
+4
holk10022.05.24 16:46
Das stimmt einfach nicht. Um im Bild zu bleiben, stellt Apple weiterhin alle Dienstleistungen zur Verfügung und bei einem Pachtvertrag entfällt nicht irgendwann die Pacht und alles muss kostenfrei vermietet werden. Was für ein schräges Bild. Einen Dienstleister oder Verpächter als Schutzgelderpresser zu bezeichnen.
-2
sudoRinger
sudoRinger22.05.24 16:52
holk100
Das stimmt einfach nicht. Um im Bild zu bleiben, stellt Apple weiterhin alle Dienstleistungen zur Verfügung und bei einem Pachtvertrag entfällt nicht irgendwann die Pacht und alles muss kostenfrei vermietet werden.
Ein Stromnetz wird auch für andere Vertriebsunternehmen geöffnet. Die Netzgesellschaft darf Netznutzungsentgelte erheben. Die Netzgesellschaft ist für die Belieferung von Strom (App Store-Analogie: Downloads), Netzsicherheit (App-Prüfung), Erhebung des Verbrauchs (Abrechnung) zuständig.
Der App Store hat mehr mit einem Stromnetz gemein als mit einem Ackerboden. Aber vielleicht solltest Du beim Ackerbau an die Feudalherrschaft denken
holk100
Was für ein schräges Bild. Einen Dienstleister oder Verpächter als Schutzgelderpresser zu bezeichnen.
Es fehlt seitens Apple die Gegenleistung. Eine halbe Stunde Prüfung einer App und dafür 30 % der Einnahmen? Come on ...
Zudem kann die Prüfung nicht die Sicherheit der App prüfen, sondern nur die Einhaltung der App Store-Regeln, ob der Bezahllink vorhanden ist usw.
+1
Krispo9922.05.24 16:53
PorterWagoner
Es geht hier nicht um gefühltes Recht und Unrecht, sondern einfach nur um Wettbewerbsrecht. Das funktioniert fast weltweit gleich: Wenn du ganz besonders reich bist, darfst du eben nicht mehr alles tun, was du als Startup machen konntest. Alle Vergleiche hinken deswegen.
Soweit ich mich erinnere wurde schon mehrfach gerichtlich festgestellt, dass Apple keine Monopolstellung hat und somit das Wettbewerbsrecht nur eingeschränkt nutzbar ist um den Apple zu etwas zu zwingen.

Also fände ich es angebracht nicht weiter Apple bashing zu betreiben und abzuwarten was die Gerichte entscheiden. Alles andere ist der Hetze sehr nahe, um es vorsichtig auszudrücken.
-6
sudoRinger
sudoRinger22.05.24 16:55
Krispo99
Soweit ich mich erinnere wurde schon mehrfach gerichtlich festgestellt, dass Apple keine Monopolstellung hat und somit das Wettbewerbsrecht nur eingeschränkt nutzbar ist um den Apple zu etwas zu zwingen.
Für das Wettbewerbsrecht ist kein Monopol erforderlich, sondern eine marktbeherrschende Stellung.
Hier geht es aber nicht einmal um Wettbewerbsrecht, weil der Digital Markets Act nur eine Marktregulierung ist, eine gesetzliche Grundlage für digitale Märkte, die es bis dahin nicht gab.

In den USA versucht es der Staat tatsächlich mit den Mittel des Wettbewerbsrechts. Die USA hat übrigens nicht mal bei der EU interveniert. Das wäre naheliegend gewesen, wenn man bedenkt, wie bedeutend die Unternehmen für die Wirtschaft der USA sind.
+7
holk10022.05.24 17:24
sudoRinger
holk100
Das stimmt einfach nicht. Um im Bild zu bleiben, stellt Apple weiterhin alle Dienstleistungen zur Verfügung und bei einem Pachtvertrag entfällt nicht irgendwann die Pacht und alles muss kostenfrei vermietet werden.
Ein Stromnetz wird auch für andere Vertriebsunternehmen geöffnet. Die Netzgesellschaft darf Netznutzungsentgelte erheben. Die Netzgesellschaft ist für die Belieferung von Strom (App Store-Analogie: Downloads), Netzsicherheit (App-Prüfung), Erhebung des Verbrauchs (Abrechnung) zuständig.
Der App Store hat mehr mit einem Stromnetz gemein als mit einem Ackerboden. Aber vielleicht solltest Du beim Ackerbau an die Feudalherrschaft denken
holk100
Was für ein schräges Bild. Einen Dienstleister oder Verpächter als Schutzgelderpresser zu bezeichnen.
Es fehlt seitens Apple die Gegenleistung. Eine halbe Stunde Prüfung einer App und dafür 30 % der Einnahmen? Come on ...
Zudem kann die Prüfung nicht die Sicherheit der App prüfen, sondern nur die Einhaltung der App Store-Regeln, ob der Bezahllink vorhanden ist usw.
Wer glaubt, Apples Aufwand beim Betrieb des AppStores (und alles andere wie Programmierung und Pflege der Entwicklerwerkzeuge, Unterstützung, Vermarktung, uvm. ausblendet) sich im Prüfen der Apps (auf Einhaltung der Regeln) erschöpft, hat von dem tatsächlichen Aufwand von Apple wirklich nichts verstanden.
-6
sudoRinger
sudoRinger22.05.24 17:34
holk100
Wer glaubt, Apples Aufwand beim Betrieb des AppStores ... sich im Prüfen der Apps (auf Einhaltung der Regeln) erschöpft, hat von dem tatsächlichen Aufwand von Apple wirklich nichts verstanden.
Wer so argumentiert, hat vom Wettbewerbsrecht nichts verstanden.

Erklär mal wie Code einer App auf Sicherheit geprüft werden kann. Beim Stromnetz kann ich mir den Aufwand besser vorstellen.

Du hattest übrigens vorher irreführenderweise behauptet, die Leistung sollte kostenlos bereitgestellt werden. Davon redet niemand. Apple verlangt stattdessen auch außerhalb des eigenen Stores erhebliche Gebühren. Die Auslegung des Regelwerks durch Apple zeigt den Marktmissbrauch überdeutlich.
+3
Dunkelbier23.05.24 13:25
OMA
Nun sind die Bereicherungstaktiken vom angebissenen Fallobst gefährdet, was natürlich wurmt.
Diese Wortwahl disqualifiziert Dich als Heise-Troll. Schade, ich dachte, hier gäbe es ein anderes Niveau.
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